{"id":654661,"date":"2014-11-19T13:07:55","date_gmt":"2014-11-19T12:07:55","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=654661"},"modified":"2014-11-19T16:04:13","modified_gmt":"2014-11-19T15:04:13","slug":"wenn-alle-tolle-noten-im-arbeitszeugnis-haben-gastbeitrag-arbeitsrechtler-pirpamer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2014\/11\/19\/wenn-alle-tolle-noten-im-arbeitszeugnis-haben-gastbeitrag-arbeitsrechtler-pirpamer\/","title":{"rendered":"Wenn alle tolle Noten im Arbeitszeugnis haben &#8211; Gastbeitrag Arbeitsrechtler Pirpamer"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts \u00e4ndert Beweisregel beim Arbeitszeugnis: Beweisen Sie mal, dass Sie \u00fcberdurchschnittlich waren<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_654662\" style=\"width: 342px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-654662\" class=\"size-full wp-image-654662\" alt=\"Bernd Pirpamer, Arbeitsrechtler bei Heisse Kursawe Eversheds\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/11\/HKE_Pirpamer-Bernd.jpg\" width=\"332\" height=\"480\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/11\/HKE_Pirpamer-Bernd.jpg 332w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/11\/HKE_Pirpamer-Bernd-207x300.jpg 207w\" sizes=\"auto, (max-width: 332px) 100vw, 332px\" \/><p id=\"caption-attachment-654662\" class=\"wp-caption-text\">Bernd Pirpamer, Arbeitsrechtler bei Heisse Kursawe Eversheds<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><i>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat \u00fcber die Frage der Darlegungs- und Beweislast von Arbeitsleistungen entschieden &#8211;\u00a0 mit weitreichender Wirkung, wie Bernd Pirpamer von Heisse Kursawe Eversheds erl\u00e4utert.<\/i><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Hat ein Arbeitnehmer mit durchschnittlichen Leistungen heute einen Anspruch auf Zeugnis mit der Note \u201egut\u201c? Das Bundesarbeitsgericht hat dem heute eine Absage erteilt (Aktenzeichen 9 AZR 584\/13).\u00a0Enth\u00e4lt das Zeugnis die Formulierung \u201ezur vollen Zufriedenheit\u201c, werden die Arbeitsleistungen mit der Note \u201ebefriedigend\u201c bewertet. Verlangt der Arbeitnehmer eine bessere Note, muss er seine vermeintlich besseren Leistungen vortragen und beweisen.<\/p>\n<p>Und zwar auch dann, so das BAG, wenn in der Branche \u00fcberwiegend gute (\u201estets zur vollen Zufriedenheit\u201c) oder sehr gute (\u201estets zur vollsten Zufriedenheit\u201c) Endnoten vergeben werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In dem Fall hatte eine Zahnarzthelferin gegen ihren Arbeitgeber geklagt. Der hatte ihr im Zeugnis bescheinigt, sie habe ihre Aufgaben \u201ezu unserer vollen Zufriedenheit\u201c erledigt \u2013 in der \u201eZeugnissprache\u201c eine glatte drei. Diese Note reichte der Arzthelferin nicht. Sie verlangte die Note zwei mit der Formulierung \u201estets zu unserer vollen Zufriedenheit\u201c. Der Arzt blieb dabei, dass die Leistungen der Frau wegen zahlreicher Fehlleistungen allenfalls durchschnittlich gewesen seien und lehnte es ab, das W\u00f6rtchen \u201estets\u201c zu erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wenn 90 Prozent &#8222;gut&#8220; oder &#8222;sehr gut&#8220; bekommen<\/strong><\/p>\n<p>Vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht bekam die Frau Recht: Die Richter gestanden ihr die Note zwei zu und verwiesen auf eine Studie, nach denen fast 90 Prozent der Arbeitszeugnisse heute eine \u201egute\u201c oder \u201esehr gute\u201c Bewertung enthalten. Daraus folgerten die Gerichte, ein Zeugnis mit der Note 3 sei heute eben keine durchschnittliche Beurteilung mehr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gef\u00e4lligkeitszeugnisse ohne Wahrheitsgehalt<\/strong><\/p>\n<p>Das BAG hob das Urteil der Vorinstanz auf. F\u00fcr die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast spielten Studienergebnisse keine Rolle. Es komme nicht auf die in der Praxis am h\u00e4ufigsten vergebenen Noten an, sondern auf die \u201emittlere Note der Zufriedenheitsskala\u201c, allgemeinhin \u201ebefriedigend\u201c. Ein Arbeitnehmer, der eine Note im oberen Bereich der Skala verlangt, so das BAG, m\u00fcsse darlegen, dass er den Anforderungen gut oder sehr gut gerecht geworden ist.