{"id":653375,"date":"2014-09-25T02:44:09","date_gmt":"2014-09-25T00:44:09","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=653375"},"modified":"2014-09-25T02:44:09","modified_gmt":"2014-09-25T00:44:09","slug":"vorsicht-anwalt-von-joachim-wagner-von-anleger-und-abmahnanwalten-buchauszug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2014\/09\/25\/vorsicht-anwalt-von-joachim-wagner-von-anleger-und-abmahnanwalten-buchauszug\/","title":{"rendered":"&#8222;Vorsicht Anwalt&#8220; von Joachim Wagner: Von Anleger- und Abmahnanw\u00e4lten (Buchauszug)"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Buchauszug aus Joachim Wagners &#8222;Vorsicht Anwalt&#8220;, das im Mai 2014 im Beck Verlag erschienen ist:<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_653377\" style=\"width: 190px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-653377\" class=\"size-full wp-image-653377\" alt=\"Autor Joachim Wagner\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/07\/WagnerJoachim.Buch_.Beck_.jpg\" width=\"180\" height=\"237\" \/><p id=\"caption-attachment-653377\" class=\"wp-caption-text\">Autor Joachim Wagner<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Hamburger Kanzlei Harte-Bavendamm &#8211; Paradebeispiel einer Boutique<\/strong><\/p>\n<p>Klein, aber fein: Anwaltsboutiquen \u201eVom Aussehen, Habitus und Charakter k\u00f6nnte Henning Harte-Bavendamm einen Hamburger B\u00fcrgermeister abgeben\u201c, meint einer seiner Freunde. In der Tat wirkt der hochgewachsene grauhaarige Jurist wie ein Modellhanseat. Von seinem B\u00fcro im 10. Stockwerk in der Kehrwiederspitze in der Hafencity blickt er direkt auf die Elbe, auf das sich st\u00e4ndig wechselnde Panorama zwischen den Landungsbr\u00fccken und dem K\u00f6nig-der-L\u00f6wen-Musical-Zelt, genie\u00dft die Lichtspiele je nach Tages-, Wochen- und Jahreszeit.<\/p>\n<p>Die Einrichtung der Kanzlei ist auff\u00e4llig unauff\u00e4llig, zwischen einem alten Feldstecher und gef\u00e4lliger moderner Kunst. Der Internet-Auftritt der Kanzlei ist nach Harte-Bavendamm \u201ebewusst unterk\u00fchlt\u201c, was nach R\u00fcckmeldung von Mandanten \u201egut ankommt\u201c. Harte-Bavendamms Boutique f\u00fcr den Schutz geistigen Eigentums ist ein Tupfer auf einem bunten und facettenreichen Boutiquenmarkt, der in den letzten zehn Jahren entstanden ist. Der Hauptgrund: die gestiegene Nachfrage nach speziellem und preiswertem Rechtsrat. Parallel zur Ausweitung der Fachanwaltschaften ist ein reiches Angebot von Kleinkanzleien mit bis zu 20 Anw\u00e4lten gewachsen: Es gibt Boutiquen f\u00fcr Banken- und Kapitalanlagerecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, \u00f6ffentliches Recht usw.<\/p>\n<p>Wer sich die Gewinner des \u201eKanzleigr\u00fcnderpreis\u201c der Bundesrechtsanwaltskammer und der Soldan GmbH 2008 anschaut, lernt, dass die Spezialisierung mittlerweile weit \u00fcber Rechtsgebiete hinausgeht. Subspezialisierungen sollen neue Marktnischen erschlie\u00dfen. Die Darmst\u00e4dter Kanzlei SKZ etwa konzentriert sich auf Verwaltungs- und Immobilienrecht und wendet sich dabei ausschlie\u00dflich an St\u00e4dte, Gemeinden und kommunale Unternehmen.<\/p>\n<p>Die Kanzlei Dr. Damm &amp; Partner in Neum\u00fcnster spricht ausschlie\u00dflich Online- H\u00e4ndler an. Die Kanzlei Fr\u00f6hlich &amp; Partner in der N\u00e4he von Mainz hat sich auf F\u00e4lle um den Sport fokussiert.<\/p>\n<p>Die gro\u00dfen und renommierten Boutiquen verstehen sich als direkte Konkurrenten der Gro\u00dfkanzleien, wenden sich dabei aber nicht nur an DAXUnternehmen, sondern auch an den Mittelstand. Harte-Bavendamm vertritt Sony, aber auch den Hamburger Fu\u00dfballclub St. Pauli in einem Streit mit einer Merchandise-Firma. Der Arbeitsrechtsanwalt Jan Ruge, Partner der Hamburger Boutique Ruge Kr\u00f6mer, ber\u00e4t die Postbank und die HUK Coburg, aber auch Studentenwerke, Sparkassen und die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Juve-Auszeichnung als &#8222;Br\u00fcller&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Mal versteckt, mal offen empfinden alle Boutique-Partner Freude, wenn sie im Kampf David gegen Goliath ihren Ex-Kanzleien eins auswischen k\u00f6nnen. Als JUVE Ulf Renzenbrinks Boutique 2008 f\u00fcr die Auszeichnung \u201eKanzlei des Jahres M&amp;A\u201c neben seinem alten Arbeitgeber Freshfields und anderen Gro\u00dfkanzleien als einzige Boutique nominiert hatte, war das f\u00fcr ihn der \u201eBr\u00fcller\u201c. Das hat der Kanzlei \u201etierische Publizit\u00e4t\u201c verschafft, jubelte der Mir-geh\u00f6rt-die Welt-Typ Renzenbrink. Harte-Bavendamm ist \u00fcberzeugt, dass die Boutique als Kanzleimodell in eine rosige Zukunft blickt \u2013 weil sie gegen\u00fcber Gro\u00dfkanzleien zahlreiche Wettbewerbsvorteile hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_653845\" style=\"width: 234px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-653845\" class=\"size-medium wp-image-653845\" alt=\"&quot;Vorsicht Rechtsanwalt&quot; von Wagner\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/09\/cover.wagner.foto_-e1409938572500-224x300.jpg\" width=\"224\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/09\/cover.wagner.foto_-e1409938572500-224x300.jpg 224w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/09\/cover.wagner.foto_-e1409938572500.jpg 487w\" sizes=\"auto, (max-width: 224px) 100vw, 224px\" \/><p id=\"caption-attachment-653845\" class=\"wp-caption-text\">&#8222;Vorsicht Rechtsanwalt&#8220; von Joachim Wagner (Beck Verlag, M\u00fcnchen 2014, 24,90 Euro, 336 Seiten)<\/p><\/div>\n<p><a title=\"Joachim Wagner, Vorsicht Rechtsanwalt, Beck Verlag, Amazon\" href=\"http:\/\/www.amazon.de\/Vorsicht-Rechtsanwalt-Berufsstand-zwischen-Mammon\/dp\/3406666833\/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;qid=1411599827&amp;sr=8-1&amp;keywords=Joachim+Wagner+vorsicht+rechtsanwalt\" target=\"_blank\">http:\/\/www.amazon.de\/Vorsicht-Rechtsanwalt-Berufsstand-zwischen-Mammon\/dp\/3406666833\/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;qid=1411599827&amp;sr=8-1&amp;keywords=Joachim+Wagner+vorsicht+rechtsanwalt<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Selbstbewusste Boutiquen &#8211; mit niedrigeren Stundens\u00e4tzen<\/strong><\/p>\n<p>Da ist zun\u00e4chst der Kostenfaktor. Bei den Stundens\u00e4tzen liegen Boutiquen \u201e20 bis 30 Prozent\u201c unter denen der Gro\u00dfsoziet\u00e4ten. Diesen Wettbewerbsvorteil streichen alle Gr\u00fcnder hervor. \u201eWir haben in unserem T\u00e4tigkeitsbereich das Know-how der f\u00fchrenden Gro\u00dfkanzleien, machen es aber unterm Strich viel billiger\u201c, verspricht die Homepage von Renzenbrinks Boutique. Der Arbeitsrechtler Ruge kassiert 230 Euro pro Stunde, w\u00e4hrend seine Kollegen in Gro\u00dfkanzleien zwischen 250 und 500 Euro fordern.<\/p>\n<p>Alle Boutique-Partner sind \u00fcberdies sicher, dass sie einen Qualit\u00e4tsvergleich nicht scheuen m\u00fcssen. Harte-Bavendamm: \u201eIn einem Bereich wie Wettbewerbsrecht mit vielen Gerichtsauftritten verf\u00fcgt kaum ein Team einer Gro\u00dfkanzlei \u00fcber eine vergleichbare Expertise wie die f\u00fchrenden Boutiquen\u201c. Die Rechtsvertreter sind \u201ehandverlesen\u201c und \u201espezialisierter\u201c. Nach der Einsch\u00e4tzung von Renzenbrink ist sein Team \u201ejedenfalls besser als der Durchschnitt der Gro\u00dfkanzleien\u201c. Und Ruge meint, dass Mandanten bei guten Boutiquen \u201eim Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen besser aufgehoben\u201c sind, \u201eweil die Anw\u00e4lte dort \u00fcber eine gr\u00f6\u00dfere Erfahrung vor Gericht verf\u00fcgen\u201c.<\/p>\n<p>Weiter heben alle Boutique-Anw\u00e4lte den Wettbewerbsvorteil des \u201epers\u00f6nlichen Kontaktes\u201c zum Mandanten hervor. Die ziehen es nach Harte-Bavendamm vor, wenn der \u201eChef selbst kocht, oder jedenfalls wei\u00df, was in der K\u00fcche vor sich geht\u201c. Auch Jan Ruge meint davon zu profitieren, dass \u201eanwaltliche T\u00e4tigkeit etwas sehr Pers\u00f6nliches\u201c ist. Den \u201epers\u00f6nlichen Kontakt\u201c sch\u00e4tzen viele Mandanten gegen\u00fcber der \u201eaustauschbaren Dienstleistung\u201c der Gro\u00dfsoziet\u00e4ten. Schlie\u00dflich betonen alle drei, dass die Teams in Boutiquen aufgrund der flachen Hierarchien, der kurzen Wege und der intensiven Kommunikation schneller und effektiver arbeiten k\u00f6nnen. Nach Recherchen von JUVE sollen die Gro\u00dfkanzleien 2010\/2011 \u201enachweisbar\u201c Marktanteile an mittelst\u00e4ndische Kanzleien und Boutiquen verloren haben.<\/p>\n<p>Diese These erscheint angesichts des Kostendrucks bei Mandanten und der Kompetenz der Boutiquen auf ihren Spezialgebieten plausibel.<\/p>\n<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Im Haifischbecken: Anlegeranw\u00e4lte<\/strong><\/p>\n<p>Er war so ver\u00e4rgert, dass er nicht einmal die Er\u00f6ffnung der Veranstaltung abwarten konnte, aufstand und laut mit einem aggressiven Unterton fragte. \u201eIch m\u00f6chte gern wissen, woher Sie meine Daten haben, ob damit Schindluder getrieben wurde?\u201c Der Fragesteller hatte einen Medienfonds gezeichnet, er drohte, eine Menge Geld zu verlieren, und er wollte wissen, woher das \u201eAktionsb\u00fcndnis aktiver Anlegerschutz\u201c von seiner Misere wusste, seine Adresse bekommen und ihn zur Informationsveranstaltung \u201eMedienfonds mit Schuld\u00fcbernahme\u201c eingeladen hatte . Nach einer kurzen hitzigen Debatte gelang es dem Vorstand des Anlegerschutzvereins, ihn zu beruhigen: Alles sei mit rechten Dingen zugegangen, und im \u00dcbrigen k\u00f6nne die Einladung ja nicht so schlimm gewesen sein, weil er jetzt da sei. Der gut 60-j\u00e4hrige setzte sich wieder, als w\u00e4re nichts gewesen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie Anlegeranw\u00e4lte Gesch\u00e4digte k\u00f6dern<\/strong><\/p>\n<p>November 2011. Ein mit Medienfondsopfern gut gef\u00fcllter Saal im Berliner Logenhaus. Das Aktionsb\u00fcndnis, der Veranstalter, ist verbandelt mit der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel, spezialisiert auf Anlegerschutzklagen. Wolfang Schirp, der Frontmann der Soziet\u00e4t, hat das Aktionsb\u00fcndnis mit gegr\u00fcndet und sein heutiger Partner Tibet Neusel ist sein Schatzmeister. Sogar einen gemeinsamen Briefkopf gibt es. Auf der B\u00fchne wird jedoch der Eindruck erweckt, das Aktionsb\u00fcndnis und die Kanzlei seien gleichberechtigte Partner. In Wirklichkeit hatte der Abend nur einen Zweck: Mitglieder f\u00fcr das Aktionsb\u00fcndnis zu gewinnen, die dann die Kanzlei mandatieren. Mitglieder werden unter anderem damit gek\u00f6dert, dass sie im Falle einer Klage bei den Anwaltsgeb\u00fchren einen Rabatt von 20 Prozent bekommen.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Veranstaltung ging es fast ausschlie\u00dflich um Klagen und gewonnene Verfahren gegen Medienfonds und Banken. Nach den Begleitinformationen bestehen f\u00fcr die Medienfondsopfer eigentlich nur Chancen und kaum Risiken \u2013 wenn man die Kanzlei beauftragt. Zeichnern der Medienfonds Hannover Leasing und KGAL l\u00e4sst Schirp wissen, dass die Kanzlei \u201ezuversichtlich\u201c sei, letztlich \u201ealle Klagen zu gewinnen\u201c, obwohl es zu dem Zeitpunkt noch kein einziges Urteil gab. Bei dem Hannover Leasing Fonds und dem Commerzbank-Fonds MHF Academy empfiehlt Schirp \u201eKlageerhebung\u201c, sofern Verj\u00e4hrung droht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Informationen-Borbardement f\u00fcr Anleger-Opfer<\/strong><\/p>\n<p>Wer nach drei Stunden Bombardement mit wirtschaftlichen, steuer- und anlagerechtlichen Informationen den Saal im Logenhaus verl\u00e4sst, hat viel geh\u00f6rt, aber vermutlich wenig verstanden. Das ist ein f\u00fcr die Kanzlei h\u00f6chst willkommener Effekt bei Anlegeropfern, die gerade noch wissen, was eine Rendite vor oder nach Steuern ist.<\/p>\n<p>Helfen, das ist nach dem Abend klar, kann die Kanzlei Schirp und Co. Eine Zuh\u00f6rerin unterschreibt einen Mitgliedsantrag sofort. Andere werden vermutlich folgen. Rechtsanwalt Schirp gilt in der Branche als Windmacher mit einigen beachtlichen Erfolgen. Als er Tausende von Anlegerklagen gegen den Rundum Sorglos-Fonds der Bankgesellschaft Berlin erhob, fuhr er mit einem Kleinlaster vor das Landgericht Berlin und lie\u00df sich dabei fotografieren. Nach \u00fcber 100 Klagen gegen die Bankgesellschaft bis zum Bundesgerichtshof und Vergleichen \u00fcber 97 Prozent der Anlagesumme mit einem Volumen von bis 1,8 Milliarden Euro r\u00fchmt sich Schirp des \u201egr\u00f6\u00dften Erfolges, der im Bereich des professionellen Anlegerschutzes jemals erzielt worden ist\u201c. Kleiner ging es offenbar nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gebeutelte Anleger &#8211; massenhaft<\/strong><\/p>\n<p>Schirp agiert auf einem Markt, der f\u00fcr kleine und mittlere Kanzleien der mit Abstand lukrativste ist. Nach einer Studie des Bundesministeriums f\u00fcr Ern\u00e4hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus dem Jahr 2008 werden Verm\u00f6genssch\u00e4den, die durch mangelhafte Finanzberatung entstehen, auf 20 bis 30 Milliarden Euro j\u00e4hrlich gesch\u00e4tzt.456 Bei den in Not geratenen Medienfonds sollen Sparer zwischen 1997 und 2005 mehrere Milliarden in Filmproduktionen gesteckt haben.457 In offene Immobilienfonds sollen Anleger 85 Milliarden investiert haben, von denen ein Viertel verloren sein soll.458 Nach Sch\u00e4tzungen der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es 40 000 bis 50 000 Lehman-Opfer, die Zertifikate im Wert zwischen 10 000 bis 50 000 Euro erworben haben.459 Der Schaden w\u00fcrde sich danach auf rund 750 Millionen Euro belaufen. Knapp eine Milliarde Euro soll die Finanzholding G\u00f6ttinger Gruppe bei 250 000 Anlegern zusammengetragen haben, Geld, das ebenfalls weitgehend versickert ist.