{"id":653538,"date":"2014-08-15T12:35:14","date_gmt":"2014-08-15T10:35:14","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=653538"},"modified":"2014-08-15T12:35:14","modified_gmt":"2014-08-15T10:35:14","slug":"wann-whistleblower-geschutzt-sind-und-wann-nicht-gastbeitrag-von-katrin-scheicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2014\/08\/15\/wann-whistleblower-geschutzt-sind-und-wann-nicht-gastbeitrag-von-katrin-scheicht\/","title":{"rendered":"Wann Whistleblower gesch\u00fctzt sind &#8211; und wann nicht. Gastbeitrag von Katrin Scheicht"},"content":{"rendered":"<p align=\"left\"><strong>Katrin Scheicht, Arbeitsrechtlerin bei der internationalen Kanzlei Norton Rose Fulbright in M\u00fcnchen, beantwortet acht Fragen zu Whistleblowing und Hinweisgebersystemen in Deutschlands Unternehmen<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_653559\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-653559\" class=\"size-medium wp-image-653559\" alt=\"Katrin Scheicht, Arbeitsrechtlerin bei Norton Rose\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/07\/Scheicht-Katrin-Profil-neu_small-300x200.jpg\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/07\/Scheicht-Katrin-Profil-neu_small-300x200.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/07\/Scheicht-Katrin-Profil-neu_small-450x300.jpg 450w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/07\/Scheicht-Katrin-Profil-neu_small.jpg 650w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><p id=\"caption-attachment-653559\" class=\"wp-caption-text\">Katrin Scheicht, Arbeitsrechtlerin bei Norton Rose Fulbright<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>1. Was genau ist Whistleblowing?<\/strong><\/p>\n<p>Von Whistleblowing spricht man, wenn ein Mitarbeiter eines Unternehmens gegen\u00fcber seinem Arbeitgeber oder einem Dritten tats\u00e4chliche oder vermeintliche Missst\u00e4nde im Unternehmen beziehungsweise das Fehlverhalten von Kollegen oder Vorgesetzten meldet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2. Wo hat Whistleblowing seinen Ursprung?<\/strong><\/p>\n<p>Urspr\u00fcnglich kommt Whistleblowing aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum. Dort sind Hinweisgeber-Programme, einschlie\u00dflich einer Hotline, bei der die Mitarbeiter etwaige Missst\u00e4nde im Unternehmen melden k\u00f6nnen, weit verbreitet. In den Vereinigten Staaten bekommen Whistleblower manchmal von Beh\u00f6rden sogar Millionen-Zahlungen als Belohnung. W\u00e4hrend dieses Verpfeifen in vielen L\u00e4ndern gesellschaftlich akzeptiert ist, besteht in Deutschland \u2013 meist aus historischen Gr\u00fcnden oder Angst ums Betriebsklima &#8211; teilweise Misstrauen gegen\u00fcber solchen Hinweisgebersystemen.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><strong>3. Welche Rolle spielt Whistleblowing in Deutschlands Unternehmen? <\/strong><\/p>\n<p>Die meisten Dax-Unternehmen haben bereits Hinweisgebersysteme, teils sehr aufw\u00e4ndig und f\u00fcr Tochterunternehmen weltweit gleich mit und ins zwanzig Sprachen. Aber auch insgesamt f\u00fchren immer mehr Unternehmen sie auch aus Compliance-Gr\u00fcnden ein \u2013 auch damit kein Manager sogenanntes Organisationsverschulden vorgeworfen werden kann und hohe Schadenersatzforderungen riskieren. Internationale Konzerne sind dazu oft schon durch gesetzliche Vorschriften aus dem Land, in dem die Muttergesellschaft sitzt, verpflichtet und haben sie traditionell schon l\u00e4nger.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4. Gibt es gesetzliche Regeln f\u00fcr Whistleblowing?<\/strong><\/p>\n<p>Arbeitgeber haben bei der Einf\u00fchrung von Hinweisgeber-Programmen vor allem datenschutzrechtliche Fragen \u2013 manchmal in mehreren L\u00e4ndern\u00a0 verschiedene &#8211; zu beachten. