{"id":658633,"date":"2015-10-06T19:29:41","date_gmt":"2015-10-06T17:29:41","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=658633"},"modified":"2015-11-20T00:15:25","modified_gmt":"2015-11-19T23:15:25","slug":"arbeitsrecht-serie-mit-anwalt-christoph-abeln-teil-7-die-tricks-wie-unternehmen-fuhrungskrafte-loswerden-schwammigen-dienstanweisungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2015\/10\/06\/arbeitsrecht-serie-mit-anwalt-christoph-abeln-teil-7-die-tricks-wie-unternehmen-fuhrungskrafte-loswerden-schwammigen-dienstanweisungen\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht-Serie mit Anwalt Christoph Abeln (Teil 7): Die Tricks, wie Unternehmen F\u00fchrungskr\u00e4fte loswerden \u2013 Schwammige Dienstanweisungen"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Unternehmen greifen immer \u00f6fter zu Tricks, wenn sie sich von F\u00fchrungskr\u00e4ften trennen m\u00f6chten. H\u00e4ufig ist die Strategie nicht gleich erkennbar, aber es gibt Indizien. Die Varianten schildert Christoph Abeln, Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht und seit vielen Jahren auf die Vertretung von Managern und leitenden Angestellten spezialisiert. In der WiWo-Serie zeigt der Rechtsanwalt die Methoden auf, die ihm tagt\u00e4glich begegnen.<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_657881\" style=\"width: 660px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/08\/AbelnamSchreibtisch_Abeln.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-657881\" class=\"size-full wp-image-657881\" alt=\"Arbeitsrechtler Christoph Abeln\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/08\/AbelnamSchreibtisch_Abeln.jpg\" width=\"650\" height=\"432\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/08\/AbelnamSchreibtisch_Abeln.jpg 650w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/08\/AbelnamSchreibtisch_Abeln-300x199.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/08\/AbelnamSchreibtisch_Abeln-451x300.jpg 451w\" sizes=\"auto, (max-width: 650px) 100vw, 650px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-657881\" class=\"wp-caption-text\">Arbeitsrechtler Christoph Abeln<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wiwo-Serie Folge 7: Die Falle mit den schwammigen Arbeitsanweisungen<\/strong><br \/>\nWenn das Top-Management nur ungenaue Vorgaben macht, kann es seine F\u00fchrungskr\u00e4fte sp\u00e4ter umso\u00a0leichter andere verantwortlich machen, wenn\u00b4s schief geht. Anders herum\u00a0gedacht: Wer will, dass seine F\u00fchrungskr\u00e4fte nicht re\u00fcssieren, sondern auf<br \/>\ndem Glatteis ausrutschen, macht ihnen ungenaue Vorgaben. Oder er justiert sie sp\u00e4ter nach, so dass niemand sie umsetzen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Und das am besten gleich mehrmals nacheinander. So wurde beispielsweise ein<br \/>\nVertriebschef, der schon 20 Jahre im Unternehmen war, zuletzt nur noch von Projekt zu<br \/>\nProjekt gereicht. Der Grund: Das Top-Management versuchte, ihn mit solchen unbedeutenden\u00a0Projektt\u00e4tigkeiten m\u00fcrbe zu machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Mit schwammigen Zielvorgaben wird das N\u00f6rgeln sp\u00e4ter leichter<\/strong><\/p>\n<p>Als dies nicht funktionierte, schaltete\u00a0man einen Gang h\u00f6her: Seine neue Aufgabe wurde Veranstaltungen des\u00a0Unternehmens zu planen \u2013 beispielsweise Produktpr\u00e4sentationen auf einer\u00a0Messe. Der Trick dabei: Die Unternehmensleitung hielt die Zielvorgaben f\u00fcr die jeweilig Veranstaltung sehr schwammig: Beispielsweise wie viele Kontakte pro Messetag hergestellt und wie hoch die Ums\u00e4tze sein sollten.