<\/p>\n<p>Von diesen gebeutelten Anlegern klagt nur eine kleine Minderheit gegen Fonds, Finanzvermittler oder Banken. Aber die reicht, um viele Advokaten zu locken, hier nach Goldadern und Nuggets zu graben. Die hohen Streitwerte verhei\u00dfen hohe Geb\u00fchren. Und die bekommt nach deutschem Geb\u00fchrenrecht jeder Rechtsvertreter, egal, ob er gewinnt und verliert. Selbst schlampig zusammengeschusterte oder aussichtlose Klagen werden mit fetten Honoraren belohnt. Diese Konstellation zieht einmal f\u00e4hige Rechtskundler an. Der Fachanwalt f\u00fcr Bank- und Kapitalanlagerecht wurde 2008, also mitten in der Krise, eingef\u00fchrt. Ihre Zahl ist zwischen 2008 und 2012 von 218 auf 642 emporgeschnellt, hat sich also in vier Jahren fast verdreifacht. Die hohen Streitwerte k\u00f6dern aber auch Gl\u00fccksritter, die auf diesem Markt ohne besondere Fachkenntnisse schnell Kasse machen wollen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Klageindustrie ohne Kompetenz<\/strong><\/p>\n<p>Dadurch ist eine Klageindustrie mit einem be\u00e4ngstigenden Kompetenzgef\u00e4lle aus dem Boden geschossen. Die Anlageopfer wissen meist nicht, dass ihnen hier, wegen der komplizierten Finanzprodukte, nur die besten Robentr\u00e4ger helfen k\u00f6nnen. Sie sollten sich aber nicht nur durch juristische Qualit\u00e4t, sondern auch durch Seriosit\u00e4t auszeichnen. In keinem anderen anwaltlichen Gesch\u00e4ftsfeld gibt es eine vergleichbar lebhafte Debatte \u00fcber Lauterkeit und Unlauterkeit an der Beratungs- und Klagefront. Hinter dem Stichwort Seriosit\u00e4t verbergen sich berufsethische Fragen nach kostenfreien Beratungsangeboten, ehrlicher Einsch\u00e4tzung von Prozesschancen und -risiken und ein verantwortungsvoller Umgang mit Klagen und Rechtsmitteln. Dabei ist die Spreu vom Weizen schwer zu trennen, weil es keine scharfen Kriterien gibt, wann ein Anwalts seri\u00f6s ist oder nicht. Vor diesem Hintergrund fallen die Urteile \u00fcber eine gro\u00dfe Zahl von Anlegeranw\u00e4lten wenig schmeichelhaft aus. J\u00fcrgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung f\u00fcr Wertpapierbesitz (DSW), h\u00e4lt nur acht bis neun Kanzleien f\u00fcr hinreichend \u201espezialisiert und fachlich gut\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00c4hnlich deprimierend die Einsch\u00e4tzung von Joachim Jahn, der als verantwortlicher Redakteur der Seite \u201eRecht und Steuern\u201c in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung \u00fcber intime Kenntnisse in der Scene verf\u00fcgt: Da sind nur eine \u201eHandvoll bis Dutzend seri\u00f6ser Anw\u00e4lte unterwegs\u201c. Die finden sich zum gro\u00dfen Teil wieder auf einer Liste von 20 Top-Anlegerschutzkanzleien, die die &#8222;Wirtschaftswoche&#8220; zusammengestellt hat. Daneben gibt es nach Jahn aber auch \u201ehaufenweise Schaumschl\u00e4ger, die die Anleger noch mal abzocken\u201c. Die Urteile von Anlegeranw\u00e4lten \u00fcbereinander fallen teilweise noch harscher aus. Karine Guillaume beobachtet eine \u201ekatastrophale Entwicklung. Ich sch\u00e4me mich daf\u00fcr\u201c. Wegen der hohen Streitwerte kommen \u201eimmer mehr unseri\u00f6se Anw\u00e4lte auf den Markt, um Geld zu verdienen\u201c. Rechtsanwalt Rudolf Baum hat \u201eden Eindruck, dass die unseri\u00f6sen Gesch\u00e4ftspraktiken massiv zunehmen. Das ist manchmal geradezu kriminell und droht, den gesamten Berufsstand in Misskredit zu bringen\u201c.<\/p>\n<p>Eine besondere Gefahr droht Anlegern, wenn sie Rechtsvertretern ohne bankenrechtliche Spezialkenntnisse in die H\u00e4nde fallen. Bei den Massenklagen gegen die Telekom-Aktie waren nach J\u00fcrgen Kurz (DSW) \u201eviele Anw\u00e4lte unterwegs, die keine Ahnung hatten\u201c: \u201eDie Klagebegr\u00fcndungen waren teilweise erschreckend, w\u00e4hrend f\u00fcr die Telekom Gro\u00dfkanzleien mit erstklassigen Anw\u00e4lten im Einsatz waren\u201c. Sein Kollege Julius Reiter h\u00e4lt einige Klagen seiner Wettbewerber gegen die Bausparkasse Bardenia wegen der Finanzierung von Schrottimmobilien f\u00fcr \u201egrottenschlecht\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Schlampige Schrifts\u00e4tze, keine Seriosit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p>Regina Schlosser, Richterin in einer Bankenkammer am Landgericht, hat vor Ablauf der absoluten zehnj\u00e4hrigen Verj\u00e4hrungsfrist Schrifts\u00e4tze wie \u201eM\u00fcllhaufen auf den Tisch bekommen\u201c. Sie hatte den Eindruck, dass da viele Paragraphenkundler \u201eohne spezielle Kenntnis im Bankenrecht\u201c am Werk waren. Dabei sei es schon f\u00fcr Anlegeranw\u00e4lte schwierig, \u201ein diesem Gebiet schl\u00fcssige Klagen zu formulieren\u201c. Neben mangelnden Rechtskenntnissen und schlampigen Schrifts\u00e4tzen bildet die verlorene Seriosit\u00e4t etlicher Anlegeranw\u00e4lte eine Gefahr f\u00fcr Rechtsuchende. \u201eWir m\u00fcssen schwer aufpassen, dass wir in den Augen der \u00d6ffentlichkeit nicht das werden, was in den achtziger Jahren die Orientteppichh\u00e4ndler waren\u201c, warnt der D\u00fcsseldorfer Anwalt Jens Graf.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Eine kurze S\u00fcndenliste:<\/strong><\/p>\n<p>&#8211; Unseri\u00f6s ist es, wenn sich ein Rechtsvertreter als Experte f\u00fcr Medienfonds ausgibt und zeitgleich erst die entsprechenden Prospekte von einem Kollegen anfordert.<\/p>\n<p>&#8211; Unseri\u00f6s ist das Wecken falscher Hoffnungen.<\/p>\n<p>Bei spektakul\u00e4ren F\u00e4llen rosige Aussichten zu wecken, die dann verpuffen, geh\u00f6rt f\u00fcr Thomas Baier von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen \u201ezum Gesch\u00e4ftsmodell einiger Anw\u00e4lte\u201c. Er warnt: \u201eJe marktschreierischer sie sind, umso vorsichtiger sollten Anleger mit Ihnen umgehen\u201c. Unseri\u00f6s ist nach Meinung von Anlegeranwalt Andr\u00e9 Ehlers, dass auf Kanzlei-Homepages \u201eUrteile, die wegen spezieller Besonderheiten des Einzelfalles f\u00fcr einen Anleger gewonnen werden konnten, f\u00fcr allgemeing\u00fcltig erkl\u00e4rt werden\u201c. Einzelfallentscheidungen sind selten \u201erichtungsweisend\u201c, auch wenn ein solches Attribut gut klingt, um die Bedeutung der Entscheidung anzuheben.<\/p>\n<p>&#8211; Unseri\u00f6s findet die Anlegeranw\u00e4ltin Karine Guilleaume, dass Kanzleien mit Urteilen werben, die Kollegen erstritten haben.<\/p>\n<p>&#8211; Unseri\u00f6s ist nach Urteilen das Landgerichts Frankfurt und des Oberlandesgerichts Frankfurt, wenn sich ein Anwalt einen Schadensersatzanspruch von Mandanten wegen fehlerhafter Anlageberatung beim Kauf von Lehman- Zertifikaten gegen eine Bank abtreten l\u00e4sst, um sie dann im eigenen Namen einzuklagen.<\/p>\n<p>Der normale Konkurrenzkampf unter Robentr\u00e4gern hat sich unter Anlegeranw\u00e4lten zum Kleinkrieg mit spitzen Ellb\u00f6gen aufgeschaukelt. Anlegeranwalt Julius Reiter erlebt einen \u201emassiven Konkurrenzkampf\u201c, Anwalt Udo Brinkm\u00f6ller, der nur Berater vertritt, beobachtet auf Seiten der Anlegeranw\u00e4lte einen \u201estark gestiegenen Konkurrenzdruck\u201c. Ihre Kollegin Karine Guillaume w\u00e4hnt sich gar in einem \u201eHaifischbecken\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Beschwerden f\u00fcr die Anwaltskammer<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem ein Medienfonds Pleite gegangen war, wurden Niko H\u00e4rtings Mandanten von Anwaltsschreiben geradezu \u201ebombardiert\u201c, im \u201eStil und Inhalt von m\u00e4\u00dfigem Niveau\u201c. Ein Mandant des Bremer Rechtskundlers Jan-Henning Ahrens hat bereits einen \u201eganzen Aktenordner\u201c mit anwaltlichen Informationsschreiben gef\u00fcllt. F\u00fcr den Pr\u00e4sidenten der Rechtsanwaltskammer Hansj\u00f6rg Staehle sind die Rundbriefe an entt\u00e4uschte Anleger ein \u201etr\u00fcbes Kapitel\u201c. Regelm\u00e4\u00dfig erh\u00e4lt die Kammer Beschwerden von Anw\u00e4lten \u00fcber Kollegen, die ihre Mandanten anschreiben, ihre Dienste anbieten mit Blankovollmacht und Fragebogen zum Sachverhalt als Anlagen. Die Begr\u00fcndung: Das sei eine direkte Werbung im Einzelfall. Vor einigen Jahren haben die Kammern solche F\u00e4lle noch ger\u00fcgt. Aber auch in diesem Punkt ist die Rechtsprechung liberaler und, leider, im Ergebnis auch widerspr\u00fcchlicher geworden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Anlegeranw\u00e4lte: Jagd auf Mandanten<\/strong><\/p>\n<p>Und so geh\u00f6rt es mittlerweile zum Alltag, dass sich Anlegeranw\u00e4lte allein oder zusammen mit Anlegerschutzvereinen mit Massenrundbriefen gegenseitig Mandaten abjagen. Eigentlich will Herbert Jakobs dieses Reingr\u00e4tschen von Kollegen in bestehende Mandate \u201ein keinster Weise tolerieren\u201c, weil es dem \u201eAnsehen des Berufsstandes in erheblichem Ma\u00dfe schadet\u201c. Etwas unternommen hat er dann aber trotzdem nicht, weil ein Verfahren bei einer Rechtsanwaltskammer ohnehin eine \u201estumpfe Waffe\u201c ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Klage auf Herausgabe der Gesellschafterliste: &#8222;Mi\u00dfbrauch von Einsichtsrechten&#8220;?<\/strong><\/p>\n<p>Namen und Adressen f\u00fcr Mandantenfang mit dem Schleppnetz erhalten die Anw\u00e4lte aus mehreren Quellen: Sie kopieren die Namen aller Gesellschafter von gef\u00e4hrdeten oder insolventen Fonds aus dem Handelsregister und erg\u00e4nzen sie mit Hilfe von Telefon- und Adressen-CD-Roms. Oder sie verklagen einen Fonds im Namen eines Mandanten, den sie bereits vertreten, auf Herausgabe der Gesellschafterliste \u2013 f\u00fcr Rechtsanwalt Niko H\u00e4rting ein \u201eMissbrauch von Einsichtsrechten\u201c. Oder sie kaufen die Namen und Adressen von Wirtschaftsdetektiven und Adressenh\u00e4ndlern. Oder sie erhalten die Informationen von Finanzvermittlern gegen das Versprechen, nicht gegen sie zu klagen. Unter den Anlegeranw\u00e4lten haben sich zwei Lager gebildet \u2013 grob die seri\u00f6sen und die unseri\u00f6sen \u2013, die \u00f6ffentlich \u00fcbereinander herziehen und sich teilweise r\u00fccksichtslos bekriegen: mit Strafanzeigen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen zweifelhafter Akquisemethoden oder Abmahnungen\/ Unterlassungsklagen wegen kritischer Meinungs\u00e4u\u00dferungen \u00fcber \u201eAbzocker- Anw\u00e4lte\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ein Beispiel: Im September 2007 schickte der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS), der eng mit der Jenaer Kanzlei Beyer kooperiert, allen Anlegern der insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG einen Rundbrief: Die \u201eDurchf\u00fchrung eines Schlichtungsverfahrens\u201c, hie\u00df es dort, sei aussichtsreich und damit auch \u201edie M\u00f6glichkeit zur zivilrechtlichen Wiedergutmachung\u201c. Aufgrund dieser \u201eAussicht\u201c machte der DVS \u201eein besonderes Angebot\u201c: eine \u201eeinmalige Geb\u00fchr von 450 Euro f\u00fcr das \u201egesamte au\u00dfergerichtliche Verfahren\u201c und eine DVS-Pauschale von 250 Euro f\u00fcr ein Schlichtungsverfahren. Dieser Vorsto\u00df rief die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen auf den Plan. In einer Presseerkl\u00e4rung riet der Anlegeranwalt Hartmut Strube \u201eFinger weg\u201c von den Angeboten solch \u201edubioser Interessengemeinschaften\u201c. \u201eSie wollen den Kunden \u2026 nur Euros entlocken\u201c.<\/p>\n<p>Woher das Geld f\u00fcr eine R\u00fcckzahlung der Einlagen kommen soll, sei Strube \u201eschleierhaft\u201c. Der Insolvenzverwalter habe bereits mehrfach festgestellt, dass nur noch \u201eReste des urspr\u00fcnglichen Firmenverm\u00f6gens vorhanden seien\u201c. Die Reaktion aus Jena kam flugs: eine Unterlassungsklage nebst einstweiliger Verf\u00fcgung. Damit fiel Rechtsanwalt Phillip Wolfgang Beyer aber auf den Bauch, weil das Hamburger Landgericht keinen Versto\u00df gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erkennen konnte.<\/p>\n<p>Nicht besser erging es ihm zwei Jahre sp\u00e4ter, als er Strube mit einer Verleumdungsklage mundtot machen wollte und das LG D\u00fcsseldorf nicht mitspielte. Die wichtigsten Instrumente von Anlegeranw\u00e4lten bei der Mandantenjagd sind Internetauftritte, Rundschreiben, Presseartikel, Informationsveranstaltungen, Kooperation mit Anlegerschutzvereinen und, in einem Sonderfall, sogar eine Dr\u00fcckerkolonne. Neben vielen sachlichen und informativen Rundschreiben und Internetauftritten fallen andere durch rei\u00dferische Sprache und \u00fcberzogenen Optimismus bzw. Angstmache auf. Die Formel vom \u201edrohenden Totalverlust\u201c nutzen viele Kanzleien routinem\u00e4\u00dfig, um Anlegern von Schiffs- und Medienfonds Angst und Schrecken einzujagen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Thiel &amp; Collegen teilen einem potentiellen Mandaten mit, dass seine Geldanlage bei einem Filmfonds \u201eeine spekulative Beteiligung mit hohem Verlustrisiko\u201c sei und er, im Falle einer Beauftragung, mit \u201eAnspr\u00fcchen\u201c \u201edurchdringen\u201c werde, allein, weil der Vermittler nicht \u00fcber die Provision aufgekl\u00e4rt habe. Potenziert wird der Druck h\u00e4ufig durch Hinweise auf eine drohende Verj\u00e4hrung: \u201eNur noch f\u00fcnf Monate\u201c, bis m\u00f6gliche Schadensersatzanspr\u00fcche gegen die Falk-Fonds \u201eendg\u00fcltig verj\u00e4hren\u201c, warnt die \u201eInteressengemeinschaft f\u00fcr Kapitalanleger und Versicherte\u201c. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie \u201ebeste Aussichten, ihr Geld zur\u00fcckzuerhalten\u201c.<\/p>\n<p>Mindestens ein Dutzend Anlegerkanzleien arbeiten eng mit privaten Anlegerschutzvereinen zusammen. Letztere vermitteln den Eindruck, dass sie gesch\u00e4digten Anlegern uneigenn\u00fctzig helfen wollen. Das ist jedoch h\u00e4ufig ein Trugbild. Etliche dieser Vereine werden offen oder versteckt im Auftrag von Kanzleien t\u00e4tig, einige sind sogar von Anw\u00e4lten gegr\u00fcndet worden. Vielen Anlegeranw\u00e4lten sind sie ein Dorn im Auge, weil sie nicht offenlegen,wer tats\u00e4chlich hinter ihnen steht. Au\u00dferdem d\u00fcrfen die Anlegerschutzvereine ohne berufsrechtliche Schranken werben. Damit wollen Anw\u00e4lte, so Herbert Jacobs, das \u201eWerbeverbot umgehen\u201c. F\u00fcr Anlegeranwalt Andr\u00e9 Ehlers sind sie \u201eSatelliten von Kanzleien\u201c, \u201egaukeln Unabh\u00e4ngigkeit vor, sind aber in Wirklichkeit Akquisemaschinen\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sonderfall: \u201eInforma Interessengemeinschaft gesch\u00e4digter Anleger\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Ein Sonderfall unter den Anlegerschutzvereinen war die Dortmunder \u201eInforma Interessengemeinschaft gesch\u00e4digter Anleger\u201c. Nach einem Urteil des Landgerichts Ellwangen aus dem Dezember 2008 war sie kein neutraler Verbraucherschutzverein, sondern ein Kooperationspartner der Kanzlei Engler &amp; Collegen mit der Aufgabe, Mandate an Land zu ziehen. Das sei eine unzul\u00e4ssige Anwaltswerbung gewesen.468 Informa agierte wie eine Dr\u00fcckerkolonne. Ihre Mitarbeiter traten nach Feststellungen des Landgerichts Ellwangen unaufgefordert an Anleger heran, bombardierten sie nicht nur mit Briefen und Anrufen, sondern klingelten manchmal sogar an der Haust\u00fcr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Prinzip: Verunsicherung<\/strong><\/p>\n<p>Dieses Verhalten sei \u201eerkennbar auf Verunsicherung\u201c der stillen Gesellschafter einer Kapitalanlegergesellschaft \u201eangelegt gewesen\u201c, und zwar in einer Intensit\u00e4t, dass sich der \u201eunabweisbare Eindruck anwaltlichen Beratungsbedarfes aufdr\u00e4ngen musste\u201c. Dies sei, das habe die Beweisaufnahme ergeben, in Kooperation mit der Kanzlei Engler geschehen. Nach dem Urteil hat die Soziet\u00e4t diese Zusammenarbeit beendet. F\u00fcr die Dortmunder Anw\u00e4lte hat die Kooperation mit der Informa noch ein berufsrechtliches Nachspiel. Im Februar 2012 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm ihnen vor dem Berufsgericht vorgeworfen, drei Jahre lang mit der Informa unsachlich geworben und daf\u00fcr Provision bezahlt zu haben.469 Nach der Anschuldigungsschrift soll die Kanzlei Engler f\u00fcr die Vermittlung von Mandaten 2006 knapp 420 000 Euro Provision, 2007 rund 145 000 Euro und 2008 rund 67 000 Euro bezahlt haben. Die Kanzlei leugnet eine solche Zusammenarbeit. Die Werbema\u00dfnahmen seien ihr nicht bekannt und damit nicht zuzurechnen gewesen. Sie habe Informa als Wirtschaftsdetektei genutzt, die f\u00fcr sie betriebswirtschaftliche Analysen und Berechnungen durchgef\u00fchrt habe, um Anlagekonzepte zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Die Hammer Staatsanw\u00e4lte meinen, diese Behauptungen jedoch mit einem halben Dutzend Zeugen und Unterlagen widerlegen zu k\u00f6nnen. Aus den Anlagen zu den Rechnungen erg\u00e4be sich zum Beispiel, dass die Provisionen mandatsbezogen bezahlt worden seien: bis zu einer Anlagesumme von 50 000 Euro 200 Euro, zwischen 50 000 und 100 000 Euro 245 Euro und \u00fcber 100 000 Anlagewert 300 Euro. Den Rechnungen lasse sich sogar explizit entnehmen, dass das Geld f\u00fcr die Vermittlung von Mandaten gezahlt worden sei. In Rechnung gestellt seien \u201e140 Vollmachten\u201c, \u201e47 Vollmachten\u201c oder \u201e22 Vollmachten\u201c. Bei Entzug der Vollmacht erfolgten Abz\u00fcge.