{"id":653070,"date":"2014-06-13T02:35:05","date_gmt":"2014-06-13T00:35:05","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=653070"},"modified":"2014-06-14T11:50:36","modified_gmt":"2014-06-14T09:50:36","slug":"unternehmen-mussen-fur-ihre-angestellten-juristen-milliarden-ero-nachzahlen-laut-oliver-bertram-von-taylorwessing","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2014\/06\/13\/unternehmen-mussen-fur-ihre-angestellten-juristen-milliarden-ero-nachzahlen-laut-oliver-bertram-von-taylorwessing\/","title":{"rendered":"&#8222;Unternehmen m\u00fcssen f\u00fcr ihre angestellten Juristen Milliarden Ero nachzahlen&#8220;, sagt Oliver Bertram von TaylorWessing"},"content":{"rendered":"<p><strong>Arbeitsrechtler Oliver Bertram, Partner bei Taylor Wessing skizziert, warum das Bundessozialgerichts-Urteil zur Sozialversicherungspflicht von Anw\u00e4lten, die in Unternehmen angestellt sind &#8211; Unternehmen wie Betroffene\u00a0rund zwei\u00a0Milliarden Euro kosten kann. Und im schlimmsten Fall sogar Haftstrafen drohen k\u00f6nnten.<\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<div id=\"attachment_653071\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-653071\" class=\"size-medium wp-image-653071\" alt=\"Oliver Betram, Taylor Wessing\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/06\/TaylorWessingBertram_Oliver_square_colour-300x300.jpg\" width=\"300\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/06\/TaylorWessingBertram_Oliver_square_colour-300x300.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/06\/TaylorWessingBertram_Oliver_square_colour-150x150.jpg 150w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/06\/TaylorWessingBertram_Oliver_square_colour.jpg 378w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><p id=\"caption-attachment-653071\" class=\"wp-caption-text\">Oliver Bertram, Taylor Wessing<\/p><\/div>\n<p><b>.\u00a0<\/b><\/p>\n<p><i>Die Bundessozialrichter\u00a0d\u00fcrften mit ihrem Urteil zur Versicherungspflicht von angestellten, sogenannten Inhouse-Juristen in der allgemeinen Rentenversicherung mehr wirtschaftlichen Schaden verursachen, als ihnen m\u00f6glicherweise bewusst war: Denn das Urteil hat auch erhebliche r\u00fcckwirkende Effekte, die allein die Unternehmen, die Inhouse-Juristen besch\u00e4ftigen, bis zu zwei Milliarden Euro kosten k\u00f6nnen. Im schlimmsten Falle drohen den Verantwortlichen sogar hohe Geld- oder Haftstrafen \u2013 n\u00e4mlich wegen Hinterz\u00edehung von Sozialbeitr\u00e4gen. <\/i><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Nun warten die Betroffenen\u00a0auf zweierlei: die Urteilsbegr\u00fcndung des Bundessozialgerichts und die Argumentationslinie f\u00fcr eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. W\u00e4hrend die Berufsverb\u00e4nde hierf\u00fcr schon die Vorbereitungen treffen, wird immer mehr Syndicusanw\u00e4lten die wirtschaftliche Dimension der Entscheidung klar \u2013 und dass auch sie selbst mit den Folgen des Urteils werden umgehen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>\u00c4rzte, Steuerberater, Wirtschaftspr\u00fcfer, Apotheker, Architekten oder Ingenieure ebenso betroffen?\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Denn anwendbar ist die Entscheidung grunds\u00e4tzlich auf alle Angestellte, die\u00a0Berufe mit Kammern aus\u00fcben und die bislang in einem berufsst\u00e4ndischen Versorgungswerk versichert sind \u2013 also Anw\u00e4lte, Steuerberater, \u00c4rzte, Wirtschaftspr\u00fcfer, Apotheker, Architekten oder Ingenieure. Bisher standen die Auswirkungen des Urteils f\u00fcr die Zukunft im Mittelpunkt.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>R\u00fcckwirkungen und hohe Nachzahlungen?