{"id":650223,"date":"2013-10-22T11:47:25","date_gmt":"2013-10-22T09:47:25","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=650223"},"modified":"2013-10-22T11:47:25","modified_gmt":"2013-10-22T09:47:25","slug":"das-bose-erwachen-mit-der-do-versicherung-schildert-managerhaftungs-anwalt-rolf-cyrus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2013\/10\/22\/das-bose-erwachen-mit-der-do-versicherung-schildert-managerhaftungs-anwalt-rolf-cyrus\/","title":{"rendered":"Das b\u00f6se Erwachen mit der D&amp;O-Versicherung schildert Managerhaftungs-Anwalt Rolf Cyrus"},"content":{"rendered":"<p>Wilhelm Bauer*\u00a0 &#8211; der Name ist erfunden, denn der echte Name f\u00e4llt unter die anwaltliche Schweigepflicht &#8211;\u00a0\u00a0ist Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eines mittelst\u00e4ndischen Logistikunternehmens. Die Gesellschafter hatten Bauer ein Budget von zehn Millionen Euro\u00a0f\u00fcr Investitionen bewilligt und aus diesem Budget gew\u00e4hrte Bauer der Tochtergesellschaft in Polen ein Darlehn von\u00a01,2 Millionen Euro, damit sie eine Halle bauen konnte. Doch wider Erwarten ging die polnische Tochtergesellschaft pleite. Darlehnsr\u00fcckzahlung? Pustekuchen. So weit, so schlecht. Doch dann stellte auch noch sich ein folgenschwerer Management-Fehler heraus, der den Gesellschaftern gelegen kam: Baur hatte nach dem Gesellschafterbeschluss zwar zehn Millionen Euro zur Verf\u00fcgung &#8211; aber hiervon durfte er nur maximal eine Million Euro jeweils in ein einzelnes Projekt investieren. \u00dcber diesem Limit h\u00e4tte er die Einwilligung der Gesellschafter einholen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_641556\" style=\"width: 170px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2011\/07\/cyrus.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-641556\" class=\"size-full wp-image-641556\" alt=\"D&amp;O-Anwalt Rolf Cyrus\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2011\/07\/cyrus.jpg\" width=\"160\" height=\"106\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-641556\" class=\"wp-caption-text\">D&amp;O-Anwalt Rolf Cyrus<\/p><\/div>\n<p>So wie im Falle des Logistikmanagers Bauer l\u00e4uft es \u00f6fter. Und immer \u00f6fter verklagen dann Unternehmenseigner oder Aufsichtsr\u00e4te ihre Vorst\u00e4nde pers\u00f6nlich auf Schadenersatz.<\/p>\n<p>Die meisten Unternehmenslenker stellen sich erst dann zum ersten Mal die Frage: Habe ich eine D&amp;O Versicherung ? Zahlt sie auch?<\/p>\n<p>Denn die meisten Unternehmen haben eine D&amp;O-Versicherung. Nur ob sie auch einspringt, ist die gro\u00dfe Frage.<\/p>\n<p>Wenn Top-Manager danach fragen, ist\u00a0das Fiasko meist schon ausgebrochen: Sie mussten ihren Posten r\u00e4umen, die Firma verlassen. Wenn sie Pech haben, liegt bei der Staatsanwaltschaft auch schon eine Strafanzeige gegen sie, die Ermittlungen haben begonnen und ob sie je wieder in Amt und W\u00fcrden bei einer Company kommen, steht in den Sternen.<\/p>\n<p>In dieser misslichen Situation sind Top-Manager darauf angewiesen, dass ihr D&amp;O-Versicherer ihnen zur Seite steht und z\u00fcgig reguliert. \u00a0Doch was stattdessen folgt, sind eine Reihe \u00dcberraschungen &#8211; und f\u00fcr viele ein b\u00f6ses Erwachen:<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline\"><strong>Drama Teil 1: Die Schadensmeldung<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline\">Nur ein Bruchteil der Anwaltskosten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Meldet der Manager dem D&amp;O-Versicherer den Schaden, kommt meist die erste \u00dcberraschung. Der Versicherer gibt \u2013 wenn \u00fcberhaupt \u2013 nur eine vorl\u00e4ufige Deckungszusage f\u00fcr die \u00dcbernahme der Abwehrkosten.