{"id":655887,"date":"2015-03-26T13:38:19","date_gmt":"2015-03-26T12:38:19","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=655887"},"modified":"2017-08-24T17:20:39","modified_gmt":"2017-08-24T15:20:39","slug":"norbert-blums-polemik-buchauszug-aus-einspruch-wider-die-willkur-an-deutschen-gerichten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2015\/03\/26\/norbert-blums-polemik-buchauszug-aus-einspruch-wider-die-willkur-an-deutschen-gerichten\/","title":{"rendered":"Norbert Bl\u00fcms Polemik gegen Richter: Buchauszug aus &#8222;Einspruch! Wider die Willk\u00fcr an deutschen Gerichten&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><strong>Buchauszug von Norbert Bl\u00fcms &#8220; Einspruch!: Wider die Willk\u00fcr an deutschen Gerichten. Eine Polemik&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Einblicke, Ein- und Aussichten aus dem Innelneben des Rechtsstaates<\/strong><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/03\/Bl\u00fcm_Norbert-c-privat.jpg\">\u00a0<\/a><\/p>\n<div id=\"attachment_655903\" style=\"width: 660px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-655903\" class=\"size-full wp-image-655903\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/03\/Bl\u00fcm_Norbert-c-privat.jpg\" alt=\"\" width=\"650\" height=\"487\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/03\/Bl\u00fcm_Norbert-c-privat.jpg 650w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/03\/Bl\u00fcm_Norbert-c-privat-300x224.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/03\/Bl\u00fcm_Norbert-c-privat-400x300.jpg 400w\" sizes=\"auto, (max-width: 650px) 100vw, 650px\" \/><p id=\"caption-attachment-655903\" class=\"wp-caption-text\">Norbert Bl\u00fcm (Foto: Privat)<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Richter, Rechtsanw\u00e4lte und \u00bbGehenkte\u00ab<\/strong><\/p>\n<p>\u00bbEine kinderfickende Sekte\u00ab darf die katholische Kirche genannt werden. Die Bezeichnung \u00bbkinderfickende Sekte\u00ab sei nicht geeignet, den \u00bb\u00f6ffentlichen Frieden\u00ab zu st\u00f6ren, so das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom Februar 2012.<\/p>\n<p>W\u00fcrde ich Richter als \u00bbmafiose Bande\u00ab titulieren, h\u00e4tte ich f\u00fcr diese Unversch\u00e4mtheit ganz schnell und zu Recht den Strafrichter am Hals.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Richter im Elfenbeinturm<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn der Vergleich juristisch hinkt, m\u00f6chte ich an dieser Stelle eines beklagen: Der Sturm der Meinungsfreiheit weht, wo er will, aber leider nicht um den elfenbeinernen Turm des Richters. Wer dennoch versucht, die Roben von Richtern und Rechtsanw\u00e4lten zu l\u00fcften, bekommt es mit dem Vorwurf der N\u00f6tigung zu tun, und der ist strafbar. Man kann buchst\u00e4blich Gott und die Welt beschimpfen ohne Gefahr f\u00fcr den \u00bb\u00f6ffentlichen Frieden\u00ab. Ein b\u00f6ses Wort \u00fcber Richter aber kommt einer Majest\u00e4tsbeleidigung gleich.