{"id":651145,"date":"2013-12-18T01:15:43","date_gmt":"2013-12-18T00:15:43","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=651145"},"modified":"2014-01-14T23:12:10","modified_gmt":"2014-01-14T22:12:10","slug":"das-neue-zauberwort-fur-top-manager-verschaffungsklausel-fur-eine-managerhaftpflicht-versicherung-do","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2013\/12\/18\/das-neue-zauberwort-fur-top-manager-verschaffungsklausel-fur-eine-managerhaftpflicht-versicherung-do\/","title":{"rendered":"Das neue Zauberwort f\u00fcr Top-Manager: Verschaffungsklausel f\u00fcr eine Managerhaftpflicht-Versicherung (D&amp;O)"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>&#8222;Achten Sie darauf, dass Ihr neuer Arbeitgeber f\u00fcr Sie eine D&amp;O-Versicherung abschlie\u00dft&#8220;, lautet der neunmalkluge Rat der Headhunter landauf landab, wenn sie einen Vorstand oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer in eine neue Position vermitteln. Doch leider ist der Rat nicht nur unvollst\u00e4ndig, sondern wiegt die Kandidaten auch noch in tr\u00fcgerischer Sicherheit. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Denn: Nicht nur dass jede Police einzeln ausgehandelt und extrem unterschiedlich ausgestaltet ist &#8211; jede hat andere Ausschl\u00fcsse und Bedingungen. Sondern der Vertragspartner des D&amp;O-Versicherer ist das Unternehmen und nicht der Manager selbst. <\/strong><\/p>\n<p><strong>So ist es schon vorgekommen, dass ein Unternehmen nach einem Schadensfall den Versicherungsvertrag gemeinsam mit dem Versicherer wieder aufgehoben hat &#8211; und der Manager quasi nackt im Wind stand. Im Nachhinein. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Und: Die D&amp;O-Police gilt nicht nur f\u00fcr einen einzelnen Vorstand, sondern f\u00fcr alle Vorst\u00e4nde zusammen: Wer als letzter in der Kette mit Schadenersatzforderungen \u00fcberzogen wird, f\u00fcr den kann wom\u00f6glich nichts mehr da sein.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Um sich abzusichern, sollten Vorst\u00e4nde und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer daher eine sogenannte Verschaffungsklausel in ihren Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen aufnehmen lassen &#8211; eine juristisches Instrument, das erst in diesem Jahr ausget\u00fcftelt wurde. \u00a0Ein Bankenvorstand verlangte bereits geschlossen von seinem Aufsichtsrat, diese Klausel nachtr\u00e4glich in seine Arbeitsvertr\u00e4ge aufzunehmen &#8211; und setzte sich mit seinem Ansinnen durch.<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_651155\" style=\"width: 210px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/12\/fassbach.farbe2_.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-651155\" class=\"size-full wp-image-651155\" alt=\"Burkhardt Fassbach, Rechtsanwalt bei Hendricks &amp;Co.\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/12\/fassbach.farbe2_.jpg\" width=\"200\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/12\/fassbach.farbe2_.jpg 200w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/12\/fassbach.farbe2_-150x150.jpg 150w\" sizes=\"auto, (max-width: 200px) 100vw, 200px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-651155\" class=\"wp-caption-text\">Burkhard Fassbach, Rechtsanwalt bei Hendricks &amp; Co.<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Exklusiv f\u00fcr die Leser des Management-Blogs auf Wiwo.de haben der D&amp;O-Experte Burkhard Fassbach vom D\u00fcsseldorfer D&amp;O-Spezial-Beratungshaus Hendricks &amp; Co. und der <a title=\"Thilo Fleck Rechtsanwalt\" href=\"http:\/\/www.bernerfleckwettich.de\/anwaelte\/dr-thilo-fleck\/\" target=\"_blank\">D\u00fcsseldorfer Anwalt Thilo Fleck<\/a>\u00a0von Berner Fleck Wettich\u00a0eine Musterklausel f\u00fcr die Verankerung des D&amp;O-Versicherungsschutzes in den Dienstvertr\u00e4gen der Manager entworfen.