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Mandantenakquise gegen Provision?<\/strong><\/p>\n<p>Sollte der Anwaltsgerichtshof die Beweiskette der Anschuldigungsschrift f\u00fcr \u00fcberzeugend halten, w\u00e4re eine f\u00fcr eine Anwaltskanzlei bisher unvorstellbare Werbepraxis enttarnt: eine jahrelange Mandantenakquise in Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsunternehmen gegen Provision. Wo immer Banken, Firmen oder Fonds Pleite gehen, bieten Anwaltskanzleien den Opfern auf ihren Websites auf dem Fu\u00dfe ihre Dienste an, etwa nach Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens des Kraftwerkbauers Solar Millenium im Dezember 2012.<\/p>\n<p>Das ist legitim und entspricht nicht nur dem Eigeninteresse, sonder auch dem der Anleger. Entscheidend ist, ob dies seri\u00f6s oder unseri\u00f6s geschieht, unter tats\u00e4chlichen wie rechtlichen Aspekten. Unseri\u00f6s ist sicher, wenn die Kanzlei Stoll &amp; Kollegen auf ihrer Homepage bei Anlegern von Solar Millenium mit widerspr\u00fcchlichen und skandalisierenden Zeitungsberichten und \u201eGer\u00fcchten\u201c Angst sch\u00fcrt: \u201eDamit sind f\u00fcr die Anleger wohl mehrere 100 Mio. Euro weg\u201c oder Welt online berichtet, dass \u201ewohl 14 000 Aktion\u00e4re kein Geld mehr erhalten\u201c.<\/p>\n<p>Nach dieser Hiobsbotschaft wird den Anlegern die M\u00f6glichkeit einer Schadensersatzklage er\u00f6ffnet: \u201eDamit k\u00f6nnen sie das gesamte Geld zur\u00fcckerlangen\u201c. Ein leichtfertiges Versprechen. Es erfolgte zu einem Zeitpunkt, als es noch keine zuverl\u00e4ssigen Informationen \u00fcber Hintergr\u00fcnde oder Haftungsadressaten bei Solar Millenium gab. Das ist eine nicht untypische Situation f\u00fcr Anlegeranw\u00e4lte. H\u00e4ufig m\u00fcssen sie in juristischem Neuland agieren, in dem niemand voraussagen kann, ob Klagen Erfolg haben werden oder nicht. Der stellt sich manchmal erst nach Jahren ein, wenn alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof oder sogar zum Bundesverfassungsgericht durchlaufen sind. Unbestreitbar ist, dass Anlegeranw\u00e4lte in den letzten Jahren zahlreiche juristische Schlachten zugunsten der Anleger gewonnen und f\u00fcr sie Milliarden Euro gerettet haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Anlegeranw\u00e4ltin Daniela Bergdoldt etwa hat einen Prozess gegen den gescheiterten Medienkonzern EM.TV nach elf Jahren f\u00fcr sich entschieden, weil die Aktion\u00e4re zu sp\u00e4t \u00fcber die wirtschaftliche Lage informiert worden waren: \u201eWegbereitende Rechtsprechung ist nur beharrlichen Kl\u00e4gern und Anw\u00e4lten zu verdanken\u201c, bilanziert sie. Auf der Habenseite sind zu verbuchen: die Urteile des Bundesgerichtshofes zur Haftung bei atypischen stillen Beteiligungen (G\u00f6ttinger Gruppe), die Offenbarungspflicht bei Vertriebsprovisionen beim Verkauf von Anlagen durch Banken (Kick-Back-Rechtsprechung), die Versch\u00e4rfung der Bankenhaftung in finanziellen Krisensituationen oder die Haftung des Entsch\u00e4digungsfonds f\u00fcr Banken f\u00fcr die Opfer des Phoenix Kapitaldienstes.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Wahrheit: Mehr verlorene Prozesse als gewonnene<\/strong><\/p>\n<p>Bei einigen Fonds haben Anleger nach dem Eindruck von Norbert Vossler, Vorsitzender einer Bankenkammer beim Landgericht Berlin, sogar eine \u201eErfolgsquote von 100 Prozent\u201c. Nicht so gern reden Anlegeranw\u00e4lte verst\u00e4ndlicherweise \u00fcber die verlorenen Verfahren. Und deren Liste ist l\u00e4nger als die der gewonnenen. Das geben einige ehrlicher Vertreter der Zunft auch zu. \u201eIn allen Bereichen haben Anlegeranw\u00e4lte und ihre Mandanten in gro\u00dfem Umfange verloren\u201c r\u00e4umen zum Beispiel zwei Anlegeranw\u00e4lte aus M\u00fcnster ein. Bei Klagen im grauen Kapitalmarkt sind nach Beobachtung von Hartmut Strube die \u201eErfolge rarer ges\u00e4t als die Misserfolge\u201c.<\/p>\n<p>Die Ursachen sind vielf\u00e4ltig: eine zum Teil anlegerfeindliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, hohe Beweish\u00fcrden, weil die Beweislast in der Regel beim Anleger liegt, vor allem aber ein verantwortungsloser Umgang mit Klagen und Rechtsmitteln durch Anlegeranw\u00e4lte. Sie sind h\u00e4ufig juristisch aussichtslos oder wirtschaftlich sinnlos, weil bei den Beklagten kein Geld mehr zu holen ist.<\/p>\n<p>Erfolglos waren nach Angaben des BVT Heizkraftwerke-Fonds alle Klagen der M\u00fcnchener Kanzlei des Rechtsanwalts Thieler &amp; Kollegen. Ihre Qualit\u00e4t muss nicht gerade berauschend gewesen sein. Eine Klage wies das Landgericht M\u00fcnchen mit den Worten ab: Sie erwecke \u201eden Eindruck gewisser Beliebigkeit, der seine Ursache darin haben d\u00fcrfte, dass die Klage ohne Einholung hinreichender Informationen erhoben worden sein d\u00fcrfte\u201c.<\/p>\n<p>Eine Schlappe erlitten auch alle Kl\u00e4ger, die sich gegen die Verstaatlichung der Hypo Real Estate wandten. Im Januar 2011 wies das Landgericht M\u00fcnchen die Klagen von 38 Aktion\u00e4ren gegen die Zwangsabfindung zur\u00fcck. Wirtschaftlich stand die Klage von Anfang an auf t\u00f6nernen F\u00fc\u00dfen, weil die Bank ohne Eingreifen des Fiskus in die Insolvenz gegangen w\u00e4re mit der wahrscheinlichen Folge, dass die Aktien dann komplett wertlos gewesen w\u00e4ren. Nach der Enteignung blieb den Aktion\u00e4ren wenigstens noch ein Abfindungskurs von 1,30 Euro. Von 38 Kl\u00e4gern haben 32 vornehmlich aus Kostengr\u00fcnden auf eine Berufung verzichtet. Dier anderen holten sich, wie zu erwarten war, beim Oberlandesgericht M\u00fcnchen eine blutige Nase.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im September 2012 verk\u00fcndeten die Richter, dass die Bundesregierung mit der Verstaatlichung weder gegen die Verfassung noch gegen das Aktienrecht versto\u00dfen h\u00e4tte. Eine Revision zum Bundesgerichtshof lie\u00dfen sie nicht zu. Mit ein wenig mehr Verantwortungsgef\u00fchl h\u00e4tten die Anw\u00e4lte auf die Berufung verzichten m\u00fcssen. Mit einer klaren Niederlage f\u00fcr die rund 17 000 klagenden Aktion\u00e4re und ihre Anw\u00e4lte ist auch der Prozess um den dritten B\u00f6rsengang der Telekom zu Ende gegangen. \u00dcber vier Jahre nach Beginn des Verfahrens entschied das Oberlandesgericht Frankfurt im Mai 2012, dass das Verkaufsprospekt f\u00fcr die Aktien korrekt gewesen sei. Ein Ende des knapp acht Jahre laufenden Prozesses ist damit freilich nicht in Sicht.<\/p>\n<p>Einer der Lautsprecher der Branche, Anlegeranwalt Andreas Tilp, hat Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt: \u201eDas ist eine falsche Entscheidung. Es ist nur ein Phyrrus-Sieg f\u00fcr die Telekom und den Bund\u201c, verk\u00fcndete er nach dem Flop bekannt vollmundig.<\/p>\n<p>Und auch bei der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers haben nach Ansicht des Anwalts Udo Brinkm\u00f6ller die \u201eAnleger mehr verloren als gewonnen\u201c. Beim OLG D\u00fcsseldorf gibt es nach Hartmut Strube \u201ekein positives Lehman-Urteil\u201c. Die Vergleichsquote mit der Targobank (fr\u00fcher Citybank) sei auf 15 Prozent gesunken, 85 Prozent habe die Bank gewonnen. Auch beim Landgericht Berlin ist die Erfolgsquote von Lehman-Opfern nach den Erfahrungen Vosslers inzwischen auf 20 Prozent gesunken. Im ersten Jahr nach der Pleite hat die Mehrheit der Landgerichte Urteile zugunsten der Anleger gef\u00e4llt. In diese Zeit f\u00e4llt auch die Entscheidung der Hamburger Sparkasse, 1000 Lehman-Gesch\u00e4digte teilweise zu entsch\u00e4digen. Die Rechtsprechung war bis zum ersten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im Fluss, weshalb Anw\u00e4lten ihnen nach Ansicht von Richterin Vossler auch \u201ekein Vorwurf zu machen ist, wenn sie f\u00fcr die Lehman-Gesch\u00e4digten gek\u00e4mpft\u201c haben.<\/p>\n<p>Seit dem ersten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes zu Lehman Brothers im September 2011 haben sich deren Prozesschancen jedoch erheblich verschlechtert. Seitdem ist n\u00e4mlich klar: Banken und Sparkassen m\u00fcssen ihre Kunden nicht \u00fcber verdeckte Provisionen informieren, weil sie die Zertifikate nicht vermittelt, sondern weiterverkauft haben. Ein konkretes Insolvenzrisiko der Investmentbank ist in den Verkaufsjahren 2006 und 2007 nicht erkennbar gewesen.<\/p>\n<p>Ob sich an dieser Rechtsprechung noch etwas Entscheidendes \u00e4ndert, erscheint eher zweifelhaft. In allen folgenden Urteilen hat der Bundesgerichtshof n\u00e4mlich seine Linie best\u00e4tigt. Die Klagemaschine Anlegerschutz wurde \u00fcber Jahre in erster Linie von Rechtsschutzversicherungen finanziert. Der Markt hing jahrelang zu einem gro\u00dfen Teil von ihnen ab. Anlegeranwalt Herbert Jakobs sch\u00e4tzt, dass vor f\u00fcnf Jahren 80 Prozent seiner Klienten versichert waren, Andr\u00e9 Ehlers kommt auf eine Quote von 50 Prozent. Klagen gegen Fonds oder Finanzvermittler waren daher f\u00fcr Kl\u00e4ger und ihre Anw\u00e4lte finanziell ohne Risiko. Wegen der hohen Streitwerte haben die Massenklagen die Versicherungen j\u00e4hrlich Millionen Euro gekostet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Fall: G\u00f6ttinger Gruppe<\/strong><\/p>\n<p>Ein besonders krasser Fall: die rund 9000 Klagen gegen 14 Verantwortliche der ersten und zweiten Reihe der sog. G\u00f6ttinger Gruppe und drei Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaften. Das Gesch\u00e4ftsmodell der Securenta AG bot atypische stille Beteiligungen an einem Pensions-Spar-Plan zur Altersvorsorge an. Der geschlossene Fond, der \u00fcber eine Milliarde Euro von rund 250 000 Anlegern einsammelte, war nach Ermittlungen der Braunschweiger Staatsanwaltschaft ab Ende 2005 zahlungsunf\u00e4hig. Mitte 2007 musste der Fonds Insolvenz anmelden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Klagefuror der Kanzlei M\u00fcller Boon Dorsch aus Jena<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber 95 Prozent der Klagen gegen das Gesch\u00e4ftsmodell stammen von einer Kanzlei, M\u00fcller Boon Dersch in Jena. Sie hat einen Klagefuror inszeniert, dessen Folgen f\u00fcr das Landgericht G\u00f6ttingen jeden Besucher sofort anspringen. Auf einem Flur Akten soweit das Auge reicht. Um die in Lastwagen angefahrenen Ordner unterzubringen, wurden Flure abgesperrt und Arbeitsgemeinschafts- und Klausurenr\u00e4ume umgewidmet. Zwei Kilometer Aktenregale wurden zus\u00e4tzlich aufgebaut. Drei der zehn Kammern des Gerichts, also 30 Prozent, besch\u00e4ftigten sich 2013 ausschlie\u00dflich mit den Klagen der Jenaer Anlegeranw\u00e4lte. Ein Teil des Landgerichts, so der G\u00f6ttinger Anwalt Karl Heinz M\u00fcgge, ist durch sie \u201elahm gelegt\u201c. Richter sind genervt und f\u00fchlen sich missbraucht.<\/p>\n<p>Zwischen 2004 und 2013 gab es insgesamt f\u00fcnf Klagewellen, die \u00fcberwiegend oder ausschlie\u00dflich von der Jenaer Kanzlei ausgel\u00f6st wurden. Rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll war nur die erste Klagewelle, die sich gegen die G\u00f6ttinger Gruppe als Gesellschaft und ihre Vermittler richtete.476 2005 entschied der Bundesgerichtshof, dass alle Securenta-Anleger ihre Vertr\u00e4ge sofort k\u00fcndigen k\u00f6nnen und bei nachgewiesener Falschberatung alle eingezahlten Gelder als Schadensersatz zur\u00fcckfordern k\u00f6nnen. Au\u00dferdem befand der Bundesgerichtshof 2007, dass die Vorstandsmitglieder wegen fehlerhafter Prospekte pers\u00f6nlich haftbar gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Verlorene Pilotverfahren<\/strong><\/p>\n<p>Die zweite Welle von rund 2 500 Klagen richtete sich 2007\/2008 im Wege der Durchgriffshaftung gegen die f\u00fcnf Hauptverantwortlichen des Pleitefonds \u2013 Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Die Klagen machten Sch\u00e4den zwischen 2 000 und 15 000 Euro geltend. Alle acht Pilotverfahren, die bisher \u00fcberhaupt entschieden wurden, hat die Kanzlei verloren. Anspr\u00fcche aus Prospekthaftung seien, so die Richter, verj\u00e4hrt bzw. nicht bewiesen. Das Anlagesystem sei weder sittenwidrig noch erf\u00fclle es den Tatbestand der Untreue noch sei es ein strafbares Schneeballsystem. Alle Berufungen gegen Urteile, die Schadensersatzanspr\u00fcche gegen die Hauptverantwortlichen abgelehnt hatten, scheiterten beim Oberlandesgericht Braunschweig gleichfalls. Ein Verfahren liegt jetzt beim Bundesgerichtshof, der \u00fcber eine Nichtzulassungsbeschwerde entscheiden muss, weil das OLG Braunschweig eine Revision nicht zugelassen hatte.<\/p>\n<p>Selbst wenn auch nur eine dieser Klagen erfolgreich gewesen w\u00e4re, w\u00fcrden die Kl\u00e4ger keinen Cent bekommen. Zwei Beklagte aus der obersten F\u00fchrungsetage haben Offenbarungseide geleistet, drei erhalten f\u00fcr ihre Verfahren Prozesskostenhilfe, weil sie verm\u00f6genslos sind und ein Beklagter l\u00e4sst ohne rechtliche Gegenwehr Vers\u00e4umnisurteile gegen sich ergehen, weil seine Taschen leer sind, und es nicht mehr schlimmer kommen kann. Wegen dieser Mittellosigkeit haben einige Anlegerschutzkanzleien \u00f6ffentlich von weiteren Klagen abgeraten.