<\/p>\n<p>Allein Richter und Rechtsanw\u00e4lte beanspruchen f\u00fcr sich \u00bbUnangreifbarkeit \u00ab. Selbst der \u00bbunfehlbare\u00ab Papst ist \u00f6ffentlichen Angriffen ausgesetzt; ein Bundespr\u00e4sident musste sich einem Heer von wissbegierigen, wieselflinken Staatsanw\u00e4lten stellen wegen einer unbezahlten \u00dcbernachtung bei einem Freund; die K\u00f6nigin von England kam ins Trudeln und schrammte am R\u00fccktritt vorbei, als sie den Tod Dianas nicht geb\u00fchrend betrauerte. Nichts und niemand ist vor Kritik gesch\u00fctzt. Nur Richter und Rechtsanw\u00e4lte empfinden Angriffe als Zumutung, die bestraft geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>R\u00fccktritt, Amtsenthebung, \u00f6ffentliche Schelte? Derlei Sanktionen haben deutsche Richter praktisch nie zu bef\u00fcrchten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Richter vor Gericht? So gut wie nie<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Klagen gegen Richter sind eine Rarit\u00e4t. Dienstaufsicht spielt f\u00fcr sie eine kaum sp\u00fcrbare Rolle, sie ist nur im Falle \u00bboffensichtlich fehlerhafter Amtsaus\u00fcbung\u00ab zul\u00e4ssig. Mit dem Gericht kommen Richter, wenn es um sie selbst geht, so gut wie nie in Ber\u00fchrung. Beruhigend erkl\u00e4rte der Vorsitzende Richter beim Oberlandesgericht Oldenburg, Felix Merth, der dort auch noch Personalreferent war, seinen Kollegen beim Kamingespr\u00e4ch: \u00bbSich nach unserem besonderen Amtsdelikt, der Rechtsbeugung, strafbar zu machen, ist angesichts der restriktiven Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kaum mehr m\u00f6glich und verlangt jedenfalls einige Anstrengung und Ungeschicklichkeit\u00ab.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich f\u00fcgt der Oberlandesgerichts-Personalreferent noch hinzu, dass bei Verletzung einer Amtspflicht der Richter nur f\u00fcr den entstehenden Schaden verantwortlich ist, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. (<i>NRV Magazin Schleswig-Holstein <\/i>12, 2012, S. 17)<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/03\/cover.Bluem_Einspruch_neu_120RGB.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-655904\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/03\/cover.Bluem_Einspruch_neu_120RGB.jpg\" alt=\"cover.Bluem_Einspruch_neu_120RGB\" width=\"408\" height=\"650\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/03\/cover.Bluem_Einspruch_neu_120RGB.jpg 408w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2015\/03\/cover.Bluem_Einspruch_neu_120RGB-188x300.jpg 188w\" sizes=\"auto, (max-width: 408px) 100vw, 408px\" \/><\/a><\/p>\n<p><strong>Norbert Bl\u00fcm: &#8222;Einspruch!: Wider die Willk\u00fcr an deutschen Gerichten. Eine Polemik&#8220;, 256 Seiten,Verlag Westend, Erscheinungsdatum September 2014, 19,99 Euro <a title=\"Norbert Bl\u00fcm, &quot;Einspruch&quot;, Westend Verlag\" href=\"http:\/\/www.westendverlag.de\/buecher-themen\/programm\/norbert-bluem-einspruch.html#.VQAzruFyOJ8\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">http:\/\/www.westendverlag.de\/buecher-themen\/programm\/norbert-bluem-einspruch.html#.VQAzruFyOJ8<\/a><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Richterentlassung? Nur theoretisch <\/strong><\/p>\n<p>Einmal Richter, immer Richter. Das gilt de facto bereits f\u00fcr die Probezeit. Der Richter auf Probe kann zwar theoretisch noch entlassen werden. Aber: \u00bbEine solche Entlassung kommt jedenfalls in Schleswig-Holstein so selten vor, dass sie eher einen Blitzschlag f\u00fcrchten m\u00fcssen.