\u00a0<a title=\"Kanzlei Berner Fleck Wettich, Thilo Fleck\" href=\"http:\/\/www.bernerfleckwettich.de\/anwaelte\/dr-thilo-fleck\/\" target=\"_blank\">http:\/\/www.bernerfleckwettich.de\/anwaelte\/dr-thilo-fleck\/\u00a0<\/a><\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Dabei kommt es neben der blo\u00dfen Verpflichtung des Unternehmens, eine D&amp;O-Police f\u00fcr den Manager abzuschlie\u00dfen, auch auf die Qualit\u00e4t der D&amp;O Versicherungsbedingungen sowie das Renommee und Rating des D&amp;O-Versicherers an.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Weitere Aspekte sind das Regulierungsverhalten des D&amp;O-Versicherers im Schadenfall und eine ausreichend hohe Deckungssumme f\u00fcr den Notfall.<\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Die D&amp;O-Versicherung als Fallschirm<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Manager m\u00fcssen auf der Hut sein. Selbst die renommiertesten Wirtschaftskapit\u00e4ne sind nicht davor gefeit, wegen Managementfehlern in die Schlagzeilen zu kommen. Eine traumhafte Karriere kann am Ende in staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und gewaltige Schadenersatzklagen m\u00fcnden. Ohne die Privilegien wie Dienstwagen mit Fahrer, Spitzengehalt und gewaltige Bonuszahlungen, ein gut funktionierendes Netzwerk in Politik und Wirtschaft, st\u00e4ndige Zugriffsm\u00f6glichkeit auf exzellente Berater und Befehlsgewalt \u00fcber tausende von Mitarbeitern, k\u00e4mpft der ehemalige Manager dann als Privatier aus dem privaten Arbeitszimmer heraus vor den Gerichten um seine saubere Weste.<\/p>\n<p>Eine negative Presseberichterstattung macht es nahezu unm\u00f6glich, wieder als Top-Manager Fu\u00df zu fassen. Betroffen sind nicht nur Vorst\u00e4nde und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Auch Aufsichtsr\u00e4te k\u00f6nnen zunehmend von ihrer Vergangenheit eingeholt werden und m\u00fcssen um ihren guten Ruf k\u00e4mpfen.<\/p>\n<p>Wer dann helfen soll, ist die D&amp;O-Versicherung. Doch wissen die meisten Manager noch nicht mal so genau, was eigentlich eine D&amp;O-Versicherung ist und wie diese im Schadenfall konkret funktioniert.<\/p>\n<p>Noch schlimmer: Viele Manager haben noch nicht mal Zugriff auf die D&amp;O-Police und die Versicherungsbedingungen, weil die Unternehmen diese oft als sogenannte Tresorpolicen unter Verschluss halten. Nicht einmal eine Kopie der letztg\u00fcltigen Police haben die allermeisten.<\/p>\n<p>Die meisten Manager denken bei Sonnenschein nicht an den Regen und fragen ihren Arbeitgeber oft \u00fcberhaupt nicht nach einer D&amp;O Versicherung.<\/p>\n<p>Dabei haben auch die Unternehmen haben ein Interesse an einer D&amp;O-Versicherung &#8211; um sich gegen Managerfehler abzusichern. Entsteht durch Pflichtverletzungen der Manager ein gewaltiger Schaden und sind die Manager zum Ersatz verpflichtet, so k\u00f6nnen sie die Schadenssumme in Millionenh\u00f6he in der Regel nicht aus ihrem Privatverm\u00f6gen leisten. Springt die D&amp;O-Versicherung f\u00fcr den Manager ein, sch\u00fctzt das schlie\u00dflich auch die Bilanz des Unternehmens. Wird das Unternehmen durch Managementfehler gar in die Insolvenz getrieben, kann die D&amp;O-Versicherung sogar den letzten Verm\u00f6genswert des Unternehmens darstellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Zauberformel Verschaffungsklausel: Vertraglicher Anspruch des Managers auf D&amp;O-Versicherungsschutz<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sind sich Unternehmen und Manager einig, dass eine D&amp;O-Versicherung abgeschlossen werden muss, sollte der Manager sich das Bestehen von D&amp;O-Versicherungsschutz im Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer- beziehungsweise Vorstandsvertrag durch eine sogenannte Verschaffungsklausel zusichern lassen. So wie man auch einen Dienstwagen im Vertrag regelt und die Company verpflichtet ist, dem Manager das Auto zu verschaffen.