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, hat dieser bei der Einf\u00fchrung von Whistleblowing-Systemen ein Mitbestimmungsrecht, beispielsweise wenn es Meldepflichten gibt oder technische Einrichtungen zum Einsatz kommen.<\/p>\n<p>Beamte haben Sonderregeln: \u00a0Bei Korruptionsdelikten sind ihnen &#8211; als Ausnahme von der generellen Verschwiegenheitspflicht &#8211; Anzeigen an die oberste Dienstbeh\u00f6rde beziehungsweise die Staatsanwaltschaft erlaubt.<\/p>\n<p>F\u00fcr Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft ist die Rechtsprechung ma\u00dfgeblich: Zum Beispiel wann der Hinweis eines Arbeitnehmers gegen\u00fcber Au\u00dfenstehenden wie Beh\u00f6rden oder der Presse, erlaubt ist und wann dies eine Pflichtverletzung gegen\u00fcber dem Arbeitgeber darstellt. Wer nicht zuerst versucht, im Unternehmen selbst Missst\u00e4nde oder Fehlverhalten zu melden, sondern direkt Beh\u00f6rden wie Staatsanwaltschaft oder Gewerbeaufsicht informiert, riskiert seinen Job.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5. Welche Konsequenzen m\u00fcssen Whistleblower f\u00fcrchten, die nicht anonym bleiben? Sind sie gesch\u00fctzt?<\/strong><\/p>\n<p>Das Verpfeifen von Kollegen, Vorgesetzten oder Missst\u00e4nden kann zu einer K\u00fcndigung des Betroffenen und\/oder auch zu Schadensersatzanspr\u00fcchen f\u00fchren, wenn es kein rechtm\u00e4\u00dfiges Whistleblowing war und der Betroffene damit seine Pflichten aus seinem Arbeitsverh\u00e4ltnis verletzt. Also wenn er beispielsweise denunziert und gelogen hat \u2013 aus welchen Motiven auch immer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ausdr\u00fcckliche gesetzliche Regelungen zum Schutz von Whistleblowern gibt es nicht. Transparency International kam daher im November 2013 zu dem Ergebnis, dass Deutschland sowie 15 weitere EU L\u00e4nder nur einen eingeschr\u00e4nkten Schutz f\u00fcr Whistleblower \u2013 jedenfalls die Angestellten im Gegensatz zu Beamten \u2013 bietet. Der Grund: Mitarbeiter wissen daher nicht, worauf sie sich einlassen.<\/p>\n<p>Jedoch: Auch wenn ein Gesetz fehlt, so sind Whistleblower dennoch gesch\u00fctzt. Die Gerichte haben insoweit verschiedene Grunds\u00e4tze aufgestellt. Insbesondere erkennen die Gerichte rechtstaatlich motivierte Anzeigen von Missst\u00e4nden an.<\/p>\n<p>Keinen Schutz billigen die Gerichte aber den Mitarbeitern zu, die bewusst unwahre oder leichtfertig falsche Angaben \u00fcber den Arbeitgeber und Vorgesetzte machen oder eine Anzeige nur erstatten, um ihre Firma zu sch\u00e4digen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>6. Auf welcher Grundlagen stellen die Gerichte fest, ob eine Anzeige von Missst\u00e4nden im Unternehmen eine Pflichtverletzung des Mitarbeiters ist oder nicht? <\/strong><\/p>\n<p>Bei der Entscheidung wiegen die Gerichte die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gegeneinander ab.<\/p>\n<p>Dabei wird ber\u00fccksichtigt, dass Mitarbeiter grunds\u00e4tzlich zur Verschwiegenheit und Loyalit\u00e4t gegen\u00fcber dem Unternehmen verpflichtet sind. Allerdings k\u00f6nnen die Meinungsfreiheit und das Interesse des Arbeitnehmers an Beseitigung der Missst\u00e4nde \u00fcberwiegen. Dies erfordert aber insbesondere, dass der Mitarbeiter zun\u00e4chst alle innerbetrieblichen M\u00f6glichkeiten, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen, ausgesch\u00f6pft hat, bevor er sich an Stellen au\u00dferhalb des Unternehmens, wie etwa Beh\u00f6rden, wendet.<\/p>\n<p>Der Rat f\u00fcr Mitarbeiter lautet: Er muss zuerst die zust\u00e4ndigen Ansprechpartner im Unternehmen auf die Missst\u00e4nde hinweisen. Dies k\u00f6nnen Compliance-Beauftragte, die Personal- oder Rechtsabteilung und\/der Vorgesetzte sein. Nur wenn intern keine Abhilfe erfolgt oder auch diese Personen in Missst\u00e4nde verstrickt sind, d\u00fcrfen Au\u00dfenstehende informiert werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>7. Was sollten Arbeitnehmer beim Melden von Missst\u00e4nden beachten? <\/strong><\/p>\n<p>Wichtig ist bei der Interessenabw\u00e4gung vorm Gericht die Frage, ob sich der Mitarbeiter ordnungsgem\u00e4\u00df verhalten hat &#8211; ob eine Pflichtverletzung vorliegt ist und wem er die Informationen weitergegeben hat.