{"id":647477,"date":"2013-06-12T14:15:21","date_gmt":"2013-06-12T12:15:21","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=647477"},"modified":"2013-06-12T14:15:21","modified_gmt":"2013-06-12T12:15:21","slug":"der-fall-hollister-was-unternehmen-durfen-wenn-sie-mitarbeiter-kontrollieren-wollen-und-was-nicht-gastbeitrag-von-rainer-thum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2013\/06\/12\/der-fall-hollister-was-unternehmen-durfen-wenn-sie-mitarbeiter-kontrollieren-wollen-und-was-nicht-gastbeitrag-von-rainer-thum\/","title":{"rendered":"Der Fall Hollister: Was Unternehmen d\u00fcrfen, wenn sie Mitarbeiter kontrollieren wollen &#8211; und was nicht. Gastbeitrag von Rainer Thum"},"content":{"rendered":"<p><b>Der Fall Hollister: Deutsches Arbeitsrecht als Sichtschutz des gl\u00e4sernen Mitarbeiters?<\/b><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Rainer Thum von Shearman &amp; Sterling<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_647478\" style=\"width: 226px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/01\/shearmansterling.thum_r_color.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-647478\" class=\"size-full wp-image-647478\" alt=\"Rainer Thum, Arbeitsrechtler bei  Shearman Sterling in Frankfurt\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/01\/shearmansterling.thum_r_color.jpg\" width=\"216\" height=\"270\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-647478\" class=\"wp-caption-text\">Rainer Thum, Arbeitsrechtler bei Shearman Sterling in Frankfurt<\/p><\/div>\n<p><b>Sobald<\/b><b> es hei\u00dft, ein Unternehmen \u00fcberwache seine Mitarbeiter, ist die Emp\u00f6rung gro\u00df: So wie k\u00fcrzlich bei\u00a0Hollister \u2013 dem hippen Modelabel mit seinem Laden im Frankfurter Einkaufszentrum MyZeil. Denn die Ware, also Kleidung, ist auch in der Belegschaft so angesagt, so dass die Firmenleitung vermuten musste, dass zumindest auch ein Teil des Schwund\u00a0auf das Konto der eigenen Belegschaft gehe und sie\u00a0Kontrollen einzuf\u00fchrte:<\/b><\/p>\n<p><b> <\/b><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Einerseits findet eine eingehende Taschenkontrollen f\u00fcr alle\u00a0t\u00e4glich am Ausgang statt. So wie es das Hollister-Mitarbeiterhandbuch auch vorschreibt: Dass die Manager an der Vordert\u00fcr der Filiale abends nach Dienstschluss die Taschen und M\u00e4ntel der Mitarbeiter kontrollieren sollen &#8211; wie am Flugzeug-Gate. Der Betriebsrat von Hollister war gegen die t\u00e4gliche Durchsuchung vorgegangen, im G\u00fctetermin vor Gericht einigte man sich dann auf einen Kompromiss: Nur noch stichprobenartige Kontrollen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Soviel zu Hollister. Doch auch andere H\u00e4ndler kennen das Problem:\u00a0Was w\u00e4re\u00a0zul\u00e4ssig, wenn auch sie\u00a0Kontrollen einf\u00fchren wollen?<\/p>\n<p><strong>Was geht, was geht nicht?\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Fest steht: Der Arbeitgeber darf nicht nach Lust und Laune in den Taschen oder anderen privaten Gegenst\u00e4nden seiner Mitarbeiter herumschn\u00fcffeln. Kontrollen zum Schutz seines eigenen Eigentums sind ihm aber dann gestattet, wenn er aus begr\u00fcndetem Anlass heraus handelt.<\/p>\n<p>Und damit ist der Nerv der Sache schon getroffen. Denn ein Patentrezept zum rechtstreuen Einsatz von Mitarbeiterkontrollen gibt es nicht. Oder wie es Juristen formulieren &#8211; und r\u00e4tseln lassen: Hier verbietet sich jede pauschale L\u00f6sung, entscheidend ist stets eine Abw\u00e4gung aller Umst\u00e4nde des konkreten Einzelfalls.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Die m\u00f6glichen Brandherde<\/strong><\/p>\n<p>Jedem Arbeitgeber, der sich bei einer Taschenkontrolle nicht die Finger verbrennen m\u00f6chte, kann daher nur angeraten werden, \u201eseinen Einzelfall\u201c kritisch auf m\u00f6gliche Brandherde zu untersuchen.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>&#8211; \u201eHabe ich den Betriebsrat hinreichend eingebunden?\u201c Denn bei Fragen der Mitarbeiterkontrolle hat dieser ein Mitbestimmungsrecht.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>&#8211; \u201eEignet sich die geplante Kontrolle \u00fcberhaupt f\u00fcr mein Anliegen?