\u00ab (Felix Merth)<\/p>\n<p>Zu einer Richterentlassung kommt es in Deutschland demnach mit einer Wahrscheinlichkeit von circa 10 zu 80 Millionen. Selbst als \u2013 wie geschehen \u2013 ein Oberlandesgericht sehenden Auges mit seinem Urteil gegen Recht und Gesetz verstie\u00df und das Verfassungsgericht dies sodann als eine \u00bbwillk\u00fcrliche Entscheidung\u00ab bezeichnete, passierte den Richtern nichts. Die vom Staatsanwalt von Naumburg beantragte Er\u00f6ffnung eines Strafverfahrens wurde abgelehnt, weil angesichts des Beratungsgeheimnisses bei Zusammenwirken von drei Richtern nicht gekl\u00e4rt werden konnte, ob alle drei Richter die inkriminierte \u00bbwillk\u00fcrliche Entscheidung\u00ab getroffen h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Diese ablehnende Entscheidung traf dasselbe Oberlandesgericht Naumburg, das Gericht, an dem die mutma\u00dfliche Rechtsbeugung begangen worden war. Hat irgendwer irgendwo dabei oder danach auch nur ein laues L\u00fcftchen der \u00f6ffentlichen Verwunderung dar\u00fcber gesp\u00fcrt? Vergleichbares h\u00e4tte in der Politik einen Orkan der Windst\u00e4rke elf ausgel\u00f6st.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kollegialit\u00e4t und Verschwiegenheit<\/strong><\/p>\n<p>Nach der Logik des Oberlandesgerichts Naumburg k\u00f6nnen Mitglieder eines Kollegialgerichts nur dann wegen Rechtsbeugung angeklagt werden, wenn ihr Fehlurteil einstimmig ausfiel. Nur der Einzelrichter lebt also gef\u00e4hrlich. Er muss f\u00fcr sein Urteil allein geradestehen. Im Kollektiv dagegen sind Richter offenbar vor allen \u00bbNachstellungen\u00ab gefeit. Denn Mehrheitsentscheidungen sind wegen des Beratungsgeheimnisses den beteiligten Richtern nicht zurechenbar. Das Beratungsgeheimnis sch\u00fctzt vor Strafe.<\/p>\n<p><strong>Darf ein kollegialer Bank\u00fcberfall mit der gleichen Logik rechnen?<\/strong><\/p>\n<p>Das Landgericht Regensburg lehnte die Wiederaufnahme des Prozesses gegen Gustl Mollath ab, obwohl es massive Verfahrensfehler festgestellt hatte. Aber diese seien nicht mit Absicht geschehen, war die Begr\u00fcndung. Wenn also Richter ohne Absicht Fehler machen, sind es keine Fehler. Fazit: F\u00fcr eine kostensparende Justiz gilt: Stellt Dummk\u00f6pfe als Richter ein! Das senkt die Revisionsgefahren. Denn Dummk\u00f6pfe machen ihre Fehler erfahrungsgem\u00e4\u00df meist ohne Absicht. Dem gesunden Menschenverstand mutet die Justiz erstaunliche Gedankenverrenkungen zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Richter d\u00fcrfen verwirrt sein &#8211; und dabei urteilen<\/strong><\/p>\n<p>In einem anderen Fall wurde eine Anzeige gegen die Familienrichterin Ulrike Hahn wegen vors\u00e4tzlicher Rechtsbeugung von der Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt. Dabei wurde einger\u00e4umt, dass \u00bbdie Richterin m\u00f6glicherweise zeitweise verwirrt, arbeits\u00fcberlastet oder vergesslich\u00ab war \u2013 aber keineswegs vors\u00e4tzlich gehandelt habe. Verwirrung reicht unter Umst\u00e4nden f\u00fcr F\u00fchrerscheinentzug. Die Urteilsf\u00e4higkeit deutscher Richter wird durch Verwirrung nicht tangiert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Mollath als Paradefall<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat den Ge2richten, die Mollaths Fall behandeln, ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt: Sitzenbleiben! Karlsruhe r\u00fcgt die Gerichte wegen Fehlern, von denen jedermann wei\u00df, dass sie Vergehen gegen Selbstverst\u00e4ndlichkeiten des Rechts sind. Es bedarf nicht des mehrj\u00e4hrigen Studiums der Jurisprudenz, es gen\u00fcgt das allt\u00e4gliche Normalwissen, um den Eklat zu erkennen.<\/p>\n<p>Sieben Jahre war Mollath auf Gerichtsbeschluss in ein psychiatrisches Krankenhaus eingesperrt. Seine Richter haben Entlastungsargumente durch das Sieb ihrer Aufmerksamkeit fallen lassen. Seine Beschwerde, dass er beim Hofgang nicht nur Handfesseln, sondern auch die schmerzhaften Fu\u00dffesseln tragen musste, wurde einfach nicht beschieden.