{"id":647789,"date":"2013-02-08T21:42:16","date_gmt":"2013-02-08T20:42:16","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=647789"},"modified":"2013-02-08T21:42:16","modified_gmt":"2013-02-08T20:42:16","slug":"strategische-infos-unter-wettbewerbern-sind-tabu-gastbeitrag-von-kartellrechtler-jan-dreyer-uber-neue-strengere-massstabe-der-kartellwachter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2013\/02\/08\/strategische-infos-unter-wettbewerbern-sind-tabu-gastbeitrag-von-kartellrechtler-jan-dreyer-uber-neue-strengere-massstabe-der-kartellwachter\/","title":{"rendered":"Strategische Infos unter Wettbewerbern sind tabu &#8211; Gastbeitrag von Kartellrechtler Jan Dreyer \u00fcber neue, strengere Massst\u00e4be der Kartellw\u00e4chter"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_647787\" style=\"width: 209px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/02\/dreyer.dlapiper.jpeg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-647787\" class=\"size-medium wp-image-647787\" title=\"dreyer.dlapiper\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/02\/dreyer.dlapiper-199x300.jpeg\" alt=\"\" width=\"199\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/02\/dreyer.dlapiper-199x300.jpeg 199w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/02\/dreyer.dlapiper.jpeg 432w\" sizes=\"auto, (max-width: 199px) 100vw, 199px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-647787\" class=\"wp-caption-text\">Dreyer DLA Piper<\/p><\/div>\n<p><strong><em>Gef\u00e4hrliche Freundschafts-Tipps<br \/>\n<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong><em>Gastbeitrag von Jan Dreyer, Partner und Kartellrechtsexperte bei der Kanzlei DLA Piper in K\u00f6ln<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong><em><br \/>\n<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong><em>Vor wenigen Tagen hat das Bundeskartellamt Bu\u00dfgelder von rund 60 Millionen Euro gegen <a href=\"http:\/\/www.bundeskartellamt.de\/wDeutsch\/aktuelles\/presse\/2013_01_31-II.php\">elf S\u00fc\u00dfwarenhersteller<\/a> und deren verantwortliche Vertriebsmitarbeiter verh\u00e4ngt. Ausl\u00f6ser f\u00fcr die Verfahren war der Kronzeugenantrag eines dieser elf Unternehmen.<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong><em>Das Besondere an dem Fall: Das Bundeskartellamt hat auch diejenigen bestraft, die nur strategische Informationen miteinander austauschten- und nicht wie ein klassisches Kartell sonst Preise, Gebiete oder Quoten. Unternehmer m\u00fcssen nun unbedingt auch darauf achten, dass ihre Mitarbeiter das unterlassen.<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Mitarbeiter der S\u00fc\u00dfwarenhersteller sollen strategisch wichtige Marktinformationen am Telefon oder aber auch in Gespr\u00e4chs- oder Arbeitskreisen wie der sogenannten &#8222;Vierer-Runde&#8220; und im &#8222;Arbeitskreis Konditionenvereinigung der Deutschen S\u00fc\u00dfwarenindustrie&#8220; weitergegeben haben. Zum Beispiel \u00fcber den jeweiligen Stand und den Verlauf der jeweiligen Jahresgespr\u00e4che mit dem Einzelhandel. Die Unternehmen bestreiten das, manche haben deshalb auch schon Beschwerden zum Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf angek\u00fcndigt.<\/p>\n<p>Das Beispiel zeigt, wie wichtig es f\u00fcr Unternehmen ist, ihre Mitarbeiter zu schulen und deren Bewusstsein f\u00fcr die korrekte interne und externe Kommunikation zu sch\u00e4rfen \u2013 vor allem im Umgang mit Mitarbeitern bei Wettbewerbern.<\/p>\n<p>Und weil das Bundeskartellamt sich auf blo\u00dfe Vermutungen st\u00fctzen darf, ist die Lage f\u00fcr Unternehmen besonders heikel: Diese Vermutungen m\u00fcssten die Unternehmen n\u00e4mlich gegebenenfalls widerlegen k\u00f6nnen &#8211; was oft schwierig bis unm\u00f6glich sein d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Zum Hintergrund: <a href=\"http:\/\/www.bundeskartellamt.de\/wDeutsch\/archiv\/PressemeldArchiv\/2008\/2008_07_10.php\">Neun Hersteller von Luxuskosmetik<\/a> mussten bereits vor vier Jahren insgesamt fast zehn Millionen Euro Bu\u00dfgelder auch deshalb \u00fcberweisen, weil sie sich \u00fcber die H\u00f6he der Werbeausgaben, den Anteil von Retouren, Graumarktdaten oder individuelle Umsatzzahlen mit einem Kunden ausgetauscht hatten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was also tun?