{"id":653461,"date":"2014-07-17T01:10:17","date_gmt":"2014-07-16T23:10:17","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=653461"},"modified":"2014-07-17T01:16:16","modified_gmt":"2014-07-16T23:16:16","slug":"roland-klein-lichtet-den-mindestlohn-dschungel-gastbeitrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2014\/07\/17\/roland-klein-lichtet-den-mindestlohn-dschungel-gastbeitrag\/","title":{"rendered":"Roland Klein lichtet den Mindestlohn-Dschungel (Gastbeitrag)"},"content":{"rendered":"<div><strong>Der Bundestag hat am 3. Juli 2014\u00a0das Mindestlohngesetz (MiLoG) verabschiedet.\u00a0 Arbeitsrechtler Roland Klein von der Kanzlei Luther hat <\/strong><strong>die wichtigsten Details f\u00fcr Unternehmen und Arbeitnehmer zusammengestellt:<\/strong><\/div>\n<div>\n<p><a title=\"Luther, Roland Klein, Rechtsanwalt\" href=\"http:\/\/www.luther-lawfirm.com\/team-anwalt.php?aid=52\" target=\"_blank\">\u00a0http:\/\/www.luther-lawfirm.com\/team-anwalt.php?aid=529<\/a><\/p>\n<div id=\"attachment_653494\" style=\"width: 210px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-653494\" class=\"size-medium wp-image-653494\" alt=\"Roland Klein, Partner der Kanzlei Luther\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/07\/Luther.Klein-Roland-200x300.jpg\" width=\"200\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/07\/Luther.Klein-Roland-200x300.jpg 200w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/07\/Luther.Klein-Roland.jpg 433w\" sizes=\"auto, (max-width: 200px) 100vw, 200px\" \/><p id=\"caption-attachment-653494\" class=\"wp-caption-text\">Roland Klein, Partner der Kanzlei Luther<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie hoch ist der Mindestlohn?<\/strong><\/p>\n<p>Nach dem Entwurf zum MiLoG soll ab dem 1. Januar 2015 ein bundesweit verbindlicher branchenunabh\u00e4ngiger Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>St\u00fcck- und Akkordl\u00f6hne sollen zul\u00e4ssig bleiben, sofern gew\u00e4hrleistet ist, dass der Mindestlohn f\u00fcr die geleisteten Arbeitsstunden erreicht wird.<\/p>\n<p>Das Gesetz differenziert nicht nach der Art der T\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Bereitschaftsdienste<\/strong><\/p>\n<p>Das Landesarbeitsgericht Baden-W\u00fcrttemberg hat insoweit zum &#8211; bereits heute geltenden &#8211; Mindestentgelt in der Pflegebranche entschieden, dass im Arbeitsleistungen im Bereitschaftsdienst mit demselben Mindestentgeltsatz zu verg\u00fcten seien wie Arbeitsleistungen w\u00e4hrend der Vollarbeitszeit (Landesarbeitsgericht Baden-W\u00fcrrtemberg vom 28.11.2012, Aktenzeichen 4 Sa 48\/12). Das Bundesarbeitsgericht soll Anfang September 2014 \u00fcber die Revision entscheiden. Es d\u00fcrfte aber klar sein, dass \u00e4hnliche Streitigkeiten auch im Rahmen des MiLoG drohen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Erh\u00f6hungen<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber eine Erh\u00f6hung wird fr\u00fchestens zum 1. Januar 2017 von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung entschieden, danach alle zwei Jahre. Eine ehrenamtliche Mindestlohnkommission wird hierzu jeweils einen Vorschlag erarbeiten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Welche Arbeitgeberleistungen oder Lohnbestandteile geh\u00f6ren zum Mindestlohn?<\/strong><\/p>\n<p><strong>F\u00e4lligkeitsdatum<\/strong>: Der Mindestlohn muss sp\u00e4testens am letzten Bankarbeitstag des Monats gezahlt werden, der auf den Monat folgt, in dem die Leistung erbracht wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass f\u00fcr die Aus- legung des Begriffs Mindestlohn auf die Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs zur Entsenderichtlinie 96\/71 zur\u00fcck- gegriffen werden k\u00f6nne, die im Rahmen des AEntG bereits zu beachten sei (vgl. EuGH v. 7.11.2013, C-522\/12 \u201eIsbir\u201c). Alle Zahlungen sind demnach laut EuGH anrechenbar, wenn sie das \u201eVerh\u00e4ltnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers auf der einen und der ihm hierf\u00fcr erbrachten Gegenleistung auf der anderen Seite nicht ver\u00e4ndern\u201c. Zahlungen, die als Gegenleis- tung f\u00fcr die \u201eNormalarbeitsleistung\u201c entrichtet werden, fallen demnach unter den Mindestlohn. Dagegen unterfallen<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00dcberstunden, Nachtarbeit oder Qualit\u00e4tspr\u00e4mien<\/strong><\/p>\n<p>Zahlungen, die f\u00fcr zus\u00e4tzliche Leistungen erfolgen, unterfallen nicht dem Mindestlohn: etwa Zuschl\u00e4ge f\u00fcr \u00dcberstunden und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit, \u00dcber- stundenzuschl\u00e4ge, Schichtzulagen, Gefahrenzulagen oder auch Akkord- oder Qualit\u00e4tspr\u00e4mien.