{"id":652457,"date":"2014-04-14T22:38:10","date_gmt":"2014-04-14T20:38:10","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=652457"},"modified":"2014-04-14T22:38:10","modified_gmt":"2014-04-14T20:38:10","slug":"breuers-versagen-im-tagesgeschaft-interview-mit-do-experte-burkhard-fassbach-von-hendricks-co","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2014\/04\/14\/breuers-versagen-im-tagesgeschaft-interview-mit-do-experte-burkhard-fassbach-von-hendricks-co\/","title":{"rendered":"Breuers Versagen im Tagesgesch\u00e4ft &#8211; Interview mit D&amp;O-Experte Burkhard Fassbach von Hendricks &amp; Co."},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Burkhard Fassbach, Rechtsanwalt beim D\u00fcsseldorfer D&amp;O-Spezialisten Hendricks &amp; Co. \u00fcber die heikle Rolle des Aufsichtsrats der Deutschen Bank im Fall Rolf E. Breuer.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_652480\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-652480\" class=\"size-medium wp-image-652480\" alt=\"Burkhard Fassbach, Anwalt bei Hendricks &amp; Partner\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/04\/Faabach.neu_.2014-300x200.jpg\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/04\/Faabach.neu_.2014-300x200.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/04\/Faabach.neu_.2014-450x300.jpg 450w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2014\/04\/Faabach.neu_.2014.jpg 650w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><p id=\"caption-attachment-652480\" class=\"wp-caption-text\">D&amp;O-Experte Burkhard Fassbach, Anwalt bei Hendricks &amp; Co.<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Herr Fassbach, der Aufsichtsrat der Deutschen Bank muss jetzt den Ex-Vorstandsvorsitzenden Rolf E. Breuer in Regress nehmen? Wird er das tun oder gibt es f\u00fcr ihn noch Vermeidungsstrategien?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich Ja. Der Bundesgerichtshof hat dem Aufsichtsrat in dem Arag\/Garmenbeck-Urteil 1998 eine Verfolgungspflicht auferlegt: Der Aufsichtsrat hat die Pflicht, das Bestehen von Schadenersatzanspr\u00fcchen der Aktiengesellschaft gegen\u00fcber Vorstandsmitgliedern eigenverantwortlich zu pr\u00fcfen. Stehen dem Unternehmen nach dem Ergebnis dieser Pr\u00fcfung durchsetzbare Schadenersatzanspr\u00fcche zu, muss der Aufsichtsrat diese Anspr\u00fcche auch verfolgen.<\/p>\n<p>Macht er das nicht nicht, so verletzt er seine eigenen Pflichten &#8211; und kann selbst von der Gesellschaft auf Schadenersatz verklagt werden. Und ihm droht in solchen F\u00e4llen Strafanzeige wegen Untreue.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Der Vergleich mit den Kirch-Erben kostet die Deutsche Bank 925 Millionen Euro. Zahlt die D&amp;O-Versicherung die Zeche?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das ist unwahrscheinlich. Die D&amp;O-Versicherung &#8211; die \u00fcbrigens nur nach der &#8222;S\u00fcddeutschen Zeitung&#8220; auf 500 Millionen Deckungssumme kommt &#8211; zahlt nur f\u00fcr den Schaden, wenn es um Fahrl\u00e4ssigkeit geht. Breuer hat wahrscheinlich vors\u00e4tzlich gehandelt und dann sch\u00fctzt ihn keine D&amp;O-Versicherung. Erschwerend kommt hinzu, dass das Oberlandesgericht M\u00fcnchen bereits in einem fr\u00fcheren Prozess Breuers Mitschuld an der Insolvenz der Kirch-Gruppe bereits festgestellt hat. Die Versicherung wird sich vermutlich auf dieses Urteil berufen, auch wenn es wegen des Vergleichs mit den Kirch-Erben nicht mehr rechtskr\u00e4ftig geworden ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kann sich Breuer damit rausreden, er habe sich in dem Interview verplappert? So wie gerade Thomas Gottschalk nach einer Flasche Rotwein?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Versicherer werden gewiss weitere Hebel suchen, um sich aus der Aff\u00e4re zu ziehen. In fast allen D&amp;O-Versicherungspolicen von Banken steht ein sogenannter Dienstleistungsausschlu\u00df. Er bedeutet, dass operative T\u00e4tigkeiten des Vorstands nicht versichert sind. Damit ist die D&amp;O-Versicherung ausschlie\u00dflich auf Management-Entscheidungen anwendbar und nicht f\u00fcr ein Versagen im Tagesgesch\u00e4ft konzipiert. Die Versicherungsgesellschaften wollen insbesondere Entscheidungen von Vorst\u00e4nden im Hinblick auf Kreditvergaben aus der D&amp;O-Versicherung ausschlie\u00dfen. Im Ergebnis fallen also nur reine Management-Entscheidungen unter den Versicherungsschutz.