{"id":653421,"date":"2014-07-12T03:04:09","date_gmt":"2014-07-12T01:04:09","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=653421"},"modified":"2014-07-13T14:41:25","modified_gmt":"2014-07-13T12:41:25","slug":"die-letzten-tage-der-privilegierung-der-erben-von-unternehmen-brechen-an-gastbeitrag-aus-dem-gerichtssaal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2014\/07\/12\/die-letzten-tage-der-privilegierung-der-erben-von-unternehmen-brechen-an-gastbeitrag-aus-dem-gerichtssaal\/","title":{"rendered":"Die letzten Tage der Privilegierung der Unternehmenserben brechen an &#8211; Gastbeitrag aus dem Gerichtssaal"},"content":{"rendered":"<p id=\"yui_3_16_0_1_1405121083439_7984\"><strong>Die Uhr tickt: die letzten Tage des Erbschaftsteuergesetzes mit seiner Privilegierung der Unternehmenserben sind angebrochen<\/strong><\/p>\n<div id=\"yui_3_16_0_1_1405121083439_7987\">\n<p id=\"yui_3_16_0_1_1405121083439_8063\"><b id=\"yui_3_16_0_1_1405121083439_7990\">Christopher Riedel, <\/b><b>A<\/b>nwalt und Steuerexperte aus D\u00fcsseldorf, sass fast sechs Stunden im Bundesverfasungsgericht in Karlsruhe und beobachtete die Szenerie.<\/p>\n<div id=\"attachment_653429\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-653429\" class=\"size-medium wp-image-653429\" alt=\"Christopher Riedel, Erbschaftssteuerexperte und Anwalt\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/07\/riedel-300x199.jpg\" width=\"300\" height=\"199\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/07\/riedel-300x199.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/07\/riedel-450x300.jpg 450w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/07\/riedel.jpg 650w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><p id=\"caption-attachment-653429\" class=\"wp-caption-text\">Christopher Riedel, Erbschaftsteuerexperte und Anwalt<\/p><\/div>\n<\/div>\n<p align=\"JUSTIFY\">Beinahe sechs Stunden gaben die Verfassungsrichter der Bundesregierung, verschiedenen Experten und Verb\u00e4nden Gelegenheit, sich zur Erforderlichkeit der bisherigen Privilegierungen f\u00fcr unternehmerisches Verm\u00f6gen zu \u00e4u\u00dfern. Neben dem Kl\u00e4ger des Ausgangsverfahrens und der Bundesregierung waren die Fraktionen von CDU\/CSU, SPD und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen vertreten, ebenso verschiedene Landesregierungen, Industrie-, Berufs- und sonstige Interessenverb\u00e4nde. Alles in allem laut Pr\u00e4senzliste rund 60 Personen.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Doch alle Argumente, so scheint\u00b4s, werden das Bundesverfassungsgericht nicht davon \u00fcberzeugen, dass die heutigen Privilegierungen f\u00fcr Unternehmensverm\u00f6gen &#8211; manchmal v\u00f6llige Steuerbefreiung &#8211; mit dem Grundgesetz vereinbar sind.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><strong>Verl\u00e4ssliche Zahlen fehlen<\/strong><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Gro\u00dfes Gewicht legte der Senat auf die Ermittlung der \u201eTats\u00e4chlichen Grundlagen\u201c, also der Bedeutung der Erbschaftsteuer f\u00fcr die Unternehmensnachfolge aus der Sicht der Wirtschaft. Klar wurde dabei: Es gibt keine exakten empirischen Daten zur m\u00f6glichen Existenzgef\u00e4hrdung vererbter oder verschenkter Unternehmen durch eine Erbschaftsteuerbelastung.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Umfragen belegen jedoch: Eine drastische Reduzierung der momentanen Verg\u00fcnstigungen d\u00fcrfte die Eigenkapitalbasis und die Investitionsbereitschaft oder \u2013f\u00e4higkeit in eigent\u00fcmergef\u00fchrten Unternehmen beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><strong>Selbst die Pauschale w\u00fcrde doppelt so teuer<\/strong><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Angesprochen wurden in diesem Zusammenhang auch Simulationen, wie sich eine Flat-Tax auswirken k\u00f6nnte. Dabei wurde deutlich, dass eine pauschale Besteuerung ohne besondere Beg\u00fcnstigungen f\u00fcr unternehmerisches Verm\u00f6gen \u2013 je nach konkreter Ausgestaltung \u2013 eine Vervielfachung der Steuerbelastung f\u00fcr Familienunternehmen zur Folge h\u00e4tte. Denn aktuell betr\u00e4gt die Steuerbelastung f\u00fcr Produktivverm\u00f6gen nur 4,5 Prozent. Selbst ein pauschaler Steuersatz von 10 Prozent w\u00e4re also mehr als eine Verdoppelung.