\u201c Das ist im\u00a0Fall Hollister zumindest diskussionsbed\u00fcrftig, denn nicht nur unter Mitarbeitern, auch unter Kunden gibt es Langfinger. Und die wurden eben nicht ausnahmslos am Ausgang kontrolliert. \u201eGibt es weniger einschneidende Mittel mit gleicher Erfolgsaussicht?\u201c So h\u00e4tten die Hollister-Kontrollen ja nicht unbedingt an der Vordert\u00fcr der Filiale stattfinden m\u00fcssen, unter den Augen der dort regelm\u00e4\u00dfig wartenden Kundenschar. Last but not least:<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>&#8211; \u201eSchie\u00dfe ich m\u00f6glicherweise mit Kanonen auf Spatzen?\u201c Diese Frage nach der Angemessenheit einer Ma\u00dfnahme ist die schwierigste, und selbst mit dem Judiz eines Rechtskundigen nicht immer eindeutig zu beantworten. Hier spielt etwa die Diebstahlsanf\u00e4lligkeit der Ware eine Rolle, so dass einem Juwelier die Einsch\u00e4tzung der Rechtslage etwas leichter fallen d\u00fcrfte als einem Textilverk\u00e4ufer. Eine Rolle spielt aber auch, welche weiteren Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, wie oft und wer kontrolliert werden soll, ob die Kontrollen angek\u00fcndigt wurden undsoweiter.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Neben den Taschenkontrollen hat Hollister zur Eind\u00e4mmung des Warenschwunds auch auf gro\u00dfz\u00fcgige Video\u00fcberwachung von Verkaufs- und Lagerfl\u00e4chen gesetzt. Damit reiht sich das Unternehmen ein in eine prominent besetzte Liste von Unternehmen, die in der Vergangenheit durch eine \u00e4hnliche Vorgehensweise den Unmut ihrer Mitarbeiter und der \u00d6ffentlichkeit auf sich gezogen haben. Derzeit sieht sich auch die Rewe-Gruppe nach Recherchen des ZDF-Magazins \u201eFrontal 21\u201c mit dem Vorwurf der Mitarbeiterbespitzelung konfrontiert. Das Magazin warf\u00a0am 30. April\u00a0dem Unternehmen unter anderem vor, Detektive mit der Anfertigung heimlicher Videoaufnahmen seiner Mitarbeiter zu beauftragen.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Allgemeine Video\u00fcberwachung ist im Ladenbereich zul\u00e4ssig\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Dabei ist einem Arbeitgeber auch die Video\u00fcberwachung seiner Mitarbeiter nicht per se verboten. Das Geschehen im \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Verkaufsbereich eines Gesch\u00e4fts darf zur Diebstahlspr\u00e4vention grunds\u00e4tzlich durch Videokameras beobachtet und aufgezeichnet werden. Hier \u00fcberwiegt das Schutzinteresse des Unternehmens auch das Pers\u00f6nlichkeitsrecht der Verk\u00e4ufer. Allerdings muss auf die Video\u00fcberwachung deutlich hingewiesen werden und das aufgezeichnete Bildmaterial nach unverz\u00fcglicher \u00dcberpr\u00fcfung \u2013 also sp\u00e4testens nach Ablauf von zwei Arbeitstagen \u2013 wieder gel\u00f6scht werden.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>&#8230; im Lager\u00a0aber nicht so ohne weiteres, nur mit besonderen Vorkehrungen<\/strong><\/p>\n<p>Engere Grenzen sind der Video\u00fcberwachung im \u00f6ffentlich nicht zug\u00e4nglichen Lagerbereich gesetzt. Auch wenn die Video\u00fcberwachung kenntlich gemacht ist, betrifft sie dort das Pers\u00f6nlichkeitsrecht der Mitarbeiter besonders schwer, da der Kreis der \u00dcberwachten hier stark eingegrenzt ist. Wenn \u00fcberhaupt, ist in diesem r\u00e4umlichen Bereich eine Video\u00fcberwachung nur in ihrer jeweils schonendsten Form \u2013 niedriger Aufl\u00f6sungsgrad, kurze Aufzeichnungsperioden, Aussparung privater Bereiche wie Umkleider\u00e4ume, Toiletten oder Pausenr\u00e4ume \u2013 zul\u00e4ssig. Und auch hier m\u00fcssen die Ma\u00dfnahmen angemessen sein.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Heimliche Video\u00fcberwachung geht nur bei konkretem Diebstahlsverdacht<\/strong><\/p>\n<p>Nur in besonderen Ausnahmef\u00e4llen ist eine heimliche Video\u00fcberwachung gestattet. Etwa wenn der Arbeitgeber konkrete Verdachtsmomente f\u00fcr einen Diebstahl hat. Gleichwohl m\u00fcssen vor ihrem Einsatz alle anderen M\u00f6glichkeiten \u2013 inklusive Taschenkontrollen \u2013 ausgesch\u00f6pft worden sein.