{"id":650343,"date":"2013-09-12T00:56:45","date_gmt":"2013-09-11T22:56:45","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=650343"},"modified":"2013-09-12T00:56:45","modified_gmt":"2013-09-11T22:56:45","slug":"das-grose-tabu-wieviel-verdient-der-kollege-gastbeitrag-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2013\/09\/12\/das-grose-tabu-wieviel-verdient-der-kollege-gastbeitrag-2\/","title":{"rendered":"Das gro\u00dfe Tabu: Wieviel verdient der Kollege? (Gastbeitrag)"},"content":{"rendered":"<p><strong>Matthes Schr\u00f6der, Arbeitsrechtler und Partner der\u00a0Anwaltssoziet\u00e4t Hogan Lovells in Hamburg, erkl\u00e4rt, was Mitarbeitern und Personalern erlaubt und verboten ist beim Thema: Wie hoch ist das Gehalt des Kollegen? Denn allzu verlockend ist der Vergleich &#8211; wogegen Unternehmen das Thema lieber totgeschwiegen wissen. Um den Betriebsfrieden zu wahren &#8211; und sich selbst vor Gehaltserh\u00f6hungsverlangen zu sch\u00fctzen.<\/strong><\/p>\n<div>\n<dl id=\"attachment_648507\">\n<dt><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/04\/Schr\u00f6der_Matthes_Hamburg_05_08.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"Matthes Schr\u00f6der, Arbeitsrechtler und Partner bei Hogan Lovells\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/04\/Schr\u00f6der_Matthes_Hamburg_05_08-253x300.jpg\" width=\"253\" height=\"300\" \/><\/a><\/dt>\n<dd>Matthes Schr\u00f6der, Arbeitsrechtler und Partner bei Hogan Lovells<\/dd>\n<\/dl>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman';font-size: medium\">Darf ein Mitarbeiter eigentlich wissen, wie viel sein Kollege\u00a0\u00a0verdient? Darf man sich unter Kollegen ungezwungen nach Feierabend \u00fcber das Gehalt austauschen? Und: Kann der Betriebsrat einfach das g\u00fcltige Gehaltssystem am Schwarzen Brett, im Intranet oder gar im Internet ver\u00f6ffentlichen?<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman';font-size: medium\">\u00a0<\/span>.<\/p>\n<p><strong>Was gilt, wenn nichts geregelt ist?<\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<div><span style=\"font-family: 'Times New Roman';font-size: medium\">Arbeitnehmer haben, w\u00e4hrend ihr Arbeitsvertrag l\u00e4uft, Geheimhaltungspflichten \u2013 auch ohne\u00a0dass sie ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt sind. Zwar k\u00f6nnen auch Geh\u00e4lter und Gehaltsstrukturen durchaus solche Gesch\u00e4ftsgeheimnisse sein, die geheim gehalten werden m\u00fcssen. Aber: Dies gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung hat, das schwerer wiegt als die Interessen des Arbeitnehmers an ihrer Offenlegung. Etwa wenn durch das Ausplaudern die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Unternehmens\u00a0beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrde &#8211; was\u00a0denkbar, was aber oft schwer nachzuweisen\u00a0ist. Die Folge: Arbeitnehmer k\u00f6nnen sich in vielen F\u00e4llen eben doch straffrei \u00fcber ihr Gehalt austauschen.\u00a0Wenn also Kollegen hier\u00fcber plaudern\u00a0<i>wollen<\/i>, wird dies zul\u00e4ssig sein &#8211; zumindest wenn keine anderslautende, ausdr\u00fcckliche Regelung im Arbeitsvertrag steht.