<\/p>\n<p>Das ist gerichtliche Freiheitsberaubung, ohne dass der \u00bbBeraubte\u00ab sich wehren konnte oder auch nur zu Wort gekommen w\u00e4re. Mollath war wie von einer Schallschluckmauer umgeben. Kein Wort drang nach au\u00dfen. Kein Richter h\u00f6rte ihn. Sind Richter taub? K\u00f6nnen sich Gerichte tot stellen?<\/p>\n<p>Das Fehlurteil ist ein Skandal. Noch skandal\u00f6ser ist die Art, wie es zustande kam. Zehn Punkte f\u00fchrte Mollaths Verteidiger Gerhard Strate auf, die das Versagen des Gerichts belegen. Der wichtigste war, dass Gustl Mollath w\u00e4hrend des gesamten Verfahrens unverteidigt war. Springt man so mit einem Menschenleben um?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die niedere Art der hohen Gerichte<\/strong><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Dass Mollaths Verfahren jetzt wieder in Gang kam, verdankte er dem Fehler, dass die Unterschrift f\u00fcr ein Attest, mit dem Verletzungen best\u00e4tigt wurden, die er angeblich seiner Ehefrau zugef\u00fcgt hatte, auf falschem Briefpapier gestanden hatte. So sieht ein R\u00fcckzug des hohen Gerichts aus: Man mogelt sich aus der Verlegenheit, einen kapitalen Bock geschossen zu haben, indem man auf Lappalien ausweicht.<\/p>\n<p>Wie ist die Einweisung in die Psychiatrie zustande gekommen? Das ist die entscheidende Frage und nicht, auf welchem Papier \u2026 Blo\u00df keinen Fehler zugeben, und wenn doch, dann nur den allerkleinsten! \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wie mit Gustl Mollath umgesprungen wurde, zeugt von der erschreckenden Leichtfertigkeit, mit der Gerichte mit Lebensschicksalen umgehen. Unschuldige Menschen verschwinden auf Nimmerwiedersehen in der Psychiatrie, und niemand nimmt Notiz davon.<\/p>\n<p>Es geschehen noch Wunder: Gustl Mollath verl\u00e4sst nach mehr als sieben Jahren als freier Mann das Gericht. Seine ehemaligen Richter m\u00fcssten sich eigentlich sch\u00e4men.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Psychiatrie \u2013 Dunkelkammer der Rechtspflege?<\/strong><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Die Psychiatrie entwickelt sich zu einem Seitenarm der Rechtspflege mit wachsender Bedeutung. Die Zahl der Unterbringungen in psychiatrischen Einrichtungen stieg in den alten Bundesl\u00e4ndern von 1996 bis 2012 von 3 000 auf 6 750. Jede Zahl steht f\u00fcr einen Menschen.<\/p>\n<p>In die Entscheidung \u00fcber die zwangsweise Unterbringung flie\u00dfen nicht nur rechtliche Argumente ein, sondern vor allem medizinische Erw\u00e4gungen. Gutachten sind zwar keine Verurteilungen. Sie nehmen jedoch in manchen gerichtlichen F\u00e4llen diese vorweg. Es muss mehr Schutz vor Falschgutachten geben. Deshalb darf es kein Gutachten ohne ein zweites geben. Au\u00dferdem sollte die gutachterliche Pr\u00fcfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung nicht von demselben Gutachter vorgenommen werden, der die Ersteinweisung angeregt hat. Dazu kommt, dass viele Gutachter auch nach Jahren ihre vorangegangene Begr\u00fcndung nicht gerne revidieren. Es ist oftmals ihre Eitelkeit, die sie daran hindert, eine Ver\u00e4nderung des zu Begutachtenden als solche zu attestieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die rechtspflegerische Standesgesellschaft<\/strong><\/p>\n<p>Mir scheint, B\u00fcrger und Richter trennen auch heute noch Welten, genau wie in der alten, l\u00e4ngst \u00fcberwunden geglaubten Standesgesellschaft. Damals legten sich nur Verr\u00fcckte, Au\u00dfenseiter oder Liebhaber des Martyriums mit dem Standesherrn an \u2013 Helden des Widerstands, von heute aus betrachtet.