<\/p>\n<p>Auch wenn die Veranstaltungen passabel \u00fcber die B\u00fchne gingen, war es f\u00fcr die<br \/>\nTop-Manager danach ein Leichtes, an der Organisationsleistung der F\u00fchrungskraft herum zu\u00a0n\u00f6rgeln und ihr vorzuwerfen, einen schlechten Job gemacht zu haben.\u00a0Und\u00a0nicht nur das: Sie bekam auch jedes Mal gleich eine Abmahnung wegen angeblicher Schlechtleistung und Schlechterf\u00fcllung, wie es Juristen nennen. Sieben St\u00fcck schickte die Company insgesamt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Mengen von Abmahnungen als Zeichen f\u00fcr konstruierte K\u00fcndgungsgr\u00fcnde<\/strong><\/p>\n<p>Nach wie vielen Abmahnungen die Firma eine K\u00fcndigung aussprechen\u00a0muss, ist nirgends vorgeschrieben. Wer aber immer nur abmahnt und nie k\u00fcndigt,\u00a0macht sich unglaubw\u00fcrdig und verliert dann bei besonders vielen Abmahnungen\u00a0sogar das Recht, zu k\u00fcndigen. Aber die Zahl der Abmahnungen ist an sich\u00a0egal, denn im K\u00fcndigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht kn\u00f6pft sich der\u00a0Richter die Abmahnungen genau vor und pr\u00fcft jede einzelne. Schon bei\u00a0Formfehlern oder inhaltlich geringf\u00fcgigen Abweichungen von der Faktenlage\u00a0ist eine Abmahnung unwirksam und kann nicht mehr zur St\u00fctzung der K\u00fcndigung\u00a0herangezogen werden.<\/p>\n<p>Jedoch: Sehr viele, kurz hintereinander ausgesprochene\u00a0Abmahnungen sind oft ein deutliches Zeichen, dass der Arbeitgeber\u00a0h\u00e4nderingend versucht, einen K\u00fcndigungsgrund zu konstruieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Gegenwehr: Exakte Aufgabenbeschreibung verlangen<\/strong><\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich ist es so, dass Arbeitnehmer bei Dienstvertr\u00e4gen &#8211; dem Standard\u00a0in Deutschland &#8211; ein T\u00e4tigwerden mittlerer Art und G\u00fcte schulden. Eine\u00a0K\u00fcndigung wegen Leistungskriterien ist nur schwer m\u00f6glich. F\u00fchrungskr\u00e4ften ist\u00a0dennoch zu empfehlen, sich passgenaue Aufgabenbeschreibungen geben zu\u00a0lassen, um diese &#8211; leicht zu stellende &#8211; Falle zu vermeiden.<\/p>\n<p>Darauf haben sie auch einen Anspruch. Juristen sagen, er folgt aus der\u00a0Konkretisierung des sogenannten Weisungsrechts des Arbeitgebers. Wer\u00a0berechtigt ist, Anweisungen zu geben, muss diese umgekehrt so genau fassen,\u00a0dass der Mitarbeiter sie auch ausf\u00fchren kann &#8211; und genau wei\u00df, was er zu tun\u00a0und zu lassen hat.<\/p>\n<p>Wichtig ist f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte, sich diese\u00a0Stellenbeschreibung &#8211; Achtung:\u00a0nicht die des<br \/>\nkonkreten jeweiligen Projekts, Ziels, Auftrags &#8211; m\u00f6glichst genau zu erhalten und sich schriftlich geben\u00a0zu lassen. Nur so kann man verhindern, dass Arbeitgeber ihre F\u00fchrungskraft\u00a0aufs Glatteis locken und dann mit Abmahnungen m\u00fcrbe machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wenn der eigene Arbeitgeber den Ruf seiner Leute ruiniert<\/strong><\/p>\n<p>Denn das\u00a0Kalk\u00fcl der Top-Ebene ist hierbei immer, dass ihre F\u00fchrungskraft lieber\u00a0von alleine auf Stellensuche geht, als sich den Ruf in der\u00a0Belegschaft oder gar der Branche vom eigenen Arbeitgeber ruinieren zu lassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Unternehmen greifen immer \u00f6fter zu Tricks, wenn sie sich von F\u00fchrungskr\u00e4ften trennen m\u00f6chten. H\u00e4ufig ist die Strategie nicht gleich erkennbar, aber es gibt Indizien. 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