{"id":648503,"date":"2013-07-24T12:19:20","date_gmt":"2013-07-24T10:19:20","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=648503"},"modified":"2013-07-24T14:40:18","modified_gmt":"2013-07-24T12:40:18","slug":"wenn-rentner-doch-lieber-noch-eine-weile-bei-ihrer-alten-company-bleiben-gastbeitrag-von-matthes-schorder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2013\/07\/24\/wenn-rentner-doch-lieber-noch-eine-weile-bei-ihrer-alten-company-bleiben-gastbeitrag-von-matthes-schorder\/","title":{"rendered":"Wenn Rentner doch lieber noch eine Weile bei ihrer alten Company bleiben &#8211; Gastbeitrag von Matthes Schr\u00f6der"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_648507\" style=\"width: 263px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-648507\" class=\"size-medium wp-image-648507\" alt=\"Matthes Schr\u00f6der, Arbeitsrechtler und Partner bei Hogan Lovells\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/04\/Schr\u00f6der_Matthes_Hamburg_05_08-253x300.jpg\" width=\"253\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/04\/Schr\u00f6der_Matthes_Hamburg_05_08-253x300.jpg 253w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/04\/Schr\u00f6der_Matthes_Hamburg_05_08.jpg 549w\" sizes=\"auto, (max-width: 253px) 100vw, 253px\" \/><p id=\"caption-attachment-648507\" class=\"wp-caption-text\">Matthes Schr\u00f6der, Arbeitsrechtler und Partner bei Hogan Lovells<\/p><\/div>\n<p><b><a title=\"Matthes Schr\u00f6der Partner Arbeitsrechtler Hogan Lovells\" href=\"http:\/\/www.hoganlovells.com\/de\/ourpeople\/detail.aspx?attorney=3781\" target=\"_blank\">Matthes Schr\u00f6der, Arbeitsrechtler und Partner <\/a><a title=\"Matthes Schr\u00f6der Partner Arbeitsrechtler Hogan Lovells\" href=\"http:\/\/www.hoganlovells.com\/de\/ourpeople\/detail.aspx?attorney=3781\" target=\"_blank\">bei Hogan Lovells <\/a>\u00fcber Unternehmen und frischgebackene Rentner, die doch noch eine Weile zusammen bleiben m\u00f6chten<\/b><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Wo gro\u00dfe Unternehmen noch vor wenigen Jahren \u00e4ltere, erfahrene Mitarbeiter mit teuren Vorruhestands-Programmen in\u00a0die Fr\u00fchrente schickten, werden diese Arbeitnehmer heute immer h\u00e4ufiger gebraucht. Und zwar dringend. Und pl\u00f6tzlich wollen die gro\u00dfen Unternehmen ihre 50plus-Kandidaten doch noch einige Jahre \u00fcber die Rentengrenze hinaus an Bord halten. Warum? F\u00fcr den Sinneswandel gibt\u00b4s vielf\u00e4ltige Gr\u00fcnde. Der demographische Wandel, die positive Lage vieler Unternehmen und oft ist auch nach vielen Monaten ergebnisloser Suche kein Nachfolger in Sicht.<\/p>\n<p>Die \u00c4lteren in den Belegschaften finden das gar nicht so \u00fcbel, noch einige Zeit mit ihren Kollegen und Kunden zu verbringen und doch noch ein wenig l\u00e4nger finanziell vorzusorgen.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><b>Die Fakten: <\/b><\/p>\n<p>1) Das Arbeitsverh\u00e4ltnis endet nicht automatisch, wenn die Regel-Altersgrenze erreicht ist.<\/p>\n<p>2) Auch eine K\u00fcndigung nur weil der Mitarbeiter das Rentenalter erreicht hat, ist unzul\u00e4ssig. Im Gegenteil: \u00c4ltere Mitarbeiter sind durch ihr Alter und wom\u00f6glich lange Betriebszugeh\u00f6rigkeit sogar in besonderem Ma\u00dfe vor K\u00fcndigungen gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>3) Deshalb steht in den meisten Arbeits- oder Tarifvertr\u00e4gen bereits eine entsprechende Altersgrenzen-Regelung, eine H\u00f6chstbefristung: Damit endet ein Arbeitsverh\u00e4ltnis, wenn der Mitarbeiter das Rentenalter erreicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dumm nur, wenn die sch\u00f6nste Beendigungsklausel dem Arbeitgeber gar nicht weiterhilft. Weil er seine Meinung ge\u00e4ndert hat und nunmehr darauf aus ist, dass der Kandidat noch weiterarbeitet &#8211; statt von Bord zu gehen. Vielleicht weil der Abteilungsleiter auf seinen Nachfolger erst sechs Monate warten und ihn dann auch noch erst einmal einarbeiten soll.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wer in dieser Situation den Dingen einfach ihren Lauf l\u00e4sst, geht Risiken ein:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Formel: Einfach weiterarbeiten lassen, Problem gel\u00f6st, funktioniert nur zum Teil. Denn wenn etwa ein bestehendes, befristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis vorliegt, verwandelt sich dies in ein Unbefristetes.