{"id":649135,"date":"2013-06-19T18:03:50","date_gmt":"2013-06-19T16:03:50","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=649135"},"modified":"2013-06-19T18:03:50","modified_gmt":"2013-06-19T16:03:50","slug":"du-wirbst-meine-leute-nicht-ab-und-ich-deine-dafur-auch-nicht-interview-mit-stefan-kursawe-zu-einem-heiklen-thema","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2013\/06\/19\/du-wirbst-meine-leute-nicht-ab-und-ich-deine-dafur-auch-nicht-interview-mit-stefan-kursawe-zu-einem-heiklen-thema\/","title":{"rendered":"Du wirbst meine Leute nicht ab und ich Deine daf\u00fcr auch nicht &#8211; Interview mit Stefan Kursawe zu einem heiklen Thema"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Chefs von Apple, Google und Intel wurden in den Vereinigten Staaten zu Jahresbeginn von der kalifornischen Richterin Lucy Koh zu Anh\u00f6rungen vorgeladen, im November soll ein Gerichtsverfahren beginnne. Bereits 2011 war eine Klage eingereicht worden, dass\u00a0die Technologieunternehmen der Karriere und den Gehaltsperspektiven ihrer Mitarbeiter geschadet zu haben. <a href=\"http:\/\/www.google.com\/hostednews\/afp\/article\/ALeqM5j8_nG5VWymwr7-Cklyg9vZNfwvpQ?docId=TX-PAR-JVP09\">http:\/\/www.google.com\/hostednews\/afp\/article\/ALeqM5j8_nG5VWymwr7-Cklyg9vZNfwvpQ?docId=TX-PAR-JVP09<\/a><\/strong><\/p>\n<p><strong><a title=\"Stefan Kursawe Arbeitsrecht Heisse Kursawe Eversheds\" href=\"http:\/\/www.heisse-kursawe.com\/de\/anwaelte\/alphabet.php?p_id=21&amp;ac=a.show&amp;anwalt=3\" target=\"_blank\">Arbeitsrechtler Stefan Kursawe, Partner der Kanzlei Heisse Kursaw Eversheds\u00a0\u00a0 <\/a>steht im Managemen-Blog Rede und Antwort zu einem heiklen Thema, das auch hierzulande existiert &#8211; und \u00fcber das\u00a0manch anderer Branchenkollege nicht zu sprechen wagt.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_649138\" style=\"width: 209px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/06\/Kursawe-Stefan_HKE_klein.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-649138\" class=\"size-medium wp-image-649138\" alt=\"Stefan Kursawe\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/06\/Kursawe-Stefan_HKE_klein-199x300.jpg\" width=\"199\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/06\/Kursawe-Stefan_HKE_klein-199x300.jpg 199w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/06\/Kursawe-Stefan_HKE_klein.jpg 430w\" sizes=\"auto, (max-width: 199px) 100vw, 199px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-649138\" class=\"wp-caption-text\">Stefan Kursawe<\/p><\/div>\n<p><strong><i>Herr Kursawe, in den USA verabredeten die Chefs von Google, Apple und Intel, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben \u2013 um deren L\u00f6hne niedrig zu halten. Erfahren haben die von der Geheimabrede erst mal nichts. So etwas ist doch auch hier denkbar, oder?<\/i><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kursawe<\/strong>: Die Bildung eines Fachkr\u00e4fte-Nachfragekartells ist auch in Deutschland nicht zul\u00e4ssig. Der Verzicht darauf, Leistungstr\u00e4ger von Konkurrenten abzuheuern, d\u00e4mpft den Wettbewerb um Kunden und Innovationen<i>. <\/i>Der Verbraucher hat das Nachsehen, wenn sich Unternehmen nicht mehr gegenseitig \u00fcberbieten m\u00fcssen, sondern sich bequem im status quo arrangieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<i>\u2026und wie k\u00f6nnten das Arbeitsgerichtes sehen?<\/i><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kursawe:<\/strong> Auch arbeitsrechtlich bestehen Bedenken. Es handelt sich dann n\u00e4mlich um ein faktisches nachvertragliches Wettbewerbsverbot, dem Arbeitnehmer wird aber die ihm zustehende Entsch\u00e4digung vorenthalten. Das ist illegal.<\/p>\n<p>Im Endeffekt liefe es darauf hinaus, die L\u00f6hne in einer bestimmten Branche k\u00fcnstlich einzufrieren, was sittenwidrig ist. Sollte sich aber im Endeffekt eines der beteiligten Unternehmen nicht an die \u2013 illegale \u2013 Absprache halten, kann es von den Konkurrenten nicht zur Einhaltung des Kartells gezwungen werden. Wer also das Kartell durchbricht, kehrt wieder in die Legalit\u00e4t zur\u00fcck.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong><i>Kennen Sie solche Absprachen aus Ihrer Praxis?\u00a0<\/i><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kursawe:<\/strong> Abwerbeverbote kommen in der Praxis durchaus vor, meist in Nischenbranchen wie vielleicht der\u00a0 Photonik oder wenn es nur wenige, genau f\u00fcr diese T\u00e4tigkeit geschulte Mitarbeiter gibt wie etwa bei der Bewachung kerntechnischer Anlagen.<\/p>\n<p>Anstellungsverbote\u00a0\u2013 also ein Verbot gegen ein Unternehmen, einen Mitarbeiter einzustellen, weil er vorher bei der Konkurrenz war \u2013 sind dagegen eher selten und ein akademisches Problem.