<\/p>\n<p>Anders herum ausgedr\u00fcckt: Ohne eine vertragliche Verschaffungspflicht des Unternehmens im Dienstvertrag hat der Manager also \u00fcberhaupt keinen Anspruch auf D&amp;O-Versicherungsschutz.<\/p>\n<p>Deshalb ist die D&amp;O-Verschaffungsklausel im Dienstvertrag f\u00fcr den Manager auch noch wichtiger als die D&amp;O-Versicherung selbst. Die Verankerung des D&amp;O-Versicherungsschutzes im Dienstvertrag ist auch deshalb von Bedeutung, weil die D&amp;O-Versicherung auf den ersten Blick ganz eigenartig gestrickt ist: Versicherungsnehmer der D&amp;O-Police ist n\u00e4mlich nicht der Manager, sondern das Unternehmen, welches auch die Versicherungspr\u00e4mie zahlt. Die Rechte aus der D&amp;O-Police stehen aber im Schadenfall allein dem Manager zu. \u00dcbertr\u00e4gt man das Konstrukt der D&amp;O-Versicherung auf den Stra\u00dfenverkehr, dann w\u00e4re es in etwa so, als wenn das Unfallopfer f\u00fcr den Unfallverursacher und Unfallgegner im eigenen Namen eine Haftpflichtversicherung abschlie\u00dft und auch noch die dazugeh\u00f6rige Versicherungspr\u00e4mie zahlt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In den meisten Dienstvertr\u00e4gen der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Vorst\u00e4nde wird der D&amp;O-Versicherungsschutz mit nur einem Satz abgehandelt: \u201eDie Gesellschaft verpflichtet sich, f\u00fcr Herrn Top-Manager Mustermann eine D&amp;O-Versicherung abzuschlie\u00dfen respektive bereits bestehenden D&amp;O-Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.\u201c<\/p>\n<p>Solch eine schlichte Regelung bietet f\u00fcr den Manager nur tr\u00fcgerische Sicherheit. Was sagt der Einzeiler \u00fcber die Qualit\u00e4t des Versicherungsschutzes aus? Besteht eine solche Klausel tats\u00e4chlich die Feuerprobe eines D&amp;O-Schadenfalls, wenn das Unternehmen den Manager &#8211; im Wege einer sogenannten feindlichen Inanspruchnahme &#8211; in existenzvernichtender H\u00f6he, manchmal dreistellige Millionenbetr\u00e4ge &#8211; auf Schadenersatz verklagt?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Hat der Manager einen vertraglichen Anspruch auf einen Mercedes als Dienstwagen, so sollte er auch einen vertraglichen Anspruch auf einen qualitativ hochwertigen D&amp;O-Versicherungsschutz \u00a0haben. D&amp;O-Versicherungen sind eine Wissenschaft f\u00fcr sich. Nur absolute Experten k\u00f6nnen die komplizierten Versicherungsbedingungen druchschauen.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Die Auswahl des D&amp;O-Versicherers<\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Die Beratung f\u00e4ngt bei der Auswahl des Versicherers an. Ein marktanerkannter D&amp;O-Experte, der das Regulierungsverhalten der D&amp;O-Versicherer laufend im Blick hat, kann beurteilen, wie verl\u00e4sslichkeit der Versicherer im Schadensfall ist. Die besten Versicherungsbedingungen n\u00fctzen schlie\u00dflich nichts, wenn die D&amp;O-Police nicht funktioniert, weil der Versicherer widerspenstig ist und die Zahlungen verschleppt.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Ist die Deckungssumme hoch genug? Auch f\u00fcr mehrere Top-Manager?<\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Ein weiterer Eckpfeiler des Versicherungsschutzes ist die H\u00f6he der Deckungssumme. Bei gewaltigen Klagesummen, kann der betroffene Manager nur hoffen, dass die Deckungssumme der D&amp;O-Versicherung ausreicht, weil er sonst f\u00fcr den Rest mit seinem Privatverm\u00f6gen haftet.