{"id":646306,"date":"2012-10-24T17:27:35","date_gmt":"2012-10-24T15:27:35","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=646306"},"modified":"2012-10-24T17:27:35","modified_gmt":"2012-10-24T15:27:35","slug":"litigation-pr-gegendarstellung-uber-twitter-gastbeitrag-von-medienrechtler-martin-diesbach","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2012\/10\/24\/litigation-pr-gegendarstellung-uber-twitter-gastbeitrag-von-medienrechtler-martin-diesbach\/","title":{"rendered":"Litigation-PR: Gegendarstellung \u00fcber Twitter &#8211; Gastbeitrag von Medienrechtler Martin Diesbach"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie das Sturmboot Litigation-PR geentert werden kann\u00a0&#8211;\u00a0<\/strong>\u00a0<strong>Gastbeitrag von\u00a0Martin Diesbach, Medienrechtler bei Noerr in M\u00fcnchen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Litigation-PR\u00a0bietet sinnvolle M\u00f6glichkeiten, den eigenen Standpunkt in juristischen Auseinandersetzungen medial wahrnehmbar zu Geh\u00f6r zu bringen. <\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8211; vorausgesetzt, sie ist gut gemacht, denn sonst drohen erhebliche Nachteile.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_646307\" style=\"width: 210px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/10\/noerr.driesbach.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-646307\" class=\"size-medium wp-image-646307\" title=\"noerr.driesbach\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/10\/noerr.driesbach-200x300.png\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/10\/noerr.driesbach-200x300.png 200w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/10\/noerr.driesbach.png 433w\" sizes=\"auto, (max-width: 200px) 100vw, 200px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-646307\" class=\"wp-caption-text\">Medienrechtler Martin Diesbach von Kanzlei Noerr<\/p><\/div>\n<p>Gerade erst machte Litigation-PR Schlagzeilen, als der Rechtsanwalt der Ex-Freundin des TV-Wettermoderators J\u00f6rg Kachelmann aus Versehen an Medienvertreter ein Dossier schickte mit Daten seiner Mandantin, die nicht f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit bestimmt waren. Aber auch au\u00dferhalb solcher gr\u00f6\u00dfter anzunehmender Unf\u00e4lle\u00a0 &#8211; die \u00fcberdies die Frage aufwerfen, ob Anw\u00e4lte \u00fcberhaupt Litigation-PR betreiben sollten &#8211; wird h\u00e4ufig \u00fcbersehen, dass die Litigation-PR auch rechtliche Risiken beinhaltet. Pressemitteilungen zum Prozessverlauf, Ver\u00f6ffentlichung eigener Schrifts\u00e4tze, das Twittern der Standpunkte der Partei &#8211; Ma\u00dfnahmen wie diese k\u00f6nnen rechtliche Gegenwehr ausl\u00f6sen, die f\u00fcr den Absender zu unangenehmen Konsequenzen f\u00fchren k\u00f6nnen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0Wer w\u00e4hrend eines laufenden Prozesses auf Litigation-PR setzt, muss eines immer bedenken: Das Prozessrechtsverh\u00e4ltnis, also das Verh\u00e4ltnis zwischen zwei Parteien w\u00e4hrend eines laufenden Rechtsstreits, ist ein gesch\u00fctzter Raum. Das bedeutet, dass die Frage der Wahrheit und der Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung auch nur in diesem Rechtsstreit zu kl\u00e4ren ist durch die Mittel, die die jeweilige Prozessordnung zur Verf\u00fcgung stellt. Zu solchen Prozessaussagen geh\u00f6ren Darstellungen in Schrifts\u00e4tzen und auch Zeugenaussagen, also solche Aussagen, die unmittelbar der Rechtsverfolgung in diesem Rechtsstreit gelten. Solche Prozessaussagen k\u00f6nnen nicht zum Gegenstand eines zweiten Prozesses gemacht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das ist alles andere als trivial. Betreibt eine Partei Litigation-PR und wiederholt die streitige Prozessaussage au\u00dferhalb des Prozesses\u00a0 &#8211; also au\u00dferhalb des gesch\u00fctzten Raums -, wird diese Aussage nicht anders behandelt als etwa eine Aussage in einem Zeitungsartikel: Es gelten dann dieselben Grunds\u00e4tze und Schutzmechanismen des \u00c4u\u00dferungsrechts: Ist eine Tatsachenbehauptung unwahr, steht dem betroffenen Unternehmen das gesamte \u00e4u\u00dferungsrechtliche Instrumentarium zur