<\/p>\n<p>Und einige Rechtsschutzversicherungen haben sich geweigert, diese wirtschaftlich aussichtlosen Prozesse zu finanzieren. Ende 2010\/Anfang 2011 schwappe dann eine neue Welle mit knapp 2 000 Klagen ins Gericht, diesmal etwa 360 Seiten stark und fundierter begr\u00fcndet. Einige Beklagte waren danach mit bis zu 4 000 Klagen \u00fcberzogen mit Schadensersatzforderungen in einer Gesamth\u00f6he von rund 100 Millionen Euro. Auch die Berufungsschriften gewannen an Qualit\u00e4t, wie selbst J\u00f6rn Diercks einr\u00e4umt, Anwalt von drei Beklagten. Der ausgebaute und vertiefte Argumentationsstrang \u2013 das Finanzierungssystem der Altersrente sei von vornherein nicht tragf\u00e4hig gewesen und alle Beteiligten h\u00e4tten das gewusst \u2013 \u00fcberzeugte aber weder das Landgericht G\u00f6ttingen noch das Oberlandesgericht Braunschweig. Sie wiesen weiterhin alle Klagen bzw. Berufungen ab.<\/p>\n<p>Im April 2012 erstritt die Jenaer Kanzlei ihren ersten kleinen Teilerfolg. Nach einem Richterwechsel am Landgericht G\u00f6ttingen beschloss eine Kammer einen Gutachter zu bestellen. Er soll zu der Frage Stellung nehmen, ob das Finanzierungssystem der G\u00f6ttinger Gruppe von Anfang an nicht tragf\u00e4hig und auf Betrug angelegt war. Dieser Beweisbeschluss kann die Kanzlei ermutigt haben, im Sommer 2012 weitere 600 Verfahren gegen neun Mitglieder der zweiten F\u00fchrungsebene wegen Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug in Gang zu setzen \u2013 mit denselben Argumenten. Das war Klagewelle Nummer vier! Da die Mitglieder der zweiten F\u00fchrungsebene keine wohlhabenden B\u00fcrger sind, und der Schaden der von der Kanzlei vertretenen Kl\u00e4ger sich auf \u00fcber 60 Millionen Euro bel\u00e4uft, reichten sie im Fr\u00fchjahr 2013, Klagewelle f\u00fcnf, noch einmal 3 600 Klagen ein \u2013 diesmal gegen drei wirtschaftlich potentere Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaften. Begr\u00fcndung der mittlerweile 520 Seiten starken Klageschrift: Die Pr\u00fcfer h\u00e4tten zwischen 1992 und 2000 gewusst, dass das System der atypischen Beteiligung nicht tragf\u00e4hig sei. Die Wirtschaftspr\u00fcfer h\u00e4tten Prognosen und unrealistische Renditeversprechen mitgetragen und in den Abschlussbilanzen falsch testiert. Es sei bewusst manipuliert worden, und die Pr\u00fcfer h\u00e4tten davon gewusst. Nach Ansicht der Rechtsprechung sind Klagen gegen Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaften bei Pleite-Fonds m\u00f6glich, aber nur unter sehr engen Voraussetzungen.<\/p>\n<p>Was hat die Kanzlei M\u00fcller Boon Dersch ab 2007 mit ihren Klagefluten erreicht? 4 500 verhandelte Klagen, Beweisbeschl\u00fcsse des Landgerichts G\u00f6ttingen und des Oberlandesgerichts Braunschweig \u00fcber die Bestellung von Gutachtern und keinen einzigen gewonnenen Prozess. Dagegen stehen 32 verlorene Verfahren vor dem Landgericht und abgeschmetterte Berufungen vor dem Oberlandesgericht. 481 Was ist das Geheimnis dieser Prozessstrategie? Ralf B\u00f6hm, das \u201aHirn\u201c der Jenaer Kanzlei, verteidigt die Klagen mit dem Argument, dass die \u201eVerm\u00f6genslosigkeit einzelner Verantwortlicher keinesfalls festgestellt worden sei\u201c.<\/p>\n<p>Eine billige Ausflucht. Die Beklagten sind alle Ende f\u00fcnfzig oder Anfang sechzig und ohne Chance, sich finanziell zu erholen. Und es gibt kein Indiz daf\u00fcr, dass eine formelle Feststellung ihrer Verm\u00f6genslosigkeit zu anderen Ergebnissen f\u00fchren k\u00f6nnte. Eine zweite Verteidigungslinie f\u00fcr die Klagen gegen mittellose Beklagte ist, dass man erst ihre Verantwortung als Hauptt\u00e4ter feststellen m\u00fcsse, um dann gegen die Wirtschaftspr\u00fcfer als ihre Gehilfen vorzugehen. Es seien lediglich Vorbereitungsprozesse. Das ist juristischer Unfug. Anwalt Karl-Heinz M\u00fcgge: \u201eEs gibt keinen juristischen Grund, die ersten 4 000 Klagen weiterzuverfolgen. Alle Tatsachen und Argumente k\u00f6nnte in dem Verfahren gegen Vertreter der Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaften geltend gemacht werden\u201c.<\/p>\n<p>Trotzdem werden die Jenaer Rechtsvertreter die Klagen gegen die Hauptverantwortlichen nicht fallen lassen. Die Geb\u00fchren sind n\u00e4mlich schon abgerechnet. Und die Kanzlei darf sie behalten und zwar abh\u00e4ngig davon, ob sie die Prozesse sp\u00e4ter gewinnt oder verliert. Und sollten Prozesse in erster Instanz verloren gehen, kann man mit Berufungen noch einmal dieselbe Summe verdienen. Rechtsanwalt M\u00fcgge ist \u00fcberdies \u00fcberzeugt, dass die Klagen gegen die Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft \u201eaussichtlos\u201c sind. Das Finanzierungsmodell ist \u201evielfach \u00fcberpr\u00fcft\u201c und dabei nie f\u00fcr sittenwidrig gehalten worden \u2013 weder von der Staatsanwaltschaft Braunschweig noch von universit\u00e4ren Gutachtern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Modell zum Generieren von Anwaltshonoraren<\/strong><\/p>\n<p>Das Ziel dieser Jenaer-Klagestrategie ist nach \u00fcberstimmender Meinung der G\u00f6ttinger Anw\u00e4lte Diercks und M\u00fcgge denn auch ein ganz anderes. Diercks: \u201eEs ist ein Modell zum Generieren von Anwaltshonoraren. Die Anleger werden keinen Cent bekommen, auch nicht von den Wirtschaftspr\u00fcfern. Es ist ein Gefecht f\u00fcr die Galerie \u00fcber 20 Jahre\u201c. \u00c4hnlich sein G\u00f6ttinger Kollege M\u00fcgge: \u201eDie Klagestrategie zielt nur auf den Gewinn von Anwaltsgeb\u00fchren ab. F\u00fcr die Mandanten macht sie \u00f6konomisch keinen Sinn\u201c. Umso mehr aber f\u00fcr die Kanzlei. Die Anw\u00e4lte M\u00fcgge und Dierks haben einmal ausgerechnet, was die Kanzlei M\u00fcller Boon Dersch an Geb\u00fchren bereits verdient haben und noch verdienen k\u00f6nnte. Nach M\u00fcgges Berechnungen k\u00f6nnte sie bei 4 000 Klagen und einer durchschnittlichen Geb\u00fchr pro Klage von 1 500 Euro insgesamt sechs Millionen Euro Anwaltshonorar verdienen. W\u00fcrde sie in allen Verfahren Berufung einlegen, beliefe sich der Gewinn gar auf 12 Millionen Euro.<\/p>\n<p>Kollege Diercks kommt \u201eaufgrund eines doppelten Streitwertes \u2013 Schadensersatz und entgangener Gewinn \u2013 auf 15,3 Millionen Euro Geb\u00fchren\u201c. Wie ist es m\u00f6glich, mit Tausenden bisher erfolglosen Klagen viele Millionen Euro zu verdienen? Es gelingt durch eine r\u00fccksichtslose Ausbeutung von Rechtsschutzversicherungen und durch die Struktur des Verg\u00fctungssystems f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte. Die Jenaer Anw\u00e4lte klagen offenbar nur f\u00fcr Mandanten, die rechtsschutzversichert sind. Warum? Weil es ethisch v\u00f6llig verantwortungslos w\u00e4re, den geprellten Kl\u00e4gern nach dem Verlust ihrer Einlagen zus\u00e4tzlich ein hohes Prozess- und Kostenrisiko aufzub\u00fcrden. Diese Skrupel hat die Jenaer Kanzlei anscheinend bei Rechtsschutzversicherungen nicht. Da nach unserem Verg\u00fctungssystem die Anwaltsgeb\u00fchren bereits mit der Klageerhebung in voller H\u00f6he entstehen \u2013 und zwar unabh\u00e4ngig von Qualit\u00e4t und Erfolgsaussichten \u2013 sind die Massenklagen gegen die Hauptverantwortlichen der G\u00f6ttinger Gruppe und die Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaften in den Augen von Anwalt Diercks ein \u201eGewinnspiel ohne Risiko\u201c. Sollte die Jenaer Kanzlei demn\u00e4chst die ersten Prozesse rechtskr\u00e4ftig verlieren, m\u00fcssen die Rechtsschutzversicherungen bei Rechtskraft noch einmal tief in die Kasse greifen. F\u00fcr Gerichtskosten, f\u00fcr die Honorare der gegnerischen Anw\u00e4lte und Gutachten w\u00fcrden nach seinen Sch\u00e4tzungen noch einmal 40 Millionen Euro anfallen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>H\u00f6hepunkt berufsethischer Verantwortunglosigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Was die Jenaer Kanzlei M\u00fcller Boon Dersch mit den Massenklagen im Komplex G\u00f6ttingern Gruppe veranstaltet, ist ein H\u00f6hepunkt berufsethischer Verantwortungslosigkeit. Sie erhebt \u00fcber 4 000 Schadensersatzklagen in einem Gesamtumfang von 100 Millionen Euro gegen f\u00fcnf Beklagte, die mittellos sind. Ihre Klagestrategie verr\u00e4t ein unter Advokaten verbreitetes Bewusstsein, dass man Rechtsschutzversicherungen Prozess- und Kostenrisiken gewissenlos aufb\u00fcrden kann, die man selbst zahlenden Mandanten nie zumuten w\u00fcrde. Eine gespaltene Verantwortungsethik.<\/p>\n<p>Hinzu kommt, dass die Kanzlei Klagelawinen losgetreten hat, die die Justiz mit ihren bisherigen Instrumenten nicht bew\u00e4ltigen kann. Die bislang negative Prozessbilanz und die wenig \u00fcberzeugenden Argumente zur Verteidigung der Prozessstrategie n\u00e4hren den Verdacht, dass es der Kanzlei in erster Linie um das Kassieren von Honoraren und nicht um die Interessen der Mandanten geht. Es ist daher auch kein Wunder, dass sich die Rechtsschutzversicherungen seit 2008 bem\u00fcht haben, den Rechtsschutz f\u00fcr Kapitalanlage- und Bankrecht aus den Versicherungsvertr\u00e4gen herauszunehmen.483 Nach den Beobachtungen von Anwalt Udo Brinkm\u00f6ller versuchen Prozessfinanzierer \u201ein die L\u00fccke zu springen, die die Rechtsschutzversicherungen hinterlassen\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Erfolgsbeteiligung gegen Prozessf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p>Weil die Anw\u00e4lte kein Erfolgshonorar vereinbaren d\u00fcrfen, arbeiten sie neuerdings mit Firmen zusammen, die sich gegen eine \u201eErfolgsbeteiligung\u201c von 30 bis 50 Prozent Schadensersatzforderungen von Mandanten abtreten lassen und daf\u00fcr die Kosten der Prozessf\u00fchrung \u00fcbernehmen. W\u00e4hrend diese Finanzierung nach Brinkm\u00f6ller bereits auf \u201ebreiter Basis passiert\u201c, geben andere Anw\u00e4lte wie Julius Reiter diesem Gesch\u00e4ftsmodell keine gro\u00dfen Chancen, weil die Kostenrisiken f\u00fcr die Prozessfinanzierer in der Regel zu hoch sind.<\/p>\n<p>Ein Beleg f\u00fcr Reiters These: Die \u201eInteressengemeinschaft f\u00fcr Kapitalanleger und Versicherte\u201c (IKV) bot Anlageopfern des Finanzdienstleisters AWD ein Paket mit drei Vertr\u00e4gen an: einen mit der Hamburger Kanzlei Thiel &amp; Collegen, einen zweiten mit dem Victoria Emissionshaus in Itzehoe f\u00fcr \u201eRecherchen, Informationssammlung Beratergespr\u00e4che\u201c gegen zehn Prozent Provision und einen mit dem Prozessfinanzierer Benner Holding GmbH. Der sollte die Kosten f\u00fcr den Prozess gegen Abtretung der Schadensersatzforderungen und eine Beteiligung von 35 Prozent im Falle eines gewonnen Prozesses \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>So wenigstens das Modell. Es stand jedoch, wie sich bald herausstellte, rechtlich auf t\u00f6nernen F\u00fcssen. Die Benner Holding steht n\u00e4mlich kurz vor dem Kollaps, weil ihr Partner, die Kanzlei Thiel &amp; Collegen, bisher nahezu alle Prozesse gegen AWD wegen erh\u00f6hter Provisionen bei der Vermittlung von Beteiligungen an Schiffs-, Immobilien- und Medienfonds verloren hat. \u00dcber 1500 Kl\u00e4ger drohen auf ihren Gerichts- und Anwaltskosten sitzenzubleiben, weil sie die Kanzlei rechtlich falsch beraten hat und der Prozessfinanzierer zahlungsunf\u00e4hig geworden ist.<\/p>\n<p>Wie ist es zu diesem Debakel gekommen? In der zweiten Jahresh\u00e4lfte 2011 starteten die Kanzlei Thiel &amp; Collegen und die IKV eine aggressive Werbekampagne mit Informationsveranstaltungen, Rundschreiben und Sendungen im NDR. Mit dem Hinweis auf eine drohende Verj\u00e4hrung Ende 2011 weckte ein Rundschreiben bei gesch\u00e4digten Anlegern Hoffnungen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben sie \u201ebeste Aussichten, Ihr Geld zur\u00fcckzuerhalten\u201c: \u201eKosten\u00fcbernahme bei Erfolgsbeteiligung ist m\u00f6glich\u201c. Zum Beispiel wissen wir aus zuverl\u00e4ssigen Quellen, dass ihre Vermittler mehr als 15 % Provision erhalten haben, und diese sie bei dieser H\u00f6he unaufgefordert \u00fcber die Provision h\u00e4tten aufkl\u00e4ren m\u00fcssen. Allein dieser Umstand reiche f\u00fcr eine R\u00fcckabwicklung ihrer Einlagen aus. Im NDR durfte Thiel verk\u00fcnden, dass \u201eausgezeichnete Chancen\u201c bestehen, die \u201eR\u00fcckabwicklung gegen\u00fcber der AWD durchzusetzen\u201c.<\/p>\n<p><strong>Ausgezeichnete Chancen als hei\u00dfe Luft<\/strong><\/p>\n<p>Der geringe Beweiswert der fr\u00fcheren AWD-Vermittler, die eidesstattliche Versicherungen abgegeben hatten, war eine der Hauptursachen daf\u00fcr, dass sich die angeblich \u201eausgezeichneten Chancen\u201c als hei\u00dfe Luft entpuppten. Bisher haben Thiel &amp; Collegen bundesweit zwei Prozesse gewonnen, dies auch bislang nur in erster Instanz. Mehrere hundert Klagen haben sie verloren und in zallosen Verfahren sind die Klagen bzw. Berufungen zur\u00fcckgenommen worden. Die abweisenden Urteile der Landgerichte stellen den Schrifts\u00e4tzen der Hamburger Rechtsberater teilweise verheerende Zeugnisse aus. Die Aussagen der beiden ehemaligen AWD-Mitarbeiter \u00fcber die H\u00f6he der Provision hielten die Landgerichte in Dortmund, K\u00f6ln und Flensburg f\u00fcr wertlos, weil sie an den in Frage stehenden Provisionsverhandlungen nicht teilgenommen hatten, ihre Behauptungen im \u00dcbrigen \u201enicht substantiiert\u201c und \u201ewiderspr\u00fcchlich\u201c seien.<\/p>\n<p>Die Landgerichte r\u00fcgten, die Kanzlei habe die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur 15 %-Provisionsgrenze und einer sich daraus ergebenden Aufkl\u00e4rungspflicht falsch verstanden bzw. ihre Voraussetzungen nicht ausreichend belegt. Die Landgerichte Dortmund und K\u00f6ln warfen den Schrifts\u00e4tzen vor, Angaben \u201eins Blaue hinein\u201c gemacht zu haben. Alle drei Landgerichte wiesen Thiel &amp; Collegen nach, zum Teil verj\u00e4hrte Anspr\u00fcche geltend gemacht zu haben. Die schlechteste Note erhielt die Kanzlei vom Landgericht Flensburg: \u201eDem Vortrag der Kl\u00e4ger ist nicht einmal im Ansatz zu entnehmen, aufgrund welcher Tatsachen den Beklagten welche konkreten Handlungen vorgeworfen werden\u201c.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens im September 2012 erkannte die Hamburger Kanzlei, dass sie rechtlich in der Sackgasse gelandet war. Sie begann, Briefe an Mandanten zu schreiben, in denen sie zur R\u00fccknahme der Klagen riet, weil das Landgericht Hannover nach \u201einzwischen gesicherter Rechtsprechung\u201c die Klage abweisen wird. Leider m\u00fcssen wir Ihnen auch mitteilen \u2013 lie\u00df Thiel einen Mandanten am 26. September 2012 wissen \u2013, dass der Prozessfinanzierer die Erf\u00fcllung seiner \u201efinanziellen Verpflichtungen\u201c \u201eoffensichtlich nicht mehr sicherstellen kann\u201c. Das rechtliche Versagen seiner Kanzlei erkl\u00e4rte Thiel mit \u201enicht vorhersehbaren Erkenntnissen\u201c.