<\/p>\n<p>Diese vorl\u00e4ufige Zusage umfasst aber nur die Kosten seines Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetz (RVG). Und: Weiter hei\u00dft es dann, dass er diese Kosten dem Versicherer zur\u00fcckerstatten muss, wenn herauskommt, dass er seine Pflichtverst\u00f6\u00dfe vors\u00e4tzlich begangen hat.<\/p>\n<p>Das bedeutet: Der Manager muss von Anfang an den Gro\u00dfteil seiner Anwaltskosten selbst bezahlen &#8211; denn Managerhaftungs-Spezialisten lassen sich auf Honorare nach der Geb\u00fchrenordnung nicht ein. Und das in dem Moment, wo die Gehaltszahlungen gestoppt sind und unklar ist, wann sie wieder flie\u00dfen.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline\">Der Versicherer bittet zum Rapport<\/span><\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Und weiter geht\u00b4s mit den \u00fcblen \u00dcberraschungen: Der D&amp;O-Versicherer meldet sich &#8211; teils \u00fcber eigene Rechtsanw\u00e4lte &#8211; und bittet den Manager zum Rapport. Doch was am Anfang noch harmlos aussieht, entpuppt sich oft als b\u00f6se Falle. Dem Ex-Unternehmenslenker wird ein vordergr\u00fcndig unscheinbarer Fragenkatalog pr\u00e4sentiert, den er doch bitte \u2013 schon wegen der Obliegenheiten, so hei\u00dft es\u00a0 \u2013 \u00a0richtig\u00a0 und vollst\u00e4ndig beantworten m\u00f6ge. Es werden Notizen gemacht, die Atmosph\u00e4re ist freundlich und nach dem Gespr\u00e4ch kommt das Gef\u00fchl, da habe ich nochmal Gl\u00fcck gehabt.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline\"><strong>Deckungsablehnung statt Hilfe<\/strong><\/span><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Doch weit gefehlt, stattdessen schreibt ihm die D&amp;O-Versicherung, dass sie ihre Eintrittspflicht ablehnt: Wegen Obliegenheitsverletzungen und dem Ausschluss vors\u00e4tzlicher Pflichtverst\u00f6\u00dfe &#8211; und zwar\u00a0nach den eigenen Angaben des Top-Managers.<\/p>\n<p>Wer dann bei dem Versicherungsmakler seiner Firma anruft, um auf den Busch zu klopfen, bekommt eine glatte Abfuhr: Man betreue das Unternehmen und nicht mehr den Manager.<\/p>\n<p>Dann stehen die Betroffenen alleine da und k\u00f6nnen weder von ihrem Unternehmen noch vom Makler Unterst\u00fctzung erwarten.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline\">Verz\u00f6gerungstaktik der D&amp;O-Versicherer<\/span><\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Kommt keine solche Deckungsablehnung, ist die Strategie der D&amp;O-Versicherer eine andere: Dann l\u00e4sst er nichts unversucht, um sp\u00e4ter die Schadensregulierung zu verweigern. Die Methode: Er verlangt immer neue Ausk\u00fcnfte, schickt umfangreiche Fragenkataloge .und fordert den Manager auf,\u00a0alle m\u00f6glichen Unterlagen zu liefern. Was zun\u00e4chst berechtigt ist, stellt sich &#8211; je l\u00e4nger der Prozess dauert &#8211; oft als reine Verz\u00f6gerungstaktik des Versicherers dar.<\/p>\n<p>Sicher m\u00fcssen die Betroffenen beispielsweise ihre Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungs- oder Vorstandsvertr\u00e4ge, die Gesch\u00e4ftsordnung, einschl\u00e4gige Satzungen oder Protokolle vorlegen. Aber nicht Lebenslauf, Uniabschl\u00fcsse oder Fortbildungstestate oder alle m\u00f6glichen Mails und Briefe wie etwa den gesamten Schriftverkehr mit Aufsichtsrat, Wirtschaftspr\u00fcfern, Beteiligungsgesellschaften undsoweiter, die in keinem Zusammenhang mit der vermeintlichen Pflichtverletzung stehen. Das kann Monate so gehen, ohne dass die Sache sich auch nur einen Zentimeter bewegt.<\/p>\n<p>Verhalten sich die Top-Manager renitent, m\u00fcssen sie damit rechnen, dass man ihre Sache einfach liegen l\u00e4sst &#8211; und sie in st\u00e4ndiger Unsicherheit bis hin zur Privatinsolvenz leben.