<\/p>\n<p>Doch auch eine hohe Deckungssumme ist nicht unbedingt der Garant f\u00fcr einen absoluten Schutz. Zu bedenken ist, dass die Deckungssumme \u2013 insbesondere in Konzernstrukturen \u2013 mit vielen anderen versicherten Personen geteilt werden muss.<\/p>\n<p>Das liest sich in D&amp;O-Policen so: \u201eDie Leistungspflicht des Versicherers innerhalb einer Versicherungsperiode ist je Versicherungsfall und f\u00fcr alle Versicherungsf\u00e4lle zusammen auf die dokumentierte Deckungssumme begrenzt.\u201c So kann beispielsweise der Vorstand einer Holding die Deckungssumme mit einem einzigen Schadenfall aufzehren. Begeht ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer in einer Tochtergesellschaft dann innerhalb derselben Versicherungsperiode eine Pflichtverletzung, kann er v\u00f6llig schutzlos dastehen. GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer sollten deshalb nicht auf den Schutz einer Konzern-Police vertrauen und gegebenenfalls f\u00fcr die Konzerntochter auf den Abschluss einer eigenst\u00e4ndigen D&amp;O-Versicherung dr\u00e4ngen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die D&amp;O-Versicherung ist keine Tresorpolice<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Eine D&amp;O-Verschaffungsklausel im Dienstvertrag muss die Gesellschaft unbedingt verpflichten, dem Manager die jeweils aktuelle D&amp;O-Police nebst Bedingungswerk in Kopie auszuh\u00e4ndigen. Leider sehen viele Unternehmen die D&amp;O-Police immer noch als sogenannte Tresor-Police an, die vor der versicherten Person &#8211; also den Top-Managern &#8211; geheim gehalten wird. Dabei verkennen diese Geheimnistuer, dass das Recht zur Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Versicherungsvertrag allein der versicherten Person \u2013 also dem Manager &#8211; zusteht.<\/p>\n<p>Der Manager sollte sich nicht damit vertr\u00f6sten lassen, dass der Versicherer verpflichtet ist, erst im Versicherungsfall &#8211; also wenn ein Schaden eingetreten ist &#8211; dem Manager den Versicherungsschein zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>Top-Manager sollten auch unbedingt darauf achten, dass das Unternehmen als Versicherungsnehmerin nicht befugt ist, die Rechte von ihm als versicherter Person aufzuheben oder zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Zugriff auf hochkar\u00e4tige Anw\u00e4lte<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im Fall der F\u00e4lle haben Top-Manager ein elementares Interesse daran, ihre saubere Weste zu behalten und den Makel eines pflichtwidrigen Verhaltens v\u00f6llig aus der Welt zu schaffen &#8211; durch Abwehr der Anspr\u00fcche. Optimale juristische Verteidigung ist also geboten, die besten Anw\u00e4lte f\u00fcr Organhaftung d\u00fcrfen es dann sein.<\/p>\n<p>Dazu muss man aber erst mal wissen, welche Anw\u00e4lte sich daf\u00fcr einen Namen gemacht haben. Solche Ver\u00f6ffentlichungen sind zum Beispiel in der &#8222;Wirtschaftswoche&#8220; in einer Liste der renommierten Anw\u00e4lte f\u00fcr Managerhaftung. <strong><a href=\"http:\/\/www.wiwo.de\/finanzen\/steuern-recht\/top-kanzleien-top-kanzleien-fuer-compliance\/6503992-3.html\">http:\/\/www.wiwo.de\/finanzen\/steuern-recht\/top-kanzleien-top-kanzleien-fuer-compliance\/6503992-3.html<\/a><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Qualit\u00e4t einer D&amp;O-Versicherung zeigt sich insbesondere daran, ob der Versicherer auch tats\u00e4chlich die Honorare der hochkar\u00e4tigen Anw\u00e4lte \u00fcbernimmt. Auf Managerhaftung spezialisierte Anw\u00e4lte rechnen \u00fcblicherweise auf Stundenbasis und nicht nach dem Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetz ab.