<\/p>\n<p>Dutzende \u00e4hnliche Briefe an Mandanten folgten im Sommer 2013. Burkhard Floeting, Direktor der Rechtsabteilung bei AWD, hat so etwas noch nicht erlebt: \u201eEs ist ein einmaliger Vorgang, dass eine Kanzlei Mandanten massenhaft auffordert, Klagen zur\u00fcckzunehmen\u201c. Die ganze Dimension des Scheiterns von Thiel &amp; Collegen entlarvt eine Mail von Matthias Benner, dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Prozessfinanzierers, an einen Mandanten, der vergeblich um Erstattung seiner Anwalts- und Gerichtsgeb\u00fchren gebeten hatte. Am 20. November 2012 schrieb er: \u201eEs tut mir schrecklich leid und ist mir auch unangenehm und peinlich. Wir verlieren gerade alle IMF-Klagen, dies sind circa 1000 St\u00fcck. Mir wurde suggeriert, dass die F\u00e4lle gewonnen werden und es Eidesstattliche Versicherungen (EV) gibt, die die Forderungen beweisen. Leider hat sich diese EV als nicht beweisbar dargestellt. Auf diese Kostenflut war ich von der Kanzlei Thiel &amp; Collegen nicht vorbreitet worden. Ich versuche gerade, Liquidit\u00e4t zu besorgen \u2026 Aber 2\u20133 Mio. Kosten (aus 1000 F\u00e4llen) sind nat\u00fcrlich sehr bedrohlich. Eine Insolvenz der Benner Holding GmbH kann ich nicht ausschlie\u00dfen\u201c.<\/p>\n<p>Zehn Tage sp\u00e4ter k\u00fcndigte er in einer Mail an einen anderen verbitterten Mandanten an, \u201emeine verauslagten Kosten von RA Thiel per Schadensersatz einzufordern\u201c. Die Empf\u00e4nger dieser Mails sind zwei von Hunderten frustrierter Mandanten von Thiel &amp; Collegen, die Ende 2012 und Anfang 2013 nach verlorenen Prozessen Rechnungen \u00fcber Gerichts- und Anwaltskosten \u00fcber ein paar Tausend Euro erhielten, die sie bezahlen m\u00fcssen. \u201eTeure Rechnungen statt Schadensersatz\u201c titelte deshalb die Hannoversche Allgemeine einen Artikel \u00fcber die Canossa-Briefe der Hamburger Rechtsvertreter.<\/p>\n<p>Einige Kanzleien wie Baum &amp; Reiter (D\u00fcsseldorf) und Jung &amp; Schleicher (Berlin) bieten nun Ihre Dienste an, um die Kanzlei Thiel &amp; Collegen auf Schadensersatz zu verklagen, um, wie Bettina Schleicher formuliert, Thiel vom \u201eJ\u00e4ger zum Gejagten zu machen\u201c. Aufgrund einer Strafanzeige ermittelt mittlerweile auch die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Thiel wegen versuchten Prozessbetruges. Auch bei der Rechtsanwaltskammer Hamburg sind Beschwerden gegen die Soziet\u00e4t eingegangen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Im Vordergrund: eigene Interessen, nicht die des Mandanten<\/strong><\/p>\n<p>Das Vorgehen von Thiel &amp; Collegen, aber auch anderer Anlegerkanzleien ist f\u00fcr AWD-Justitiar Burkhard Floeting \u201eschon lange nicht mehr nachvollziehbar: \u201eF\u00fcr diese Kanzleien stehen vielfach eigene wirtschaftliche und finanzielle Interessen im Vordergrund und nicht der Mandant, auf dessen R\u00fccken sie ihre Interessen realisieren\u201c. Rechtsanwalt Thiel sieht seine Bilanz nicht ganz so d\u00fcster. Er meint \u201eeinige Klagen\u201c auch \u201erechtskr\u00e4ftig\u201c gewonnen zu haben, ohne jedoch, trotz Bitte, Zahlen zu nennen. Au\u00dferdem will er 30 Vergleiche abgeschlossen haben, weil AWD damit \u201edrohende Verurteilungen\u201c abgewendet habe. Der Finanzdienstleister bestreitet, bisher auch nur ein Verfahren rechtskr\u00e4ftig verloren zu haben. Rund ein halbes Dutzend Verfahren ruhen, um Entscheidungen der zweiten Instanz abzuwarten. Im \u00dcbrigen r\u00e4umt AWD ein, in einigen F\u00e4llen \u201eKulanzleistungen\u201c gezahlt zu haben.<\/p>\n<p><strong>Versagen der Anwaltskammern<\/strong><\/p>\n<p>Die Rechtsanwaltskammern haben dem Treiben der Anlegeranw\u00e4lte bisher tatenlos zugesehen. Gerhart Baum: \u201eDie Anwaltskammern haben hier versagt\u201c. Sein Sozius Julius Reiter: \u201eDie Kammern greifen nicht durch\u201c. Udo Brinkm\u00f6ller: \u201eDie Kammern halten sich zur\u00fcck. Ich habe mich mal an sie gewandt, habe aber nie eine Reaktion bekommen\u201c. Das ist der einhellige Tenor aller Anw\u00e4lte, die sich hier zu Wort gemeldet haben. Seite 170 \u2013 173 Ohne Schwellenangst: Rechtsberatung im Internet und am Telefon 25. Februar 2013,12:10 Uhr: Auf der Startseite von 123recht.net melden sich 54 Anw\u00e4lte online. Das hei\u00dft: Sie sind auskunftsbereit. Unter dem Motto \u201eRechtsrat vom Anwalt: schnell, sicher, g\u00fcnstig\u201c bietet die Plattform \u201eErste Hilfe\u201c bei Rechtsfragen \u2013 und zwar rund um die Uhr. Nutzer k\u00f6nnen zwischen vier Kommunikationswegen w\u00e4hlen: \u201eAnwalt beauftragen\u201c f\u00fcr die L\u00f6sung von F\u00e4llen, wo der \u201eRatsuchende auch Dokumente einscannen und zur Begutachtung senden kann.<\/p>\n<p>\u201eTelefonberatung\u201c f\u00fcr die schnelle kurze Auskunft, \u201efrag-einen-Anwalt.de\u201c f\u00fcr Antworten auf einfache Rechtsfragen und schlie\u00dflich die E-Mail-Beratung. Gefragt sind gerade Ausk\u00fcnfte \u00fcber \u201esexuelle Bel\u00e4stigung via Facebook\u201c, \u201eEintragung ins Grundbuch bei Eigent\u00fcmergemeinschaften\u201c und \u201eK\u00fcndigung von Wohnraum f\u00fcr vor\u00fcbergehende Zwecke\u201c.<\/p>\n<p>Wer die Fotos der teilnehmenden Rechtskundler auf dem Schirm sieht, findet kein Gesicht \u00fcber vierzig. Alle Kinder des Internets. F\u00fcr sie ist der Umgang mit dem Computer so selbstverst\u00e4ndlich wie der ihrer Eltern mit dem Telefon. Den Ansto\u00df zur Plattform gab bei Michael Friedmann und drei Freunden die Erkenntnis, dass in der klassischen Kanzlei nicht alle Rechtsuchenden zu ihrem Recht kommen: \u201eDie Hemmschwelle ist zu hoch, der Rechtsrat zu teuer und zu kompliziert\u201c. Das Internet war nach ihrer Auffassung geeignet, diese \u201eHemmschwellen abzubauen\u201c: \u201eWir haben einen neuen Markt mit einer neuen Zielgruppe erschlossen\u201c.<\/p>\n<p>Heute bl\u00fcht die 2000 gegr\u00fcndete QNC-GmbH mit inzwischen 20 Mitarbeitern. Das Gesch\u00e4ftsmodell Internet-Rechtsberatung stie\u00df bei den etablierten Robentr\u00e4gern zun\u00e4chst auf \u201eriesigen Widerstand\u201c, erinnert sich Friedmann. Es gab zig Eingaben von Anw\u00e4lten bei Kammern, die im Internetrechtsrat einen Versto\u00df gegen das Rechtsberatungsgesetz sahen. Au\u00dferdem wollten etliche Rechtsvertreter nicht glauben, dass \u00fcberhaupt eine Beratung stattfand. 2004 verfeinerten die Start up-Gr\u00fcnder daher ihr Modell und gr\u00fcndeten ein zweite Plattform \u201efrag-einen-Anwalt.de. Die Gesch\u00e4ftsidee war volle Transparenz der Rechtsberatung und ihrer Kosten. Auf dieser Plattform wurden Ausk\u00fcnfte und Preise der Beratung ins Netz gestellt, so dass sie f\u00fcr alle zug\u00e4nglich waren. Friedmann: \u201eEiner bezahlt und Hunderte profitieren. Das hatte es vorher noch nie gegeben\u201c.<\/p>\n<p>Die Bezahlung erinnert ein wenig an Versteigerungen. Nicht der Anwalt legt den Preis fest, sondern der Nutzer bietet einen Betrag an. Die zugeschalteten Anw\u00e4lte k\u00f6nnen dann entscheiden, ob sie daf\u00fcr arbeiten wollen oder, gegebenenfalls, mit den Rechtsuchenden verhandeln. Es gibt allerdings Mindesteins\u00e4tze: 25 Euro f\u00fcr die Beantwortung von Fragen und 50 Euro f\u00fcr die Bearbeitung von F\u00e4llen. Diese uneingeschr\u00e4nkte Offenheit schlug bei der Anwaltschaft \u201ewie ein Bombe ein\u201c, freute sich Friedmann. Da die Macher jedoch sorgf\u00e4ltig darauf geachtet hatten, keine \u201erechtlichen Angriffsfl\u00e4chen\u201c zu bieten, verpufften alle Attacken. Anfang 2013 waren bundesweit 1 000 Anw\u00e4lte f\u00fcr beide Plattformen t\u00e4tig. 125 000 Rechtsberatungen sind \u00fcber sie bisher abgewickelt worden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Rechts-Discounter juraxx musste Insolvenz anmelden<\/strong><\/p>\n<p>Mit zwei Millionen Besuchern pro Monat ist es nach Michael Friedmann das \u201emeist besuchte Rechtsinformationsangebot f\u00fcr Ratsuchende\u201c in der Republik. Am Anfang des 21. Jahrhunderts entsprach es einem gewissen Zeitgeist, Rechtsrat aus der Mahagoni-Soziet\u00e4t zu holen und b\u00fcrgernah anzubieten. Die T\u00fcr daf\u00fcr \u00f6ffnete 2002 der Bundesgerichtshof, als er mit der \u201eDeutschen Anwaltshotline\u201c erstmals eine telefonische Rechtsberatung mit Mehrwertrufnummern erlaubte. 2003 begann die juraxx Rechtsberatungsgesellschaft ihr bundesweites Netz mit Ladenlokalen in Innenst\u00e4dten aufzubauen, um dort eine rechtliche Erstberatung zu Discountpreisen von 20 Euro anzubieten. Vier Jahre sp\u00e4ter riss das Netz mit bereits 34 Filialen, und die Billigkette musste Insolvenz anmelden.517 Wahrscheinlich hat die Rechtsberatung in Einkaufspassagen oder Kaufh\u00e4usern zwischen Schuhen und Schiesser-Feinripp, also in aller \u00d6ffentlichkeit, eine Menge Kunden abgeschreckt.<\/p>\n<p>Hinzu kam, dass die Kosten f\u00fcr L\u00e4den in teuren Innenstadtlagen und die Eigenpr\u00e4sentation der Anw\u00e4lte mit Discountpreisen nicht zu finanzieren waren. Denselben Rechtsrat bieten Internetanw\u00e4lte wesentlich g\u00fcnstiger an. Als Berufsanf\u00e4nger k\u00f6nnen sie zun\u00e4chst in ihrer Wohnung praktizieren und, was viele tun, f\u00fcr Treffen mit Mandanten ein Besprechungszimmer in einer Kanzlei mieten. Angesichts so vieler Vorteile verwundert es nicht, dass Anfang 2013 bereits ein halbes Dutzend Anbieter von Telefon- und Internet-Rechtsrat auf dem Markt aktiv waren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Mitarbeit an Plattformen wie 123recht.net oder frag-einen-anwalt.de ist f\u00fcr Berufsanf\u00e4nger ein idealer Einstieg. Felix S. in Hannover wollte sich unbedingt selbst\u00e4ndig machen, wusste aber nicht, wie er Mandaten gewinnen konnte. Ein Kollege und er erkannten schnell, dass eine Beratung im Internet als Marketinginstrument f\u00fcr diesen Zweck mehr taugt als Zeitungsanzeigen oder Gelbe Seiten im Telefonbuch. Nach dem zweiten Examen besorgten sich beide sofort eine Anwaltszulassung und einen Account bei 123recht.net. Der kostet eine Jahresgeb\u00fchr von 240 Euro. Au\u00dferdem m\u00fcssen Anw\u00e4lte bei jeder Beratung 35 Prozent ihrer Geb\u00fchr an die QNC-GmbH abf\u00fchren. Im Gegenzug \u00fcbernimmt sie daf\u00fcr das Rechnungswesen, zieht die Forderungen ein und garantiert das Honorar. F\u00fcr Felix S. und seinen Kollegen war die Plattform frag-einen-anwalt.de in den ersten Berufsjahren eine \u201ewichtige Einnahmequelle\u201c. Wirtschaftlich attraktiv wird das Internet mittel- und langfristig freilich erst, wenn sie alle elektronischen M\u00f6glichkeiten aussch\u00f6pfen und nach der Erstberatung Mandate gewinnen. Aufgrund von Gespr\u00e4chen sch\u00e4tzt Friedmann, dass sich aus 50 Prozent aller Internetausk\u00fcnfte echte Mandate ergeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Um erfolgreich zu sein, m\u00fcssen die Anw\u00e4lte beim Wettrennen um die User reaktionsschnell sein, gute Antworten schreiben und, als Marketinginstrument, Ratgeberartikel ohne Honorar schreiben, die sie dann ins Netz stellen. Zu Themen wie \u201eHandwerker \u201aschwarz\u2018 bezahlt \u2013 wer haftet bei M\u00e4ngeln?\u201c oder \u201eAm Arbeitsplatz eingeschlafen \u2013 kein K\u00fcndigungsgrund\u201c. F\u00fcr Felix S. waren seine flinken Finger ein Schl\u00fcssel zum Erfolg. Wenn ein Nutzer eine Frage stellt, bekommen er und andere Anw\u00e4lte im selben Rechtsgebiet eine Mail \u2013 und damit das Recht, den Auftrag anzunehmen. Dabei entscheiden manchmal Sekunden, denn seine Konkurrenten schlafen nicht. \u201eDas ist wie im Haifischbecken, wenn man eine Kuh reinschmei\u00dft\u201c, sagt er. Nur der Schnellste kommt durch. Nach 30 Antworten pro Monat wird ein Anwalt bei frag-einen-anwalt.de gesperrt, damit f\u00fcr die anderen auch noch St\u00fccke vom Fleisch bleiben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Neben dem Siegeszug des Internets ist die Rechtsberatung per Telefon etwas in den Hintergrund geraten. Immerhin hat der Marktf\u00fchrer Deutsche Anwaltshotline im November 2012 sein zehnj\u00e4hriges Bestehen gefeiert \u2013 und das mit dem Rekord von 250 000 Anrufen im Jubil\u00e4umsjahr. Neben den Vorteilen der Rechtsberatung per Internet \u2013 keine Terminvereinbarung beim Anwalt, Anonymit\u00e4t und geringe Kosten (1,99 Euro pro Minute) \u2013 ist die Schnelligkeit der absolute Trumpf der telefonischen Rechtsberatung.<\/p>\n<p>Bei vielen B\u00fcrgern entsteht das Bed\u00fcrfnis nach Rechtsrat spontan. Bei der Hotline wissen die Berater, wann das Telefon bei den Anw\u00e4lten besonders h\u00e4ufig klingelt. Am Sonntagnachmittag zum Beispiel, wenn die Kinder zum Spielen aus dem Haus sind, erkundigen sich Frauen gern nach ihren Unterhaltsanspr\u00fcchen. Und freitags in der Mittagspause sind die Arbeitsrechtler nach K\u00fcndigungen am Morgen gefragt. Rechtsanw\u00e4ltin Tanja Leopold, fast zehn Jahre bei der Hotline, hat den Eindruck gewonnen, dass Anrufer h\u00e4ufig Fragen stellen, f\u00fcr die sie \u201esonst nicht zum Anwalt gehen w\u00fcrden\u201c.<\/p>\n<p>Um die Erreichbarkeit eines fachkundigen Anwalts zwischen 7 Uhr morgens und 1 Uhr nachts jederzeit sicherzustellen, hat die Hotline ein ausgekl\u00fcgeltes System aufgebaut: keine Warteschleifen und ein Schichtsystem mit Bereitschaftsdiensten f\u00fcr Rechtsvertreter. Zu diesem Zweck hat die Hotline ein Netz mit 80 bis 90 Vertragsanw\u00e4lten aufgebaut, die eine Woche im Voraus anzeigen m\u00fcssen, in welchen Zeitfenstern sie Dienst tun wollen. Sogar den Wunsch nach Anw\u00e4lten in bestimmten Rechtsgebieten kann das System erf\u00fcllen. \u00dcber das Internet kann ein Anrufer, den etwa ein Problem im Erbrecht dr\u00fcckt, vor dem Anruf einen Anwalt suchen, der hier besondere Kenntnisse hat. Den Weg zu ihm weist eine Direktdurchwahl-Nummer im Internet. F\u00fcr Tanja Leopold ist der Rechtsrat am Telefon nur eine Nebent\u00e4tigkeit. Mit ihr generiert sie neben der Kanzlei bestenfalls 10 Prozent ihres Umsatzes. Denn von dem am Telefon verdienten Minutenhonorar kommt bei ihr nur ein Drittel an, also kleine Euro-Betr\u00e4ge. Den Rest kassieren die Telekom und die Hotline. Trotzdem will sie erst mal weitermachen, an Wochenenden und in bestimmten Zeitfenstern, in denen ihr Kalender leer ist. Telefonischer Rechtsrat ist n\u00e4mlich, und das findet sie wunderbar, auch vom Sofa aus zu geben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Achillesferse der Rechtsberatung im Internet und am Telefon ist ihre Qualit\u00e4t. 2008 hat Finanztest den Service von acht Anbietern \u00fcberpr\u00fcft und sie einen Musterfall l\u00f6sen lassen, den zuvor der Bundesgerichtshof entschieden hatte. W\u00e4hrend die Online-Rechtsberatung technisch reibungslos klappte, war die rechtliche Qualit\u00e4t der Ausk\u00fcnfte nicht ausreichend. Bei einer Stichprobe gaben drei von acht Anw\u00e4lten einen falschen Rat. Da einer gar nicht antwortete, ist das eine Fehlerquote von fast 50 Prozent. Das ist eindeutig zu viel.