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline\">Verz\u00f6gerungstaktik: Vergleichsverhandlungen nur zum Schein<\/span><\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Eine weiteres Taktik, um die Sache in die L\u00e4nge zu ziehen, ist die &#8211; vordergr\u00fcndige &#8211; Aufnahme von Vergleichsverhandlungen. Dann gibt der D&amp;O-Versicherer vor, dass er sich einen Vergleich vorstellen kann &#8211; doch er wird dabei nie konkret. Dadurch sch\u00f6pft der Betroffene neue Hoffnung und ist bereit, weiter zu verhandeln und zuzuwarten. Im Zuge dieser Verhandlungen stellt sich dann aber heraus, dass der D&amp;O-Versicherer sich gar nicht einigen will, sondern nur weiter nach Argumenten sucht, die Deckung zu verweigern. Dann zieht sich die D&amp;O-Versicherung typischerweise darauf zur\u00fcck, dass sie erst dann zahlen muss, wenn ein gerichtliches Urteil das feststellt. Bis dahin k\u00f6nnen Jahre vergehen, ohne dass der Manager Klarheit hat, ob und wie die D&amp;O-Versicherung einspringt.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Das Damoklesschwert wirkt als Berufsverbot<\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Das gr\u00f6\u00dfte Problem bei dieser Verz\u00f6gerungstaktik zeigt sich an ganz anderer Stelle: Kaum ein Unternehmen stellt einen Manager ein, gegen den noch ein Schadensersatzprozess wegen einer Pflichtverletzung als Manager l\u00e4uft. Das bedeutet, dass jeder Monat ohne die Schadensregulierung der D&amp;O-Versicherung tats\u00e4chlich wie ein Berufsverbot wirkt.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline\">Drama 2. Teil: Deckungsprozess<\/span><\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Hat dann ein Gericht die Zahlungspflicht der D&amp;O-Versicherung einmal festgestellt, k\u00f6nnte man als betroffener Top-Manager meinen, die Sache sei endlich ausgestanden. Und dass die Assekuranz zahlt. Stattdessen kommt die n\u00e4chste gro\u00dfe \u00dcberraschung. Der D&amp;O-Versicherer meldet sich zu Wort und versteift sich jetzt darauf, dass kein Versicherungsschutz besteht. Seine Wunderwaffen: Er beruft sich auf die Klausel, dass Vorsatz ausgeschlossen ist oder schiebt vermeintliche Obliegenheitsverletzungen vor. Zur Begr\u00fcndung zieht der D&amp;O-Versicherer eigene \u00c4u\u00dferungen des Betroffenen, Zeugenaussagen oder sonstige Unterlagen zum Beispiel aus dem Haftungsprozess heran. Diese Aussagen oder Unterlagen w\u00fcrden angeblich beweisen, dass der betroffene Unternehmenslenker bewusst gegen seine Pflichten versto\u00dfen und oder gelogen habe.<\/p>\n<p>N\u00e4her betrachtet sind die Vorw\u00fcrfe oft nicht stichfest und nur dazu gedacht, dem Versicherer ein gute Ausgangsposition f\u00fcr sp\u00e4tere Verhandlungen oder einen m\u00f6glichen Vergleich zu geben. Was f\u00fcr den Versicherer Gesch\u00e4ftspraxis ist, hat f\u00fcr die Betroffenen gravierende Konsequenzen. Liegt ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil vor, m\u00fcssen sie Vollstreckungsma\u00dfnahmen in ihr gesamtes Privatverm\u00f6gen hinnehmen &#8211; ohne dass der D&amp;O Versicherer zahlt.<\/p>\n<p>Parallel dazu muss der Manager oft einen langwierigen und teuren Deckungsprozess gegen den D&amp;O Versicherer f\u00fchren &#8211; was etliche nicht mehr k\u00f6nnen, weil ihnen daf\u00fcr das Geld fehlt.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline\">Was k\u00f6nnen Manager tun?<\/span><\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst m\u00fcssen sie sich klar machen, dass die D&amp;O-Versicherung keine standardisierte Kfz-Versicherung ist, sondern mit\u00a0ihren juristischen Ver\u00e4stelungen und Fallstricken jeden Laien \u00fcberfordert. Manager sollten vorsichtshalber selbst\u00a0die D&amp;O-Police ihrer Company von spezialisierten Rechtsanw\u00e4lten pr\u00fcfen zu lassen. Und zwar gleich. Im Schadensfall ist es zu sp\u00e4t dazu.