Verf\u00fcgung von der\u00a0Unterlassung \u00fcber Gegendarstellung und Widerruf bis hin zum Schadensersatz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gegendarstellung auf der Webseite des Gegners\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Wie weit dies gehen kann, haben wir in einem Rechtsstreit k\u00fcrzlich erleben d\u00fcrfen: Eine auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei machte Anspr\u00fcche wegen angeblicher Prospekthaftungsfehler gegen einen unserer Mandanten geltend und wiederholte den &#8211; unzutreffenden &#8211; Kernvorwurf in einer Pressemitteilung, die die Kanzlei auf der eigenen Website ver\u00f6ffentlichte und \u00fcber Twitter verbreitete. Unsere Gegenma\u00dfnahme: Wir setzten durch, dass die Kanzlei unsere Gegendarstellung sowohl auf ihrer Website ver\u00f6ffentlichen als auch twittern musste. Denn das Gericht urteilte: Auch eine Kanzlei-Website, die, wie dies regelm\u00e4\u00dfig der Fall ist, die \u00d6ffentlichkeit zum Beispiel \u00fcber aktuelle Geschehnisse im Rechtsleben informiert, ist nicht anders zu behandeln als eine Zeitung &#8211; auch sie ist journalistisch-redaktionell.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Gegendarstellungen k\u00f6nnen durch einstweilige Verf\u00fcgungen schnell durchgesetzt werden. Wer den Gegner noch weiter treiben will, kann ihn auch zu einem Widerruf zwingen, also eine eigene Stellungnahme des Gegners, der \u00f6ffentlich seine Aussage zur\u00fccknimmt. Das ist nicht im Wege einer einstweiligen Verf\u00fcgung m\u00f6glich, nur im Hauptsacheverfahren &#8211; aber bei Erfolg die H\u00f6chststrafe f\u00fcr denjenigen, der vorher aggressive Litigation-PR betrieben hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Strategische Auswirkungen auf den Prozess selbst<\/strong><\/p>\n<p>2.\u00a0Weil Litigation-PR neue Kriegsschaupl\u00e4tze er\u00f6ffnen kann, sind die strategischen Auswirkungen auf den eigentlichen Prozess zu ber\u00fccksichtigen. Ein Beispiel: Ist in einem Rechtsstreit am Landgericht K\u00f6ln eine Tatsache streitig und wiederholt die gegnerische Partei diese streitige Tatsachenbehauptung in einer Pressemitteilung, kann\u00a0die betroffene Partei\u00a0gegen diese Pressemitteilung vorgehen. Das geht auch vor einem anderen Gericht. Dann urteilt etwa das Landgericht Berlin \u00fcber die Un-Wahrheit der streitigen Aussage. Da diese Verfahren regelm\u00e4\u00dfig Verf\u00fcgungsverfahren sind, geht das auch schnell &#8211; mit der Folge, dass eine Entscheidung vorliegen kann, bevor die m\u00fcndliche Verhandlung am Landgericht K\u00f6ln &#8211; also im ersten Prozess &#8211; stattfindet.<\/p>\n<p>Zwar ist das Landgericht K\u00f6ln an die Berliner Entscheidung nicht gebunden. In komplexen Rechtsstreitigkeiten, in denen etwa das Gericht die Parteien zu einem Vergleich bewegen m\u00f6chte, stellt eine bereits bestehende Entscheidung eines anderen Gerichts allerdings durchaus einen Vorteil dar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wenn Litigation-PR nach hinten losgeht<\/strong><\/p>\n<p>Wer den Litigation-PR betreibenden Gegner in einem solchen Zwischenverfahren juristisch besiegt hat, hat aber auch in der \u00d6ffentlichkeit einen taktischen Sieg errungen. Denn die Medien berichten nat\u00fcrlich \u00fcber diese krachende Niederlage. Damit ist die von der Litigation-PR erhoffte positive Wirkung vollends verpufft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Fazit: Der Schuss auf den Gegner mag wohl platziert sein &#8211; er landet gleichwohl im eigenen Knie, wenn man nicht aufpasst. Denn wer\u00a0Litigation-PR nicht klug mit den medien-rechtlichen Anforderung verzahnt, kann ins Hintertreffen geraten und sich Gegenangriffen ausgesetzt sehen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem: Nichts ist peinlicher als der \u00f6ffentliche Angriff auf eine Partei, den man hinterher zur\u00fcckziehen muss &#8211; das Ziel der Litigation PR wird in dem Fall durchkreuzt.<\/p>\n<p><!-- Copyright (c) 2006 Microsoft Corporation.  All rights reserved. --><!-- OwaPage = ASP.webreadyviewbody_aspx --><!--Copyright (c) 2006 Microsoft Corporation. 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