<\/p>\n<p>Zwar leben wir im 21. Jahrhundert Gott sei Dank nicht mehr in dem Glauben, dass die Obrigkeit \u00fcber alle Zweifel erhaben und zudem noch unangreifbar sei. Aber wir haben uns immer noch nicht von unseren unterw\u00fcrfigen Gewohnheiten befreit und scheuen uns nach wie vor, offen und selbstbewusst Kritik zu \u00fcben an Vertretern der Obrigkeit, allen voran den Richtern. Uns ernsthaft mit einem Richter anzulegen, erscheint uns unerh\u00f6rt, und wir haben schon resigniert, bevor wir \u00fcberhaupt anfangen, dar\u00fcber nachzudenken, uns zu wehren. Denn wir ahnen, dass die Erfolgsaussichten eines sterblichen Menschen, strafrechtlich gegen einen Richter vorzugehen, in etwa den fr\u00fcheren Gewinnchancen der Klage eines Landarbeiters gegen seinen Gutsherrn entsprechen, als dieser noch das \u00bbRecht der ersten Nacht\u00ab hatte. Und damit liegen wir \u2013 leider \u2013 richtig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Wand, gegen die man rennt<\/strong><\/p>\n<p>Unsch\u00f6ne Erfahrungen mit der erlauchten Selbstherrlichkeit der Gerichte machte vor Jahren ein Recht suchender Ingenieur aus Reutlingen. Das Landesarbeitsgericht hatte die Mobbing-Klage gegen seinen Arbeitgeber schroff abgewiesen, obwohl die Beweisaufnahme in erster Instanz schlampig, die Behandlung arrogant und die dem Urteil zugrunde liegenden Fakten manipulativ frisiert waren.<\/p>\n<p>Doch dann erwachte ein neuer Kampfeswille in dem jungen Mann. Er gab nicht auf. Mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts erarbeitete er eine Strafanzeige, die 500 Seiten umfasste. Er legte der Anzeige ein Protokoll bei, welches die offensichtlichen Fehler der Verhandlung und die Diskrepanz des Sachverhaltes zum Urteil belegte.<\/p>\n<p>Gottes M\u00fchlen mahlen langsam, sagt der Volksmund.\u00a0 Den M\u00fchlr\u00e4dern der Gerichte sagt man ein vergleichbares Tempo nach. In diesem Fall jedoch ging es um das Getreide eines Richters. Schneller als der M\u00fcller mahlt und Preu\u00dfen schie\u00dfen, lag die Antwort vor. Schon vier Tage nach Absendung kam der Brief des Oberstaatsanwalt. Die Anzeige werde keine Folge habe, da keine Anhaltspunkte f\u00fcr strafbare Handlungen vorl\u00e4gen, war der kurz gefasste Inhalt der ablehnenden Entscheidung.<\/p>\n<p>Der Oberstaatsanwalt war offenbar ein Turbo-Leser. Wof\u00fcr seine Arbeitskollegen Monate brauchten, ben\u00f6tigte er nur wenige Stunden. Es handelte sich wohlbemerkt um 500 eng bedruckte DIN-A-4-Seiten. Wenn es den \u00bb eigenen Laden\u00ab betrifft, dann arbeitet die Rechtspflege pl\u00f6tzlich auf Hochtouren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Wand ist st\u00e4rker<\/strong><\/p>\n<p>Unser auf diese Weise \u00bbabgeschmierter\u00ab Rechtssuchender gab immer noch nicht klein bei. Er legte Beschwerde wegen Nichtaufnahme von Ermittlung ein. Entschieden hat die Generalstaatsanwaltschaft, die mit dem Fall befasst war. Was dabei heraus kam, ist nicht schwer zu erraten. Abgelehnt! Basta. Der Herr Generalstaatsanwalt beschmutzt schlie\u00dflich nicht das eigene Nest.<\/p>\n<p>Die Kompetenzverteilung innerhalb des Gerichtswesens ist vergleichbar mit der Befugnis eines Torwarts, der entscheiden soll, ob ein Ball \u00fcber der Torlinie war. Das Res\u00fcmee des Kl\u00e4gers war jedenfalls: Mit dem Recht gegen Richter ist es so aussichtslos wie mit dem Kopf gegen die Wand.