<\/strong><\/p>\n<p>Auf Gespr\u00e4che mit Wettbewerbern sollten sich Mitarbeiter nur noch einlassen, wenn die Themen vorab klar abgesteckt sind. Dies gilt insbesondere beim Auftreten in Verb\u00e4nden. Ob beispielsweise den Mitarbeitern der bestraften Unternehmen klar war, dass sie aus Sicht des Kartellamtes gegen das Kartellrecht verstie\u00dfen, ist zumindest unsicher. Abendliche Treffen an der Hotelbar sollten sie jedenfalls vermeiden, um gar nicht erst in Verdacht geraten zu k\u00f6nnen &#8211; sicherheitshalber.<\/p>\n<p>Insbesondere ist auch wichtig, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern konkrete Verhaltensanweisungen an die Hand geben f\u00fcr den Fall, dass ihnen Informationen zugespielt werden. Machen sie nichts und betonen nicht ausdr\u00fccklich, dass sie keine Daten bekommen wollen, kann die Vermutung gegen das Unternehmen gelten, dass eine verbotene Vereinbarung getroffen wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Schweigen ist Gold, Reden ist Gift<\/strong><\/p>\n<p>Diesem Risiko m\u00fcssen sich Unternehmen in Zukunft verst\u00e4rkt stellen &#8211; und die Unsicherheit wird bleiben. Denn die Unternehmen k\u00f6nnen derzeit &#8211; noch &#8211; keiner klaren Leitlinie folgen: Einen gesch\u00fctzten Bereich, also in jedem Fall unbedenkliche Informationen, gibt es jedenfalls dann nicht, wenn die Informationen einen Wettbewerbsbezug haben k\u00f6nnen. Das Wetter und die aktuelle Bundesliga-Tabelle sind sicher unverf\u00e4nglich. Zumindest au\u00dferhalb von Unternehmen, die sich genau damit besch\u00e4ftigen. Bei allen auch nur m\u00f6glicherweise sensiblen Informationen ist indes Vorsicht geboten. In diesen F\u00e4llen sollte es hei\u00dfen: Schweigen ist Gold, Reden ist Gift.<\/p>\n<p>Denn eine Positivliste, also einen sicheren Hafen, gibt es nicht. Unternehmen m\u00fcssen vielmehr in jedem Einzelfall pr\u00fcfen, ob mit dem gerade geplanten Vorgehen eine Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung bewirkt werden k\u00f6nnte. Eine Leitlinie der EU-Kommission vom Januar 2011 besagt zwar, dass \u201ejede unmittelbare oder mittelbare F\u00fchlungnahme zwischen Wettbewerbern, die bezweckt oder bewirkt, dass vom Normalzustand abweichende Wettbewerbsbedingungen entstehen, verboten sein kann.\u201c Wann dies der Fall ist, bleibt aber der Einsch\u00e4tzung der Unternehmen \u00fcberlassen &#8211; mit dem Risiko, dass Kartellbeh\u00f6rden sp\u00e4ter mit dem Wissen \u00fcber die konkret eingetretenen Auswirkungen dies ganz anders beurteilen. Die beste L\u00f6sung ist also immer noch die individuelle kartellrechtliche Pr\u00fcfung eines geplanten Informationsaustauschs &#8211; intern oder extern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Einstellung zum Informationsaustausch kann entscheiden<\/strong><\/p>\n<p>Der Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern kann auf drei Wegen erfolgen: \u00fcber eine gemeinsame Einrichtung wie einen Wirtschaftsverband, \u00fcber Kunden und Zulieferer als Dritte oder aber direkt zwischen den Unternehmen. Ein Informationsaustausch, der den Wettbewerb au\u00dfer Kraft setzen soll, ist fast immer problematisch. Entscheidend ist hier die innere Einstellung zum Austausch. Insbesondere beim Informationsaustausch \u00fcber geplantes oder k\u00fcnftiges Preis- oder Mengenverhalten l\u00e4sst sich vermuten, dass dies der indirekten Absprache von Preisen dient. Das entspricht einer Preisabsprache, also einem klassischen Kartell. In diesem Fall kommt es &#8211; so sehen es die deutschen und europ\u00e4ischen Kartellbeh\u00f6rden &#8211; nicht mehr darauf an, ob konkrete negative Auswirkungen auf dem Markt auch wirklich auftreten.