{"id":654853,"date":"2014-12-09T17:59:43","date_gmt":"2014-12-09T16:59:43","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=654853"},"modified":"2014-12-09T17:59:43","modified_gmt":"2014-12-09T16:59:43","slug":"interview-zu-den-fallen-des-mindestlohngesetzes-mit-sittard-von-freshfields-viele-tretminen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2014\/12\/09\/interview-zu-den-fallen-des-mindestlohngesetzes-mit-sittard-von-freshfields-viele-tretminen\/","title":{"rendered":"Interview zu den Fallen des Mindestlohngesetzes mit Sittard von Freshfields: &#8222;Viele Tretminen&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"at4\" title=\"AB (Abstract)\"><strong>Ulrich <span style=\"color: #000000\">Sittard*,<\/span>\u00a0 Arbeitsrechtler der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer \u00fcber Fallen, die sich f\u00fcr Top-Manager durchs Mindestlohngesetz auftun.<\/strong><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_654854\" style=\"width: 660px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-654854\" class=\"size-full wp-image-654854\" alt=\"Ulrich Sittard, Arbeitsrechtler bei Freshfields\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/12\/Sittard_Ulrich.Freshfields.jpg\" width=\"650\" height=\"406\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/12\/Sittard_Ulrich.Freshfields.jpg 650w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/12\/Sittard_Ulrich.Freshfields-300x187.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/12\/Sittard_Ulrich.Freshfields-480x300.jpg 480w\" sizes=\"auto, (max-width: 650px) 100vw, 650px\" \/><p id=\"caption-attachment-654854\" class=\"wp-caption-text\"><strong>Ulrich Sittard, Arbeitsrechtler bei Freshfields<\/strong><\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Herr <span style=\"color: #000000\">Sittard<\/span>, zum 1. Januar 2015 tritt das Mindestlohngesetz in Kraft. Haben die Unternehmen die Weichen f\u00fcr die neue Rechtslage schon gestellt?<\/strong><br \/>\nViele Unternehmen sind sehr nerv\u00f6s, weil sie merken, dass sie das Thema kaum unter Kontrolle haben. Da liegen viele Tretminen &#8211; auch f\u00fcr Top-Manager.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Warum? Es geht um einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro&#8230;<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt dieser Mindestlohn ab kommenden Januar f\u00fcr jeden Arbeitnehmer in Deutschland, unabh\u00e4ngig vom Gehaltsniveau. Also k\u00f6nnten theoretisch auch F\u00fchrungskr\u00e4fte mit 100 000 Euro Jahresgehalt darauf pochen &#8211; etwa, wenn sie ohne Lohn freigestellt sind, weil sie das Unternehmen nach Differenzen oder Pflichtverletzungen verlassen sollen und sich beide Seiten auf ein Vertragsende erst in ein paar Monaten geeinigt haben. Geschasste Manager, die nachkarten wollen, werden versuchen, vom Unternehmen f\u00fcr jeden Monat den Mindestlohn von rund 1500 Euro zu verlangen. Aber das ist sicherlich das kleinste Problem.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>An welche denken Sie noch?<\/strong><\/p>\n<p>Das Mindestlohngesetz betrifft nicht nur Mitarbeiter des eigenen Unternehmens. Top-Manager m\u00fcssen auch die Angestellten ihrer Subunternehmer im Auge haben. Der Mindestlohn trifft ja nicht nur Schmuddel- und Billiglohnbranchen. Jeder, der etwa eigene Abteilungen geschlossen und Arbeit an Dienstleister vergeben hat, muss daf\u00fcr sorgen, dass diese ihren Mitarbeitern Mindestlohn zahlen. Denn er ist als Auftraggeber auch gegen\u00fcber diesen Mitarbeitern direkt haftbar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>K\u00f6nnen Sie das am Beispiel erl\u00e4utern?<\/strong><\/p>\n<p>Nehmen Sie ein M\u00f6belbaus, das seinen Kunden als Service die M\u00f6bel bis vor die Haust\u00fcr liefert und mit dem Transport ein externes Logistikunternehmen beauftragt: Zahlt dieser Dienstleister seinen Mitarbeitern weniger als 8,50 Euro pro Stunde, k\u00f6nnen die Mitarbeiter des Transportunternehmens das M\u00f6belhaus direkt zur Kasse bitten und verklagen. Das M\u00f6belhaus haftet also f\u00fcr die Situation bei seinem Auftragnehmer &#8211; auch, wenn dieser Subunternehmer Pleite macht und gar keinen Lohn mehr zahlen kann. Das hei\u00dft: All die Sorgen, die ein Unternehmen mit dem Auftrag an einen Dienstleister los zu sein schien, k\u00f6nnen es jetzt wieder einholen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Dann sind die Subunternehmer ja fein raus.<\/strong><\/p>\n<p>Nein. Zum einen bleiben sie in erster Linie zur Lohnzahlung verpflichtet. Zum anderen geraten sie zus\u00e4tzlich unter Druck, weil sie riskieren, dass ihre eigenen Leute sie bei ihren Auftraggebern anschw\u00e4rzen und der Auftrag verloren geht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Welche Strafen drohen bei Verst\u00f6\u00dfen?