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gibt es in der Haftpflichtversicherung keine freie Anwaltswahl. Um sich dennoch renommierte Anw\u00e4lte zu sichern, sollte in der D&amp;O-Versicherungspolice stehen, dass es keiner Abstimmung mit dem Versicherer hinsichtlich der Anwaltswahl und der Honorarvereinbarung bedarf, wenn der Rechtsanwalt \u00fcber ein hochspezialisiertes Anwaltsnetzwerk vermittelt wird. Es gibt im Markt D&amp;O-Spezialmakler, die solch ein Experten-Anwaltsnetzwerk und eine entsprechende Klausel mit den Versicherern vereinbart haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Qualit\u00e4t der D&amp;O-Versicherungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Bedingungswerke der D&amp;O-Versicherer weichen stark voneinander ab was die Qualit\u00e4t der Versicherungsbedingungen angeht. Nur D&amp;O-Profis erkennen die Qualit\u00e4t der Police und die Fallstricke. Da sich der D&amp;O-Markt laufend \u00e4ndert, sollten die j\u00e4hrlich neuen Vertragsverl\u00e4ngerungen auch immer gleich \u00fcberpr\u00fcft werden. Hierbei ist insbesondere auf Folgendes zu achten:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Schiedsgericht als Alternative zur Gerichts\u00f6ffentlichkeit<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Weil weder Top-Manager noch Unternehmen scharf sind auf \u00f6ffentliche Gerichstermine und negative Presse, k\u00f6nnen sie die Kl\u00e4rung der Haftungsfrage durch ein Schiedsgericht vereinbaren.<\/p>\n<p>Denn: Die Haftungsfeststellungen von den Gerichten k\u00f6nnen im Instanzenzug k\u00f6nnen viele Jahre dauern und stellen eine massive Belastung f\u00fcr die Betroffenen dar. Gute D&amp;O-Policen sehen deshalb vor, dass der versicherte Top-Manager im Falle der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen durch das Unternehmen auch ein Schiedsgericht verlangen kann. Das Schiedsgericht sollte &#8211; mit Zugriff auf ein Anwaltsnetzwerk &#8211; professionell mit Wirtschaftsjuristen besetzt sein. Das Verfahren d\u00fcrfte selbst in komplexen F\u00e4llen deutlich k\u00fcrzer sein, als bei staatlichen Gerichten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Top-Manager sollen sich aus dem Tagesgesch\u00e4ft raushalten<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>D&amp;O-Versicherungspolicen k\u00f6nnen unsichtbare Deckungsausschl\u00fcsse beinhalten. Dies gilt zum Beispiel f\u00fcr operative Organt\u00e4tigkeiten. Greift also beispielsweise ein Vorstand oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer selbst zum Taschenrechner und verursacht einen folgeschweren Kalkulationsirrtum, verweigert der D&amp;O-Versicherer die Leistung. Mit dem Argument, dass die D&amp;O-Versicherung ausschlie\u00dflich auf Management-Entscheidungen Anwendung findet und nicht auf Versagen im Tagesgesch\u00e4ft.<\/p>\n<p>Sichtbar und offen ist dieser Ausschluss zumeist bei Dienstleistungsunternehmen und insbesondere im Finanzdienstleistungssektor angelegt. Entscheiden beispielsweise Vorst\u00e4nde selbst \u00fcber die Vergabe eines Kredits, deckt die D&amp;O-Versicherung das nicht ab.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gehaltsfortzahlungen und Abfindungen vom Versicherer &#8211; trotz Aufrechnung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Unternehmen versuchen immer h\u00e4ufiger, ihre behaupteten Schadenersatzanspr\u00fcche aufzurechnen gegen Gehaltszahlungen oder auch Abfindungsvereinbarungen mit ihren Ex-Managern. Die Folge: Liquidit\u00e4tsprobleme. Der Manager sitzt dann ohne Geld da. Deshalb sehen qualitativ hochwertige D&amp;O-Policen Klauseln vor, Gehaltsfortzahlungen zu erm\u00f6glichen und auch Abfindungsleistungen zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kontinuit\u00e4tsgarantie &#8211; Altlasten m\u00fcssen versichert