<\/p>\n<p>Das brisante Interview mit Breuer betrifft aber eine konkrete Kundenverbindung. Breuer w\u00e4re quasi wie ein Sachbearbeiter operativ t\u00e4tig gewesen. Also weit entfernt von einem &#8211; versicherten &#8211; Managementfehler oder sogenannten Organisationsverschulden, bei dem Manager das Nicht-im-Griff-haben-ihrer-Organisation vorgeworfen wird. Die Aussichten, dass die D&amp;O-Versicherung der Deutschen Bank f\u00fcr Breuers Schaden aufkommt, sind daher nicht gerade rosig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Also muss Breuer f\u00fcrchten, dass er sein Privatverm\u00f6gen verliert?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Absolut richtig. Wenn der Aufsichtsrat Breuer tats\u00e4chlich in Regress nimmt und dass auch muss, kann die Deutsche Bank dessen Privatverm\u00f6gen theoretisch so weit nehmen, bis ihm nur noch die gesetzliche Pf\u00e4ndungsfreigrenze bleibt. Im besten Fall gilt dann: Alle Betr\u00e4ge, die \u00fcber 3.203,67 Euro hinausgehen, sind voll pf\u00e4ndbar.<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wird es so kommen, was ist Ihr Prognose aus der Erfahrung mit anderen, weniger prominenten Managerhaftungsf\u00e4llen? Immerhin werden derzeit rund 20 000 Manager von ihren Unternehmen verfolgt.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wahrscheinlich ist ein Haftungsvergleich zwischen der Deutschen Bank und Breuer. In den Medien wurde spekuliert, dass Breuer sich mit drei Millionen Euro seines Privatverm\u00f6gens beteiligt. Derartige Haftungsvergleiche, mit denen die Vorst\u00e4nde mit\u00a0Eigenbeteiligungen im Vertrag zur Kasse gebeten werden, gab es bereits auch bei Siemens oder MAN.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Damit tut der Aufsichtsrat, was er tun muss und ist sicher davor, selbst zur Kasse gebeten zu werden?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>So einen Deal m\u00fcsste der Aufsichtsrat den Aktion\u00e4ren auf der Hauptversammlung vorlegen und sie zustimmen lassen. Daf\u00fcr reicht nach dem Aktiengesetz schon eine Minderheit von zehn Prozent der Aktion\u00e4re, um den Vergleich zu kippen &#8211; gemessen am Grundkapital der Deutschen Bank. Der Aufsichtsrat muss sich also genau \u00fcberlegen, was er macht, um in der Hauptversammlung eine Mehrheit f\u00fcr einen verhandelten und vorgeschlagenen Vergleich zu bekommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Und wenn die Aktion\u00e4re nicht zustimmen?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Vergleichstext wird in der Einladung zur Hauptversammlung stehen. Die Aktion\u00e4re k\u00f6nnen also in aller Ruhe schon vor der Hauptversammlung alles ganz genau studieren, nachrechnen und dann kritische Fragen stellen.Ob 0,032432432 Prozent von 925 Millionen Euro nicht doch recht wenig sind. Mit Einstimmigkeit ist bei der Abstimmung kaum zu rechnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>&#8230;.und wenn die Aktion\u00e4re finden, dass drei Millionen doch sehr wenig gegen\u00fcber 925 Millionen Schaden sind?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dann hat der Aufsichtsrat keine Wahl mehr, er muss gegen seinen Ex-Vorstand Breuer klagen. Die volle Summe einzuklagen ist sinnlos und Geldverschwendung, wenn Breuers Verm\u00f6gen das nicht hergibt. Laut &#8222;S\u00fcddeutscher Zeitung&#8220; soll sein Privatverm\u00f6gen zehn Millionen Euro wert sein &#8211; wie auch immer die Sch\u00e4tzung zustande gekommen sein mag. Also w\u00fcrde es dann darauf hinauslaufen, soviel einzuklagen, wie bei Breuer mutma\u00dflich zu holen sein d\u00fcrfte. Ich bin gespannt, auf welche Summe die Deutsche-Bank-Anw\u00e4lte kommen &#8211; wenn der Vergleich kippt. Jedenfalls kann es f\u00fcr Breuer nur teurer werden, wenn die Aktion\u00e4re den Vergleich nicht absegnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Burkhard Fassbach, Rechtsanwalt beim D\u00fcsseldorfer D&amp;O-Spezialisten Hendricks &amp; Co. \u00fcber die heikle Rolle des Aufsichtsrats der Deutschen Bank im Fall Rolf E. Breuer. \u00a0 &nbsp; Herr Fassbach, der Aufsichtsrat der Deutschen Bank muss jetzt den Ex-Vorstandsvorsitzenden Rolf E. 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