\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Die H\u00f6chstbu\u00dfe liegt bei 500 000 Euro &#8211; als Ordnungswidrigkeit, pro Versto\u00df. Das ist extrem hoch. Zum Vergleich: Verst\u00f6\u00dfe gegen das Arbeitszeitgesetz kosten nur bis zu 15 000 Euro Bu\u00dfe. Der Zoll, der f\u00fcr die Kontrollen zust\u00e4ndig ist, r\u00fcstet daf\u00fcr schon Personal auf und wird nicht zimperlich sein &#8211; auch, weil Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles Erfolge sehen will.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie sollten sich Unternehmen wappnen?<\/strong><\/p>\n<p>Im eigenen Unternehmen sollten sie schleunigst eine Kontrollinstanz einrichten, die die Einhaltung des Mindestlohns sicherstellt. Au\u00dferdem sollten sie sich vertraglich von ihren Dienstleistern zusichern lassen, dass sie Mindestl\u00f6hne zahlen und sich Freistellungs- und Ausgleichsanspr\u00fcche einr\u00e4umen lassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Da schreien die Dienstleister Hurra&#8230;<\/strong><\/p>\n<p>Wie leicht sich diese Forderungen f\u00fcr Outsourcer gegen\u00fcber ihren Auftragnehmern durchsetzen lassen, ist letztlich eine Frage der Marktmacht. Konzerne mit vielen Subunternehmern haben es da m\u00f6glicherweise leichter als kleine Auftraggeber.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie stellen Sie sich solche Kontrollen vor &#8211; soll sich der Auftraggeber die Lohnzettel seiner Subunternehmer zeigen lassen?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In der Tat sollte die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Auftraggebers seine Subunternehmer schriftlich auffordern, ihm Einsicht in seine L\u00f6hne zu geben. Zumindest die Verd\u00e4chtigen, sonst wird es zu schwierig bei Hunderten von Subunternehmern und mehr. Kann ein Manager schon an der Kalkulation erkennen, dass der Subunternehmer wahrscheinlich keinen Mindestlohn zahlt oder auf dem angeblich gezahlten Lohnniveau keinen Gewinn erzielen kann, h\u00e4ngt er als Auftraggeber mit drin. Ein Kampfpreis kann mal vorkommen, ist aber als Dauerzustand nicht akzeptabel. Wer sehenden Auges Unternehmen beauftragt, die mutma\u00dflich weniger als 8,50 Euro pro Stunde zahlen, handelt ordnungswidrig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kann der Subunternehmer die Offenlegung der Daten nicht unter Berufung auf den Datenschutz ablehnen?<\/strong><\/p>\n<p>Die Namen der Mitarbeiter lassen sich ja schw\u00e4rzen. Dann kann der Auftraggeber immer noch nachrechnen, ob sein Subunternehmer den Mindestlohn einh\u00e4lt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Und wenn der Subunternehmer seinen Mitarbeitern auf dem Papier zwar Mindestlohn zahlt, diesen aber mit unrealistischen Vorgaben verkn\u00fcpft, die den Lohn faktisch senken? Dass also eine Putzfrau im Hotel f\u00fcr diese Summe eine bestimmte Zahl von Zimmern s\u00e4ubern muss oder in einem B\u00fcro 200 Papierk\u00f6rbe leert?<\/strong><\/p>\n<p>Ist zweifelhaft, ob das Pensum in der vorgegebenen Zeit zu schaffen ist, kann sich der Auftraggeber vom Subunternehmer eine Best\u00e4tigung des Mitarbeiters mit Stundenzahl und Lohn vorlegen lassen. Stechuhren f\u00fcr fremde Arbeitnehmer muss er aber nicht aufstellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ist damit zu rechnen, dass Subunternehmer Mitarbeiter, die ihre Auftraggeber mit Geldforderungen behelligen, k\u00fcndigen? Auch um Exempel zu statuieren?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Will ein Subunternehmer jemand k\u00fcndigen, weil dieser seinen Auftraggeber aus der Auftraggeberhaftung in Anspruch nimmt, w\u00fcrde er damit gegen das Ma\u00dfregelungsverbot versto\u00dfen \u2013 die K\u00fcndigung w\u00e4re unwirksam. Niemand kann gek\u00fcndigt werde, weil er seine Rechte wahrnimmt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>*DER MINDESTLOHN-PROFI<\/strong><br \/>\n<strong><span style=\"color: #000000\">Sittard<\/span>, 33, ist Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer und lehrt an der Uni K\u00f6ln. Zu seinen Mandanten z\u00e4hlen Risikokapitalgeber KKR und die Bekleidungsmarke Sara Lee.<\/strong><\/p>\n<div><\/div>\n<div id=\"at6\" title=\"AU (Autor)\"><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Ulrich Sittard*,\u00a0 Arbeitsrechtler der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer \u00fcber Fallen, die sich f\u00fcr Top-Manager durchs Mindestlohngesetz auftun. &nbsp; &nbsp; Herr Sittard, zum 1. Januar 2015 tritt das Mindestlohngesetz in Kraft. 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