<\/strong><\/p>\n<p>Doch gerade die r\u00fcckwirkenden Effekte k\u00f6nnen dramatische Auswirkungen haben \u2013 und k\u00f6nnen denn Unternehmen viel Geld kosten. Bis zu zwei Milliarden Euro Nachzahlungen k\u00f6nnten auf diejenigen Firmen zukommen, die einen der rund 40.000 Syndicusanw\u00e4lte hierzulande\u00a0besch\u00e4ftigen. Wie kommt man auf diese Zahl? Die r\u00fcckwirkenden Risiken werden deutlich, wenn man das Bundessozialgerichtsurteil (BSG) im Zusammenhang mit einer weiteren BSG-Entscheidung aus dem Jahr 2012 sieht. Damals ging es darum, dass die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht nicht personengebunden ist, sondern stets nur mit der konkret ausge\u00fcbten T\u00e4tigkeit verbunden ist.<\/p>\n<p>Das wird zum Beispiel relevant, wenn ein Anwalt aus einer Soziet\u00e4t in ein Unternehmen wechselt. Nach dem BSG-Urteil aus 2012 muss der Rechtsanwalt sich von der Sozialversicherungspflicht angesichts des Jobwechsels noch einmal befreien lassen. Hatte er dies in der Vergangenheit vers\u00e4umt, sollte er &#8211; nach dem Willen der Deutschen Rentenversicherung &#8211; die Chance haben, den f\u00fcr ihn vorteilhaften Versichertenstatus im Versorgungswerk r\u00fcckwirkend zu erhalten, indem er die Befreiung nachholt. Das aktuelle Urteil schiebt dem nun einen Riegel vor: Seit dem (vielleicht bereits vor Jahren erfolgten) Wechsel auf die Unternehmensseite unterliegt der Anwalt nunmehr der Versicherungspflicht in der allgemeinen Rentenversicherungskasse, solange er seinerzeit keine erneute Befreiung erwirkt hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Hohe Nachzahlungen ?<\/strong><\/p>\n<p>Wie w\u00fcrde sich dies in der Praxis auswirken? Hier ein gedachtes Beispiel: Ein Unternehmen besch\u00e4ftigt 30 Juristen, die zuvor als Rechtsanw\u00e4lte in Kanzleien t\u00e4tig waren und sich f\u00fcr diese Anwaltst\u00e4tigkeit von der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lie\u00dfen. F\u00fcr diese 30 Juristen wird jeweils seit Eintritt vor etwas mehr als vier Jahren der Rentenversicherungsbeitrag an das Versorgungswerk gezahlt. Nunmehr stellt sich aber heraus, dass die 30 Juristen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit in dem Unternehmen gar nicht von der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit waren. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss f\u00fcr die noch nicht verj\u00e4hrten vier Kalenderjahre (aktuell zur\u00fcck bis 1.Januar 2010) die Rentenversicherungsbeitr\u00e4ge an die allgemeine gesetzliche Rentenversicherung nachzahlen.<\/p>\n<p>Da diese Juristen im Schnitt 5.000 Euro monatlich verdienen \u2013 sind demnach rund 20 Prozent hiervon \u2013 also 1.000 Euro monatlich f\u00fcr aktuell 51 Monate je Jurist nachzuzahlen.<\/p>\n<p>Und das wird teuer: Grundgehalt 5.000 Euro x 20 Prozent = 1.000 x 51 = 51.000 x 30 ergibt 1.530.000 Euro Nachzahlung. Durch Betriebspr\u00fcfungen der Sozialversicherung, die sich l\u00e4nger hinziehen, und der damit verbundenen Hemmung der Verj\u00e4hrung kann sich der Vierjahreszeitraum auch schnell mal um ein bis drei Jahre verl\u00e4ngern. Das Risiko der oben stehenden Hochrechnung erh\u00f6ht sich damit \u00a0um 360.000 Euro \u2013 je unverj\u00e4hrtem Kalenderjahr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Dax-Konzernen bl\u00fchen Milliarden Euro Nachzahlung<\/strong><\/p>\n<p>Gr\u00f6\u00dfere Konzerne besch\u00e4ftigen gelegentlich auch eher 300 statt nur 30 Juristen. F\u00fcr die Unternehmen insgesamt ergeben sich hieraus sehr schnell Summen in Milliardenh\u00f6he: Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) sch\u00e4tzt, dass etwa 40.000 Syndicusanw\u00e4lte betroffen sein k\u00f6nnen. Unterstellen man, dass dem auch 40.000 Arbeitspl\u00e4tze zugrunde liegen, die in den letzten vier Jahren von einem angestellten Unternehmensanwalt besetzt waren, errechnet sich die potenzielle Gesamtnachforderungssumme der Deutschen Rentenversicherung (DRV) so:<\/p>\n<ul>\n<li>J\u00e4hrliche Nachzahlung: 12.000 Euro\/j\u00e4hrlich f\u00fcr 51 Monate und 40.000 Personen<\/li>\n<li>12.000 x 51 .