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Risiko des Unternehmens: Schmerzensgeldforderungen &#8211; und pers\u00f6nliche, strafrechtliche Konsequenzen f\u00fcr die Manager<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcberzieht der Arbeitgeber bei seiner\u00a0Video\u00fcberwachung und weiht den Betriebsrat nicht ein, riskiert er einiges:\u00a0Denn neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen Bu\u00dfgelder und\u00a0auch Schadensersatzforderungen der Mitarbeiter, die unzul\u00e4ssigerweise \u00fcberwacht wurden. So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Frankfurt im Jahr 2010 (Urteil vom 25.10.2010 \u2013 Aktenzeichen 7 Sa 1586\/09) einer Arbeitnehmerin 7.000,&#8211; Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil der Arbeitgeber an ihrem Arbeitsplatz \u00fcber vier Monate hinweg eine Kamera installiert hatte. F\u00fcr das LAG kam es \u00fcbrigens damals nicht darauf an, ob die Mitarbeiterin selbst gefilmt wurde. Alleine die Vorstellung, m\u00f6glicherweise gefilmt zu werden, habe in ihr einen Anpassungsdruck ausgel\u00f6st und so den Schmerzensgeldanspruch begr\u00fcndet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Rainer Thum ist Arbeitsrechtler bei Shearman &amp; Sterling in Frankfurt<\/strong>: <a href=\"http:\/\/www.shearman.com\/de\/rthum\/\">http:\/\/www.shearman.com\/de\/rthum\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00dcber die Querelen bei Hollister&#8230; <a title=\"Hollister Mitarbeiter-\u00dcberwachung\" href=\"http:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/article115011080\/Hollister-schraenkt-Ueberwachung-der-Mitarbeiter-ein.html\" target=\"_blank\">http:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/article115011080\/Hollister-schraenkt-Ueberwachung-der-Mitarbeiter-ein.html<\/a><\/p>\n<p>&#8230;und schlechte Presse bekam auch das Schwesterunternehmen\u00a0Abercrombie &amp; Fitsch wegen seiner Mitarbeiter-Behandlung:<\/p>\n<p><a title=\"WDR \u00fcber Abercrombie &amp; Fitch\" href=\"http:\/\/www.wdr.de\/tv\/markt\/sendungsbeitraege\/2013\/0527\/kleidung.jsp\" target=\"_blank\">http:\/\/www.wdr.de\/tv\/markt\/sendungsbeitraege\/2013\/0527\/kleidung.jsp<\/a><\/p>\n<p>&#8230;und wie sich diese Querelen auf den Umsatz auswirken:<\/p>\n<p><a title=\"Imageschaden Umsatzverlust Abercrombie &amp; Fitch \" href=\"http:\/\/www.rp-online.de\/wirtschaft\/unternehmen\/abercrombie-fitch-will-wogen-glaetten-1.3461682?utm_source=newsletter&amp;utm_medium=email&amp;utm_campaign=themennnewsletter&amp;utm_content=wirtschaft\" target=\"_blank\">http:\/\/www.rp-online.de\/wirtschaft\/unternehmen\/abercrombie-fitch-will-wogen-glaetten-1.3461682?utm_source=newsletter&amp;utm_medium=email&amp;utm_campaign=themennnewsletter&amp;utm_content=wirtschaft<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(Verweis auf WiWo-Beitrag von Tanja K\u00f6nemann vom 2.5.2012)..<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p align=\"left\">Dr. Rainer Thum<br \/>\nFachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht<br \/>\nShearman &amp; Sterling LLP<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Fall Hollister: Deutsches Arbeitsrecht als Sichtschutz des gl\u00e4sernen Mitarbeiters?\u00a0 Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Rainer Thum von Shearman &amp; Sterling &nbsp; Sobald es hei\u00dft, ein Unternehmen \u00fcberwache seine Mitarbeiter, ist die Emp\u00f6rung gro\u00df: So wie k\u00fcrzlich bei\u00a0Hollister \u2013 dem hippen Modelabel &hellip; <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2013\/06\/12\/der-fall-hollister-was-unternehmen-durfen-wenn-sie-mitarbeiter-kontrollieren-wollen-und-was-nicht-gastbeitrag-von-rainer-thum\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[279,2505,2508,2507,944,952,2506,1130],"class_list":["post-647477","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-diebstahl","tag-hollister","tag-mitarbeiteruberwachung","tag-rainer-thum","tag-schadenersatz","tag-schmerzensgeld","tag-sherman-sterling","tag-videouberwachung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/647477","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=647477"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/647477\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=647477"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=647477"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=647477"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}