{"id":650378,"date":"2013-09-16T18:11:45","date_gmt":"2013-09-16T16:11:45","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=650378"},"modified":"2013-09-16T18:42:41","modified_gmt":"2013-09-16T16:42:41","slug":"zehn-jahre-produktionsspitzen-gastbeitrag-von-arbeitsrechtler-frings-uber-unzulassige-leiharbeitsvertrage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2013\/09\/16\/zehn-jahre-produktionsspitzen-gastbeitrag-von-arbeitsrechtler-frings-uber-unzulassige-leiharbeitsvertrage\/","title":{"rendered":"&#8222;Zehn Jahre Produktionsspitzen&#8220; &#8211; Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Frings \u00fcber unzul\u00e4ssige Leiharbeitsvertr\u00e4ge"},"content":{"rendered":"<p><strong><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Arno Frings, Arbeitsrechtler bei Orrick Herrington &amp; Sutcliffe warnt Unternehmen davor, weiter wie bisher auf Leiharbeitnehmer als Unternehmensstrategie zu bauen.\u00a0<\/span><\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_642668\" style=\"width: 154px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2011\/12\/frings.jpeg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-642668\" class=\"size-full wp-image-642668\" alt=\"Arno Frings, Arbeitsrechtler bei Orrick Herrington &amp; Sutcliffe\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2011\/12\/frings.jpeg\" width=\"144\" height=\"206\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-642668\" class=\"wp-caption-text\">Arno Frings, Arbeitsrechtler und Partner bei Orrick Herrington &amp; Sutcliffe<\/p><\/div>\n<p><b><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">\u201eIch bin gewillt da was zu \u00e4ndern.\u201c Mit diesen Worten schloss Angela Merkel die TV-Diskussion mit einem Leiharbeiter im Rahmen der \u201eWahl-Arena\u201c im Ersten. Der Leiharbeiter von ThyssenKrupp, Christian Graupner,\u00a0hatte in der ARD-Sendung\u00a0die Bundeskanzlerin am Beispiel seines eigenen Schicksals mit den Ausw\u00fcchsen der Leiharbeit\u00a0konfrontiert. Vor Millionen Zuschauern erz\u00e4hlte der Leipziger, dass er seit zehn Jahren als Leiharbeiter in demselben Betrieb arbeitet, der Achsen f\u00fcr Porsche und BMW liefert.\u00a0Ununterbrochen.\u00a0<\/span><\/b><b><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Dass Leiharbeit eigentlich nur zur Bew\u00e4ltigung von kurzen Produktionsspitzen dienen soll, kommentierte er s\u00fcffisant: \u201eBei uns dauert die Produktionsspitze schon zehn Jahre\u201c. <a href=\"http:\/\/www.fr-online.de\/wirtschaft\/leiharbeit--krasser-fall--von-leiharbeit,1472780,24275168.html\">http:\/\/www.fr-online.de\/wirtschaft\/leiharbeit&#8211;krasser-fall&#8211;von-leiharbeit,1472780,24275168.html<\/a><\/span><\/b><\/p>\n<p><b><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Nicht erw\u00e4hnt wurde in der TV-Diskussion allerdings, dass die dargestellte Praxis angesichts einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wahrscheinlich ohnehin schon\u00a0illegal ist.<\/span><\/b><\/p>\n<p><strong><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">\u201eIch melde mich bei Ihnen\u201c<\/span><\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Angela Merkel staunte und mit den Worten &#8222;Ich melde mich bei Ihnen.&#8220; sicherte Frau Merkel dem Leiharbeiter aus dem Thyssenkrupp-Werk in Leipzig zu, seinen Fall\u00a0zu pr\u00fcfen. Die Zuschauer\u00a0konnten sp\u00fcren, dass die Bundeskanzlerin keinen ersthaften Versuch startete, angesichts des\u00a0offenkundigen Missbrauchs der Leiharbeit f\u00fcr die Beibehaltung des status quo zu argumentieren. Sie fand\u00a0den Fall vielmehr\u00a0\u201ebesonders krass\u201c. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Der Leitarbeiter hatte zuvor berichtet, dass er seit zehn Jahren in demselben ThyssenKrupp-Betrieb t\u00e4tig ist, der neben einem Stammpersonal von 30-40 Arbeitnehmern auf bis zu 500 permanent eingesetzte Leiharbeitnehmer zur\u00fcckgreift. Von dem zur Verteidigung der Leiharbeit\u00a0stets vorgebrachten Klebeeffekt sei nichts zu sp\u00fcren, nur wenige der Leiharbeitnehmer seien im Laufe der Jahre \u00fcbernommen werden. Die Bundeskanzlerin bemerkte dazu, dass Leiharbeit sicher nicht daf\u00fcr gedacht sei, \u201ezehn Jahre zu laufen\u201c. Seit die Regierung Schr\u00f6der die zeitliche Begrenzung der Leiharbeit auf maximal zwei Jahre aufhob, ist die mehrj\u00e4hrige \u00dcberlassung von Leiharbeitnehmern an Unternehmen gelebte Praxis in vielen deutschen Betrieben.<\/span><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Gestern o.k., heute nicht mehr<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Von den Gerichten w\u00e4re eine solche permanente Arbeitnehmer\u00fcberlassung\u00a0bis vor kurzem\u00a0auch noch als zul\u00e4ssig bewertet worden. <\/span><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Jedoch: Eine \u00c4nderung des Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetzes (A\u00dcG) und ein neuer Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 11.7.2013 \u2013 7 ABR 91\/11) schieben\u00a0zeitlich unbegrenzter Arbeitnehmer\u00fcberlassung bereits jetzt einen rechtlichen Riegel vor.<\/span><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Permanente Leiharbeit ist illegal \u2013 der Paukenschlag des BAG<\/span><\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">\u201eUnbefristet\u201c sei eben nicht dasselbe wie \u201evor\u00fcbergehend\u201c, auf diese simple Erkenntnis st\u00fctzte das BAG seine bahnbrechende Entscheidung zur Leiharbeit im Juli\u00a0und r\u00fcttelte damit am Herzst\u00fcck des deutschen Systems der Leiharbeit. Seit der Liberalisierung der Leiharbeit durch die Regierung Schr\u00f6der war anerkannt, dass Unternehmen Leiharbeiter dauerhaft\u00a0einsetzen k\u00f6nnen. So konnten\u00a0viele Unternehmen ihre\u00a0Stammarbeitnehmer schrittweise durch flexibel einsetzbare Leiharbeitskr\u00e4fte\u00a0ersetzen. Christian Graupner bei ThyssenKrupp ist das beste Beispiel f\u00fcr diese Praxis. <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ein widerwilliger Betriebsrat<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Doch mit dem neuen Beschluss r\u00fcckt das BAG jetzt von diesem Grundsatz ab und sorgt auch ohne eine Gesetzes\u00e4nderung durch Frau Merkel f\u00fcr erhebliche Verunsicherung in der deutschen Wirtschaft: <\/span><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Anlass f\u00fcr die Entscheidung war das Begehren eines Unternehmens, langfristig Leiharbeiter im Betrieb einzusetzen. Das Unternehmen beantragte beim Betriebsrat die f\u00fcr jeden Leiharbeitnehmereinsatz erforderliche Zustimmung. Der\u00a0verweigerten die Zustimmung jedoch, weil es\u00a0sich um eine nicht nur \u201evor\u00fcbergehende\u201c Arbeitnehmer\u00fcberlassung handele. Der beabsichtigte unbefristete Einsatz von Leiharbeitern sei daher gesetzeswidrig und man verweigere ihn. Der Betriebsrat berief sich auf das Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetzes (A\u00dcG), das die \u00dcberlassung von Arbeitnehmern als <i>\u201evor\u00fcbergehendes\u201c<\/i> Entleihen von Arbeitnehmern charakterisiert. Der Arbeitgeber zog daraufhin vor Gericht, um die verweigerte Zustimmung des Betriebsrates durch das Arbeitsgericht ersetzen zu lassen.