{"id":647253,"date":"2013-05-11T01:54:22","date_gmt":"2013-05-10T23:54:22","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=647253"},"modified":"2013-05-11T01:58:25","modified_gmt":"2013-05-10T23:58:25","slug":"wenn-der-zollbeamte-cash-will-gastbeitrag-tobias-teicke-cms","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2013\/05\/11\/wenn-der-zollbeamte-cash-will-gastbeitrag-tobias-teicke-cms\/","title":{"rendered":"Wenn der Zollbeamte Cash will &#8211; Gastbeitrag Tobias Teicke, CMS"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gastbeitrag von <a title=\"Compliance-Experte Tobias Teicke CMS Hasche Sigle\" href=\"http:\/\/www.cms-hs.com\/tobias-teicke\" target=\"_blank\">Tobias Teicke, Compliance-Experte von CMS Hasche Sigle<\/a> dar\u00fcber, wie riskant Zahlungen an ausl\u00e4ndische Beamte sind, die f\u00fcr etwas Tempo sorgen sollen\u00a0\u00a0<\/strong><b> <\/b><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/01\/Tobias-Teicke-von-CMS-Hasche-Sigle.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-647394\" alt=\"Tobias Teicke von CMS Hasche Sigle\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/01\/Tobias-Teicke-von-CMS-Hasche-Sigle.jpg\" width=\"300\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/01\/Tobias-Teicke-von-CMS-Hasche-Sigle.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2013\/01\/Tobias-Teicke-von-CMS-Hasche-Sigle-150x150.jpg 150w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<dl class=\"wp-caption alignleft\" id=\"attachment_647394\" style=\"width: 310px\">\n<dd class=\"wp-caption-dd\">Tobias Teicke von CMS Hasche Sigle<\/dd>\n<\/dl>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der mittelst\u00e4ndischer Entsorgungstechnik-Hersteller aus dem Schwabenland zahlte. Aus Angst, sonst ein ganzes Projekt zu gef\u00e4hrden. Er hatte eine gr\u00f6\u00dfere Filteranlage an ein Unternehmen in S\u00fcdasien geliefert. Doch noch vor der Inbetriebnahme der komplexen Apparatur versagt ein Spezialteil, so dass schnell Ersatz aus Deutschland beschafft werden musste. Als das Ersatzteil dann im Hafen eintraf, verlangt der Zollbeamte 100 Dollar cash &#8211; f\u00fcr die Freigabe des Ersatzteils. Um nicht die p\u00fcnktliche Inbetriebnahme der ganzen Anlage zu gef\u00e4hrden, zahlt der Mann.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich wie in diesem Fall: Ein vollbesetzer Ferienflieger aus D\u00fcsseldorf &#8211; er geh\u00f6rte einer deutschen Charterfluggesellschaft &#8211; landete auf dem Flughafen eines beliebten Urlaubsorts in Nordafrika. Die Passagiere mussten auf ihr Gep\u00e4ck im m\u00e4\u00dfig klimatisierten Flughafengeb\u00e4ude warten, w\u00e4hrend ein Mitarbeiter des Bodenpersonals die Airline-Angestellten informierte: Das Ausladen des Gep\u00e4cks k\u00f6nne nur gegen Zahlung einer Extra-Geb\u00fchr erfolgen. Damit die Passagiere von dannen ziehen konnten und sich der Flugplan nicht weiter verz\u00f6gerte, zahlten sie.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In beiden F\u00e4llen liessen sich die deutschen Unternehmen darauf ein, sogenannte Beschleunigungszahlungen zu akzeptieren. Was sich so harmlos anh\u00f6rt, sind tats\u00e4chlich<strong> Schmiergeldzahlungen<\/strong> an Beamte, mit denen &#8211; rechtm\u00e4\u00dfige &#8211; Diensthandlung beschleunigen oder \u00fcberhaupt erst m\u00f6glich werden. Um langatmige oder ins Stocken geratene Verwaltungsverfahren voranzutreiben.<\/p>\n<p>Dabei gehen die Manager und Unternehmen ein betr\u00e4chtliches Haftungsrisiko ein, wenn sie glauben, nur ein notwendiges \u00dcbel f\u00fcr ein erfolgreiches Exportgesch\u00e4ft in Kauf zu nehmen: Beschleunigungszahlungen \u2013 meist handelt es sich um kleinere Betr\u00e4ge \u2013 sind eine unzul\u00e4ssige Verg\u00fctung f\u00fcr Verwaltungshandeln ausl\u00e4ndischer Beamte, auf das die zahlenden Firmen ohnehin einen Anspruch haben wie Zollfreigabe oder Stromanschluss. Anders als bei der klassischen Bestechung, geht es dabei nicht ums Schmieren eines Beamten, damit der dem Unternehmen &#8211; pflichtwidrig &#8211; lukrative Auftr\u00e4ge zuschanzt. Vielmehr dient diese Zahlung allein dem Beschleunigen einer rechtm\u00e4\u00dfigen Amtshandlung, die das Unternehmen grunds\u00e4tzlich beanspruchen darf.