{"id":654978,"date":"2014-12-15T23:19:52","date_gmt":"2014-12-15T22:19:52","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=654978"},"modified":"2014-12-17T15:59:11","modified_gmt":"2014-12-17T14:59:11","slug":"ebay-verkaufe-wer-einfach-abbricht-riskiert-hohen-schadenersatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2014\/12\/15\/ebay-verkaufe-wer-einfach-abbricht-riskiert-hohen-schadenersatz\/","title":{"rendered":"Ebay-Verk\u00e4ufe: Wer einfach abbricht, riskiert hohen Schadenersatz"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ebay-K\u00e4ufe: Schn\u00e4ppchenpreis ist Verk\u00e4uferrisiko, sagt Nils M\u00fcller von Heisse Kursawe Eversheds. Der M\u00fcnchner Anwalt erkl\u00e4rt, dass Verk\u00e4ufer ein hohes Risiko laufen, wenn sie nicht aufpassen oder versuchen, nachtr\u00e4glich Fakten zu schaffen. <\/strong><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>Wenn eine Ebay-Auktion nicht so l\u00e4uft wie erhofft oder der Anbieter es sich anders \u00fcberlegt, darf er die Auktion dann abbrechen? Nein, sag<b>en die Richter vom <\/b>Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 90\/14). <\/b><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-654979\" alt=\"ebay\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/12\/ebay.jpg\" width=\"650\" height=\"365\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/12\/ebay.jpg 650w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/12\/ebay-300x168.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/12\/ebay-500x280.jpg 500w\" sizes=\"auto, (max-width: 650px) 100vw, 650px\" \/><\/p>\n<p>Geklagt hatte ein Mann, der bei Ebay ein Gebot \u00fcber einem Euro auf ein Stromaggregat abgegeben hatte, das 8.500 Euro wert war. Zwei Tage lang war er der H\u00f6chstbietende. Dann brach der Verk\u00e4ufer die Ebay-Auktion vor Ende der Laufzeit ab und verkaufte das Aggregat an jemand anderen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ein Euro geboten &#8211; 8.500 Euro Schadenersatz bekommen<\/strong><\/p>\n<p>Doch der Bieter zog vor Gericht und bekam auch in letzter Instanz Recht. Die Karlsruher BGH-Richter sprachen dem Bieter 8.500 Euro Schadensersatz zu \u2013 den Gegenwert des Stromaggregats.<\/p>\n<p>Dass der beklagten Verk\u00e4ufer sich auf die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von Ebay berufen wollte, half ihm da nicht. In den AGB hie\u00df es unter \u201eWeitere Informationen\u201c:<\/p>\n<p>\u201e<i>Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder l\u00e4nger l\u00e4uft, k\u00f6nnen Sie es ohne Einschr\u00e4nkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote f\u00fcr den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den H\u00f6chstbietenden verkaufen m\u00f6chten. [\u2026]<\/i>\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Zur\u00fcckziehen gilt nicht<\/strong><\/p>\n<p>Die Richter entschieden: Ein wirksamer Kaufvertrag \u00fcber das Stromaggregat zum Preis von einem Euro war zustande gekommen. Denn laut Ebay-Gesch\u00e4ftsbedingungen k\u00f6nnten Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der Ebay-Website einstellen, es nur dann zur\u00fcckziehen, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt seien. Also beispielsweise bei einem Irrtum oder dem Verlust des eingestellten Gegenstands. Weil beides nicht zutraf, muss sich der Verk\u00e4ufer laut BGH an sein Angebot festnageln lassen.<\/p>\n<p>Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit fr\u00fcheren Urteilen zu vorzeitig abgebrochenen Ebay-Auktionen: Im November 2014 entschied der BGH, dass der Anbieter eine Internetauktion auch dann nicht abbrechen darf, wenn er offline oder woanders &#8211;\u00a0 au\u00dferhalb von Ebay &#8211; einen deutlich h\u00f6heren Preis erzielen kann (Aktenzeichen VIII ZR 42\/14).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>H\u00f6herer Schadenersatz als der Verkaufspreis<\/strong><\/p>\n<p>In dem Fall hatte ein Mann ein gebrauchtes Auto bei Ebay angeboten. Der sp\u00e4tere Kl\u00e4ger gab das Mindestgebot von einem Euro ab mit einem H\u00f6chstgebot von 555,55 Euro. Ein paar Stunden sp\u00e4ter brach der Anbieter die Auktion mit der Begr\u00fcndung ab, er habe einen K\u00e4ufer gefunden, der bereit sei 4.200 Euro zu zahlen. Der BGH gab dem Schn\u00e4ppchenpreis-Bieter recht: Mit dem Startpreis von einem Euro gehe der Verk\u00e4ufer das Risiko ein, dass der Pkw auch f\u00fcr diese Summe ersteigert werde. Durch den Abbruch der Auktion zahlte dieser Verk\u00e4ufer sogar noch ordentlich drauf: Weil der Pkw tats\u00e4chlich 5.250 Euro wert war, bekam der Bieter sogar 5.249 Euro Schadensersatz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wenn man den Startpreis eingibt, hat man\u00b4s in der Hand<\/strong><\/p>\n<p>Dass bei einem Portal angebotene Produkte letztlich auch zum Preis von einem Euro verkauft werden k\u00f6nnen, beruht auf der freien Entscheidung des Verk\u00e4ufers. Er\u00a0 tr\u00e4gt das Risiko, dass die Auktion ung\u00fcnstiger verl\u00e4uft, als er es sich vorstellte. Durch die Wahl des Startpreises und\/oder des Mindestgebots hat er es in der Hand, sein Risiko einzud\u00e4mmen \u2013 aber nicht durch willk\u00fcrlichen Abbruch der Auktion.<\/p>\n<p>http:\/\/www.heisse-kursawe.com\/de\/kontakt.php<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ebay-K\u00e4ufe: Schn\u00e4ppchenpreis ist Verk\u00e4uferrisiko, sagt Nils M\u00fcller von Heisse Kursawe Eversheds. 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