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Sehr dezidiert fragten die Richter, was der Gesetzgeber mit den Paragrafen 13 a und b Erbschaftsteuergesetz eigentlich beg\u00fcnstigen wollte. Dies konnten sie aber nicht ersch\u00f6pfend kl\u00e4ren. Vielmehr blieb es bei der allgemeinen Aussage, man wolle die Struktur der deutschen Wirtschaft mit ihren mittelst\u00e4ndisch beziehungsweise eigent\u00fcmergef\u00fchrten Unternehmen erhalten. Denn immerhin sind 96 Prozent der Unternehmen eigent\u00fcmergef\u00fchrt.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><strong>Die Arbeitspl\u00e4tzenicht zu gef\u00e4hrden, liegt im gesellschaftlichen Interesse<\/strong><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Diese Unternehmen stellten aber den wesentlichen Teil der Arbeitspl\u00e4tze, so dass an ihrer Erhaltung\u00a0 wirtschaftspolitisches wie gesellschaftliches Interesse bestehe. Au\u00dferdem befinde sich der Gesetzgeber bei der Regelung von steuerlichen Verg\u00fcnstigungen stets in dem Dilemma, dass sehr exakt gefasste Tatbest\u00e4nde zu entsprechenden Steuergestaltungen einl\u00fcden &#8211; was im Ergebnis auch nicht gewollt sein k\u00f6nne.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Dies schien dem Gericht als Zieldefinition nicht zu gen\u00fcgen. Insoweit scheint das Gericht an der verfassungsrechtlich zu fordernden Zielgenauigkeit der bestehenden Regelungen starke Zweifel zu haben. Auch die angestrebte Pr\u00fcfung der Vereinbarkeit der Beg\u00fcnstigungsregeln mit Artikel 3 Grundgesetz &#8211; Gleicheitsgrundsatz &#8211; , anhand der Fragen der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der gesetzlichen Regelungen setzt voraus, dass zuerst das Regelungsziel des Gesetzes feststeht. Bereits hier scheinen die Richter Probleme zu sehen.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><strong>Im Herbst soll das Urteil kommen<\/strong><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Ein Urteil stellte das Gericht f\u00fcr den Herbst in Aussicht. Es ist damit zu rechnen, dass es \u00fcber Vorlage des Bundesfinanzhofs \u2013 trotz berechtigter und von der Bundesregierung herausgestellter Zweifel an ihrer Zul\u00e4ssigkeit \u2013 in der Sache entscheiden wird.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Man muss kein Prophet sein, um damit zu rechnen, dass das Gesetz zu Fall gebracht wird. Fraglich ist aber: in welchem Umfang und vor allem ab welchem Zeitpunkt.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Fr\u00fcher hat das Bundesverfassungsgericht in \u00e4hnlichen F\u00e4llen zwar stets Verst\u00f6sse gegen das Grundgesetz festgestellt, aber angeordnet, dass das Gesetz gilt &#8211; bis zu einer Neuregelung.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><strong>Hohe R\u00fcckzahlungen<\/strong><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Es kann aber auch passieren, dass das Gericht das Gesetz mit R\u00fcckwirkung auf den 1.1.2009 aufhebt. Dann w\u00e4re die Erbschaft- und Schenkungsteuer in den vergangenen Jahren ohne gesetzliche Grundlage erhoben worden. In allen F\u00e4llen, die noch nicht bestandskr\u00e4ftig sind, m\u00fcsste der Fiskus diese Steuern daher zur\u00fcckzahlen.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Seit dem 14.11.2012 ergehen ohnehin alle Steuerbescheide vorl\u00e4ufig &#8211; f\u00fcr den Fall eines solchen Verfassungsgerichtsurteils. Bei einem Brutto-Aufkommen von j\u00e4hrlich\u00a0 4,5 Milliarden Euro w\u00fcrde dies f\u00fcr die L\u00e4nder-Haushalte eine Belastung mit wenigstens zehn Milliarden Euro bedeuten.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><strong>Deutlich h\u00f6here Steuern drohen<\/strong><\/p>\n<p>Unternehmer sollten sich darauf einstellen, dass in einem neuen Gesetz\u00a0 keine Steuerprivilegien mehr stehen &#8211; und dass sie sich k\u00fcnftig auf eine deutlich h\u00f6here Steuerlast im Erb- oder Schenkungsfall einstellen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Uhr tickt: die letzten Tage des Erbschaftsteuergesetzes mit seiner Privilegierung der Unternehmenserben sind angebrochen Christopher Riedel, Anwalt und Steuerexperte aus D\u00fcsseldorf, sass fast sechs Stunden im Bundesverfasungsgericht in Karlsruhe und beobachtete die Szenerie. 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