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Blitzschnell, langsam oder scheintot<\/strong><\/p>\n<p>Es gibt mehrere M\u00f6glichkeiten, eine Sache ohne zu viel Aufsehen oder gar Bel\u00e4stigung durch das Recht relativ ger\u00e4uschlos zu \u00bberledigen\u00ab. Das blitzschnelle Niederschlagen einer Anzeige ist die eine Variante der Erledigung von Rechtsbegehren. Ihr Effekt liegt in der \u00dcberraschung. Die andere, entgegengesetzte Methode zielt auf die Zerm\u00fcrbung des Rechtssuchenden durch ein qu\u00e4lend langsames Verfahren.<\/p>\n<p>Der Fall Mollath zeigte eine dritte, gesteigerte Variante: \u00bbResignation durch Nichtstun\u00ab. Weder \u00bbzu schnell\u00ab noch \u00bbzu langsam\u00ab agierte dabei der Rechtsstaat, er tat einfach gar nichts. Die Rechtspflege stellte sich tot gegen\u00fcber rechtlichen Einw\u00e4nden und \u00f6ffentlichen Einw\u00fcrfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Professioneller Zynismus<\/strong><\/p>\n<p>Weniger rabiat, aber ebenso kaltschn\u00e4uzig ist die Erkl\u00e4rung eines Familienrichters, der eine geschiedene Ehefrau \u00fcber die niedrige H\u00f6he des ihr vom ihm zugeteilten Unterhaltsanspruchs damit tr\u00f6stete, dass sie doch in der Zeit der Trennung auch mit weniger Geld ausgekommen sei, wieso dann nicht mehr nach der Scheidung? \u00bbWas vor dem Urteil reicht, muss auch nach dem Urteil reichen\u00ab. Aber wof\u00fcr bed\u00fcrfen wir dann der \u00bbUrteile\u00ab, wenn lediglich best\u00e4tigt wird, womit die klagende Ehefrau vor dem Urteil ausweglos zurechtkommen musste. Der banalisierte richterliche Zynismus verletzte das Rechtsgef\u00fchl der Kl\u00e4gerin zutiefst.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Man glaubt es kaum &#8211; krude, anwaltliche Ratschl\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>\u00bbEs ist, wie es ist\u00ab: Mit dieser Phrase kommt ein fatalistisches Verst\u00e4ndnis von der normativen Kraft des Faktischen zum Ausdruck. Sie scheint mir der Leitspruch so mancher Rechtspfleger zu sein, die jede Anstrengung f\u00fcr Gerechtigkeit im Kein ersticken. Ein Anwalt, von dem ich wei\u00df, riet seiner Mandantin von einem Streit \u00fcber den Versorgungsausgleich ab.<\/p>\n<p>\u00bbEs macht keinen guten Eindruck vor Gericht\u00ab, meinte er, \u00bbund bringt nichts oder wenig\u00ab. Die arme Klientin stand kurz davor, sich der Weisheit des Anwalts zu f\u00fcgen, dem sie vertraute. Im letzten Moment stand sie auf und bestand auf Streit. Ergebnis: 50 000 Euro wurden ihr zugesprochen.<\/p>\n<p>Einer anderen Frau empfahl deren Anw\u00e4ltin, \u00bbdie M\u00e4nner nicht zu \u00e4rgern\u00ab. Es ginge um zu wenig. Daher solle sie auf den Streit verzichten.<\/p>\n<p>Die M\u00e4nner, die nicht ge\u00e4rgert werden sollten, waren Richter, Gegenanwalt und der Scheidungswillige Ehemann. Wie bl\u00f6d darf eigentlich ein Rechtsanwaltsargument sein? Gibt es eine Untergrenze?<\/p>\n<p>Ist es Faulheit oder Kumpanei, die die Anw\u00e4lte vor ihren Pflichten zur\u00fcckschrecken l\u00e4sst? Andererseits gibt es auch viele Anw\u00e4lte, die ihre Berufspflichten vorbildlich erf\u00fcllen. Pech f\u00fcr den, der aus dem Lostopf eine Anwaltniete zieht. Leider sind die Verlierer dieser Anwaltslotterie die Schw\u00e4cheren, n\u00e4mlich die Klienten, die sich weder im Anwaltsgesch\u00e4ft auskennen, noch das Geld haben, sich fachlich kompetent beraten zu lassen. Die Beratungen f\u00fcr eine Sachgerechte Wahl des Anwalts durch die Kammer sind, was den damit verbundenen Informationswert betrifft, jedenfalls dem Losverfahren vergleichbar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Der freiste Beruf weit und breit: Richter<\/strong><\/p>\n<p>Richter sind frei wie die V\u00f6gel unter Gottes weitem Himmel. Sie sind nur ans Gesetz gebunden. Und wenn sie dies fehlerhaft auslegen, werden sie schlimmstenfalls von den \u00fcbergeordneten Instanzen zur Korrektur aufgefordert. Das muss sie nicht weiter beunruhigen.