{"id":651231,"date":"2013-12-24T00:56:44","date_gmt":"2013-12-23T23:56:44","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=651231"},"modified":"2013-12-24T00:56:44","modified_gmt":"2013-12-23T23:56:44","slug":"wem-beim-twittern-die-gaule-durchgehen-der-riskiert-seinen-job-gastbeitrag-von-arbeitsrechtler-boris-dzida","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2013\/12\/24\/wem-beim-twittern-die-gaule-durchgehen-der-riskiert-seinen-job-gastbeitrag-von-arbeitsrechtler-boris-dzida\/","title":{"rendered":"Wem beim Twittern die G\u00e4ule durchgehen, der riskiert seinen Job &#8211; Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Boris Dzida"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Fristlos gefeuert nach rassistischem Afrika-Tweet<\/strong><\/p>\n<p><strong>Arbeitsrechtler Boris Dzida von der internationalen Anwaltskanzlei Freshfields erkl\u00e4rt im exklusiv Management-Blog, warum die fristlose K\u00fcndigung der IAC-Pressesprecherin auch nach deutschem Arbeitsrecht wirksam w\u00e4re.<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_648194\" style=\"width: 209px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-648194\" class=\"size-medium wp-image-648194\" alt=\"Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei Freshfields\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/03\/Dzidaneu1-199x300.jpg\" width=\"199\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/03\/Dzidaneu1-199x300.jpg 199w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/03\/Dzidaneu1.jpg 430w\" sizes=\"auto, (max-width: 199px) 100vw, 199px\" \/><p id=\"caption-attachment-648194\" class=\"wp-caption-text\">Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei Freshfields<\/p><\/div>\n<p>&#8222;Ich fliege gerade nach Afrika. Hoffentlich bekomme ich kein AIDS. War nur ein Witz. Ich bin ja wei\u00df!&#8220; Die Pressesprecherin des US-Konzerns IAC &#8211; dem Medienunternehmen InterActiveCorp. -, Justine Sacco, war auf dem Weg von New York nach S\u00fcdafrika, als sie bei einem Zwischenstopp in London diese Nachricht twitterte. Als sie einige Stunden sp\u00e4ter in S\u00fcdafrika landete, hatte ihr Arbeitgeber sie bereits fristlos gek\u00fcndigt. Im Netz und in den Medien hatte sich die Story inzwischen wie ein Lauffeuer verbreitet.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Wann sind Tweeds Privatsache &#8211; und wann nicht?<\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>W\u00e4re die fristlose K\u00fcndigung auch nach deutschem Arbeitsrecht wirksam? Im Ergebnis ja: Wer als Director of Corporate Communications rassistische Tweets schreibt, h\u00e4tte wohl auch vor einem deutschen Arbeitsgericht keine Chance, wenn unter den Empf\u00e4ngern auch Gesch\u00e4ftspartner des Arbeitgebers sind, denen sonst die neuesten Firmennachrichten getwittert werden. Denn ein solcher Tweet ist keine Privatsache. Wie das weltweite Echo &#8211; der Shitstorm &#8211; zeigt, sch\u00e4digt der Tweet das Ansehen des Arbeitgebers und belastet damit das Arbeitsverh\u00e4ltnis. Bei einer F\u00fchrungskraft, die als PR-Expertin daf\u00fcr verantwortlich ist, dass die Company m\u00f6glichst positiv wahrgenommen wird, w\u00fcrde wohl auch ein deutsches Arbeitsgericht die fristlose K\u00fcndigung akzeptieren.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Twittern nur im Freundeskreis hat keinen Bezug zum Job<\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Anders ist es, wenn ein Buchhalter in seiner Freizeit rassistische Tweets an seinen Freundeskreis twittert. Dann fehlt der konkrete Bezug zum Arbeitsverh\u00e4ltnis. Weil au\u00dferdienstliches Verhalten normalerweise keine Verletzung des Arbeitsvertrags darstellt, kann der Arbeitgeber auch nicht k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>\u00c4u\u00dfert sich der Buchhalter rassistisch \u00fcber Kollegen oder Gesch\u00e4ftspartner des Arbeitgebers, besteht jedoch sehr wohl ein Bezug zum Arbeitsverh\u00e4ltnis und eine K\u00fcndigung kann gerechtfertigt sein.<\/p>\n<p>Strengere Ma\u00dfst\u00e4be gelten auch im \u00f6ffentlichen Dienst: Hier kann das Verteilen antisemitischer Flugbl\u00e4tter auch dann zu einer fristlosen K\u00fcndigung f\u00fchren, wenn es in der Freizeit erfolgt, weil das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung Teil der arbeitsvertraglichen Pflichten ist.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Wenn weder Kollegen noch Kunden betroffen sind<\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Auch ansonsten sind K\u00fcndigungen wegen rassistischer, ausl\u00e4nderfeindlicher oder antisemitischer \u00c4u\u00dferungen in Deutschland nicht unbedingt ein Selbstl\u00e4ufer. So hatte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein einen Fall zu entscheiden, in denen sich die Vorsitzende eines Betriebsrats abf\u00e4llig \u00fcber &#8222;Kanaken&#8220; ge\u00e4u\u00dfert hatte. Weil es aber weder um Kollegen noch um Kunden ging, lie\u00df das Gericht keine fristlose K\u00fcndigung zu. Ausl\u00e4nderfeindlichkeit allein sei kein K\u00fcndigungsgrund, urteilte das Gericht: Erst wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis &#8222;objektiv belastet&#8220; ist, ist der Job in Gefahr.<\/p>\n<p>.<br \/>\n<strong>Nach Twitter-Panne den Tweet so schnell wie m\u00f6glich l\u00f6schen und sich entschuldigen<\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Fazit: Wem beim dienstlichen Twittern ein peinlicher Fehler unterl\u00e4uft, sollte den Tweet sofort l\u00f6schen und sich entschuldigen, bevor die Sache hohe Wellen schl\u00e4gt.<\/p>\n<p>Arbeitsgerichte w\u00fcrden solch einen Versuch, den Schaden zu begrenzen, mit Sicherheit zugunsten des Arbeitnehmers ber\u00fccksichtigen. Und wer ahnt, dass ihm beim Twittern gerne mal die G\u00e4ule durchgehen, der sollte sich vorsichtshalber direkt getrennte Accounts zulegen: einen f\u00fcr dienstliche und einen f\u00fcr private Tweets.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Fristlos gefeuert nach rassistischem Afrika-Tweet Arbeitsrechtler Boris Dzida von der internationalen Anwaltskanzlei Freshfields erkl\u00e4rt im exklusiv Management-Blog, warum die fristlose K\u00fcndigung der IAC-Pressesprecherin auch nach deutschem Arbeitsrecht wirksam w\u00e4re. &#8222;Ich fliege gerade nach Afrika. Hoffentlich bekomme ich kein AIDS. &hellip; <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2013\/12\/24\/wem-beim-twittern-die-gaule-durchgehen-der-riskiert-seinen-job-gastbeitrag-von-arbeitsrechtler-boris-dzida\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[87,181,2987,415,416,2988,2100,1071],"class_list":["post-651231","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-arbeitsrecht","tag-boris-dzida","tag-entlassung","tag-freshfields","tag-fristlose-kundigung","tag-iac","tag-tweet","tag-twitter"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/651231","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=651231"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/651231\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=651231"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=651231"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=651231"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}