<\/p>\n<p>Bei den Online- und Telefon-Anbietern gibt es zwei Modelle, die Qualit\u00e4t zu sichern. Bei der Deutschen Anwaltshotline und dem Anwalt-Onlineservice d\u00fcrfen nur Anw\u00e4lte mit zweij\u00e4hriger Berufserfahrung einsteigen, bei frag-einen- Anwalt.de k\u00f6nnen auch Berufsanf\u00e4nger mitmachen. Dort soll die \u201eQualit\u00e4tskontrolle\u201c, so Michael Friedmann, durch \u201eTransparenz\u201c erfolgen, weil die Antworten ja f\u00fcr jedermann zug\u00e4nglich sind. Advokaten d\u00fcrfen zudem nur auf bestimmten Rechtsgebieten aktiv sein, die Nutzer bewerten die Ausk\u00fcnfte mit \u201ezufrieden oder \u201eunzufrieden\u201c und es gibt ein internes System, in dem sich Anw\u00e4lte gegenseitig auf Fehler aufmerksam machen sollen. Das ist sicher gut gemeint, aber kaum ausreichend. Wer sich die Rechtsgebiete anschaut, auf denen Anw\u00e4lte bei frag-einen Anwalt.de t\u00e4tig sind, merkt schnell, dass dort nur wenige Fachanw\u00e4lte ihre Dienste anbieten. Die meisten preisen ihre Arbeit wie Feld- Wald-und-Wiesen-Anw\u00e4lte an. Felix S. zum Beispiel. Er meint, im Strafrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Verwaltungsrecht kompetent Auskunft geben zu k\u00f6nnen. Wenn er sich da mal nicht \u00fcbersch\u00e4tzt. Das Anwaltsestablishment begegnet der Online-Rechtsberatung bis heute mit Skepsis.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Online-Rechtsberatung: D\u00fcster oder rosig?<\/strong><\/p>\n<p>Cord Br\u00fcgmann, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer beim Deutschen Anwaltverein, ist \u00fcberzeugt, dass \u201ealle Versuche, anwaltliche Beratung online durchzuf\u00fchren\u201c, \u201ezum Scheitern verurteilt\u201c sind. Benno Heussen, einer der angesehensten Anw\u00e4lte der Republik, hat hingegen ein ganz anderes Bild von den Machern von 123recht.net und frag-einen-anwalt.de. Mit dem Aufbau einer Rechtsberatung im Internet h\u00e4tten sie \u201eeinen bedeutenden Beitrag zur Rechtskultur in Deutschland\u201c geleistet, n\u00e4mlich zur \u201eBeseitigung der Schwellenangst\u201c.<\/p>\n<p>Es ist m\u00fc\u00dfig, \u00fcber diese Meinungspole noch zu streiten. Denn die Rechtsberatung im Internet und am Telefon hat l\u00e4ngst einen festen Platz auf dem anwaltlichen Dienstleistungsmarkt \u2013 freilich mit einem erheblichen Qualit\u00e4tsproblem.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Der massenhafte Missbrauch von Rechten<\/strong><\/p>\n<p>Die Botschaft einer Untersuchung der Bundeszentrale f\u00fcr Verbraucherschutz war eindeutig: 99 Prozent der Beschwerden \u00fcber unseri\u00f6se Inkassopraktiken waren berechtigt. In 84 Prozent der F\u00e4lle war die Hauptforderung unberechtigt. Bei 15 Prozent der Eingaben halfen auch Nachfragen nicht weiter. Vielfach sorgten Phantasiegeb\u00fchren \u2013 auch bei berechtigten Forderungen \u2013 f\u00fcr zus\u00e4tzliche Kostensteigerungen. Dadurch erh\u00f6hte sich die Summe der Hauptforderungen von zusammen 490 000 Euro auf Gesamtforderungen von 750 000 Euro. Diese und andere Untersuchungen lieferten neue Munition f\u00fcr die Bundesregierung, 2013 ein Gesetz gegen unseri\u00f6se Gesch\u00e4ftspraktiken beim Forderungsinkasso, bei der Telefonwerbung sowie bei wettbewerbs- und urheberrechtlichen Abmahnungen zu erlassen.<\/p>\n<p>Nach der Begr\u00fcndung des Gesetzentwurfes sind Telefonwerbung, Inkasso und Abmahnungen h\u00e4ufig \u201einhaltlich verbunden\u201c, da \u201e\u00fcberh\u00f6hte Aufwendungsersatzanspr\u00fcche aus oftmals missbr\u00e4uchlichen Abmahnungen mit unseri\u00f6sen Inkassomethoden verkn\u00fcpft\u201c werden.<\/p>\n<p>Auf dem Milliardenmarkt Forderungseinzug f\u00fcr kleine und gro\u00dfe Firmen spielen Anw\u00e4lte neben Inkassounternehmen nur eine untergeordnete Rolle, auf dem Abmahnungsmarkt bei Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen und Urheberechtsverletzungen pr\u00e4gen \u201eanwaltliche Gesch\u00e4ftsmodelle\u201c dagegen den Markt mit. Inkassounternehmen erf\u00fcllen in unserer Wirtschaftsordnung eine legitime und wichtige Aufgabe. Sie unterst\u00fctzen Gl\u00e4ubiger beim Eintreiben von Forderungen gegen Millionen s\u00e4umige Schuldner.<\/p>\n<p>Wenn Anw\u00e4lte in das Inkassogesch\u00e4ft einsteigen, trifft sie eine besondere rechtliche Pflicht bei der Pr\u00fcfung und dem Umgang mit den Forderungen selbst von seri\u00f6sen Unternehmen. Die erf\u00fcllen sie nicht immer. Wo gehobelt wird, fallen Sp\u00e4ne: Inkassoanw\u00e4lte Einer, der sich \u00fcber mangelnde Aufmerksamkeit in Chat-Foren nicht beklagen kann, ist der G\u00fctersloher Anwalt Andreas Schneider. Eine Auswahl: \u201eMieser Typ\u201c, \u201eDer geht \u00fcber Leichen\u201c, \u201eEr verklagt Tote\u201c. Andreas Schneider ist Inkasso- Anwalt und treibt Forderungen f\u00fcr seri\u00f6se Unternehmen wie Vodafone, Tefonica Deutschland oder die 1&amp;1 Internet AG ein \u2013 allerdings im Auftrag von Inkassounternehmen. Beim Masseninkasso Schneiders traf es hin und wieder die Falschen. Dar\u00fcber beschwerten sich Betroffene nicht nur in Chat-Foren, sondern auch bei der Rechtsanwaltskammer Hamm. Einige behaupten, dass die angemahnten Forderungen nicht best\u00fcnden, anderen waren die Inkassogeb\u00fchren zu hoch. Schneider forderte f\u00fcr seine Bem\u00fchungen n\u00e4mlich nicht nur eine Inkasso-, sondern obendrein noch eine Anwaltsgeb\u00fchr. Auf eine Hauptforderung von 65 Euro schlug er in einem Fall noch einmal 88,50 Euro (Mahnauslagen 16 Euro, Inkassogeb\u00fchr 42 Euro, anwaltliche Gesch\u00e4ftsgeb\u00fchr plus Auslagenpauschale 27 Euro) drauf. Das widerspricht dem Gerechtigkeitsgef\u00fchl.<\/p>\n<p>Deshalb wollte die Hammer Kammer ein Zeichen gegen Masseninkasso durch Rechtsanw\u00e4lte setzen: Sie erteilte dem Kollegen eine rechtliche Belehrung, die vom Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen best\u00e4tigt wurde. Er habe, so die Richter, beim Masseninkasso gegen die Pflicht versto\u00dfen, seinen Beruf \u201egewissenhaft\u201c auszu\u00fcben. Dass Schneider nicht bestehende Forderungen geltend gemacht habe, sei f\u00fcr sich genommen nicht berufswidrig. Berufsrechtswidrig sei jedoch die \u201eForm der Forderungseinziehung\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ungepr\u00fcfte Forderungen eintreiben<\/strong><\/p>\n<p>Einmal, weil er als Honorar Inkassokosten und Anwaltsgeb\u00fchr verlangt habe. Schwerer wiege aber noch, dass er die einzelnen Forderungen nicht gepr\u00fcft und nicht festgestellt habe, ob seine Doppelrolle als Inkassounternehmer und Anwalt erforderlich und zweckm\u00e4\u00dfig gewesen sei. Den Einzelfall pr\u00fcfen konnte er n\u00e4mlich angesichts der Masse der Verfahren nicht. In der m\u00fcndlichen Verhandlung hatte Schneider einger\u00e4umt, dass er allein im Jahr 2009 900 000 Inkassoverfahren abgewickelt habe. Von ihnen waren 200 000 in das gerichtliche Mahnverfahren gegangen, 4 000 mussten gerichtlich gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>Nach Ansicht von Christina Buchm\u00fcller, Referentin bei der Bundeszentrale f\u00fcr Verbraucherschutz, ist f\u00fcr Inkasso-Anw\u00e4lte typisch, \u201edass sie in aller Regel nicht pr\u00fcfen, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht\u201c. Rechtsanwalt Schneider hatte zun\u00e4chst angek\u00fcndigt, gegen das Urteil des Anwaltsgerichtshofes Berufung einzulegen, hat es aber dann rechtskr\u00e4ftig werden lassen. Nicht besser erging es einem Inkassoanwalt, der mit Erfolgshonoraren auf dem lukrativen Markt Fu\u00df fassen wollte. In E-Mails an Mandanten hatte er einen Mix aus 35 Euro Grundgeb\u00fchr und einer Erfolgsgeb\u00fchr von drei bis f\u00fcnf Prozent der einzuziehenden Forderungen angeboten. Der bayerische Anwaltsgerichtshof war der Ansicht, dass dieses Gesch\u00e4ftsmodell das Verbot eines Erfolgshonorars verletzt und verh\u00e4ngte eine Geldbu\u00dfe von 2 000 Euro.<\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof folgte ihm im Ergebnis, aber mit einer anderen Begr\u00fcndung. Bei verlorenen Inkassoverfahren h\u00e4tte er n\u00e4mlich nur eine Grundgeb\u00fchr von 35 Euro erhalten und dadurch das Verbot der Geb\u00fchrenunterschreitung in bestimmten F\u00e4llen missachtet. Die Sorge der Bundesrichter: Mit anwaltlichen \u201aBilligangeboten\u2018 k\u00f6nnte das \u201eRisiko eines Verfalls der Qualit\u00e4t\u201c von Dienstleistungen einhergehen. Dieser Qualit\u00e4tsverlust ist bei Inkasso- und Abmahnanw\u00e4lten l\u00e4ngst eingetreten. Ihre Gesch\u00e4ftsmodelle sind finanziell nur so lange attraktiv, wie das Inkasso von Anspr\u00fcchen mit Abmahnungen massenhaft und fabrikm\u00e4\u00dfig betrieben wird. Und das funktioniert nur, wenn das Gesch\u00e4ft ohne Pr\u00fcfung des Einzelfalls nach dem Motto \u201aWo gehobelt wird, fallen Sp\u00e4ne\u2018 abgewickelt wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Abo-Falle f\u00fcr die Justizministerin<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Inkasso-Anw\u00e4lte steht, davon ist die Verbrauchersch\u00fctzerin Christina Buchm\u00fcller \u00fcberzeugt, \u201edas Gewerbe im Vordergrund, vom Berufsethos ist meist nichts zu sp\u00fcren\u201c. Beihilfe zum Betrug: Abo-Fallenanw\u00e4lte Am 4. Mai 2007 bekam Justizministerin Brigitte Zypries eine Rechnung von einem Unternehmen, dessen Namen sie noch nie geh\u00f6rt hatte, \u00fcber eine Leistung, die sie nie in Anspruch genommen hatte. Sie sollte f\u00fcr die Teilnahme an Lifeprognose.com der Firma Internet Service AG 59 Euro bezahlen. Wenige Wochen sp\u00e4ter erreichten die Ministerin weitere Zahlungsaufforderungen von einer Sudoku-Welt.com und einer Firma Domain Renewal. Letztere k\u00fcndigte der Ministerin an, dass ihr Domain-Name in 90 Tagen verfallen w\u00fcrde, wenn sie nicht eine Erneuerungsgeb\u00fchr zahle. Im Justizministerium war sofort klar, dass diese Rechnungen fingiert waren und ausgerechnet die Justizministerin in eine Abo-Falle geraten war.<\/p>\n<p>Fast ein Jahr h\u00f6rte die Ministerin nichts mehr von den Internetfirmen. Im Juni 2008 erhielt sie dann \u00fcberraschend eine \u201eanwaltliche Mahnung\u201c der M\u00fcnchnerin Rechtsanw\u00e4ltin Katja G\u00fcnther mit dem Vorwurf, Frau Zypries habe, weil sie die Rechnung nicht bezahlt habe, eine \u201efalsche Adresse angegeben\u201c, ein erstes \u201eIndiz f\u00fcr eine betr\u00fcgerische Absicht\u201c. In der Antwort belehrte ein Beamter die Inkasso-Anw\u00e4ltin dar\u00fcber, dass die von ihr gew\u00e4hlte Anschrift die \u201eAdresse des Bundesministeriums der Justiz\u201c sei, und die Ministerin sie bei der Staatsanwaltschaft M\u00fcnchen I angezeigt und sich bei der Rechtsanwaltskammer M\u00fcnchen beschwert habe.<\/p>\n<p>Pech nur, dass diese Informationen die Abo-Firmen offenbar nicht erreicht haben oder dort verschlampt wurden. Denn im November 2008 mahnte Rechtsanw\u00e4ltin Katja G\u00fcnther die Ministerin abermals, diesmal im Auftrag einer \u201eAhnungsforschung Ltd\u201c. Rechtsanw\u00e4ltin Katja G\u00fcnther galt jahrelang als Deutschlands trickreichste Abzock-Anw\u00e4ltin. Gegen sie sind 3 500 Beschwerden bei der Rechtsanwaltskammer M\u00fcnchen und rund 1 000 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft M\u00fcnchen I eingegangen. \u00dcber Jahre erfolglos.<\/p>\n<p><strong>System\u00a0 Abo-Falle<\/strong><\/p>\n<p>Alle Abo-Fallen funktionierten nach demselben System: Internetfirmen, h\u00e4ufig mit Sitz im Ausland, bieten bestimmte Inhalte wie Gedichtsammlungen, Horoskope, Spiele, Ahnenforschung oder Hausaufgabenhilfe an. Nach au\u00dfen erwecken sie den Eindruck, dass ihre Nutzung kostenlos ist, tats\u00e4chlich aber wird durch das Klicken auf bestimmte Felder \u2013 zum Beispiel Mitgliedschaft \u2013 versteckt eine Kostenpflicht ausgel\u00f6st. Nach einer Umfrage des infas Meinungsforschungsinstituts im August 2011 meinten 5,4 Millionen B\u00fcrger, schon einmal in eine Abo-Falle getappt zu sein.<\/p>\n<p>Zur Drohkulisse bei diesem Millionenbetrug geh\u00f6ren Anw\u00e4lte. Nach dem Gesch\u00e4ftsmodell haben sie den Auftrag, nach der ersten oder zweiten Mahnung durch den Internetbetreiber die Angst der Get\u00e4uschten zu erh\u00f6hen. Und das hat h\u00e4ufig geklappt. Nach den Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft haben bei einer Abzocker-Gruppe in der Hansestadt f\u00fcnf Prozent aller Rechnungsempf\u00e4nger sofort bezahlt und weitere 15 Prozent nach der dritten Mahnung. Abo-Fallenbetreiber und ihre Anw\u00e4lte haben lange in einer rechtlichen Grauzone operiert. Rechtsanwaltskammern und Strafverfolger haben ihrem Treiben zun\u00e4chst ohnm\u00e4chtig zugeschaut. Serienweise haben sie Ermittlungsverfahren wegen Betruges oder N\u00f6tigung eingestellt bzw. Beschwerden zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Akte Katja G\u00fcnther<\/strong><\/p>\n<p>Entlarvend der erste, erfolglose Versuch der Staatsanwaltschaft M\u00fcnchen I gegen Rechtsanw\u00e4ltin Katja G\u00fcnther vorzugehen. 2010 hatten die Ermittler die Akten wegen mangelnden Tatverdachts geschlossen.528 Eine f\u00fcr einen Betrug notwendige T\u00e4uschungsabsicht sei dem Betreiber der Abo-Falle nicht nachzuweisen, weil alle notwendigen Informationen f\u00fcr die Nutzung auf der Website vorhanden waren. Deshalb habe sich auch Katja G\u00fcnther nicht wegen Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht. Die Ermittlungen offenbaren jedoch Erstaunliches \u00fcber das berufliche Selbstverst\u00e4ndnis der Anw\u00e4ltin und den fehlenden Biss der M\u00fcnchner Staatsanw\u00e4lte.<\/p>\n<p>Unstreitig ist, dass Katja G\u00fcnther das Inkasso f\u00fcr den Hauptbetreiber der Abo-Falle Michael B. abgewickelt hat. Sie hatte f\u00fcr seine Firmen die Rechtslage f\u00fcr das Masseninkasso gepr\u00fcft und die Texte f\u00fcr die Mahnschreiben entworfen. Sie will dann t\u00e4glich 1 000 Mahnschreiben, von einem externen Dienstleister erstellt, \u201e\u00fcberflogen\u201c haben \u2013 das Projekt, die Schl\u00fcssigkeit der Daten, oder \u201eob es den Anschein habe, als ob die Namen einfach aus dem Telefonbuch abgeschrieben worden seien\u201c.