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende Richter eines Landgerichts fasste seine von keinem Berufungsgericht zu ersch\u00fctternde \u00dcberheblichkeit einmal mit den S\u00e4tzen zusammen: \u00bbDer Beschluss ist endg\u00fcltig. Was soll schon passieren? Nun ist keine Beschwerde mehr m\u00f6glich. Sie k\u00f6nnen noch zum Bundesgerichtshof gehen, aber dann kommt es ja wieder zu uns zur\u00fcck!\u00ab Recht hat er! Er richtet es schon zurecht, wie er will, und niemand wird ihn daran hindern. Seine Selbstsicherheit entspricht der Rechtslage.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Unzumutbare Beweisaufnahme<\/strong><\/p>\n<p>Wird das Urteil an die Vorinstanz zur\u00fcckverwiesen, wird es in derselben Werkstatt repariert, in der der Fehler gemacht worden war, selbst wenn der Werkstattleiter ein anderer ist. Keine Kr\u00e4he kratzt einer anderen ein Auge aus. Im Notfall verweigern die Ger\u00fcgten die \u00dcberpr\u00fcfung der Urteile mit der Begr\u00fcndung, eine erneute Beweisaufnahme sei nach so langer Zeit \u00bbunzumutbar\u00ab, wie in vergangener Zeit in Bayern zweimal geschehen.<\/p>\n<p>Ist es Standhaftigkeit oder Rechthaberei, wenn ein Gericht sich von der Zur\u00fcckweisung seines Urteils durch das \u00fcbergeordnete Gericht nicht beeindrucken l\u00e4sst?<\/p>\n<p>Ein wegen Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilter Mann focht das Urteil an. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und wies es zur\u00fcck an eine andere Kammer desselben Landgerichts. Dort sa\u00df Richter Rosenow und wiederholte das Urteil seines Landgerichtskollegen. Man kann die Wiederholung als einen Ausdruck der Unabh\u00e4ngigkeit des Richters Rosenow sch\u00e4tzen, aber vielleicht auch als eine besondere Art trotziger Eigenwilligkeit, sich auch nicht von oberen Gerichten reinreden zu lassen. (In diesem Fall erlaube ich mir keine Bewertung, sondern lasse sie offen. Rosenow hat in der Sache Wulff ein hohes Ma\u00df an Souver\u00e4nit\u00e4t gegen\u00fcber einem \u00fcbereifrigen Staatsanwalt bewiesen).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Hoene\u00df: Respekt!<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorsitzende Richter des Landgerichts M\u00fcnchen II, Rupert Heindl, ist ein Mann, der im Prozess gegen den Pr\u00e4sidenten des FC Bayern, Uli Hoene\u00df, eine geh\u00f6rige Portion Standfestigkeit im Get\u00f6se des \u00f6ffentlichen Stammtischs bewiesen hat. \u00bbUli\u00ab war sich seiner Sache sicher, noch am Tage zuvor hatte er beim Spitzenspiel der Bayern gegen Arsenal auf der Trib\u00fcne der Allianz Arena davon gesprochen: \u00bbAlles l\u00e4uft gut\u00ab. So gut lief es dann doch nicht: Drei Jahre und sechs Monate Haft lautete das Urteil. Hoene\u00df, ein Mann des Anstandes, verzichtete entgegen der Ank\u00fcndigung seines Staranwalts auf Revision. Das ist gut so. Fehler kann jeder machen. Entscheidend ist, ob er sie einsieht und auch daf\u00fcr b\u00fc\u00dft. Hinnahme der Strafe ist Anerkennung der Schuld. So weit \u2013 so gut. Deshalb Respekt f\u00fcr Richter und Angeklagten, Heindl und Hoene\u00df.