<\/p>\n<p>Ausdr\u00fccklich sagt das BAG, dass bei den zitierten Studien nicht ausgeschlossen werden k\u00f6nne, \u201edass auch Gef\u00e4lligkeitszeugnisse in die Untersuchungen eingegangen sind, die dem Wahrheitsgebot des Zeugnisrechts nicht entsprechen\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der 9. Senat wies die Sache an das Landesarbeitsgericht zur\u00fcck, das nun kl\u00e4ren muss, ob die Zahnarzthelferin tats\u00e4chlich aufgrund ihrer Leistungen eine bessere Beurteilung verlangen kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Einerseits&#8230;..Zeugnis muss wahr sein<\/strong><\/p>\n<p>Nach dem Gesetz muss der Arbeitgeber einem ausscheidenden Mitarbeiter ein leistungsgerechtes Zeugnis erstellen. Dabei muss er zum einen darauf achten, dass das Zeugnis inhaltlich der Wahrheit entspricht. Zum anderen muss das Zeugnis wohlwollend sein.<\/p>\n<p>Beide Kriterien zu erf\u00fcllen, verlangt Arbeitgebern oft einen Spagat ab: Tats\u00e4chlich schlechte Leistungen d\u00fcrfen sie im Zeugnis nicht anklingen lassen, zugleich sollen sie den Mitarbeiter wahrheitsgem\u00e4\u00df benoten. Als Folge einer umfangreichen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, die \u201eGeheimcodes\u201c im Arbeitszeugnis verbietet und negative Urteile \u00fcber den scheidenden Mitarbeiter ohnehin nicht erlaubt, f\u00e4llt die Mehrzahl der Zeugnisse heute gut oder sehr gut aus. Personaler wissen, dass der Inhalt des Zeugnisses in vielen F\u00e4llen nicht mehr den tats\u00e4chlichen Leistungen entspricht und verlassen sich l\u00e4ngst nur noch zu einem geringeren Teil darauf.<\/p>\n<p>Unternehmen freuen sich deshalb \u00fcber dieses Urteil.\u00a0Im Streitfall tr\u00e4gt nun der Arbeitnehmer grunds\u00e4tzlich und unver\u00e4ndert die Beweis- und Darlegungslast f\u00fcr Zeugnisse im oberen Bereich (sehr gut\/gut).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Einsch\u00e4tzungsspielraum f\u00fcr Unternehmen<\/strong><\/p>\n<p>Mit seinem Urteil sorgt das BAG auch daf\u00fcr, dass das Zeugnis nicht vollends entwertet wird, indem sich eine durchschnittliche Bewertung an dem empirischen Mittel von Umfrageergebnissen statt der individuellen Leistungen orientieren muss. Bei der Beurteilung der Leistungen nach dem Schulnotensystem muss sich die Frage, was durchschnittlich ist, zwingend auch nach den Erfahrungen des Arbeitgebers mit seinen Mitarbeitern richten. Die \u201edurchschnittliche Bewertung der Leistung\u201c ist daher ein dynamischer Vorgang beim konkreten Arbeitgeber und kann von Arbeitgeber zu Arbeitgeber sowie in jedem Einzelfall schwanken. Das BAG best\u00e4tigt insofern den Einsch\u00e4tzungsspielraum der Unternehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Streit um die konkrete Leistungsbeurteilung wird damit weiterhin vor den Gerichten ausgetragen werden. Auch k\u00fcnftig wird ein (sehr) gutes Zeugnis bisweilen als Spielball in einem K\u00fcndigungsstreitverfahren eingesetzt werden. Will ein Arbeitnehmer die Verbesserung seines Zeugnisses durchsetzen, ist dies kein \u201eWunschkonzert\u201c, sondern muss vom Arbeitnehmer mit Tatsachen und Beweisen untermauert werden. Letztendlich wurde das Recht des Arbeitgebers, befriedigende Leistungen im Zeugnis auszustellen, nicht mit neuen Beweislastregelungen durch das BAG erschwert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts \u00e4ndert Beweisregel beim Arbeitszeugnis: Beweisen Sie mal, dass Sie \u00fcberdurchschnittlich waren &nbsp; &nbsp; &nbsp; Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat \u00fcber die Frage der Darlegungs- und Beweislast von Arbeitsleistungen entschieden &#8211;\u00a0 mit weitreichender Wirkung, wie Bernd Pirpamer von &hellip; <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2014\/11\/19\/wenn-alle-tolle-noten-im-arbeitszeugnis-haben-gastbeitrag-arbeitsrechtler-pirpamer\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[3961,3960,191,2532,2200],"class_list":["post-654661","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-arbeitszeugnis","tag-bernd-pirpamer","tag-bundesarbeitsgericht","tag-heisse-kursawe-eversheds","tag-urteil"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/654661","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=654661"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/654661\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=654661"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=654661"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=654661"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}