<\/p>\n<p>Woher kam ihr dieser besondere Verdacht, und wie kann man Namen aus dem Telefonbuch erkennen? Die Ermittler bohrten nicht nach, obwohl sie, wie es in ihrer Einstellungsverf\u00fcgung hie\u00df, den Eindruck hatten, \u201edass die Beschuldigte nicht in jedem Mahnfall sorgf\u00e4ltig vorgegangen\u201c sei, \u201eda anders Mahnungen \u2026 an das \u201aArschloch Uhde\u2018 oder Frau Bundesminis- terin Zypries \u2026 nicht zustande gekommen w\u00e4ren\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>48 Sekunden f\u00fcr ein Mahnschreiben<\/strong><\/p>\n<p>Wie auch, wenn Anw\u00e4ltin Katja G\u00fcnther bei 1 000 Mahnschreiben pro Tag, acht Stunden netto Arbeitszeit unterstellt, gerade mal 48 Sekunden Zeit gehabt hat, ein Mahnschreiben zu pr\u00fcfen. Die rechtliche Hilflosigkeit von Kammern und Staatsanwaltschaft gegen\u00fcber der Abzocker-Mafia und ihren Rechtsvertretern beendete das Amtsgericht Karlsruhe 2009 in einem Schadensersatzprozess. Es sprach einem Abo-Fallen- Opfer erstmals das Recht zu, seine Anwaltskosten als Schadensersatz von Katja G\u00fcnther zur\u00fcckzuverlangen: \u201eBei der Geltendmachung solcher Forderungen f\u00fcr Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug\u201c.<\/p>\n<p>Dieses Urteil war das Signal f\u00fcr andere Zivil- und Strafgerichte, Abo-Fallen-Betreiber wegen gewerbsm\u00e4\u00dfigen Betruges zu verfolgen und ihre anwaltlichen B\u00fcchsenspanner wegen Beihilfe sowie Schadensersatzanspr\u00fcche zuzusprechen.<\/p>\n<p>Der Durchbruch gelang dem Hamburger Landgericht im M\u00e4rz 2012 mit der Verurteilung einer siebenk\u00f6pfigen Abzockerbande zu Gef\u00e4ngnisstrafen zwischen einem Jahr mit Bew\u00e4hrung bzw. Geldstrafen und drei Jahren und neun Monaten ohne Bew\u00e4hrung. Nach dem inzwischen rechtskr\u00e4ftigen Urteil der Gro\u00dfen Strafkammer hatte die Bande gut 60 000 User um 4,5 Millionen Euro geprellt.533 Sven S., der Anwalt des Quartetts, kam mit zw\u00f6lf Monaten davon, weil er in der mafi\u00f6sen Struktur nur ein kleines Licht war. Er hatte sich verf\u00fchren lassen, weil er aufgrund seiner wirtschaftlichen Misere leicht verf\u00fchrbar war.<\/p>\n<p>Als Jurist hatte er sich bei Gott und der Welt beworben \u2013 wegen der schlechten Examensnoten ohne Erfolg. Als arbeitsloser Anwalt schlug er sich mit Gelegenheitsjobs durch, dem Z\u00e4hlen von LKWs im Verkehr und als m\u00e4nnlicher Stripper. \u201eDer sch\u00f6ne Sven\u201c hie\u00df er in der Szene. Nach den Ermittlungen hatten die Drahtzieher der Abo-Falle ihn am sog. Ballermann auf Mallorca kennengelernt. Und die kamen schnell auf die Idee, dass \u201eman ihn f\u00fcrs Inkasso nutzen k\u00f6nnen: Der habe \u201ekeine Kanzlei, kein Geld\u201c, wie einer der Verurteilten in seinem Gest\u00e4ndnis erkl\u00e4rte. \u201eWir machen alles f\u00fcr Dich\u201c, versicherten sie ihm, \u201eDu machst nur die Unterschrift\u201c.<\/p>\n<p>Die Bande war nur an seinem Namen und seiner Berufsbezeichnung interessiert. Sie hat ihm dann eine \u201eKanzlei hingestellt, B\u00fcror\u00e4ume gemietet und Angestellte angeheuert\u201c. Seine Firma nannte er bezeichnender Weise \u201eZahl doch einfach GmbH\u201c. \u201eEr war v\u00f6llig abh\u00e4ngig von der Gruppe\u201c, war der Eindruck der Ermittler. \u201eUm die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Forderungen\u201c, r\u00e4umte er im Verfahren ein, habe er sich \u201enie gek\u00fcmmert\u201c: \u201eNur einen groben Blick habe ich drauf geworfen. Da habe ich meinen Auftraggebern vertraut\u201c. Ein bis zweimal pro Woche besuchte er nach den Feststellungen des Urteils seine Kanzlei f\u00fcr ein bis zwei Stunden. Diese laxe Grundeinstellung wurde ihm zum Verh\u00e4ngnis.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend des Verfahrens verteidigten sich die Angeklagten unter anderem mit Stellungnahmen und Gutachten von Strafverteidigern zur Strafbarkeit ihrer Abzocke. Sie h\u00e4tten auf ein siebenseitiges Gutachten einer Kanzlei zu strafrechtlichen Risiken vertraut, das ihren Internetauftritt als unbedenklich eingestuft habe. Ein Chatprotokoll zwischen Gangmitgliedern gibt wider, welch traurige Rolle Strafverteidiger bei Aufbau und Begleitung der Kostenfalle spielten. Zitate des Kopfs der Bande: \u201eEs ist ja eine Frage des dringenden Tatverdachts. Mein Strafverteidiger sagt, den k\u00f6nnte man auch mit einem fundierten Gutachten ausschlie\u00dfen \u2026 Mein Plan w\u00e4re erst mal \u2026 ein ausf\u00fchrliches Gutachten rund um das Gesch\u00e4ftsmodell usw. durch einen anerkannten Strafverteidiger\u201c.<\/p>\n<p>Die Gro\u00dfe Strafkammer bewertete die Stellungnahme als \u201eFeigenblattgutachten\u201c. Es ist mehr als das: Der Rat, durch ein Rechtsgutachten den Boden f\u00fcr die Annahme eines unvermeidbaren Verbotsirrtums zu bereiten und dadurch die Schuld auszuschlie\u00dfen, grenzt an Strafvereitelung durch einen Strafverteidiger. Als die Bande 2009 erstmals strafrechtlich in Bedr\u00e4ngnis geriet, konsultierte sie erneut einen Strafverteidiger. Der \u00e4u\u00dferte sich nach dem Urteil wie folgt: \u201eWenn die verurteilen wollen, dann machen die das. Aber der BGH kann das eigentlich nicht mitmachen\u201c.<\/p>\n<p>Das ist eine in hohem Ma\u00dfe unseri\u00f6se Beratung. Zwar stellte er der Bande keinen Blankoscheck mit der Auffassung aus, dass ihr Tun straflos sei. Aber er riet auch nicht von einer Fortsetzung des Massenbetruges ab. Kein Wunder, dass die Kostenfallen-Gang nach dieser Auskunft weitermachte. Jeder Strafverteidiger mit einem Funken von Verantwortungsgef\u00fchl h\u00e4tte zum Abbruch der Abzocke raten m\u00fcssen, weil ihm klar sein musste, dass sein Votum dazu f\u00fchrte, dass Tausende naiver Internetnutzer \u00fcber den Tisch gezogen werden sollten. Im Juni 2012 folgte das Landgericht Frankfurt und verurteilte die Nr. 1 der deutschen Abo-Fallen-Szene Michael B. wegen gewerbsm\u00e4\u00dfigem Betrug in einem besonders schweren Fall zu zwei Jahren mit Bew\u00e4hrung. Eine unverst\u00e4ndlich milde Strafe.<\/p>\n<p>Seit seiner Verurteilung droht auch seiner Anw\u00e4ltin Katja G\u00fcnther Ungemach. Im Juli 2013 hat die M\u00fcnchener Staatsanwaltschaft sie wegen Mitt\u00e4terschaft zum gewerbsm\u00e4\u00dfigen Betrug angeklagt. Auch sie hatte kaum Berufserfahrung, als sie in das schmutzige Gesch\u00e4ft einstieg. Die Anklage wirft ihr vor, zwischen Anfang 2008 und M\u00e4rz 2009 f\u00fcr Michael B.\u2019s Firmennetz das Inkasso erledigt und dabei \u00fcber 800 000 Euro auf Kosten von 26 180 Gesch\u00e4digten kassiert zu haben. Besonders emp\u00f6rt die Ermittler, dass sie auch weiter abmahnte, als die Wellen \u00f6ffentlicher Emp\u00f6rung bereits hoch schlugen. Noch dreister erscheint angesichts ihrer Vergangenheit, dass sie seit 2013 auf ihrer Homepage ihre Dienste als \u201eFachanw\u00e4ltin f\u00fcr Strafrecht\u201c anbietet. Vielleicht nicht mehr lange.<\/p>\n<p>\u201eZur Champions League der Abzock-Anw\u00e4lte\u201c z\u00e4hlt der Verteidiger Udo Vetter au\u00dferdem den Osnabr\u00fccker Rechtsberater Olaf Tank. Bei der Staatsanwaltschaft Osnabr\u00fcck lagen 3 860 Strafanzeigen gegen ihn vor. Nachdem es ihm dort offenbar zu hei\u00df geworden war, hat er im Dezember 2010 seinen Job als Inkasso-Anwalt aufgegeben und eine neue Kanzlei in M\u00fcnchen aufgemacht. Doch auch dort wird ihn seine Vergangenheit vermutlich noch einholen. Die Staatsanwaltschaften Darmstadt und Landshut haben ihn wegen gewerbsm\u00e4\u00dfigen Betruges und Beihilfe angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat au\u00dferdem einen Arrest in H\u00f6he von 2 Millionen Euro angeordnet, um die Geprellten im Falle einer Verurteilung zu entsch\u00e4digen. Die Darmst\u00e4dter Ermittler beschuldigen ihn, von September 2008 bis Februar 2010 auf mehreren Internetplattformen betrogen und beim Betrug geholfen zu haben.<\/p>\n<p>Was machte Olaf Tank zum \u201emeistgehassten Inkassoanwalt\u201c (Olaf Tank \u00fcber sich selbst) der Republik? Die Antwort ist in einem autobiographischen Roman zu finden, den seine Frau Manuela Thoma-Adofo \u00fcber ihn geschrieben hat. Tanks Geschichte ist einerseits typisch f\u00fcr die H\u00fcrden und die Gefahren beim Start in den Anwaltsberuf. Sie ist anderseits untypisch, weil nur sehr wenige Junganw\u00e4lte beim Sprung \u00fcber die Anfangsklippen auf der Anklagebank landen.<\/p>\n<p>Tank wuchs \u2013 der Vater war Bauamtsleiter in Osnabr\u00fcck \u2013 in einem beh\u00fcteten b\u00fcrgerlichen Hause auf. Nachdem er bei der Pr\u00fcfung zum ersten Examen einmal durchgefallen war, schaffte er sie im zweiten Anlauf, freilich ohne Pr\u00e4dikat. Das zweite Staatsexamen bestand er glatt. Er w\u00e4re gern Staatsanwalt geworden, daf\u00fcr waren seine Noten aber zu schlecht. Also wurde er Anwalt, ein typischer Muss-Anwalt ohne berufliche Alternativen und andere berufliche Interessen. Seine Kanzlei richtete er sich zun\u00e4chst im elterlichen Haus ein, im ehemaligen Schlafzimmer seiner Gro\u00dfmutter. Weil das Zimmer mit einem wei\u00dfen Teppich ausgelegt war und der nicht schmutzig werden durfte, musste er die ersten Mandantengespr\u00e4che auf Gehei\u00df seiner Mutter im elterlichen Wohnzimmer f\u00fchren.<\/p>\n<p>Im ersten Berufsjahr war er auf die finanzielle Unterst\u00fctzung seiner Eltern angewiesen. Mit der Konkurrenz von zeitweise vier Anw\u00e4lten in einer 6 000-Seelen-Gemeinde sprangen nur ein paar d\u00fcrftige Honorare heraus. Weil \u201ees schlechter nicht werden konnte\u201c, schloss er sich einer B\u00fcrogemeinschaft in Osnabr\u00fcck an.538 Er wollte sich im Baurecht und im Forderungseinzug spezialisieren. H\u00f6chst willkommen war ihm daher ein von einem anwaltlichen Freund M. vermittelter Auftrag zum Masseninkasso. Den nahm er an, ohne den Auftraggeber je kennengelernt zu haben. Eigentlich unfassbar! Zwar sch\u00f6pfte er sofort Verdacht, dass da etwas nicht stimmte, weil die Nutzer auf angeblichen Probeseiten Abos abschlossen. Er k\u00fcmmerte sich aber nicht um die rechtliche Zul\u00e4ssigkeit. F\u00fcr ihn galt: \u201eEndlich Arbeit, endlich Geld\u201c.<\/p>\n<p>Sein Job war der Entwurf von Mahnungen, deren Versand sowie die Bearbeitung von Post und Anrufen. Bald kam eine Einladung von der Anwaltskammer Oldenburg zu einem informellen Gespr\u00e4ch \u00fcber das Mandat. Er f\u00fchlte sich an ein \u201ePr\u00fcfungsgespr\u00e4ch\u201c erinnert, das aber nicht ins Detail ging, weil er Fragen nach Einzelheiten wegen der Verschwiegenheitspflicht nicht beantworten durfte und wollte. Er verlie\u00df die Kammer nicht mit Gewissensbissen, sondern \u201eschmerzfrei\u201c \u2013 einer seiner Lieblingsausdr\u00fccke. \u201eAuch das anwaltliche Berufsbild\u201c, fasste seine Frau seine Interpretation des Besuches zusammen, \u201ewurde mir noch einmal auf v\u00e4terliche Weise vor Augen gehalten. Ich hatte das Gef\u00fchl, dass man sich, als ich den Raum verlies, gegenseitig in die H\u00e4nde klatschte und sich stolz auf die Schultern klopfte, weil man den irregeleiteten Kollegen nach dieser Kopfw\u00e4sche wieder auf die richtige Spur gebracht habe\u201c.<\/p>\n<p>Das Gespr\u00e4ch blieb jedoch ohne jede Wirkung, er f\u00fchlte sich \u201eim Recht\u201c. Berufsethische Skrupel plagten ihn nicht. Vier Monate sp\u00e4ter brach das Gesch\u00e4ftsmodell nach Protestst\u00fcrmen von Gesch\u00e4digten am Telefon und im Internet, \u00e4tzenden Kommentaren in der Presse, Serverabschaltungen, Hausdurchsuchungen und Kontok\u00fcndigungen zusammen. Obwohl Tank auch nach eigener Einsch\u00e4tzung das \u201eArschloch der Nation\u201c und sein Name \u201everbrannt\u201c war, nahm er durch Vermittlung seines Freundes M. erneut ein Mandat zum Masseninkasso aus der Internet-Halbwelt an \u2013 in noch gr\u00f6\u00dferem Stil.541 Zeitweise bearbeiteten bis zu 50 Mitarbeiter Millionen von Abmahnungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>&#8222;Verbrechen lohnt sich doch&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Weder erste Klagen gegen seine Hinterm\u00e4nner noch K\u00fcndigungen von Bankkonten stoppten ihn. Das Geld investierte er in Frauen und vor allem in Luxuskarossen, in einen Porsche Carrera S., einen Mercedes CSL und einen SL 600 usw. Auf einem Gef\u00e4hrt montierte er ein Nummernschild mit einem Satz von eher fragw\u00fcrdigem Humor: \u201eVerbrechen lohnt sich doch\u201c. \u201eDie Sucht hatte begonnen. Dem Gr\u00f6\u00dfenwahn waren T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet\u201c, analysierte er selbstkritisch im Buch seiner Frau, jedoch folgenlos.542 Sein Tun rechtfertigte er immer mit dem Argument, dass das \u201eGesch\u00e4ftsmodell\u201c zwar als \u201erechtlich strittig\u201c galt, aber \u201enach wie vor geduldet\u201c wurde und \u201enicht verboten war\u201c. Das war bis Anfang 2010 eine zutreffende Wiedergabe der Rechtslage.<\/p>\n<p>Die Anwaltskammer und der Anwaltsgericht in Oldenburg haben damals alle Verfahren gegen Tank eingestellt. Dem Anwaltsverein Osnabr\u00fcck blieb deshalb auch nichts anderes \u00fcbrig, als an Tanks Berufsehre zu appellieren. \u201eWas er macht, ist dem Ansehen des Berufsstandes nicht f\u00f6rderlich\u201c, sagt der Vorsitzende des Vereins Rolf M\u00fcller. Solche Mahnungen stie\u00dfen bei Tank auf taube Ohren, weil der \u201eSchei\u00df Job\u201c \u201eeinen Haufen Kohle\u201c \u201ebringt\u201c, neben Sicherheit auch Spa\u00df.<\/p>\n<p>Dieser Spa\u00df h\u00f6rte erst auf, als das Amtsgericht Marburg den Abo-Fallenbetreiber und ihn selbst f\u00fcr Anwaltskosten der Gegenseite pers\u00f6nlich haftbar machte.Das war der Anfang vom Ende des Abzocker-Anwalts Tank, nachdem andere Gerichte dieser Rechtsauffassung folgten. Bei einer etwas anderen Internetabzocke war der M\u00fcnchener Anwalt Bernhard S. mit von der Partie. Ersonnen hat es einmal mehr Michael B. Mit zwei weiteren Helfern sollen sie 2004 und 2005 gewerbsm\u00e4\u00dfig Abmahnungen verschickt haben, um damit Vertragsstrafen zu provozieren. Sie haben sich an Firmen, Kommunen und Parteien gewandt, die in ihren Internetauftritten anboten, e-cards zu versenden. Der Trick des Gesch\u00e4ftsmodells: B. und seine Komplizen behaupteten gegen\u00fcber diesen Adressaten, dass sie unerw\u00fcnscht e-cards per E-Mail erhalten hatten.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich hatte der Abzocker-Ring die Werbemails selbst hergestellt und sich selbst zugesandt. Das war f\u00fcr die Internetbetr\u00fcger der Aufh\u00e4nger, die Firmen, Kommunen und Parteien abzumahnen und zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserkl\u00e4rung aufzufordern. F\u00fcr jeden Wiederholungsfall war eine Vertragsstrafe von 5 000 Euro angedroht. Was in einigen F\u00e4llen auch gelang, zum Beispiel bei der \u00f6rtlichen CDU, die 15 000 Euro zahlte. Die Aufgabe von Rechtsanwalt Bernhard S. war, seinen Namen und seinen Briefkopf zur Verf\u00fcgung zu stellen. In den Abmahnungen macht er zugleich Anwaltsgeb\u00fchren in H\u00f6he von 532,90 Euro geltend.