{"id":655086,"date":"2014-12-29T16:16:02","date_gmt":"2014-12-29T15:16:02","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=655086"},"modified":"2014-12-29T16:16:02","modified_gmt":"2014-12-29T15:16:02","slug":"kundigungsschutz-fur-schwergewichtige-arbeitsrechtlerin-brinkmann-erklart-warum-diese-logik-nicht-klappt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2014\/12\/29\/kundigungsschutz-fur-schwergewichtige-arbeitsrechtlerin-brinkmann-erklart-warum-diese-logik-nicht-klappt\/","title":{"rendered":"K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr Schwergewichtige? Arbeitsrechtlerin Brinkmann erkl\u00e4rt, warum diese Logik nicht klappt"},"content":{"rendered":"<p><strong>Sehr starkes \u00dcbergewicht kann arbeitsrechtlich eine Behinderung sein, die unters Antidiskriminierungsverbot f\u00e4llt, urteilte der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) (Aktenzeichen C-354\/13). Daher stellt sich die Frage: Kann sich jetzt jeder \u00fcbergewichtige Mitarbeiter, der eine K\u00fcndigung erh\u00e4lt, sich dagegen zu wehren, indem er sich auf das Diskriminierungsverbot berufen? Das wohl nicht, meint Kristina Brinkmann von SKW Schwarz in D\u00fcsseldorf. Die Arbeitsrechtlerin erkl\u00e4rt, was es mit dem EuGH-Urteil auf sich hat.<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_655128\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-655128\" class=\"size-medium wp-image-655128\" alt=\"Arbeitsrechtlerin Brinkmann von SKW\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/12\/image2-300x116.jpg\" width=\"300\" height=\"116\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/12\/image2-300x116.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/12\/image2.jpg 436w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><p id=\"caption-attachment-655128\" class=\"wp-caption-text\">Arbeitsrechtlerin Brinkmann von SKW<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bis vor das h\u00f6chste europ\u00e4ische Gericht hatte der Tagesvater K. aus D\u00e4nemark geklagt. Sein Arbeitgeber &#8211; eine d\u00e4nische Gemeinde &#8211; hatte ihm gek\u00fcndigt, weil die Zahl der Kinder sinke, die er zu betreuen hatte. Warum ausgerechnet er gehen musste, sagte die Gemeinde nicht.<\/p>\n<p>Seine Vermutung: Man habe ihm wegen seines \u00dcbergewichts \u2013 er wog 160 Kilo \u2013 gek\u00fcndigt. Er f\u00fchlte sich diskriminiert und klagte auf Schadensersatz. Der d\u00e4nische Gerichtshof legte den Fall dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof \u00a0vor und fragte: Kann eine Adipositas &#8211; also eine starke Fettleibigkeit &#8211; eine Behinderung im Sinne der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie sein? denn nach der Richtlinie ist es im Berufsleben verboten, einen Mitarbeiter wegen der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu diskriminieren.<\/p>\n<p>Die Luxemburger Richter entschieden, dass es im EU-Recht keinen allgemeinen Grundsatz gibt, der es verbietet, jemanden wegen starken \u00dcbergewichts zu diskriminieren. Unter bestimmten Bedingungen k\u00f6nne aber starkes \u00dcbergewicht eine Behinderung sein. N\u00e4mlich dann, wenn die betreffende Person durch ihr Gewicht so stark beeintr\u00e4chtigt ist, dass sie nicht voll und gleichberechtigt mit anderen am Berufsleben teilnehmen kann.<\/p>\n<p>Eine Behinderung liegt nach der EU-Richtlinie dann vor, wenn jemand dauerhaft k\u00f6rperlich, geistig oder psychisch eingeschr\u00e4nkt ist und aus diesem Grund einen Beruf nicht oder nur eingeschr\u00e4nkt aus\u00fcben kann. Ein behinderter Arbeitnehmer hat dann Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber f\u00fcr seinen Arbeitsplatz entsprechende Vorkehrungen trifft. Ob das \u00dcbergewicht des klagenden D\u00e4nen K. unter den Begriff der Behinderung f\u00e4llt, entschieden die EuGH-Richter nicht. Diese Frage muss nun wiederum das d\u00e4nische Gericht kl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Das Urteil ist aber insofern richtungsweisend, als nun erstmals h\u00f6chstrichterlich gekl\u00e4rt ist, dass starkes \u00dcbergewicht eine Behinderung sein kann.<\/p>\n<p>Das hei\u00dft aber nicht, dass sich Mitarbeiter mit sehr starkem \u00dcbergewicht nun grunds\u00e4tzlich darauf berufen k\u00f6nnen, nicht wegen ihrer Leibesf\u00fclle diskriminiert zu werden.<\/p>\n<p>Entscheidend ist, ob sie ihrem Beruf so nachgehen k\u00f6nnen wie andere Mitarbeiter auch &#8211; oder nicht. Ein Kriterium \u2013 aber lediglich ein erster Anhaltspunkt \u2013 ist bei der Frage nach einer Behinderung die Einordnung der K\u00f6rperf\u00fclle als adip\u00f6s im Sinne der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Wird einem stark \u00fcbergewichtigen Mitarbeiter gek\u00fcndigt, wird er sich also auch in Zukunft nicht so einfach darauf berufen k\u00f6nnen, er d\u00fcrfe wegen seines Gewichts nicht diskriminiert werden. Eine Diskriminierung beispielsweise im Falle einer K\u00fcndigung nachzuweisen, ist immer schwer und wird f\u00fcr \u00dcbergewichtige wegen der EuGH-Entscheidung nicht leichter.<\/p>\n<p>Dennoch werden sich nun viele Arbeitgeber fragen, ab wann das Gewicht eines Mitarbeiters zum arbeitsrechtlichen Problem werden kann. Denn ist die Grenze zur Behinderung \u00fcberschritten, greift f\u00fcr den Mitarbeiter jetzt ein Diskriminierungsverbot. Trotzdem: Beleibte Mitarbeiter werden allein aufgrund ihrer K\u00f6rperf\u00fclle nicht mehr gesch\u00fctzt als alle anderen Mitarbeiter. Ihnen kommt lediglich aufgrund ihres Gewichts im Zweifel ein (weiteres) Diskriminierungsverbot zu.<\/p>\n<p>Fettleibigkeit bis zum Grad der Behinderung, die dann vielleicht vor K\u00fcndigung sch\u00fctzt, wird daher f\u00fcr Mitarbeiter kaum ein Ziel sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr starkes \u00dcbergewicht kann arbeitsrechtlich eine Behinderung sein, die unters Antidiskriminierungsverbot f\u00e4llt, urteilte der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) (Aktenzeichen C-354\/13). 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