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><i>Wann ist eine Abwerbeabsprache denn wettbewerbsrechtlich bedenklich?\u00a0<\/i><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kursawe<\/strong>: Eine Vereinbarung hat immer dann eine wettbewerbsrechtliche Komponente, wenn der Wettbewerb um bessere Produkte oder um den besseren Preis eingeschr\u00e4nkt wird. Bisher hat das Bundeskartellamt oder ein Gericht aber noch nie \u00fcber ein Abwerbeverbot als Kartell geurteilt. Der Bundesgerichtshof hat 1972 in einer Entscheidung einmal ausdr\u00fccklich offen gelassen, ob ein vereinbartes Abwerbeverbot ein rechtswidriges Kartell darstellt.<\/p>\n<p>Ich sehe\u00a0ein konzertiertes Abwerbeverbot aber durchaus in der N\u00e4he zum\u00a0 Kartell.<\/p>\n<p><i>\u00a0<\/i><\/p>\n<p><strong><i>W\u00fcrden Sie sagen, angesichts des Fachkr\u00e4ftemangels, k\u00f6nnten solche Absprachen aus vermeintlichen Fairnessgr\u00fcnden der Unternehmer untereinander in Zukunft vermehrt vorkommen?<\/i><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kursawe<\/strong>: Bei besonders spezialisierten T\u00e4tigkeiten ist das m\u00f6glich, gerade wenn es etwa nur ein paar Unternehmen in einer Branche gibt. Man trifft sich als Unternehmer und stimmt sich dann vielleicht \u00fcber die Personalsituation ab. Das bedeutet auch, dass Abwerbekartelle nicht in Start-up-Branchen vorkommen, sondern eher zwischen eingesessenen, vernetzten und sehr spezialisierten\u00a0 Marktteilnehmern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dagegen sind echte Sperrabreden oder Anstellungsverbote, also Vereinbarungen, dass Mitarbeiter von Wettbewerbern \u00fcberhaupt nicht angestellt werden d\u00fcrfen, zum einen zweifellos rechtswidrig und zum anderen auch f\u00fcr alle Beteiligten nur sch\u00e4dlich. Es w\u00e4re auch nicht durchsetzbar. Der Arbeitskr\u00e4ftemarkt ist ohnehin schwer beherrschbar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><i>K\u00f6nnten Mitarbeiter, die aber unbedingt zum Wettbewerber wechseln m\u00f6chten und zuf\u00e4llig von solch einer Geheimabrede erfahren, gegen eine solche Absprache klagen?<\/i><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kursawe<\/strong>: Ja, die Anspruchsgrundlage ist dann Paragraf\u00a0 826 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Klage kann auf Einstellung dieser Praxis lauten oder aber auf Schadensersatz. Bei der H\u00f6he k\u00f6nnte man sich \u2013 das ist aber noch nicht entschieden \u2013 am AGG (dem Antidiskriminierungsgesetz) orientieren.<\/p>\n<p>Aber zur Klarstellung: Wird ein Mitarbeiter vom Wettberber angesprochen, also abgeworben, dann geht der Wettbewerber das Risiko wohl ein, gegen das Abwerbeverbot zu versto\u00dfen \u2013 sonst h\u00e4tte er ihn nicht abgeworben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die andere Konstellation, dass ein Mitarbeiter sich beim Wettbewerber bewirbt, aber nicht genommen wird, weil Arbeitnehmer von Konkurrenten grunds\u00e4tzlich nicht genommen werden, ist ja kein Abwerbeverbot, sondern eine Sperrabrede oder ein Anstellungsverbot.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><i>&#8230;was im Endeffekt f\u00fcr den Arbeitnehmer, dessen Karriere so ausgebremst wird, dasselbe ist. Wenn also ein Unternehmen sagt, wir steigen aus, halten uns also nicht mehr an die Absprache, gibt es dann tats\u00e4chlich keine rechtliche Handhabe der anderen Kartellmitglieder dagegen?<\/i><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kursawe:<\/strong> Richtig. Ein Kartell ist eine rechtswidrige Absprache, auf dessen Einhaltung man nicht klagen kann. Wenn ich mit meinen Freunden vereinbare, eine bestimmte Kneipe wegen des Bierpreises zu boykottieren, ich aber dennoch dort ein Bier bestelle, kann ich deswegen nicht verklagt werden. Ich verliere dann halt vielleicht meine Freunde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen gibt es hierzu mit Pragraf 75f Handelsgesetzbuch noch eine Sonderregelung, die die Klage gegen andere Kartellmitglieder bei Arbeitnehmerkartellen ausschlie\u00dft. Auch Strafversprechen sind ung\u00fcltig, wenn jemand gegen die Absprache verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Stefan Kursawe<\/strong>: <a href=\"http:\/\/www.heisse-kursawe.com\/de\/anwaelte\/alphabet.php?p_id=21&amp;ac=a.show&amp;anwalt=3\">http:\/\/www.heisse-kursawe.com\/de\/anwaelte\/alphabet.php?p_id=21&amp;ac=a.show&amp;anwalt=3<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Chefs von Apple, Google und Intel wurden in den Vereinigten Staaten zu Jahresbeginn von der kalifornischen Richterin Lucy Koh zu Anh\u00f6rungen vorgeladen, im November soll ein Gerichtsverfahren beginnne. 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