{"id":645985,"date":"2012-10-01T14:08:44","date_gmt":"2012-10-01T12:08:44","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=645985"},"modified":"2012-10-01T14:08:44","modified_gmt":"2012-10-01T12:08:44","slug":"gastbeitrag-katharina-scheja-wo-sind-die-untiefen-beim-kauf-und-verkauf-gebrauchter-software","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2012\/10\/01\/gastbeitrag-katharina-scheja-wo-sind-die-untiefen-beim-kauf-und-verkauf-gebrauchter-software\/","title":{"rendered":"Gastbeitrag Katharina Scheja: Wo sind die Untiefen beim Kauf und Verkauf gebrauchter Software ?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Katharina Scheja ist IT- Rechtsanw\u00e4ltin bei Heymann &amp; Partner &#8211; Referenzmandanten: Jeanshersteller Mustang, Private-Equity-Haus triton &#8211; listet auf, auf was Unternehmen achten sollen, wenn sie Gebraucht-Software kaufen wollen &#8211; denn auch nach den ersten Urteilen ist eigentlich noch nichts klar. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Schlie\u00dflich gibt\u00a0es triftige, vern\u00fcnftige Gr\u00fcnde, warum ein Unternehmen eine Softwarelizenz wieder zu Geld machen will, statt damit zu arbeiten. Klar ist eigentlich nur eins: Viel neue Arbeit f\u00fcr Juristen, weil eben jeder Fall anders liegt, jeder Hersteller seine eigenen Vertr\u00e4ge hat und K\u00e4ufer ein hohes Risiko eingehen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_645987\" style=\"width: 210px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/09\/heymann.Scheja.Katharina.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-645987\" class=\"size-full wp-image-645987\" title=\"heymann.Scheja.Katharina\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/09\/heymann.Scheja.Katharina.jpg\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"300\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-645987\" class=\"wp-caption-text\">Katharina Scheja, IT-Anw\u00e4ltin bei Heymann &amp; Partner<\/p><\/div>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p><strong>Ist <\/strong><strong>Second-Hand-Software ist jetzt legal ?<\/strong><\/p>\n<p>Schon wieder kommt eine neue Entscheidung zum Thema gebrauchte Software. Microsoft kassiert vor dem Landgericht Hamburg am 22.08.2012 eine einstweilige Verf\u00fcgung: Microsoft darf &#8211; bis auf weiteres &#8211; nicht mehr behaupten, OEM-Software d\u00fcrfe nicht \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>OEM-Software? Was ist das\u00a0und was hat das mit gebrauchter Software zu tun? OEM Software sind direkt auf die Hardware \u2013 also auf PCs oder Notebooks \u2013 installierte Softwareprogrammversionen wie zum Beispiel Windows XP. Technisch identisch mit den im Handel verk\u00e4uflichen Windows XP Versionen, wird die OEM-S\u00a0 &#8211; OEM steht f\u00fcr Original Equipment Manufacturer = Hardwarehersteller &#8211; Softwareversion unmittelbar vom Hardwarehersteller wie etwa Dell, auf die PCs gespielt. Der PC kommt in den Handel, der Kunde erh\u00e4lt entweder gar keinen Datentr\u00e4ger mehr, auf dem die Software separat aufgespielt ist, oder nur eine Sicherungskopie &#8211; oft gegen Aufpreis. Die OEMs sind dazu aufgrund von Lizenzvertr\u00e4gen mit Microsoft\u00a0 &#8211; oder anderen Herstellern &#8211; berechtigt. Nun war Streitausl\u00f6ser, dass Microsoft als Lizenzgeber auf seiner Webseite behauptet hatte, diese Versionen d\u00fcrften nicht vom PC gel\u00f6scht, um so an einen neuen Verk\u00e4ufer &#8211; gegebenenfalls\u00a0auf DVD &#8211; verkauft werden. Zu Unrecht \u2013 so das Landgericht Hamburg.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Eingereicht hatte den Verf\u00fcgungsantrag die FSB Allg\u00e4u GmbH, eine Firma, die gebrauchte Software anbietet. Was ist denn nun auf dem Softwaremarkt los &#8211; die Softwarehersteller unter Druck. Erst verliert Oracle vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH). Nun eine Schlappe f\u00fcr Microsoft \u2013 begr\u00fcndet mit der Entscheidung des EuGH. So zieht die EuGH Entscheidung Kreise. Nur: ging es da nicht um etwas ganz anderes? Oracle Software, die Oracle zum Download angeboten hatte und die dann in den Handel kam, obwohl der Lizenzvertrag dies verbot. Also das hatte jedenfalls nichts mit OEM-Software zu tun.