<\/p>\n<p>Zielen die Unternehmen dagegen nicht ausdr\u00fccklich darauf ab, den Wettbewerb unter sich zu beeinflussen,, sondern haben m\u00f6glicherweise hehre Ziele, so sind die konkreten Auswirkungen des Informationsaustauschs auf dem Markt entscheidend. Dabei kommt es zum einen auf die Struktur des Markts sowie die Position der Unternehmen auf den M\u00e4rkten an, die die Informationen betreffen. Was der eine also bedenkenlos tun kann, muss der andere lassen: Je transparenter, konzentrierter und unbeweglicher die Lage auf einem Markt ist, desto eher k\u00f6nnen negative Auswirkungen auftreten. Gleiches gilt f\u00fcr die Marktabdeckung der beteiligten Unternehmen: Je gr\u00f6\u00dfer ihr Marktanteil, desto eher ist der Austausch bedenklich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zum anderen kommt es auf die Art der Information an: Je sensibler, desto eher sollte der Austausch unterbleiben. Sind die Daten zusammengefasst, ist der Informationsgehalt geringer. Generell gilt: Je \u00e4lter die Daten, desto unbedenklicher ist ein Informationsaustausch. Auch die Frage, ob der Austausch geheim stattfindet, kann ein Indiz sein. Allerdings bleibt auch ein unverfroren \u00f6ffentlich praktiziertes Kartell ein Kartell<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sensibilisierung der Mitarbeiter<\/strong><\/p>\n<p>Das beste Mittel f\u00fcr Unternehmen sich gegen den Verdacht eines verbotenen Informationsaustausches zu sch\u00fctzen, ist also eine Sensibilisierung seiner Mitarbeiter &#8211; damit jene gegebenenfalls ausdr\u00fccklich gegen zugesendete Informationen protestieren. Oder andersherum: Protestiert der Empf\u00e4nger nicht, ist auch der Absender Bestandteil einer Abrede im kartellrechtlich relevanten Bereich. Ansonsten gilt: Selbst ein einziger Kontakt, den die Kartellbeh\u00f6rden als Austausch sensibler Informationen bewerten, kann f\u00fcr ein Bu\u00dfgeld reichen &#8211; jedenfalls wenn die Unternehmen nicht beweisen k\u00f6nnen, dass sie etwa erhaltene Informationen nicht im Markt genutzt haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Risiko Verbandsarbeit &#8211; klare Ansagen sind n\u00f6tig<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Die aktuelle Entscheidung des Kartellamtes beinhaltet schlie\u00dflich wie so oft auch Treffen im Rahmen von Verbandsarbeit. Verb\u00e4nde sind in Bu\u00dfgeldentscheidungen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig oft erw\u00e4hnt. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Verb\u00e4nde sind wichtig und sinnvoll. Leider ist angesichts der Praxis der Kartellbeh\u00f6rden bei Verbandstreffen aber besondere Vorsicht geboten, damit das Verhalten von Mitarbeitern nicht missverstanden wird. Das Klima auf Verbandssitzungen wird dadurch allerdings auch nicht besser &#8211; Mitarbeiter sind daher oft dankbar f\u00fcr halbwegs klare Anweisungen.<\/p>\n<p>Kurz: Ohne internes und externes Kommunikationstraining sowie Schulungen zum Informationsaustausch sind Unternehmen gef\u00e4hrdet. F\u00fcr die S\u00fc\u00dfwarenhersteller wie f\u00fcr alle anderen ist nun jedenfalls noch einmal klar geworden, dass jeder Hersteller dem Handel nur allein gegen\u00fcbertreten darf &#8211; Informationen anderer Hersteller wie freundschaftliche Tipps sind sehr gef\u00e4hrlich geworden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gef\u00e4hrliche Freundschafts-Tipps Gastbeitrag von Jan Dreyer, Partner und Kartellrechtsexperte bei der Kanzlei DLA Piper in K\u00f6ln Vor wenigen Tagen hat das Bundeskartellamt Bu\u00dfgelder von rund 60 Millionen Euro gegen elf S\u00fc\u00dfwarenhersteller und deren verantwortliche Vertriebsmitarbeiter verh\u00e4ngt. 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