{"id":651018,"date":"2013-12-07T01:37:19","date_gmt":"2013-12-07T00:37:19","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=651018"},"modified":"2013-12-07T01:40:30","modified_gmt":"2013-12-07T00:40:30","slug":"treue-oder-erfolg-das-ist-hier-die-weihnachtsgeld-frage-gastbeitrag-von-arbeitsrechtlerin-scheicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2013\/12\/07\/treue-oder-erfolg-das-ist-hier-die-weihnachtsgeld-frage-gastbeitrag-von-arbeitsrechtlerin-scheicht\/","title":{"rendered":"Treue oder Erfolg? Das ist hier die Weihnachtsgeld-Frage &#8211; Gastbeitrag von Arbeitsrechtlerin Scheicht."},"content":{"rendered":"<p align=\"center\"><b><strong><i>Katrin Scheicht, Partnerin und Arbeitsrechtsanw\u00e4ltin bei der Wirtschaftskanzlei Norton Rose Fulbright, erkl\u00e4rt, wann Weihnachtsgelder an Bedingungen gekn\u00fcpft werden k\u00f6nnen, wann sie allein daf\u00fcr geleistet werden, dass die Mitarbeiter dem Betrieb treu bleiben &#8211; und was dem Mitarbeiter wann zusteht:<\/i><\/strong><\/b><\/p>\n<div id=\"attachment_651019\" style=\"width: 267px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/11\/Norton-Rose-Fulbright_Katrin-Scheicht.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-651019\" class=\"size-medium wp-image-651019\" alt=\"Katrin Scheicht, Arbeitsrechtlerin bei Norton Rose Fulbright\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/11\/Norton-Rose-Fulbright_Katrin-Scheicht-257x300.jpg\" width=\"257\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/11\/Norton-Rose-Fulbright_Katrin-Scheicht-257x300.jpg 257w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/11\/Norton-Rose-Fulbright_Katrin-Scheicht.jpg 557w\" sizes=\"auto, (max-width: 257px) 100vw, 257px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-651019\" class=\"wp-caption-text\">Katrin Scheicht, Arbeitsrechtlerin bei Norton Rose Fulbright<\/p><\/div>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><strong><i>K\u00f6nnen Mitarbeiter auch dann Weihnachtsgeld verlangen, wenn sie vor Jahresende der Firma den R\u00fccken kehren? \u00a0<\/i><\/strong><\/p>\n<p>Noch vor vier Jahren hatte das das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Unternehmen das Weihnachtsgeld davon abh\u00e4ngig machen k\u00f6nnen, ob der Mitarbeiter bis zum 31.Dezember in der Firma bleibt &#8211; und sie nicht etwa vorher verlie\u00df (Aktenzeichen 10 AZR 443\/08). Doch jetzt haben die h\u00f6chsten Arbeitsrichter ihre Rechtsprechung ge\u00e4ndert: Sollen Arbeitnehmer mit dem Weihnachtsgeld f\u00fcr geleistete Arbeit belohnt werden, k\u00f6nnen Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes nicht mehr davon abh\u00e4ngig machen, ob es am Stichtag 31. Dezember noch besteht.<\/p>\n<p>Der betroffenen Mitarbeiter, der aber bereits zum Ende September aus der der Company ausgeschieden war, bekam deshalb vom BAG das Weihnachtsgeld anteilig &#8211; also zu 9\/12 &#8211; zugesprochen (Aktenzeichen 10 AZR 848\/12).<\/p>\n<p>Die Richter schlugen sich damit auf die Seite des Angestellten ein. Doch was bedeutet es f\u00fcr Arbeitgeber?<\/p>\n<p>Zu den Fakten:<\/p>\n<p>Zuallererst geht es immer beim Weihnachtsgeld um die Vorfrage, was Unternehmen mit der Zahlung von Weihnachtsgeldes jeweils erreichen m\u00f6chten: Soll die Betriebstreue der Mitarbeiter belohnt werden oder erfolgreiche Arbeit?<\/p>\n<p>&#8211; Dient die Sonderzahlung ganz oder teilweise der Belohnung bereits erbrachter Arbeit, kann diese nicht mehr an das Bestehen des Arbeitsverh\u00e4ltnisses an einem Stichtag, wie dem 31.12. gekn\u00fcpft werden. Bei vorzeitigem Ausscheiden hat der Arbeitnehmer &#8211; wie im Fall des BAG &#8211; jedenfalls einen anteiligen Anspruch.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0Unternehmen k\u00f6nnen \u00fcberlegen, ob sie mit dem Weihnachtsgeld nur die normale T\u00e4tigkeit oder aber besondere Leistungen belohnen. Ist eine Belohnung f\u00fcr gute Leistungen gewollt, sollte die Zahlung an bestimmte individuelle Ziele oder den Unternehmenserfolg gekn\u00fcpft werden. Nur wenn Mitarbeiter sie erreichen, besteht ihr Anspruch.<\/p>\n<p>&#8211; M\u00f6chte der Arbeitgeber dagegen nur die Betriebstreue belohnen, kann er die Stichtagsregelung in den Arbeitsvertrag aufnehmen oder in sonstigen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vorsehen. Einen Anspruch auf die Zahlung haben dann alle Mitarbeiter, die dem Arbeitgeber treu sind &#8211; also auch diejenigen, deren Arbeitsverh\u00e4ltnis gerade ruht, zum Beispiel wegen einer Elternzeit.