<\/span><\/div>\n<div><span style=\"font-family: 'Times New Roman';font-size: medium\">Auch muss der Arbeitgeber Geheimnisse nat\u00fcrlich auch selbst als solche behandeln. Wer diese Daten nicht schon zuvor konsequent vor Neugierigen von innen wie au\u00dfen sch\u00fctzt, kann sich sp\u00e4ter kaum auf Geheimhaltungsinteressen berufen.<br \/>\n<\/span><\/div>\n<div><span style=\"font-family: 'Times New Roman';font-size: medium\">\u00a0<\/span><span style=\"font-family: 'Times New Roman';font-size: medium\">\u00a0.<\/span><\/div>\n<div><strong>Geheimhaltungsklausel im Vertrag<\/strong><\/div>\n<div>.<\/div>\n<div><span style=\"font-family: 'Times New Roman';font-size: medium\">Ob Unternehmen ihre Mitarbeiter zur Geheimhaltung ihres Gehalts im Arbeitsvertrag wirksam verpflichten d\u00fcrfen, hat die Rechtsprechung noch nicht eindeutig beantwortet. Die Tendenz: Solch eine Geheimhaltungsklausel, die den Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit \u00fcber seine Verg\u00fctung verpflichtet, benachteilige ihn unangemessen. Jeder Arbeitnehmer \u2013 so das Leitbild der Rechtsprechung \u2013 m\u00fcsse frei \u00fcber sein Gehalt sprechen k\u00f6nnen, weil\u00a0dieser Austausch\u00a0die einzige M\u00f6glichkeit sei, festzustellen, ob der Arbeitgeber bei der Lohnh\u00f6he den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalte.<\/span><\/div>\n<div>.<\/div>\n<div>Zudem untersagt eine solche vertragliche Geheimhaltungsklausel dem Mitarbeiter in der Regel auch seine Lohnh\u00f6he gegen\u00fcber der Gewerkschaft offen zu legen und versto\u00dfe damit sogar gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit. Eine Gewerkschaft m\u00fcsse zur sachgerechten Aufgabenwahrnehmung die Verg\u00fctungsstruktur des Unternehmens in Erfahrung bringen k\u00f6nnen.<\/div>\n<div><span style=\"font-family: 'Times New Roman';font-size: medium\">So weit, so schlecht \u2013 f\u00fcr den Arbeitgeber. Letztlich ist aber auch eine solche Klausel am berechtigten wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers zu messen. Zum Beispiel wenn das Bekannt-Werden der Geh\u00e4lter negative Wettbewerbsfolgen f\u00fcr ihn nach sich zieht oder der Betriebsfrieden dadurch massiv gest\u00f6rt wird. Dies kann bei einem kleinen Markt von hochbezahlten Spezialisten der Fall sein, wenn das Abwerben f\u00fcr die Konkurrenten allzu einfach w\u00fcrde.<\/span><\/div>\n<div><span style=\"font-family: 'Times New Roman';font-size: medium\">Haben Unternehmen solche Geheimhaltungsklauseln in ihren Arbeitsvertr\u00e4gen, k\u00f6nnen sie sich zwar nie ganz sicher sein, dass diese wirklich rechtsg\u00fcltig ist. Jedoch: Manche Arbeitgeber schreiben sie\u00a0schon\u00a0aus psychologischem Grund in die Arbeitsvertr\u00e4ge,\u00a0\u00a0denn\u00a0faktisch\u00a0wirken sie immer disziplinierend.\u00a0\u00a0&#8211;\u00a0und es\u00a0bleibt ein Risiko f\u00fcr die Arbeitnehmer, wenn sie sich doch zur Plauderei \u00fcber ihr Gehalt hinrei\u00dfen lassen.<\/span><\/div>\n<div>.<\/div>\n<div><strong>Strenge Geheimhaltungspflicht f\u00fcr Personaler<\/strong><\/div>\n<div>.