<\/p>\n<p>Deckungsbausteine wie die \u00dcbernahme von Kautionen, Fortzahlung von Geh\u00e4ltern, \u00dcbernahme der Kosten eines Strafverteidigers, Abwehrkostenzusatzlimit, PR-Kosten undsoweiter sind Ablenkungsman\u00f6ver. Wichtiger ist\u00a0Deckungsbausteine rauszupicken, die dem Versicherer im Schadensfall T\u00fcr und Tor \u00f6ffnen, die Regulierung zu erschweren oder gar zu versagen. Zum Beispiel durch einen sehr eng gefassten Vorsatzausschluss, die freie Wahl von Rechtsanw\u00e4lten und \u00dcbernahme derer Honorare, begrenzte Anzeigepflichten (Gefahrerh\u00f6hungen benennen), lange Nachhaftungszeiten (sechs bis zehn Jahre), breite Definition des Versicherungsfalls,\u00a0 breite \u00dcbernahme vorbeugender Rechtskosten, Anfechtungs- und Zurechnungsverzicht, K\u00fcndigungsverzicht im Schaden sowie eine Kontinuit\u00e4tsgarantie.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Lieber gleich Profis ranlassen<\/strong><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Top-Manager sollten darauf achten, dass von vornherein nur auf Augenh\u00f6he verhandelt wird:\u00a0Im Schadensfall sollte er schon ab der Schadensmeldung spezialisierte Rechtsanw\u00e4lte aufmarschieren lassen. Erkl\u00e4rungen aus H\u00f6flichkeit oder in dem Irrglauben an eine freundliche Regulierung gegen\u00fcber dem D&amp;O-Versicherer sind tabu.<\/p>\n<p>Strenge Sachlichkeit ist Trumpf, und dem Versicherer d\u00fcrfen nur die Informationen geliefert werden, die tats\u00e4chlich zur Aufkl\u00e4rung des Sachverhaltes dienen. Dazu geh\u00f6rt: Kurze Fristen setzen, \u00a0keine Schleifen ziehen, wo keine schnelle und zielf\u00fchrende Regulierung des Versicherers in Aussicht steht. Vergleichsverhandlungen haben nur dort Sinn, wo anhand einer soliden Aktenlage auch f\u00fcr den Versicherer klar ist, dass er haftet und die Deckung besteht. Ein oberfl\u00e4chliches Abtasten der Sach- und Rechtslage f\u00fchrt nur dazu, dass viel Zeit verloren geht und die betroffenen Manager jahrelang in der Ungewissheit leben, ob die Versicherung einspringt &#8211; oder ob sie ihre pers\u00f6nliche Habe verlieren werden.<\/p>\n<p>Diese Zeit ist so zerm\u00fcrbend, dass manche starke Manager dar\u00fcber schwer krank werden.<\/p>\n<p>Dabei haben die Einw\u00e4nde der Versicherer &#8211; insbesondere der Vorsatzausschluss &#8211; oft nicht die Durchschlagskraft, wie es sich in der Deckungsablehnung anh\u00f6rt. Der Versicherer ist es, der beweisen muss, dass der Manager vors\u00e4tzlich gehandelt hat. Je nach Ausgestaltung der Vorsatzklausel ist dieser Beweis oft schwer.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline\">Fazit:<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die D&amp;O-Versicherung ist f\u00fcr Vorst\u00e4nde, Aufsichtsr\u00e4te und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer die einzige M\u00f6glichkeit, ihr pers\u00f6nliches Verm\u00f6gen zu sch\u00fctzen vor Schadenersatzforderungen Dritter (beispielsweise Insolvenz) oder des Unternehmen.<\/p>\n<p>Da es nicht auszuschlie\u00dfen ist, dass der D&amp;O Versicherer erst nach erfolgreichem Deckungsprozess zahlt, empfiehlt es sich hierf\u00fcr eine separate D&amp;O-Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung. Nur so kann der betroffene Unternehmensleiter sicher sein, dass \u00a0&#8211; egal wie lange der Prozess dauert und wie er ausgeht &#8211; seine Anwaltskosten vom Versicherer bezahlt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wilhelm Bauer*\u00a0 &#8211; der Name ist erfunden, denn der echte Name f\u00e4llt unter die anwaltliche Schweigepflicht &#8211;\u00a0\u00a0ist Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eines mittelst\u00e4ndischen Logistikunternehmens. 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