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 2012 wurde der Kopf der Bande Michael B. wegen gewerbsm\u00e4\u00dfigen Betruges zu einem Jahr und sechs Monaten mit Bew\u00e4hrung verurteilt, sein anwaltlicher Helfer zu 15 Monaten mit Bew\u00e4hrung. Das Urteil ist inzwischen rechtskr\u00e4ftig. Im Laufe der Ermittlungen hat Rechtsanwalt Bernhard S. gestanden, ab Februar 2005 gewusst zu haben, dass er sich strafbar macht. Als Michael B. ihn 2004 fragte, ob er in die Internetabzocke einsteigen wolle, war ihm das Angebot h\u00f6chst willkommen, da er finanziell klamm war. Er glaubte zun\u00e4chst, in einer rechtlichen Nische zu operieren. Das Entdeckungsrisiko schien ihm gering und die Pflichten als Organ der Rechtspflege waren ihm egal. Die Zusatzeinkommen aus den Abmahnungen waren verlockend und machten nach einer gewissen Zeit wesentliche Teile seines Umsatzes aus. Und es war leicht verdientes Geld.<\/p>\n<p>Die Abmahnungen nebst Vollmachten und Unterlassungserkl\u00e4rungen formulierte Michael B. vor, so dass er nur noch unterschreiben musste. Die Anwaltsgeb\u00fchren und Vertragsstrafen wurden zwischen B., S. und der Sekret\u00e4rin im Schl\u00fcssel 45:45:10 aufgeteilt. In der Urteilsbegr\u00fcndung warf ihm das Gericht vor, dass er seine Stellung als Organ der Rechtspflege mit krimineller Energie missbraucht habe. In seinem Pl\u00e4doyer vor der Urteilsverk\u00fcndung hatte Bernhard S. um eine geringe Strafe gebeten, weil er f\u00fcrchtete, bei einer Strafe von mehr als einem Jahr seine Zulassung als Anwalt zu verlieren. Dass sie h\u00f6her ausgefallen ist, liegt auch daran, dass er bereits strafrechtlich vorbelastet war. 2007 hatte das Landgericht M\u00fchlhausen ihn wegen gewerbsm\u00e4\u00dfiger Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung urheberrechtlich gesch\u00fctzter Werke zu zehn Monaten plus 10 000 Euro Geldstrafe verurteilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei einer kleinen Gruppe von Advokaten ist das Berufsethos offenbar so verk\u00fcmmert, dass sie keine Scheu haben, mit der Internet-Halbwelt gemeinsame Sache zu machen. Beim Abo-Fallen-Inkasso haben sie Abmahnungen zun\u00e4chst in einem juristischen Niemandsland missbraucht. Erst durch eine Rechtsprechungs\u00e4nderung verwandelte sich der unethische Missbrauch von Abmahnungen in einen zivilrechtlich unzul\u00e4ssigen und sp\u00e4ter dann in einen strafbaren Missbrauch. Angesichts des millionenfachen Betrugs durch Kostenfallen hat der Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher ab August 2012 die sog. Buttonl\u00f6sung eingef\u00fchrt. K\u00fcnftig muss jeder Betreiber einer Online-Plattform im Internet eine Schaltfl\u00e4che mit den Worten \u201ezahlungspflichtig bestellen\u201c bereithalten. Der Button soll nach den Gesetzesgr\u00fcnden ausdr\u00fccklich vor dem \u201emassiven und einsch\u00fcchternden Druck von Rechtsanw\u00e4lten und Inkassounternehmen\u201c sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Das ist bitter f\u00fcr den Berufsstand, aber wahr: Ohne das Drohpotential einer Handvoll von Anw\u00e4lten h\u00e4tten die Abzock-Maschinen nicht laufen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Abenteuerliche Streitwerte beim Online-Handel: Es gab einmal einen Anwalt, der setzte bei der Abmahnung eines Autozubeh\u00f6rh\u00e4ndlers den abenteuerlichen Streitwert von 100 000 Euro ein. Der Vorwurf an den H\u00e4ndler: Er habe \u00fcber die Internetplattform ebay Basslautsprecher angeboten und dabei wettbewerbswidrig gehandelt, insbesondere durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und teilweise gesetzwidrige Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB).547 Die H\u00f6he des Streitwertes verleitete die 2. Zivilkammer des Landgerichts B\u00fcckeburg dazu, jede richterliche Zur\u00fcckhaltung aufzugeben: Dieser Streitwert sei nicht nur \u201eaberwitzig falsch, sondern geradezu dreist\u201c. Er grenze \u201ean einen strafbaren Betrug und eine ebenso strafbare Geb\u00fchren\u00fcberhebung\u201c und sei \u201eeinzig und allein\u201c durch die \u201eErzielung m\u00f6glichst hoher Geb\u00fchren\u201c zu erkl\u00e4ren. Die Kammer setzte den Streitwert auf 6 000 Euro fest und wies die Unterlassungsklage wegen Rechtsmissbrauchs als unzul\u00e4ssig zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Ins Urteil schrieb sie dem Anwalt noch ein paar unangenehme Wahrheiten: Wer \u201e500 F\u00e4lle pro Monat\u201c bearbeite, k\u00f6nne das nur, wenn er \u201emassenweise wettbewerbsrechtliche Abmahnungen\u201c verschicke. Dies seien \u201etypische Anzeichen\u201c f\u00fcr \u201eSerien- und Massenabmahnungen\u201c, \u201edie allein oder \u00fcberwiegend auf die Eintreibung von m\u00f6glichst hohen au\u00dfergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsanwaltsgeb\u00fchren gerichtet\u201c seien. Diese Klage sei Teil einer Entwicklung, die aus \u201eSicht der Kammer mehr als bedenklich und nicht hinnehmbar\u201c sei. In den Jahren 2006 bis 2008 geh\u00f6rten Abmahnungen im Online-Handel zum Alltag. Nach einer Umfrage von Trusted Shops, einem Unternehmen, das G\u00fctesiegel f\u00fcr Online-H\u00e4ndler verleiht, hatten die ihm angeschlossenen Shopbetreiber 2007 durchschnittlich 2,1 Abmahnungen bekommen.548 Und daf\u00fcr machten sie in erster Linie Rechtsanw\u00e4lte verantwortlich.<\/p>\n<p>Ein typischer Kommentar eines Abmahnungsopfers: \u201eDas Prinzip der Abmahnung ist eigentlich gut, jedoch dienen sie derzeit dazu, die Hartz IV-Juristen zu ern\u00e4hren, die entweder sonst nichts zu tun haben oder sonst nichts k\u00f6nnen\u201c.549 In jenen Jahren hat Hildegard Reppelmund, Referatsleiterin f\u00fcr Wettbewerbs- und Arbeitsrecht beim DIHK, t\u00e4glich zum Teil mehrere Beschwerden von DIHK-Mitgliedern bekommen, die abgemahnt worden waren. Nach der 2007-Umfrage von Trusted Shops h\u00e4lt die H\u00e4lfte der Befragten die Abmahnungen \u201ef\u00fcr unberechtigt\u201c.<\/p>\n<p>Neben der unklaren Rechtslage wird vor allem bem\u00e4ngelt, dass die \u201eAnwaltsgeb\u00fchren viel zu hoch\u201c seien, auch \u201eBagatellen\u201c abgemahnt werden und Abmahnmissbrauch \u201evielfach ungestraft\u201c bleibe.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem machte die Umfrage deutlich, dass die Massenabmahnungen erhebliche wirtschaftliche Sch\u00e4den verursacht haben. Die H\u00e4lfte der Betroffenen meldete Sch\u00e4den von \u00fcber 1 500 Euro. In Einzelf\u00e4llen waren mehrere Zehntausend Euro zusammengekommen. 40 Prozent der Unternehmer haben sich in ihrer Existenz bedroht gef\u00fchlt. Selbst die, die sich im Recht w\u00e4hnten, haben sich \u201ewegen des unkalkulierbaren Prozessrisikos\u201c h\u00e4ufig nicht verteidigt. Axel Gronen, mit seiner Website \u201eWortfilter.de\u201c eine Speerspitze im Kampf gegen Massenabmahnungen, sch\u00e4tzt, dass in der Hochzeit der Massenabmahnungen rund 50 Prozent das Ziel hatten, \u201efaire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, 49 Prozent der Bereicherung der Abmahnfirmen und ihrer Anw\u00e4lte diente und ein Prozent den Zweck hatte, Konkurrenten kaputt zu machen\u201c.<\/p>\n<p>Nach Ansicht von Carsten F\u00f6hlisch, Justitiar bei Trusted Shops, ist die erste Abmahnwelle 2000 \u201edurch Anw\u00e4lte initiiert worden\u201c. Am Wochenende haben sie auf den Immobilienseiten der Zeitungen nach Anzeigen gesucht, bei denen die Angabe \u201eGrundpreis pro Quadratmeter\u201c fehlte. F\u00f6hlisch: \u201eAnw\u00e4lte sind auf die Idee gekommen, eine unklare Rechtslage auszunutzen und daraus ein Gesch\u00e4ftsmodell zu machen\u201c. Einige Jahre sp\u00e4ter kam eine Software auf den Markt, mit der man systematisch nach Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen von Online-H\u00e4ndlern auf ihren Websites suchen und sie dann abmahnen konnte. Dieses Instrument ist technische Basis f\u00fcr die Abmahnindustrie. Mit Hilfe der Software wurden im Laufe der Jahre 300 Abmahngr\u00fcnde entdeckt und dann auch genutzt, an der Spitze fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, Markenrechtsverletzungen und unvollst\u00e4ndige Preisangaben.<\/p>\n<p>Die Haupt- bzw. Mitverantwortung f\u00fcr das Abmahnunwesen trugen von Anfang an Rechtsanw\u00e4lte \u2013 als Motoren oder Handlanger von Firmen. Nach der Umfrage von Trusted Shops 2007 stammten 39 Prozent der Abmahnungen von drei Markteilnehmern: die Media-Saturn Holding, dem Verein \u201eEhrlich w\u00e4hrt am l\u00e4ngsten\u201c und der BUG Computer AG und ihrer Tochter e-tail GmbH.<\/p>\n<p>F\u00fcr alle Hinterm\u00e4nner und Helfer endeten die Massenabmahnungen am Ende als Eigentore: Verlust des Mandats wegen Rufsch\u00e4digung des Unternehmens, im Gef\u00e4ngnis oder in der Insolvenz. Die juristische Auseinandersetzung mit diesen drei Massenabmahnern hat aber dazu beigetragen, dass Gerichte zwischen 2007 und 2010 eine eindrucksvolle Rechtsprechung gegen Rechtsmissbrauch bei Massenabmahnungen entwickelt haben. Indizien f\u00fcr einen solchen Missbrauch waren danach: \u2022 systematisches und massenhaftes Vorgehen, \u2022 Klagen aus Textbausteinen, \u2022 kollusives Zusammenwirken von Firmen und Anw\u00e4lten, \u2022 \u00fcberh\u00f6hte Streitwerte, \u2022 fliegende Gerichtsst\u00e4nde, \u2022 Schadensersatzforderungen, \u2022 Vertragsstrafen, \u2022 hohe Bereitschaft zu Vergleichen und Klager\u00fccknahmen und \u2022 Missverh\u00e4ltnis von wirtschaftlicher T\u00e4tigkeit und Abmahnaktivit\u00e4ten Massenabmahnungen setzen eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Advokaten voraus. Einzelheiten \u00fcber sie herauszufinden und sie obendrein noch zu beweisen, gelingt indes nur selten.<\/p>\n<p>Zum Beispiel \u00fcber die Frage, von wem die Initiativen f\u00fcr unseri\u00f6se Gesch\u00e4fte ausgegangen sind, und wie die Gewinne zwischen den Beteiligten geteilt werden. Der K\u00f6lner Rechtsanwalt Rolf Becker vermutet, dass der Ansto\u00df in der \u201eRegel von kleinen Unternehmen\u201c kam. Gerichte kamen dagegen h\u00e4ufig zu dem Ergebnis, dass der Anwalt Spiritus rector vieler Aktionen war. Oder, wie das Landgericht Bonn es ausdr\u00fcckte: Die Abmahnungen waren das \u201eKerngesch\u00e4ft des Rechtsanwaltes F\u201c.<\/p>\n<p>So ging zum Beispiel das Amtsgericht Bergisch Gladbach davon aus, dass ein Anwalt seine \u201eangebliche Mandantin\u201c \u201ezur Gewinnerzielung\u201c \u201einstrumentalisiert\u201c hat.<\/p>\n<p>Ausgenutzt haben Advokaten unter anderem die unterschiedliche Rechtsprechung zur H\u00f6he von Streitwerten bei Abmahnungen. Hier war zun\u00e4chst alles im Angebot: von 15 000 Euro beim OLG Stuttgart bis zu 900 Euro beim OLG D\u00fcsseldorf.555 Als Gerichte merkten, dass hohe Streitwerte f\u00fcr Anw\u00e4lte einen zus\u00e4tzlichen Anreiz boten, in die Abmahnbranche einzusteigen, begannen sie, die Streitwerte bei Standardverst\u00f6\u00dfen zu k\u00fcrzen. Zum Beispiel das OLG M\u00fcnster von 25 000 Euro auf 8 000 Euro. Die Oberlandesgerichte Hamburg, Frankfurt und Berlin legten den Streitwert \u00fcbereinstimmend bei 5 000 Euro fest.<\/p>\n<p>Am radikalsten ging jedoch das OLG D\u00fcsseldorf vor. Einer seiner Richter, der Rechtsprofessor Thomas Hoeren, hatte in einem Blog \u00f6ffentlich die Frage gestellt, ob man nicht \u201e\u00fcber den Streitwert den Spa\u00df an den Abmahnungen etwas bremsen\u201c solle.557 Das OLG D\u00fcsseldorf setzte den Streitwert h\u00e4ufig auf 900 Euro runter, so dass den Anw\u00e4lten bei au\u00dfergerichtlichen Mahnungen nur noch ein Honorar von rund 120 Euro blieb.558 Bei Abmahnanw\u00e4lten beliebt war ferner der Missbrauch des ,fliegenden Gerichtsstandes\u2018 zum \u201eGerichts-Einkaufsbummel\u201c, wie es im Jargon hei\u00dft. Ein Wettbewerbsversto\u00df im Netz erm\u00f6glicht praktisch eine freie Auswahl des Gerichtsstandes. Es ist bis zu einem gewissen Grade legitim, wenn ein Anwalt eine f\u00fcr ihn g\u00fcnstige Rechtsprechung einer Landgerichtskammer oder eines OLG-Senats oder hohe Streitwerte ausnutzen will. Rechtsmissbr\u00e4uchlich wird die Wahl eines Gerichtsstandes aber dann, wenn er nicht von \u201e\u00f6konomischen\u201c oder \u201esachgerechten\u201c Gesichtspunkten gepr\u00e4gt ist, \u201esondern offensichtlich vom dem Bestreben, die Rechtsverteidigung durch erh\u00f6hten Aufwand und erh\u00f6hte Kosten f\u00fcr den Beklagten zu erschweren\u201c.<\/p>\n<p>Ein Beispiel des Landgerichts Hamburg: Ein Abmahnopfer aus Sittensen in der L\u00fcneburger Heide wird nicht, was nahe liegen w\u00fcrde, in Hamburg, sondern in Berlin verklagt.<\/p>\n<p>Abgemahnte aus Hamburg, Bautzen und Pirmasens wurden vor dem Landgericht K\u00f6ln verklagt und andere Opfer aus Bonn und D\u00fcsseldorf vor dem Landgericht Hamburg. In dieser Praxis sahen am Ende alle Gerichte eine missbr\u00e4uchliche Wahl des Gerichtstandes, weil die Verklagten dadurch \u201emit zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fcr die Rechtsverteidigung\u201c, vor allem mit Reisekosten belastet werden. Das k\u00f6nnte sie einsch\u00fcchtern und sie verleiten, Forderungen zu erf\u00fcllen, statt sie an einem weit entfernten Gerichtsstand durchzuk\u00e4mpfen. Die Abmahnwellen in den Jahren 2006 bis 2010 speisten sich aus zwei Quellen: einem harten Kern von einem Dutzend Advokaten, die mit dem Gesch\u00e4ftsmodell zeitweise ihren Lebensunterhalt verdienten, und einer gr\u00f6\u00dferen Gruppe, die diese Abmahnungen im Nebenjob betrieben. Hildegard Reppelmund, Wettbewerbsrechtsexpertin beim DIHK, Martin R\u00e4tze, Jurist bei Trusted Shops, und Rudolf Koch, Vizepr\u00e4sident des Immobilienverbandes Deutschland und Abmahnexperte sch\u00e4tzen \u00fcbereinstimmend, dass damals \u201ezwischen 80 und 150 unseri\u00f6se Anw\u00e4lte\u201c unterwegs waren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span class=\"smarterwiki-popup-bubble smarterwiki-popup-bubble-active smarterwiki-popup-bubble-flipped\" style=\"margin-left: -53px\"><span class=\"smarterwiki-popup-bubble-body\"><span class=\"smarterwiki-popup-bubble-links-container\"><span class=\"smarterwiki-popup-bubble-links\"><span class=\"smarterwiki-popup-bubble-links-row\"><a class=\"smarterwiki-popup-bubble-link\" title=\"Search DuckDuckGo\" href=\"http:\/\/duckduckgo.com\/?q=%22&amp;t=ff\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" class=\"smarterwiki-popup-bubble-link-favicon\" alt=\"\" src=\"https:\/\/ff.duckduckgo.com\/favicon.ico\" \/><\/a><a class=\"smarterwiki-popup-bubble-link\" 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