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>Finger weg von Beschleunigungszahlungen <\/b><\/p>\n<p>Deutsche Unternehmensleitungen sollten dringend daf\u00fcr sorgen, dass ihre Mitarbeiter und Vermittler keine Zahlungen an ausl\u00e4ndische Beamte leisten, um bei der z\u00fcgigen Bearbeitung ein wenig nachzuhelfen.<\/p>\n<p>Anderenfalls k\u00f6nnen hohe Haftungsrisiken drohen. Selbst wenn einzelne Mitarbeiter nur niedrige Beschleunigungszahlungen leisten und das ohne Wissen der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung.<\/p>\n<p>Denn: Bu\u00dfgelder drohen in diesen F\u00e4llen nicht dem Unternehmen, sondern auch den Mitglieder der Gesch\u00e4ftsleitung pers\u00f6nlich. Unternehmensverantwortliche sollten daher auch im eigenen Interesse sicherstellen, dass Mitarbeiter wie Vertriebsmittler Zollbeamten, Mitarbeiter von Genehmigungsbeh\u00f6rden oder Angestellten staatlicher Unternehmen etwa im Bereich Energieversorgung oder Verkehr keine inoffiziellen Extra-Zahlungen zuschustern.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>Risiken nicht untersch\u00e4tzen<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Innerhalb Deutschlands<\/strong> sind Beschleunigungszahlungen immer strafbar und sind Vorteilsgew\u00e4hrungen (Paragraf 333 Strafgesetzbuch).Auf dem Spiel stehen immerhin bis zu drei Jahren Gef\u00e4ngnis. Obendrein riskiert das Management und das Unternehmen ein Bu\u00dfgeld (Pargrafen 130, 30 Ordnungswidrigkeitengesetz).<span class=\"jnlangue\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li><strong> Im Ausland<\/strong> ist nach deutschem Recht zun\u00e4chst nur die klassische Auslandsbestechung strafbar, die auf eine pflichtwidrige Amtshandlung abzielt (Paragraf 334 Strafgesetzbuch, Paragraf 1 des <span class=\"jnkurzueamtabk\">Gesetz zur Bek\u00e4mpfung internationaler Bestechung &#8211; IntBestG) &#8211; also keine<\/span>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Beschleunigungszahlungen. Ausnahme: Wenn wenn durch diese z\u00fcgige Bearbeitung Dritte wie zum Beispiel andere Antragsteller pflichtwidrig benachteiligt werden. In diesen F\u00e4llen bl\u00fcht eine Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren &#8211; zus\u00e4tzlich zum Risiko eines Bu\u00dfgelds f\u00fcr Management \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 und Unternehmen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Der <strong>UK Bribery Act<\/strong>, der im Juli 2012 in Kraft getreten ist und weltweit als eines der strengsten Anti-Korruptionsgesetze gilt, stellt Beschleunigungszahlungen ausdr\u00fccklich unter Strafe. Implementiert das Unternehmen keine Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen, um solche Zahlungen zu verhindern, haftet das Unternehmen. Das \u00dcberraschende daran: Dies kann deutsche Unternehmen selbst dann treffen, wenn die Beschleunigungszahlung \u00fcberhaupt keinen Bezug zu Gro\u00dfbritannien hat. So reicht es schon aus, dass das deutsche Unternehmen \u2013 unabh\u00e4ngig von der \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 jeweiligen Beschleunigungszahlung \u2013 Teile seines Gesch\u00e4fts in Gro\u00dfbritannien betreibt.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Auch das<strong> US-amerikanische Anti-Korruptionsgesetz, das FCPA<\/strong>, ist ein erhebliches Haftungsrisiko. Zwar sieht es ausdr\u00fccklich eine Ausnahmeregelung f\u00fcr Beschleunigungszahlungen vor. Doch in der Realit\u00e4t ermitteln nehmen die beiden zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, SEC (<i>Securities and Exchange Commission<\/i>) und DOJ (<i>Department of Justice<\/i>) &#8211; beide zeichnen sich durch besonderen Ermittlungseifer aus -, oft auch bei Beschleunigungszahlungen. Zu Gute kommen den Verfolgungsbeh\u00f6rden dabei die Buchf\u00fchrungsvorschriften: Bei korruptiven Zahlungen kommt es n\u00e4mlich meist auch zu Verst\u00f6\u00dfen gegen die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Buchf\u00fchrung &#8211; und die sind meist mit \u00fcberaus hohen Bu\u00dfgeldern bedroht.