<\/p>\n<p>Landet ein Unternehmen wegen m\u00f6glicher Missst\u00e4nde in der Zeitung, f\u00fchrt dies h\u00e4ufig zu einer Rufsch\u00e4digung des Unternehmens &#8211; auch wenn sich sp\u00e4ter herausstellt, dass es gar keine Missst\u00e4nde gab. Die Einschaltung der Presse ist daher meist nicht angemessen und stellt h\u00e4ufig eine Pflichtverletzung dar.<\/p>\n<p>Etwas anderes ist es, wenn ein Arbeitnehmer eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft oder eine Beh\u00f6rde macht: Die setzt ein rechtstaatliches und zun\u00e4chst nicht-\u00f6ffentliches Verfahren in Gang. Zeigt er tats\u00e4chliche Missst\u00e4nde an, liegt keine Pflichtverletzung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses vor \u2013 und damit darf unter den Umst\u00e4nden auch niemand gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>8. Was ist Ihr Rat f\u00fcr Unternehmen? <\/strong><\/p>\n<p>Aus Compliance-Gr\u00fcnden und auch, um den Mitarbeitern f\u00fcr den Fall von Missst\u00e4nden oder Fehlverhalten von Vorgesetzten und\/oder Kollegen Handlungsempfehlungen und Ansprechpartner an die Hand zu geben, k\u00f6nnen Unternehmen interne Richtlinien erlassen. Damit werden dann der Belegschaft vor allem die zust\u00e4ndigen Stellen &#8211; intern oder extern &#8211; und ein Verfahren f\u00fcr etwaige Meldungen aufgezeigt. Gibt es in dem Unternehmen einen Betriebsrat, muss die Firma eine Betriebsvereinbarung abschlie\u00dfen. Solche ausdr\u00fccklichen Regelungen schaffen Klarheit und sind damit im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Links: <\/strong><\/p>\n<p><strong>Wo Petzen ausdr\u00fccklich erw\u00fcnscht ist &#8211; WiWo 32\/2014<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.wiwo.de\/erfolg\/management\/whistleblower-in-unternehmen-hier-ist-petzen-ausdruecklich-erwuenscht-seite-all\/10280772-all.html\">http:\/\/www.wiwo.de\/erfolg\/management\/whistleblower-in-unternehmen-hier-ist-petzen-ausdruecklich-erwuenscht-seite-all\/10280772-all.html<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Weitere interessante Links in diesem Zusammenhang:<\/strong><\/p>\n<p>Warum Whistleblower pl\u00f6tzlich gesch\u00e4tzt sind: Das k\u00fcnftige zentrale Korruptionsregister<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2014\/07\/07\/wenn-einzelne-tater-die-ganze-company-in-den-abgrund-reisen-im-korruptionsregister\/\">https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2014\/07\/07\/wenn-einzelne-tater-die-ganze-company-in-den-abgrund-reisen-im-korruptionsregister\/<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/11\/24\/wenn-mitarbeiter-whistleblowen-ist-es-emporend-bei-firmen-gar-nicht\/\">https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/11\/24\/wenn-mitarbeiter-whistleblowen-ist-es-emporend-bei-firmen-gar-nicht\/<\/a><\/p>\n<p><strong>\u00dcber das grundlegende Whistleblowing-Urteil:<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/07\/22\/whistleblower-mussen-nicht-mehr-automatisch-um-ihren-job-furchten\/\">https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/07\/22\/whistleblower-mussen-nicht-mehr-automatisch-um-ihren-job-furchten\/<\/a><\/p>\n<p align=\"left\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Katrin Scheicht, Arbeitsrechtlerin bei der internationalen Kanzlei Norton Rose Fulbright in M\u00fcnchen, beantwortet acht Fragen zu Whistleblowing und Hinweisgebersystemen in Deutschlands Unternehmen &nbsp; 1. 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