bleiben\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Verlangt der Versicherer im Rahmen der j\u00e4hrlichen D&amp;O-Vertragsverl\u00e4ngerung Deckungsausschl\u00fcsse beispielsweise f\u00fcr Korruption oder Kartellverst\u00f6\u00dfe und reduziert vielleicht gleichzeitig die Deckungssumme, so gilt dieser eingeschr\u00e4nkte Versicherungsschutz r\u00fcckwirkend f\u00fcr jedwede Pflichtverletzung und \u00a0sp\u00e4tere Schadenersatzanspr\u00fcche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Richtig gute D&amp;O-Versicherungspolicen schlie\u00dfen diese &#8211; deckungsvernichtende &#8211; R\u00fcckwirkung aus, so dass Deckungssummenreduzierungen und Versicherungsausschl\u00fcsse nur f\u00fcr die Zukunft wirken und m\u00f6gliche Altlasten versichert bleiben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Lange Verj\u00e4hrungsfristen m\u00fcssen vom Versicherungsschutz abgedeckt sein<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Manager sollte auch sein Ausscheiden \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 im Auge behalten. Noch am letzten Arbeitstag als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer \/ Vorstand kann eine Pflichtverletzung geschehen. Organhaftungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren f\u00fcr GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Vorst\u00e4nde einer Aktiengesellschaft in f\u00fcnf Jahren.<\/p>\n<p>Bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung b\u00f6rsennotiert sind, verj\u00e4hren die Anspr\u00fcche in zehn Jahren.<\/p>\n<p>Anspr\u00fcche von Kreditinstituten gegen Gesch\u00e4ftsleiter aus dem Organ- und Anstellungsverh\u00e4ltnis wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten verj\u00e4hren ebenfalls in zehn Jahren.<\/p>\n<p>Aber: Zu beachten ist, dass die Verj\u00e4hrungsfrist zu laufen beginnt, wenn der Schaden &#8211; kausal durch die Pflichtverletzung \u2013 entstanden ist. In der D&amp;O-Police m\u00fcssen Nachmeldefristen stehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Betreuung durch einen D&amp;O-Spezialisten, wenn\u00b4s ernst wird\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Unternehmen und die versicherten Top-Manager sollten im Schadenfall sofort von D&amp;O-Spezialisten betreut werden: Der \u00fcbernimmt Koordinations- und Moderationsaufgaben in der Gespr\u00e4chs- und Verhandlungsf\u00fchrung zwischen Top-Managern, deren \u00c4nw\u00e4lten und dem Unternehmen als Kl\u00e4ger sowie die dazugeh\u00f6rige Korrespondenz mit den D&amp;O-Versicherern. Damit soll sichergestellt werden, dass die Deckung einwandfrei funktioniert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>D&amp;O-Vertragsrechtsschutz<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Naturgem\u00e4\u00df versuchen die D&amp;O-Versicherer, Zahlungen zu verweigern indem sie Ausschlusstatbest\u00e4nde darlegen oder vorvertraglicher Pflichtverletzungen unterstellen. Zahlreiche Passagen im Wortlaut der D&amp;O-Versicherungspolicen &#8211; auch in gut formulierten Vertr\u00e4gen &#8211; k\u00f6nnen im Streitfall zu Auslegungen f\u00fchren und die spontane Deckung verhindern.<\/p>\n<p>D&amp;O-Versicherer neigen auch dazu, immer wieder Ausschlusstatbest\u00e4nde nachzuschieben, so dass die Verz\u00f6gerungen f\u00fcr die Beteiligten unzumutbar werden.