\/. 12 x 40.000 = 2.040.000.000 oder in Worten: zwei Milliarden und vierzig Millionen Euro<\/li>\n<\/ul>\n<p>Rechnete man dann noch die anderen Berufsst\u00e4nde hinzu, auf die das BSG-Urteil ebenfalls anwendbar ist, zeigt sich, dass zwei Milliarden Euro nicht reichen, um den potenziellen Schaden, der aus diesem Urteil resultiert, zu beziffern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Strafbarkeit ?<\/strong><\/p>\n<p>Die Kosten sind aber noch nicht alles: Wer Sozialbeitr\u00e4ge hinterzieht, macht sich strafbar. An dieser Stelle wird diese neue Rechtsprechung auf schon geradezu pers\u00f6nliche Art unangenehm: droht\u00a0doch der Paragraf 266 a Strafgesetzbuch Haftstrafen f\u00fcr die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen an. Und der Bundesgerichtshof urteilte, dass eine entsprechende Haftstrafe ab einem hinterzogenen Betrag von mehr als einer Million Euro nicht mehr zu Bew\u00e4hrung ausgesetzt werden darf.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Goldener K\u00e4fig<\/strong><\/p>\n<p>Insoweit zieht dieses BSG-Urteil einen goldenen K\u00e4fig um jede derzeit ausge\u00fcbte Besch\u00e4ftigung eines Rechtsanwalts, der zwar eine Befreiung von der allgemeinen Rentenversicherung hat und Mitglied des Versorgungswerks ist, zuk\u00fcnftig aber den Job wechseln m\u00f6chte. Und nicht in einer Anwaltskanzlei arbeiten will. Jedenfalls mit dem n\u00e4chsten Wechsel in ein anderes Unternehmen endet seine Befreiung und er wird in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangsversichert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Vertrauensschutz<\/strong><\/p>\n<p>Deshalb sollte der Gesetzgeber Vertrauensschutz f\u00fcr die Wahl der Versicherung gew\u00e4hren. Wer sich einmal &#8211; berechtigterweise &#8211; als Rechtsanwalt von der allgemeinen Rentenversicherung befreien lie\u00df, um Mitglied im Versorgungswerk zu werden, der muss darauf vertrauen d\u00fcrfen, dass er auch zuk\u00fcnftig unter den gleichen Voraussetzungen erneut befreit wird, wenn er seine T\u00e4tigkeit wechselt. Nur so wird verhindert, dass die Altersversorgung mehrerer Generationen vollst\u00e4ndig entwertet wird.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Es gibt eine Online-Petiton an den Bundestag zum Unterschreiben:\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong><a href=\"https:\/\/epetitionen.bundestag.de\/content\/petitionen\/_2014\/_05\/_13\/Petition_52222.html\">https:\/\/epetitionen.bundestag.de\/content\/petitionen\/_2014\/_05\/_13\/Petition_52222.html<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Lesehinweis:<\/strong><\/p>\n<p><strong>Zur m\u00f6glichen Auswirkung des Urteils auf \u00c4rzte:<\/strong><span>\u00a0<a class=\"smarterwiki-linkify\" href=\"http:\/\/www.aerzteblatt.de\/nachrichten\/58996\">http:\/\/www.aerzteblatt.de\/nachrichten\/58996<\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitsrechtler Oliver Bertram, Partner bei Taylor Wessing skizziert, warum das Bundessozialgerichts-Urteil zur Sozialversicherungspflicht von Anw\u00e4lten, die in Unternehmen angestellt sind &#8211; Unternehmen wie Betroffene\u00a0rund zwei\u00a0Milliarden Euro kosten kann. 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