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Es spitzt sich\u00a0zu: Gerichte urteilen zunehmend\u00a0contra st\u00e4ndige Leiharbeit<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Der 7. Senat des BAG folgte gab aber\u00a0dem Betriebsrat recht und wies die Klage ab. Der Arbeitgeber darf somit die Leiharbeitnehmer nicht einsetzen. Die Begr\u00fcndung:\u00a0Paragraph\u00a01 Absatz\u00a01 Satz\u00a02 A\u00dcG regelt\u00a0seit Dezember 2011, dass die \u00dcberlassung von Arbeitnehmern \u201e<b><i>vor\u00fcbergehend<\/i><\/b><i>\u201c<\/i> erfolgt.\u00a0Die simple Erkenntnis: \u201eunbefristet\u201c sei eben nicht gleichbedeutend mit \u201evor\u00fcbergehend\u201c. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Das Ziel des Arbeitgebers, Leiharbeitnehmer permanent einzusetzen, stehe im Gegensatz zur gesetzlichen Intention eines lediglich zeitlich begrenzten R\u00fcckgriffs auf Leiharbeit &#8211; und sei folglich zu verweigern. <\/span><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Paradigmenwechsel \u2013 Das BAG bringt Arbeitgeber in Bedr\u00e4ngnis<\/span><\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">F\u00fcr den Arbeitgeber, der in den Vorinstanzen noch gesiegt hatte, kam diese Entscheidung \u00fcberraschend. Dabei war die weitere Versch\u00e4rfung der Leiharbeitsrechtsprechung des BAG absehbar. Bereits in den letzten Monaten waren mehrere f\u00fcr Arbeitgeber nachteilige Entscheidungen ergangen. Im Januar hatte das BAG entschieden, dass Leiharbeitnehmer unter Umst\u00e4nden bei der Berechnung der f\u00fcr die Entstehung von K\u00fcndigungsschutz relevanten Mitarbeiterzahl eines Unternehmens zu ber\u00fccksichtigen sind (BAG, Urteil vom 24. Januar 2013 &#8211; 2 AZR 140\/12). Nicht mal zwei Monate sp\u00e4ter folgte die n\u00e4chste h\u00f6chstgerichtliche St\u00e4rkung der Rechte von Leiharbeitern: Am 13. M\u00e4rz 2013 beschloss der 7. Senat des BAG (BAG, Beschluss vom 13. M\u00e4rz 2013 &#8211; Aktenzeichen 7 ABR 69\/11), dass regelm\u00e4\u00dfig im Betrieb besch\u00e4ftigte Leiharbeitnehmer k\u00fcnftig hinzugez\u00e4hlt werden m\u00fcssen, wenn es um die\u00a0Berechnung der Zahl der Betriebsratsmitglieder geht.\u00a0Die Zahl der\u00a0Leiharbeitnehmer kann somit\u00a0nun die Zahl der\u00a0Betriebsr\u00e4te eines Unternehmens erh\u00f6hen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Diese\u00a0leiharbeitsfeindlichen Entscheidungen\u00a0zeigen den\u00a0bewussten Paradigmenwechsel der Gerichte und die Einschr\u00e4nkungen\u00a0mittlerweile \u00fcblicher langfristiger Leiharbeitnehmer-Eins\u00e4tze.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">. <\/span><\/p>\n<p><strong><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Auswirkungen der BAG-Entscheidung: Ohne End-Datum keine Leiharbeiter-Eins\u00e4tze mehr<\/span><\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Die Entscheidung des 7. Senats wird den dauerhaften Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Praxis erheblich erschweren und vielen Unternehmen, die sich an den flexiblen Dauereinsatz kosteng\u00fcnstiger Leiharbeitnehmer gew\u00f6hnt hatten, Kopfzerbrechen bereiten. Auch Thyssenkrupp in Leipzig sollte die geschilderte Praxis von mehreren hundert permanent eingesetzten Leiharbeitnehmern \u00fcberdenken. Betriebsr\u00e4te k\u00f6nnen nunmehr unter Berufung auf die BAG-Entscheidung die Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern wirksam verweigern, wenn der Arbeitgeber kein Enddatum f\u00fcr den Einsatz angibt oder einen langfristigen Einsatz beabsichtigt. <\/span><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Was ist noch vor\u00fcbergehend und was permanent?<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Genau hier liegt aber die Crux der BAG-Entscheidung. Der 7. Senat hat offen gelassen, wie lange der Einsatz von Leiharbeitnehmern dauern darf, um noch als \u201evor\u00fcbergehend\u201c zu gelten. Die &#8211; von den Richtern geschaffene &#8211; rechtliche Unsicherheit werden\u00a0Betriebsr\u00e4te\u00a0nutzen, um den\u00a0Einsatz von Leiharbeitnehmern zu erschweren. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Es ist zu hoffen, dass das BAG die verschiedenen gegenw\u00e4rtig anh\u00e4ngigen Verfahren zur Leiharbeit nutzt, um klare Vorgaben zur maximalen Dauer des \u201evor\u00fcbergehenden\u201c Einsatzes von Leiharbeitnehmern aufzustellen. Dies k\u00f6nnte auch der Bundesregierung Anhaltspunkte f\u00fcr eine m\u00f6gliche Anpassung des A\u00dcG geben.<\/span><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>&#8230;keine ganz unwichtige Anschlussfrage:<\/strong><\/p>\n<p><b><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Kann der Leiharbeitnehmer geltend machen, er sei schon lange Kruppianer? F\u00fchrt ein\u00a0<\/span><\/b><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">\u201enicht vor\u00fcbergehender\u201c Einsatz von Leiharbeitnehmern zur Annahme eines fingierten Arbeitsvertrages im Sinne von \u00a7 10 A\u00dcG zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher f\u00fchrt. Dies w\u00e4re sicherlich aus Sicht etlicher Unternehmen ein Worst-Case-Scenario, da die vermeintlichen Fremdkr\u00e4fte f\u00fcr den Zeitraum ihres Einsatzes pl\u00f6tzlich zu Arbeitnehmern w\u00fcrden &#8211; und zwar\u00a0zu den jeweils\u00a0unternehmens\u00fcbliche Verg\u00fctung zahlen. Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg bejahte solch einen Fall bereits (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Januar 2013 &#8211; Aktenzeichen 15 Sa 1635\/12). Auch diese Frage bedarf kurzfristiger Kl\u00e4rung durch das BAG oder den Gesetzgeber.<\/span><\/p>\n<p><strong><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Werkvertr\u00e4ge statt Leiharbeit?<\/span><\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Die Bundeskanzlerin sprach in der Wahl-Arena auch \u00fcber Werkvertr\u00e4ge. Auf die\u00a0weichen viele Unternehmen nunmehr auf den vermeintlich risikofreien Abschluss von Werkvertr\u00e4gen aus. Betriebliche T\u00e4tigkeiten werden\u00a0dann als Auftr\u00e4ge ausgeschrieben und an externe Anbieter \u00fcbertragen. Frau Merkel bezeichnet den Einsatz solcher Vertr\u00e4ge als denn auch als \u201eAusweichman\u00f6ver\u201c. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Dabei:\u00a0Auch solche\u00a0Werkvertr\u00e4gen k\u00f6nnen sich f\u00fcr Unternehmen als Kuckuckseier entpuppen.\u00a0Sind die Anforderungen an einen Werkvertrag n\u00e4mlich nicht erf\u00fcllt, kann eine rechtswidrige Arbeitnehmer\u00fcberlassung vorliegen. Die illegale Arbeitnehmer\u00fcberlassung kann wiederum sogar einen Straftatbestand erf\u00fcllen und Geld- odergar haftsrafen nach sich ziehen. <\/span><\/p>\n<p><strong>Beispiel Daimler: Vorstandschef Zetsche und Betriebsratschef Klemm im Visier der Staatsanw\u00e4lte<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Der vermeintlich sichere Hafen Werkvertrag kann sich daher auch als rechtliches Eigentor entpuppen, wie der Fall Daimler belegt: <\/span><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Gegen Daimler-Chef Zetsche und Daimler-Gesamtbetriebsratschef Erich Klemm wurde laut Medienberichten bereits eine Strafanzeige aufgrund einer angeblich illegalen Arbeitnehmer\u00fcberlassung gestellt. Externe Mitarbeiter waren im Rahmen eines offiziell als Werkvertrag bezeichneten Vertragsverh\u00e4ltnisses im Unternehmen t\u00e4tig und wurden letztlich aber wie Leiharbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Der Vorwurf basiert auf der in der ARD ausgestrahlten Reportage \u201eHungerlohn am Flie\u00dfband\u201c. Das Unternehmen weist die Vorw\u00fcrfe zur\u00fcck, d\u00fcrfte intern aber die Praxis der Werkvertr\u00e4ge intensiv hinterfragen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Auch die Handelsunternehmen Kaufland und Netto sind ins Visier der Ermittler geraten. Kaufland zahlte mittlerweile laut Medienberichten mehrere Millionen an die Staatskasse und die deutsche Rentenversicherung. Die Ermittlungen gegen Netto sind noch nicht ab-geschlossen. Auch hier soll es um den Einsatz von offiziell nicht als Leiharbeitnehmer qualifiziertem Personal gehen.