<\/p>\n<p>Wer zus\u00e4tzlich D&amp;O-Vertragsrechtsschutz abgeschlossen hat, ist dann auf der sichereren Seite. Schon bei der ersten Verz\u00f6gerung der Versicherung &#8211; etwa durch das Behaupten eines Ausschlusstatbestandes oder Undeutlichkeit der Deckung &#8211; , kann er einen D&amp;O-Versicherungsrechtler mit dem Entwurf einer sogenannten Deckungsklage beauftragen. In diesem Klageentwurf werden s\u00e4mtliche Facetten des Falles behandelt, damit die zeitliche Verz\u00f6gerung im Austausch der Argumente auf ein Minimum reduziert wird. Die Kosten von Deckungsklagen sind in der Regel so hoch wie die Abwehrkosten im zivilrechtlichen Schadfenersatzverfahren, so dass auf die verklagten Manager ein Zwei-Fronten-Krieg mit doppeltem Prozesskostenrisiko zukommt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Verm\u00f6gensschaden-Rechtsschutzversicherung<\/strong><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Bei sogenannten Totalsch\u00e4den entspricht die H\u00f6he des geltend gemachten Schadenersatzanspruchs gegen die Ex-Manager exakt der D&amp;O-Deckungssumme. Auch wenn der tats\u00e4chlich entstandene oder behauptete Schaden die D&amp;O-Deckungssumme \u00fcbersteigt, klagen Unternehmen regelm\u00e4\u00dfig genau den versicherten Betrag ein. Dies gilt nicht nur f\u00fcr die gro\u00dfen D&amp;O-F\u00e4lle der Landesbanken, Siemens oder Lufthansa, sondern auch f\u00fcr Haftungsszenarien im Mittelstand.<\/p>\n<p>Bei D&amp;O-Versicherungen werden Abwehrkosten f\u00fcr Anw\u00e4lte, Wirtschaftspr\u00fcfer und Gutachter auf die dokumentierte Deckungssumme angerechnet. Schlie\u00dfen Versicherer und Unternehmen einen Vergleich in H\u00f6he der D&amp;O-Deckungssumme oder spricht das Gericht den Betrag durch ein Urteil zu, wird der D&amp;O-Versicherer Schadenersatz abz\u00fcglich der bereits verauslagten Kosten leisten.<\/p>\n<p>Das k\u00f6nnen enorme Betr\u00e4ge sein, die die wirtschaftliche Existenz der Top-Manager gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. Diese D&amp;O-Deckungsl\u00fccke schlie\u00dft die Verm\u00f6gensschaden-Rechtsschutzversicherung. Der Rechtsschutzversicherer \u00fcbernimmt dann den Kostenanteil, der nach Ersch\u00f6pfung der D&amp;O-Deckungssumme \u00fcbrig bleibt, so dass ein voller Schadenausgleich \u00fcber die D&amp;O-Versicherung m\u00f6glich wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Fazit: Die D&amp;O-Verschaffungsklausel in den Dienstvertr\u00e4gen der Vorst\u00e4nde und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist noch wichtiger als die D&amp;O-Versicherung selbst. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Der Abschluss oder das Aufrechterhalten des Versicherungsschutzes steht dann nicht im &#8211; alleinigen &#8211; Ermessen des Unternehmens.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Exklusiv f\u00fcr die Leser der Wirtschaftswoche haben der D&amp;O-Experte Burkhard Fassbach vom D\u00fcsseldorfer D&amp;O-Spezial-Beratungshaus Hendricks &amp; CO. GmbH und der D\u00fcsseldorfer Anwalt Thilo Fleck eine Musterklausel f\u00fcr die Dienstvertr\u00e4ge der Manager entworfen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>Muster einer D&amp;O-Verschaffungsklausel<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gesellschaft verpflichtet sich, f\u00fcr Herrn Mustermann eine D&amp;O-Versicherung abzuschlie\u00dfen respektive bereits bestehenden D&amp;O-Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Hierzu beauftragt die Gesellschaft im Vorfeld der Vertragsplatzierung sowie jeweils im Rahmen des j\u00e4hrlichen Vertrags-Renewals einen marktanerkannten D&amp;O-Experten mit der Begutachtung der Ausschreibungen, der Renewal-Angebote, der Versicherungsbedingungen, des Ratings und des Regulierungsverhaltens der Versicherer sowie der Angemessenheit der H\u00f6he der Deckungssumme. Die Gesellschaft \u00fcberl\u00e4sst Herrn Mustermann jeweils eine Kopie des Expertengutachtens. [Alternativ: Die Gesellschaft hat Herrn Mustermann unverz\u00fcglich zu informieren, wenn die Gesellschaft den Empfehlungen des Gutachters nicht folgt.]