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld<\/strong><\/p>\n<p>Typische Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sind dagegen nur ber\u00fccksichtigungsf\u00e4hig, wenn dem Arbeitnehmer der auf die Besch\u00e4ftigungszeit entfallende anteilige Betrag in dem ma\u00dfgeblichen F\u00e4lligkeitsdatum tats\u00e4chlich und unwiderruflich ausgezahlt worden ist. Ein einmal im Juni j\u00e4hrlich gezahltes Urlaubsgeld kann demnach nicht auf die \u00fcbrigen elf\u00a0 Monate umgelegt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Auslagenersatz<\/strong><\/p>\n<p>Zahlungen, die als Kompensation f\u00fcr eigene Aufwendungen des Arbeitnehmers dienen, unterfallen hingegen nicht dem Mindestlohn.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<div><strong>F\u00fcr wen gilt der Mindestlohn?<br \/>\n<\/strong>F\u00fcr alle Arbeitnehmer, die in Deutschland besch\u00e4ftigt werden, unabh\u00e4ngig davon, ob ihr Arbeitgeber im In- oder Ausland ans\u00e4ssig ist.<strong>Saisonarbeiter<\/strong><\/p>\n<p>Auch f\u00fcr Saisonarbeiter in der Landwirtschaft gilt ab 1. Januar 2015 der Mindestlohn. Es wird jedoch die M\u00f6glichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung von 50 auf 70 Tage ausgedehnt. Diese Regelung ist auf vier Jahre befristet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Mindestlohn ist absolut zwingend. Auf Mindestlohn-Anspr\u00fcche kann man nur durch einen Vergleich vor Gericht verzichten. Dies sollten Arbeitgeber ber\u00fccksichtigen, wenn sie in Verhandlungen mit dem Arbeitnehmer \u00fcber Entgeltanspr\u00fcche disponieren. Ein Verzicht ist insoweit nur auf vertragliche Anspr\u00fcche denkbar, aber nicht auf den gesetzlichen Mindestlohnanspruch.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr wen Ausnahmen gelten<\/strong><\/p>\n<p>Der Mindestlohn gilt nicht f\u00fcr Auszubildende und ehrenamtlich Besch\u00e4ftigte. Ebensowenig erfasst sind junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss. Praktikanten werden hingegen grunds\u00e4tzlich als Arbeitnehmer angesehen, die unter den Mindestlohn fallen. Nur bei folgenden, besonderen Praktikantenverh\u00e4ltnissen werden Ausnahmen von der Mindestlohnpflicht gemacht:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ausnahme-Praktikanten<\/strong><\/p>\n<p>\u0084\u0084- Praktikanten \u00a0in betrieblicher Einstiegsqualifizierung oder einer Berufsausbildungsvorbereitung<\/p>\n<p>\u0084\u0084- Praktikanten, die ihr Praktikum im Rahmen einer verpflichtenden Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung leisten<\/p>\n<p>&#8211; \u0084\u0084Praktikanten, die ihr Praktikum zum Zwecke der Orientierung \u00fcber ihre Berufs- oder Studienwahl leisten &#8211; aber nur bis zu drei Monaten<\/p>\n<p>\u0084\u0084- Praktikanten, die bis zu drei Monaten ein berufs- oder hoch- schulbegleitendes Praktikum ableisten, wenn nicht bereits zuvor ein derartiges Praktikantenverh\u00e4ltnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat &#8211; maximal drei Monate.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Schwarz auf weiss<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcbrigens: Die Bestimmungen des Nachweisgesetzes gelten jetzt auch f\u00fcr Praktikanten. Danach ist auch Praktikanten eine Niederschrift des Praktikumsvertrages auszuh\u00e4ndigen, in welcher die Ausbildungsziele, Beginn und Dauer des Praktikums, t\u00e4gliche Praktikumszeit, Zahlung und H\u00f6he der Verg\u00fctung, Dauer des Urlaubs und gegebenenfalls ein Hinweis auf geltende Betriebs- oder Tarifvertr\u00e4ge enthalten ist.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Langzeitarbeitslose<\/strong><\/p>\n<p>Langzeitarbeitslose haben in den ersten sechs Monaten ihrer Besch\u00e4ftigung ebenfalls keinen Anspruch auf Mindestlohn. Die letztgenannte Ausnahme soll Langzeitar- beitslosen, also Personen, die l\u00e4nger als zw\u00f6lf Monate arbeitslos waren, eine Br\u00fccke in eine neue Besch\u00e4ftigung bauen. Gegner bef\u00fcrchten demgegen\u00fcber Dreht\u00fcr- und Substitutionseffekte.