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Aber war das alles?<\/strong><\/p>\n<p>\u00bbDennoch bleibt ein schaler Nachgeschmack\u00ab, schreibt die <i>FAZ <\/i>am n\u00e4chsten Tag (14. M\u00e4rz 2014). Das Gericht hat \u00fcberraschend schnell in einem bis dahin nicht bekannten Tempo entschieden. W\u00e4hrend es Hoene\u00df viel Zeit zur Prozessvorbereitung gelassen hatte, war es pl\u00f6tzlich von Hast getrieben. So blieben wichtige Fragen auf der Strecke. Warum kam Adidas bei einem Ausr\u00fcstungsvertrag zum Zug, obwohl Konkurrenten ein g\u00fcnstigeres Angebot vorgelegt hatten? Der US-Konzern Nike soll mitgeboten haben (<i>S\u00fcddeutsche Zeitung <\/i>am 17. M\u00e4rz 2014). Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Geld, das der damalige Adidas-Chef Robert Louis Dreyfu\u00df f\u00fcr die Zockerbed\u00fcrfnisse von Hoene\u00df als Startkapital zur Verf\u00fcgung gestellt hatte, und dem Zuschlag f\u00fcr den Ausr\u00fcstungsvertrag? 20 Millionen DM soll damals der Adidas-Chef f\u00fcr das Schweizer Zockerkonto zur Verf\u00fcgung gestellt haben. Die Geldbetr\u00e4ge sind kein Trinkgeld und Hoene\u00df\u2019 Steuers\u00fcnde kein Taschengeld.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Bunte Zahlenreihen<\/strong><\/p>\n<p>Warum hat Hoene\u00df die letzten Finanzunterlagen erst 14 Tage vor Prozessbeginn geliefert? 70 000 Dokumente befanden sich nach Angaben des Schweizer Wirtschaftsmagazins <i>Bilanz <\/i>schon viel fr\u00fcher als kurz vor Prozessbeginn in Hoene\u00df\u2019 Besitz. 28,5 Millionen Euro betrug die Summe der Steuerhinterziehung. Das war das letzte Angebot, auf das die Verteidigung von Hoene\u00df eingegangen war, nachdem sie mit etwas \u00fcber drei Millionen begonnen hatte. Die Zeugin der Steuerbeh\u00f6rde hat 27,2 Millionen als Betrag beziffert, um den es geht. Zwischendurch hatte Hoene\u00df bereits auf 18 Millionen aufgestockt. Der Richter selbst hat noch eine Million auf die Angabe der Steuerbeh\u00f6rde draufgeschlagen, weil diese den Solidarit\u00e4tszuschlag vergessen hatte. Die bunte Zahlenreihe wirkte locker improvisiert und \u00e4hnelte in ihrer Progression dem Verfahren einer Versteigerung: 3, 18, 27, 28 Millionen \u2013 wer bietet mehr?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Offene Fragen&#8230;<\/strong><\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft jedenfalls bedurfte trotz offener Fragen wenig Zeit, um sich dem Verzicht auf Revision von Hoene\u00df anzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>\u00bbErfahrene Strafverteidiger gehen davon aus, dass dies vorab zwischen beiden Seiten verabredet war\u00ab, schreibt die <i>FAZ <\/i>am 25. M\u00e4rz 2014 und beruft sich auf Anwaltskreise.<\/p>\n<p>Ist mein Jubel \u00fcber die Standfestigkeit des Gerichts im Falle Hoene\u00df m\u00f6glicherweise nur meiner amateurhaften Gutgl\u00e4ubigkeit geschuldet? Schade!<\/p>\n<p><a title=\"Westend Verlag, Norbert Bl\u00fcm, Einspruch!\" href=\"http:\/\/www.westendverlag.de\/buecher-themen\/programm\/norbert-bluem-einspruch.html#.VQAzruFyOJ8\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">http:\/\/www.westendverlag.de\/buecher-themen\/programm\/norbert-bluem-einspruch.html#.VQAzruFyOJ8<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Buchauszug von Norbert Bl\u00fcms &#8220; Einspruch!: Wider die Willk\u00fcr an deutschen Gerichten. 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