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zum Zeitpunkt des Beginns des Dienstvertrages gilt der Versicherungsschutz im Umfang der D&amp;O Police und der Versicherungsbedingungen, die als Anlage zu diesem Dienstvertrag genommen sind. Die Gesellschaft verpflichtet sich gegen\u00fcber Herrn Mustermann, den in der Anlage definierten Versicherungsschutz als Mindeststandard (Deckungssumme, allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen) f\u00fcr die Laufzeit des Dienstvertrages und nach Beendigung des Dienstvertrages f\u00fcr die Laufzeit der Verj\u00e4hrungsfrist von Organhaftungsanspr\u00fcchen nicht zu unterschreiten. Die Gesellschaft wird den Versicherungsschutz unter Beachtung der allj\u00e4hrlichen Empfehlungen des Expertengutachtens gem\u00e4\u00df vorstehender Ziffer 1. ausbauen und optimieren. [Alternativ: Die Gesellschaft beabsichtigt, den Versicherungsschutz unter Beachtung der allj\u00e4hrlichen Empfehlungen des Expertengutachtens gem\u00e4\u00df vorstehender Ziffer 1. auszubauen und zu optimieren.] Sollte der definierte Mindeststandard aufgrund eines h\u00e4rter werdenden D&amp;O Marktes zuk\u00fcnftig nicht aufrechterhalten oder ausgebaut werden k\u00f6nnen, so hat die Gesellschaft &#8211; unter Ber\u00fccksichtigung des Expertengutachtens &#8211; den in einem h\u00e4rteren D&amp;O Markt m\u00f6glichen optimalen Versicherungsschutz zu verschaffen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Um den D&amp;O-Versicherungsschutz zu flankieren, schlie\u00dft die Gesellschaft Verm\u00f6gensschaden-Rechtsschutz und D&amp;O-Vertragsrechtsschutz Policen als erg\u00e4nzende Rechtsschutzvertr\u00e4ge ab.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gesellschaft \u00fcberl\u00e4sst Herrn Mustermann die jeweils aktuelle D&amp;O-Police nebst Bedingungswerk sowie die Verm\u00f6gensschaden-Rechtsschutz und D&amp;O-Vertragsrechtsschutz Policen nebst Bedingungswerken in Kopie.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Scheidet Herr Mustermann \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 aus der Gesellschaft aus, verpflichtet sich die Gesellschaft, eine der Verj\u00e4hrungsfrist entsprechende ausreichende Nachmeldefrist zu erwerben und Herrn Mustermann einen entsprechenden Nachweis zu geben oder den Versicherungsschutz f\u00fcr den entsprechenden Zeitraum aufrechtzuerhalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im Schadensfall mandatiert die Gesellschaft einen marktanerkannten D&amp;O-Schadensfall-Experten, der &#8211; auch f\u00fcr die versicherte Person &#8211; f\u00fcr eine einwandfreie Funktionsweise der Deckung Sorge tr\u00e4gt, deckungsrechtliche Fragen pr\u00fcft und das Leistungsversprechen der Police durch ein Monitoring umsetzt, insbesondere durch die \u00dcbernahme von Koordinations- und Moderationsaufgaben in der Verhandlungsf\u00fchrung zwischen der versicherten Person, deren anwaltlichem Vertreter und der Kl\u00e4gerseite sowie die dazugeh\u00f6rige Korrespondenz mit den Versicherern.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Hendricks &amp; Co.:<\/strong>\u00a0<a href=\"http:\/\/www.hendricks-gruppe.de\/home.html\">http:\/\/www.hendricks-gruppe.de\/home.html<\/a><\/p>\n<p><strong>Thilo Fleck von Berner Fleck Wettich: <a title=\"Thilo Fleck, Berner Fleck Wettich, Kanzlei\" href=\"http:\/\/www.bernerfleckwettich.de\/anwaelte\/dr-thilo-fleck\/\" target=\"_blank\"><strong>http:\/\/www.bernerfleckwettich.de\/anwaelte\/dr-thilo-fleck\/\u00a0<\/strong><\/a><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; &#8222;Achten Sie darauf, dass Ihr neuer Arbeitgeber f\u00fcr Sie eine D&amp;O-Versicherung abschlie\u00dft&#8220;, lautet der neunmalkluge Rat der Headhunter landauf landab, wenn sie einen Vorstand oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer in eine neue Position vermitteln. 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