<\/p>\n<p>Der interessierte Leser versteht nur:\u00a0Der Streit zwischen Softwareindustrie und H\u00e4ndlern geht weiter. Wie soll sich da der Kunde zurechtfinden?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><em>Zur Einordnung ein kurzer R\u00fcckblick:<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Anfang Juli 2013 hatte der Europ\u00e4ische Gerichtshof eine viel beachtete und kommentierte Entscheidung zum Handel mit gebrauchter Software verk\u00fcndet. Diese ist als nutzerfreundlich teilweise begeistert begr\u00fc\u00dft worden. &#8222;Second Hand Software ist jetzt legal&#8220; und \u201eGebrauchte Softwarelizenzen d\u00fcrfen weiterverkauft werden\u201c \u2013 so titelten verschiedene Artikel in der Wirtschaftspresse. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg scheint diesen \u00dcberschriften Recht zu geben. Und es geht ja um viel Geld. F\u00fcr die Hersteller, f\u00fcr die H\u00e4ndler und f\u00fcr den Kunden \u2013 Software ist oft teuer, \u201eGebrauchtsoftware\u201c kann sehr viel billiger sein. Muss sich also jeder Kleinunternehmer hinterw\u00e4lderisch f\u00fchlen, der nicht sofort umstellt und den Schn\u00e4ppchenpreis w\u00e4hlt, statt teuer bei der Distribution Einzel- oder Mehrplatzlizenzen zu erwerben?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Typische Juristenantwort: es kommt darauf an. N\u00e4mlich darauf, wie gro\u00df die Risikobereitschaft ist \u2013je nachdem, welches Softwareschn\u00e4ppchen man grad so mitnimmt, kann es sein, dass der Kauf eben doch nicht legal war. Und das hei\u00dft: das Schn\u00e4ppchen war doch zu teuer, weil manwenig nichts erworben hat. Merke: was f\u00fcr eine Download-Kopie oder f\u00fcr eine OEM-Softwareversion gilt, gilt nicht automatisch f\u00fcr jeden Lizenzvertrag. Der EuGH hat auch klar entschieden, dass die Aufspaltung von Lizenzvertr\u00e4gen unzul\u00e4ssig ist. Hinzukommt eine ganze Reihe weiterer Fallstricke:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0 die Software des Hersteller muss dauerhaft lizenziert\u00a0 &#8211; also verkauft &#8211; worden sein \u2013 viele Lizenzvertr\u00e4ge erlauben die Nutzung nur auf bestimmte Zeit, hier darf der Softwarehersteller die Weitergabe unterbinden.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0 Das Recht zum Verkauf gilt nur f\u00fcr die eine Kopie &#8211; also den einen erlaubten Download oder eine auf Hardware installierte OEM-Software &#8211; und nicht f\u00fcr Mehrfachlizenzen<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0 Der Verk\u00e4ufer muss seine Kopie nachweislich legal erworben haben \u2013 es gibt keinen gutgl\u00e4ubigen Erwerb, wenn also der Verk\u00e4ufer eine falsche Erkl\u00e4rung abgibt, ist der K\u00e4ufer der Dumme.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0 Der Verk\u00e4ufer darf nachweislich nicht selbst weiter nutzen\u00a0 &#8211; ob ein Notartestat diesen Nachweis erbringt, muss im Einzelfall gepr\u00fcft werden<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0 und \u2013 last but not least &#8211; was ist mit Wartung und weiteren Dienstleistungen?\u00a0Eine komplette \u00dcbertragung dieser Nebenrechte ist ohne Zustimmung des Softwareherstellers ohnehin nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p><strong><em>Wer sich zu fr\u00fch freut, lacht oft zuletzt nicht mehr<\/em><\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr den end-user, der gebrauchte Software erwerben will, schafft die Entscheidung Sicherheit (unter den vorgenannten Bedingungen!): es darf nicht nur das klassische Einzelhandelspaket weiterverkauft, erworben und dann genutzt werden, auch die Software, die legal aus dem Netz geladen wurde, ist \u00fcbertragbar (und m\u00f6glicherweise auch eine OEM-Software, allerdings wird wohl auch hier\u00fcber noch gestritten werden). Dies gilt nat\u00fcrlich nur, wenn dieser Erwerb rechtm\u00e4\u00dfig war.