<\/p>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00dcbergangsregeln<\/strong><\/p>\n<p>Bis zum 31. Dezember 2017 gehen abweichende Regelungen eines Tarifvertrags dem Mindestlohn vor, wenn sie f\u00fcr alle unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer mit Sitz im In- oder Ausland sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich gemacht worden sind. Ab dem 1. Januar 2017 m\u00fcssen abweichende Regelungen jedoch mindestens ein Entgelt von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde vorsehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ausnahme: Zeitungsboten<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Zeitungszusteller hat der Gesetzgeber eine besondere \u00dcbergangsregelung geschaffen. Danach hat diese Gruppe von Besch\u00e4ftigten ab dem 1. Januar 2015 einen Anspruch auf 75 Prozent und ab dem 1. Januar 2016 auf 85 Prozent des Mindestlohns je Zeitstunde.<\/p>\n<p>Ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 betr\u00e4gt der Mindestlohn dann 8,50 Euro brutto.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wer kontrolliert die Einhaltung des Gesetzes?<\/strong><\/p>\n<p>Die Einhaltung des Gesetzes soll die Zollverwaltung kontrollieren, die sogenannte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die bisher schon im Rahmen des Schwarzarbeits- bek\u00e4mpfungsgesetz f\u00fcr Branchen wie das Baugewerbe zust\u00e4ndig ist, nun Unternehmen branchenunabh\u00e4ngig \u00fcberpr\u00fcfen kann und Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen nehmen kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0Was droht bei Verst\u00f6ssen gegen das Gesetz?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Keinen Mindestlohn zu zahlen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500.000 Euro\u00a0 Geldbu\u00dfe bestraft werden kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den Zoll-Kontrollen haften Auftraggeber, sofern Auftragnehmer von Werk- und Dienstleistungen wie auch Nachunternehmer oder Verleiher ihren Pflichten als Arbeitgeber aus dem MiLoG nicht erf\u00fcllen: Und zwar haftet der Auftraggeber f\u00fcr die Zahlung des Mindestlohns wie ein B\u00fcrge, jedoch ohne wenn und aber &#8211; egal ob er schuld hat oder nicht.<\/p>\n<p>Ausserdem droht dem Arbeitgeber der Ausschluss von der Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge, wenn gegen ihn eine Geldbu\u00dfe von 2.500 Euro und mehr verh\u00e4ngt worden ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0Aufzeichnungspflichten<\/strong><\/p>\n<p>Unternehmen im Baugewerbe, in der Gastronomie, dem Speditionsgewerbe, dem Messebau\u00a0 oder der Fleischwirtschaft haben Aufzeichnungpflichten: Spp\u00e4testens am siebten Tag nach der Arbeitsleistung und zwar Beginn, Ende und Dauer der t\u00e4glichen Arbeitszeit. Daneben m\u00fcssen aber auch &#8211; branchenunabh\u00e4ngig &#8211; alle geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse aufgezeichnet werden. Die Unterlagen m\u00fcssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Dasselbe betrifft Unternehmen, die als Entleiher Leiharbeitnehmer in ihren Betrieben einsetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Das Gesetz zum Mindestlohn wird auch Unternehmen betreffen, deren Stundenl\u00f6hne weit \u00fcber 8,50 Euro liegen. Zum einen f\u00fcr ihre Praktikanten und weil sie bei outgesourcten Werk- und Dienstleistungen sehr genau die Bonit\u00e4t und Zuverl\u00e4ssigkeit des Auftragnehmers kontrollieren m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Roland Klein:<a title=\"Luther, Roland Klein, Rechtsanwalt\" href=\"http:\/\/www.luther-lawfirm.com\/team-anwalt.php?aid=529\" target=\"_blank\"> http:\/\/www.luther-lawfirm.com\/team-anwalt.php?aid=529<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundestag hat am 3. Juli 2014\u00a0das Mindestlohngesetz (MiLoG) verabschiedet.\u00a0 Arbeitsrechtler Roland Klein von der Kanzlei Luther hat die wichtigsten Details f\u00fcr Unternehmen und Arbeitnehmer zusammengestellt: \u00a0http:\/\/www.luther-lawfirm.com\/team-anwalt.php?aid=529 &nbsp; Wie hoch ist der Mindestlohn? 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