<\/li>\n<li><\/li>\n<li>Zudem besteht das Risiko einer vertraglichen Haftung: Viele gr\u00f6\u00dfere Unternehmen verwenden sogenannte <strong>Compliance-Klauseln<\/strong>, die dem Vertragspartner weitreichende Compliance-Vorgaben machen. H\u00e4ufig verbieten solche Klauseln auch die Leistung von Beschleunigungszahlungen. Verst\u00f6\u00dft der Vertragspartner hiergegen, muss er wom\u00f6glich Schadensersatz zahlen.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Oft stehen auch Beschleunigungszahlungen in L\u00e4ndern mit hoher Korruptionsrate direkt unter Strafe. Selbst wenn die Taten nicht immer konsequent verfolgt werden, kann es passieren, dass ausl\u00e4ndische Verfolgungsbeh\u00f6rden, etwa um ein <strong>Exempel zu statuieren<\/strong>, in einzelnen F\u00e4llen willk\u00fcrlich mit drakonischen Strafen durchgreifen. In diese Abh\u00e4ngigkeit sollte sich kein Unternehmen begeben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>Pr\u00e4vention sch\u00fctzt vor Haftung<\/b><\/p>\n<p>Es liegt an der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, Mitarbeitern klar zu machen, welche Gesch\u00e4ftspraktiken sie nicht toleriert. Einige DAX-Unternehmen lehnen neben sonstigen Korruptionshandlungen ausdr\u00fccklich auch Beschleunigungszahlungen ab. Eine klare Positionierung der Unternehmensf\u00fchrung gegen diese Art korruptiver Zahlungen ist die wichtigste Voraussetzung f\u00fcr die Vermeidung von Beschleunigungszahlungen. Das allgemeine Verbot sollte jedoch durch flankierende Ma\u00dfnahmen erg\u00e4nzt werden:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>So sollten Unternehmen Mitarbeiter in individuell zugeschnittenen Schulungen \u00fcber die unterschiedlichen Facetten von Korruption aufkl\u00e4ren und praktische Verhaltenstipps geben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Zudem ist die Integrit\u00e4t von Gesch\u00e4ftspartnern zun\u00e4chst vorab und dann in wiederkehrenden Abst\u00e4nden regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen &#8211; um die Haftung des Unternehmens und des Managements zu reduzieren. In der Praxis ist die Durchf\u00fchrung einer aufwendigen Pr\u00fcfung von Gesch\u00e4ftspartnern (Business Partner Screening) nicht immer m\u00f6glich, aber auch nicht in jedem Fall n\u00f6tig. Um Missverst\u00e4ndnisse zu vermeiden, sollten Unternehmen gleich zu Beginn der Gesch\u00e4ftsbeziehung die Gesch\u00e4ftspartner in pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4chen dar\u00fcber informierne, dass sie Beschleunigungszahlungen ablehnen. Ferner k\u00f6nnen sie \u00fcber potentielle Gesch\u00e4ftspartner Referenzen \u2013\u00a0 beispielsweise in Au\u00dfenhandelskammern \u2013 einholen und \u00f6ffentliche Informationen in Datenbanken beschaffen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Weiterhin entsch\u00e4rfend: Anti-Korruptions-Klauseln und Frageb\u00f6gen, die die Gesch\u00e4ftspartnern ausf\u00fcllen m\u00fcssen.<\/li>\n<li><\/li>\n<li>Schlie\u00dflich ist es wichtig, dass sich Mitarbeiter an der Basis <strong>nicht von der Gesch\u00e4ftsleitung im Stich gelassen f\u00fchlen,<\/strong> wenn sie in die schwierige Zwickm\u00fchle geraten, Beschleunigungszahlung leisten oder wom\u00f6glich Gesch\u00e4ft verlieren. Abhilfe kann eine Notfall-Hotline schaffen, falls ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rden beim Verlangen der Beschleunigungszahlungen besonderes Erpressungspotential an den Tag legen. Die Erfahrung zeigt, dass eine Intervention der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bei der Beh\u00f6rdenleitung bewirken kann, dass die die korrupte Stelle innerhalb der Beh\u00f6rde umgangen wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Fazit: Beschleunigungszahlungen sind unterm Strich zu riskant.<\/p>\n<p>\u00dcber Tobias Teicke:\u00a0 <a title=\"Tobias Teicke CMS Hasche Sigle\" href=\"http:\/\/www.cms-hs.com\/tobias-teicke\" target=\"_blank\">http:\/\/www.cms-hs.com\/tobias-teicke<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Gastbeitrag von Tobias Teicke, Compliance-Experte von CMS Hasche Sigle dar\u00fcber, wie riskant Zahlungen an ausl\u00e4ndische Beamte sind, die f\u00fcr etwas Tempo sorgen sollen\u00a0\u00a0 Tobias Teicke von CMS Hasche Sigle &nbsp; &nbsp; Der mittelst\u00e4ndischer Entsorgungstechnik-Hersteller aus dem Schwabenland zahlte. 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