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In allen anderen F\u00e4llen \u2013 und das d\u00fcrfte die Mehrzahl sein &#8211; gilt: Vorsicht beim Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen \u2013 jedenfalls f\u00fcr den, der Beratungskosten oder Rechtsstreitigkeiten vermeiden will. Denn ohne rechtliche Pr\u00fcfung ist kaum zu entscheiden, in welchen F\u00e4llen eine \u00dcbertragung gebrauchter Lizenzen in welchem Umfang legal ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr Softwarekunden bleibt auch nach der Entscheidung wichtig, was ohnehin gute Gesch\u00e4ftspraxis sein sollte: Vertr\u00e4ge pr\u00fcfen. Jeder Softwarevertrag ist anders, jeder Hersteller hat andere Bedingungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wer gebrauchte Lizenzen verkaufen will, sollte bedenken:<\/strong><\/p>\n<p>&#8211;\u00a0 Manche Hersteller erlauben die \u00dcbertragung oder Aufspaltung von Volumenvertr\u00e4gen unter bestimmten Bedingungen, wie im Falle von Unternehmensabspaltungen oder \u2013verkleinerungen. Wenn nicht bereits vertraglich geregelt, besprechen Sie das mit dem Lizenzgeber.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0 In manchen Software-Vertr\u00e4ge stehen Zustimmungsklauseln, die in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0 Bei Vertragsverhandlungen die \u00dcbertragbarkeit auf die Themenliste setzen und vorab die Rahmenbedingungen f\u00fcr eine \u00dcbertragung regeln.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0 Bei unklarer Vertragslage die Juristen einschalten \u2013 es k\u00f6nnen Vertragsverletzungs- und Schadensersatzanspr\u00fcche des Softwareherstellers drohen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wer gebrauchte Lizenzen kaufen will, f\u00fcr den gilt:<\/strong><\/p>\n<p>&#8211;\u00a0 Vorsicht bei Konzern- und Volumenlizenzen: Allenfalls ein kompletter Erwerb (aber selbst das ist unklar), keinesfalls ein Erwerb von lediglich einem Lizenzteil.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0Vertragslage des Verk\u00e4ufers pr\u00fcfen \u2013 es gibt keinen gutgl\u00e4ubigen Erwerb., der einen K\u00e4ufer zugute gehalten werden kann<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0Finger weg von zeitlich beschr\u00e4nkten Softwarelizenzen.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0 Und wenn doch: genaue Dokumentation ist n\u00f6tig. Die \u00dcbertragungskette muss l\u00fcckenlos sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Und zu guter Letzt:<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Jede Gerichtsentscheidung gilt nur f\u00fcr den jeweiligen Sachverhalt, der ihr gerade zugrunde liegt. Die Vielfalt der Software-Lizenzvertr\u00e4ge ist aber derart gro\u00df, dass sich einfache Stellungnahmen schon deswegen verbieten. Vor diesem Hintergrund sind pauschale Feststellungen zum Inhalt der Entscheidung des EuGH mit\u00a0Vorsicht zu genie\u00dfen. Au\u00dferdem hatte der EuGH nur \u00fcber drei Vorlagefragen des Bundesgerichtshofs zu entscheiden \u2013 wie der Bundesgerichtshof auf Grundlage der Antworten des EuGH entscheiden wird, steht in den Sternen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Katharina Scheja ist IT- Rechtsanw\u00e4ltin bei Heymann &amp; Partner &#8211; Referenzmandanten: Jeanshersteller Mustang, Private-Equity-Haus triton &#8211; listet auf, auf was Unternehmen achten sollen, wenn sie Gebraucht-Software kaufen wollen &#8211; denn auch nach den ersten Urteilen ist eigentlich noch nichts klar. &hellip; <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2012\/10\/01\/gastbeitrag-katharina-scheja-wo-sind-die-untiefen-beim-kauf-und-verkauf-gebrauchter-software\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[1919,1918,562,1917],"class_list":["post-645985","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-gebrauchte-software","tag-heymann-und-partner","tag-it","tag-katharina-scheja"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/645985","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=645985"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/645985\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=645985"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=645985"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=645985"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}