<\/div>\n<div><span style=\"font-family: 'Times New Roman';font-size: medium\">Eine ganz andere Frage ist es, ob ein Mitarbeiter der Personalabteilung unter Kollegen oder schlimmer noch, nach Dienstschluss draussen mit Externen \u00fcber Geh\u00e4lter\u00a0<i>anderer<\/i>\u00a0Mitarbeiter sprechen darf, die\u00a0er\u00a0im Job\u00a0erf\u00e4hrt. Doch als\u00a0Mitarbeiter der Personalabteilung unterliegt er\u00a0dem Datengeheimnis (Paragraf 5 Bundesdatenschutzgesetz &#8211; BDSG) und riskiert Bu\u00dfgelder oder sogar Gef\u00e4ngnisstrafen, wenn er die H\u00f6he der Geh\u00e4lter ausplaudert.<\/span><\/div>\n<div>.<\/div>\n<div><strong>&#8230;und f\u00fcr den Betriebsrat?<\/strong><\/div>\n<div>.<\/div>\n<div><span style=\"font-family: 'Times New Roman';font-size: medium\">Auch der Betriebsrat unterliegt demselben Datengeheimnis wie die Personalabteilung.\u00a0Zudem muss er Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse geheim\u00a0halten (Paragraf 79 Absatz I Betriebsverfassungsgesetz). Er\u00a0macht sich sonst wom\u00f6glich sogar strafbar\u00a0&#8211; aber nur, wenn der Arbeitgeber ihn\u00a0auf den Geheimhaltungsbedarf\u00a0hinweist. Doch genau das vers\u00e4umen viele Unternehmen oder machen es nicht nicht deutlich genug. Wenn Betriebsr\u00e4te Gesch\u00e4ftsgeheimnisse verraten, kann das Unternehmen sie auf Unterlassung verklagen.<\/span><\/div>\n<div><span style=\"font-family: 'Times New Roman';font-size: medium\">.<\/span><\/div>\n<div><strong>Wettbewerber schlau machen<\/strong><\/div>\n<div><span style=\"font-family: 'Times New Roman';font-size: medium\">\u00a0<\/span><\/div>\n<div><span style=\"font-family: 'Times New Roman';font-size: medium\">Brisant sind auch komplexere\u00a0Gehaltsstrukturen, die dem Betriebsrat im Rahmen seiner Aufgaben bekannt werden und die der Arbeitgeber auch klar als geheimhaltungsbed\u00fcrftig gekennzeichnet\u00a0&#8211; und auch so behandelt &#8211;\u00a0hat. Wer sie preisgibt, begeht\u00a0schnell\u00a0Geheimnisverrat: Denn Konkurrenzunternehmen k\u00f6nnen schon durch Gehaltsgruppen und deren T\u00e4tigkeitsbeschreibungen wertvolle und wettbewerbsrelevante Erkenntnisse gewinnen.<\/span><\/div>\n<div><span style=\"font-family: 'Times New Roman';font-size: medium\">Die Kenntnis\u00a0solcher\u00a0Gehaltsdaten kommt f\u00fcr eine Steigerung des Wettbewerbserfolges in Betracht, insbesondere dann, wenn die Kalkulation der am Markt angebotenen Leistungen ma\u00dfgeblich durch Gehaltskosten bestimmt wird. Wettbewerber k\u00f6nnten anhand dieser Daten beispielsweise \u00fcberpr\u00fcfen, mit welchen Durchschnittsgeh\u00e4ltern und finanziellen Entwicklungsm\u00f6glichkeiten besonders begehrte Arbeitnehmergruppen im Unternehmen gehalten werden sollen.<\/span><\/div>\n<div>Wer die als Konkurrenzunternehmen kennt, kann seine gezahlten Geh\u00e4lter nach oben oder unten korrigieren. F\u00fcr Headhunter sind sie ein gefundenes Fressen.<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Matthes Schr\u00f6der, Arbeitsrechtler und Partner der\u00a0Anwaltssoziet\u00e4t Hogan Lovells in Hamburg, erkl\u00e4rt, was Mitarbeitern und Personalern erlaubt und verboten ist beim Thema: Wie hoch ist das Gehalt des Kollegen? 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