<\/span><\/p>\n<p><strong><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Tendenz<\/span><\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Der ThyssenKrupp-Leiharbeiter Graupner aus der Wahl-Arena kann sich mit Fug und Recht darauf berufen, dass die bisherige Praxis der jahrelangen \u00dcberlassung an einen Entleiher unrechtm\u00e4\u00dfig ist -mit Verweis\u00a0auf die j\u00fcngste Entscheidung des BAG zur Leiharbeit. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Die Reaktion der Bundeskanzlerin auf die Schilderungen des Leiharbeiters l\u00e4sst auf Korrekturen im deregulierten Bereich der Leiharbeit hoffen. Leiharbeit muss zur Sicherstellung der Flexibilit\u00e4t deutscher Unternehmen m\u00f6glich bleiben, ein permanenter Ersatz von Stammarbeitnehmer durch Leiharbeiter ist jedoch vom Ziel der Arbeitnehmer\u00fcberlassung nicht mehr gedeckt. Auch das BAG ist offenkundig dieser Auffassung &#8211; Unternehmen m\u00fcssen damit rechnen,\u00a0dass &#8211; sofern der Gesetzgeber nicht eingreift &#8211; die Rechtsprechung den kontinuierlichen Einsatz von Leiharbeitnehmer weiter erschwert. <\/span><\/p>\n<p><strong>Alternativen<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Times New Roman;font-size: medium\">Arbeitgeber, die in gro\u00dfem Umfang auf Leiharbeit angewiesen sind, sollten daher proaktiv\u00a0Alternativen pr\u00fcfen. Wollen sie die Belegschaft nicht aufstocken,\u00a0kommt ein R\u00fcckgriff auf befristete Vertr\u00e4ge, das Outsourcen von T\u00e4tigkeiten oder die Schaffung von Gemeinschaftsbetrieben in Frage. Auf diese Weise kann die gew\u00fcnschte Flexibilit\u00e4t mit weniger Leiharbeit erreicht werden. Das vermeintliche Allheilmittel der Werkvertr\u00e4ge ist dabei aber mit Vorsicht zu genie\u00dfen &#8211; siehe oben.<\/span><\/p>\n<p><strong>Daimler und die Werkvertr\u00e4ge:<\/strong> <a title=\"Daimler Werkvertr\u00e4ge unzul\u00e4ssige\" href=\"http:\/\/www.cio.de\/knowledgecenter\/outsourcing\/2928650\/?r=3627272135345630&amp;lid=272350&amp;pm_ln=55\" target=\"_blank\">http:\/\/www.cio.de\/knowledgecenter\/outsourcing\/2928650\/?r=3627272135345630&amp;lid=272350&amp;pm_ln=55<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arno Frings, Arbeitsrechtler bei Orrick Herrington &amp; Sutcliffe warnt Unternehmen davor, weiter wie bisher auf Leiharbeitnehmer als Unternehmensstrategie zu bauen.\u00a0 \u201eIch bin gewillt da was zu \u00e4ndern.\u201c Mit diesen Worten schloss Angela Merkel die TV-Diskussion mit einem Leiharbeiter im Rahmen &hellip; <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2013\/09\/16\/zehn-jahre-produktionsspitzen-gastbeitrag-von-arbeitsrechtler-frings-uber-unzulassige-leiharbeitsvertrage\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[1285,2749,191,2747,2222,839,2748],"class_list":["post-650378","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-arno-frings","tag-bag","tag-bundesarbeitsgericht","tag-leiharbeit","tag-orrick-herrington-sutcliff","tag-outsourcing","tag-werkvertrage"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/650378","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=650378"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/650378\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=650378"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=650378"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=650378"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}