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ist der Personalnotstand irgendwann \u00fcberwunden, ist das Alter an sich sp\u00e4ter kein rechtlich anerkannter Grund f\u00fcr K\u00fcndigungen.<\/p>\n<p>Mehr noch: Manche Tarifvertr\u00e4ge schlie\u00dfen ganz aus, dass \u00c4ltere gek\u00fcndigt werden k\u00f6nnen. Abgesehen von fristlosen K\u00fcndigungen.<\/p>\n<p>Was also scheinbar unb\u00fcrokratisch ist &#8211; die \u00dcberbr\u00fcckung des Engpasses durch einfache Weiterbesch\u00e4ftigung &#8211; kann daher sp\u00e4ter umso teuer werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>M\u00f6gliche Auswege:<\/b><\/p>\n<p>1) <b>Abschluss eines befristeten Anschluss-Arbeitsverh\u00e4ltnisses:<\/b><\/p>\n<p>Im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes bleibt die Befristung mit einem Sachgrund &#8211; der im Streitfall den Arbeitsgerichten zur Pr\u00fcfung vorgelegt werden kann. Das Gesetz nennt eine Reihe von Sachgr\u00fcnden, die die Befristung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses rechtfertigen k\u00f6nnen. Aber bei einem Arbeitnehmer, der eigentlich schon Altersrente beziehen k\u00f6nnte, kommt nur dies in Betracht:<\/p>\n<p>ein vor\u00fcbergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung wie zum Beispiel ein zeitlich begrenztes Projekt) die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers etwa wegen Elternzeit oder Dauererkrankung oder ein Grund, der in der Person des Arbeitnehmers selbst liegt wie eine Befristung auf Wunsch des Arbeitnehmers.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Doch die Rechtsprechung erkennt diesen speziellen Befristungsgrund nur an, wenn der Mitarbeiter &#8211; nachweisbar &#8211; die Wahl zwischen einer unbefristeten und einer befristeten Anstellung hatte und sich frei und ohne Einfluss entscheiden konnte.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Der Wunsch des Mitarbeiters nach finanzieller Absicherung und Unternehmenskontakt wird daher dem Gericht nie gen\u00fcgen. Mindestens ebenso unsicher ist auch noch immer der \u2013 nicht ganz fernliegende \u2013 Versuch, den Rentnerstatus als solchen zum tauglichen Befristungsgrund zu erheben.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Das Unternehmen muss die Sachgr\u00fcnde f\u00fcr die Befristung vor Gericht nachweisen, am besten mit einer guten Dokumentation schon bei Abschluss des Vertrages.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>2) <b>Freie Mitarbeit<\/b> ist eine weitere, in der Praxis h\u00e4ufige L\u00f6sung. Der Einsatz des Silver workers kann so von vornherein flexibler gestaltet, vor allen Dingen aber zeitlich befristet werden. Dies funktioniert aber nur dort, wo <i>tats\u00e4chlich<\/i> eine freie Mitarbeit &#8211; und keine Scheinselbst\u00e4ndigkeit &#8211; vorliegt.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Ein simples &#8222;weiter wie gehabt&#8220;, also ein nahtloses Fortsetzen der Arbeitnehmert\u00e4tigkeit als (scheinbar) freier Mitarbeiter steht dem entgegen.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>Bei einem bewussten Neuzuschnitt von Aufgaben, bei h\u00f6herer Zeitsouver\u00e4nit\u00e4t f\u00fcr den Mitarbeiter, aber eben auch sorgf\u00e4ltiger vertraglicher Ausgestaltung und \u00dcberwachung durch das Unternehmen steht der gezielten Nutzung des Erfahrungswissens \u00e4lterer Arbeitskr\u00e4fte als Berater oder sonstige freie Mitarbeiter dagegen nichts entgegen.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>3) <b>Ein langlaufender Aufhebungsvertrag<\/b> kommt infrage, wenn der Arbeitsbedarf in der Firma nach dem Renteneintritt \u00fcberschaubar ist und nur wenige Monate dauert. Also als Instrument f\u00fcr einen relativ kurzen \u00dcberbr\u00fcckungszeitraum. Wer eine Befristung fast zwei Jahre sp\u00e4ter vereinbart, dem unterstellen die Arbeitsgerichte schnell einen befristeten Arbeitsvertrag.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Zu Matthes Schr\u00f6der<\/strong>: <a href=\"http:\/\/www.hoganlovells.com\/de\/ourpeople\/detail.aspx?attorney=3781\">http:\/\/www.hoganlovells.com\/de\/ourpeople\/detail.aspx?attorney=3781<\/a><\/p>\n<h1><\/h1>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Matthes Schr\u00f6der, Arbeitsrechtler und Partner bei Hogan Lovells \u00fcber Unternehmen und frischgebackene Rentner, die doch noch eine Weile zusammen bleiben m\u00f6chten . 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