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0Bei Festlegung des Stichtags ist zu beachten: Bis zum letzten Tag des Jahres, f\u00fcr das Weihnachtsgeld gezahlt wird, kann der Arbeitnehmer durch einen festgelegten Stichtag an das Unternehmen gebunden werden. Ein sp\u00e4terer Stichtag h\u00e4ngt von der H\u00f6he der Zahlung und der Dauer der Bindung ab.<\/p>\n<p>Einmal festgelegt, immer festgelegt?<\/p>\n<p>In dem aktuell entschiedenen Sachverhalt bestand eine verbindliche Zusage, dass Weihnachtsgeld gezahlt wird und es ging nur um die Frage, ob wirksame Voraussetzung des Anspruchs das Erreichen des Stichtages war. In der Praxis stellt sich aber unabh\u00e4ngig davon h\u00e4ufig auch die Frage, ob das Unternehmen j\u00e4hrlich neu entscheiden kann, ob und welches Weihnachtsgeld an den Arbeitnehmer gezahlt wird oder ob der Arbeitnehmer dieses j\u00e4hrlich in gleicher H\u00f6he fordern kann.<\/p>\n<p>.<br \/>\n&#8211; Gibt es bislang keine Zusage &#8211; etwa im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung -, sind Unternehmen frei in der Entscheidung, ein Weihnachtsgeld zu zahlen oder nicht.<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer hat darauf also keinen verbindlichen Anspruch.<\/p>\n<p>&#8211; Bei (urspr\u00fcnglich) freiwilligen Zahlungen: Zahlt der Arbeitgeber in drei aufeinander folgenden Jahren ein Weihnachtsgeld, kann eine sogenannte betriebliche \u00dcbung entstehen. Dann kann der Arbeitgeber in Zukunft nicht mehr j\u00e4hrlich neu \u00fcber das Weihnachtsgeld entscheiden, sondern ist zur Zahlung verpflichtet. Der Arbeitnehmer kann das Weihnachtsgeld dann auch in der Zukunft fordern und hat nur dann keinen Rechtsanspruch auf eine Zahlung, wenn das Unternehmen die Zahlungen ausdr\u00fccklich mit der schriftlichen Erkl\u00e4rung, dass es sich um eine freiwillige Leistung, die keinen Rechtsanspruch f\u00fcr die Zukunft begr\u00fcndet, handelt, verbunden hatte. Nur dann kann das Unternehmen auch in den kommenden Jahren erneut frei w\u00e4hlen, ob und gegebenenfalls in welcher H\u00f6he es eine Sonderzahlung gew\u00e4hren m\u00f6chte. Sonst k\u00f6nnen Arbeitnehmer &#8211; erfolgreich &#8211; auf die Zahlung klagen.<\/p>\n<p>.<br \/>\n&#8211; Ist aber eine Sonderzahlung etwa im Arbeitsvertrag fest zugesagt, kann diese nicht gleichzeitig unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt gestellt werden. Hierbei gilt: Im Zweifelsfall gehen Widerspr\u00fcche und Unklarheiten zu Lasten des Unternehmens und die Arbeitnehmer haben gute Chancen, die Weihnschtsgeldzahlungen zu verlangen.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Fazit:\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Arbeitnehmer haben auch dann Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld, wenn sie im Laufe des Jahres ausgeschieden sind, aber mit dem Weihnachtsgeld ihre Leistung belohnt werden sollte.<\/p>\n<p>Gleiches gilt, wenn eine Zahlung verbindlich zugesagt war. Ein etwaiger gleichzeitig oder sp\u00e4ter erkl\u00e4rter Freiwilligkeitsvorbehalt ist dann unwirksam.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Katrin Scheicht, Partnerin und Arbeitsrechtsanw\u00e4ltin bei der Wirtschaftskanzlei Norton Rose Fulbright, erkl\u00e4rt, wann Weihnachtsgelder an Bedingungen gekn\u00fcpft werden k\u00f6nnen, wann sie allein daf\u00fcr geleistet werden, dass die Mitarbeiter dem Betrieb treu bleiben &#8211; und was dem Mitarbeiter wann zusteht: \u00a0 &hellip; <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2013\/12\/07\/treue-oder-erfolg-das-ist-hier-die-weihnachtsgeld-frage-gastbeitrag-von-arbeitsrechtlerin-scheicht\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[70,2941,2939,775,2938,2940],"class_list":["post-651018","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-arbeitgeber","tag-betriebstreue","tag-katrin-scheicht","tag-mitarbeiter","tag-norton-rose-fulbright","tag-weihnachtsgeld"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/651018","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=651018"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/651018\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=651018"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=651018"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=651018"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}