{"id":645863,"date":"2012-09-20T18:33:57","date_gmt":"2012-09-20T16:33:57","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=645863"},"modified":"2012-09-20T18:33:57","modified_gmt":"2012-09-20T16:33:57","slug":"wenn-googles-suchmaschine-rattert-ausert-sich-nicht-die-firma-google-gastbeitrag-von-thomas-thalhofer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2012\/09\/20\/wenn-googles-suchmaschine-rattert-ausert-sich-nicht-die-firma-google-gastbeitrag-von-thomas-thalhofer\/","title":{"rendered":"Wenn Googles Suchmaschine rattert, \u00e4u\u00dfert sich nicht die Firma Google &#8211; Gastbeitrag von Thomas Thalhofer"},"content":{"rendered":"<h4><strong>IT-Experte Thomas Thalhofer von der internationalen Kanzlei Noerr zeigt, dass und welche Gedanken sich deutsche Richter\u00a0schon l\u00e4ngst\u00a0zur Autocomplete-Funktionen bei der Google-Suchmaschine gemacht haben. Warum sie sie nicht verdammen &#8211; und welche Gerichte im Ausland Google zumindest zus\u00e4tzliche Filter abverlangen.<\/strong><\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_645864\" style=\"width: 235px\" class=\"wp-caption alignnone\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/09\/Thalhofer.Thomas.Noerr_1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-645864\" class=\"alignnone size-medium wp-image-645865\" title=\"Thalhofer.Thomas.Noerr\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/09\/Thalhofer.Thomas.Noerr_1-225x300.jpg\" alt=\"\" width=\"225\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/09\/Thalhofer.Thomas.Noerr_1-225x300.jpg 225w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/09\/Thalhofer.Thomas.Noerr_1.jpg 375w\" sizes=\"auto, (max-width: 225px) 100vw, 225px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-645864\" class=\"wp-caption-text\">Thomas Thalhofer, Kanzlei Noerr<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Pers\u00f6nlichkeitsverletzung durch Autocomplete-Funktionen? \u2013 Zum Fall \u201eWulff (<em>google.de autocomplete: bettina prostituierte<\/em><\/strong>)<strong>\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Die sogenannte Autocomplete-Funktion von Google erg\u00e4nzt den Suchbegriff \u201eWulff\u201c unter anderem\u00a0mit <em>bettina prostituierte<\/em>. Hiergegen hat \u2013 so die Pressberichte \u2013 Frau Wulff Klage auf Unterlassung zum Landgericht Hamburg erhoben. Anders als teilweise kommentiert, handelt es sich hierbei keineswegs um einen Pr\u00e4zedenzfall. In den vergangenen\u00a0Jahren gab es gleich mehrere Urteile zu diesem Thema. Interessant ist dabei, dass die deutschen Gerichte meistens einen Unterlassungsanspruch verneinten, wogegen beispielsweise italienische und franz\u00f6sische Richter einen solchen bejahten. Grund genug, einen \u00dcberblick zum Status Quo und eine pers\u00f6nliche Einsch\u00e4tzung hierzu zu geben.<\/p>\n<p><strong>Deutsche Gerichte: Eine Maschine ist eine Maschine und \u00e4u\u00dfert sich nicht &#8211; und Autocomplete schon gar nicht<\/strong><\/p>\n<p>Mehrere deutsche Gerichte besch\u00e4ftigten sich in den vergangenen Jahren mit der Frage einer Rechtsverletzung durch Autocomplete-Funktionen (zuletzt etwa Landgericht K\u00f6ln, Urteil vom 19.10.2011 \u2013 28 O 116\/11 und Oberlandesgericht M\u00fcnchen, Urteil vom 29.9.2011 &#8211; 29 U 1747\/11): Unisono verneinten sie eine\u00a0Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung, da es bereits an einer relevanten \u00c4u\u00dferung fehle und die Erg\u00e4nzungsvorschl\u00e4ge gerade keine inhaltliche Aussage \u00fcber die Kl\u00e4ger tr\u00e4fen. In einem vollst\u00e4ndig automatisierten Verfahren w\u00fcrden lediglich fremde Inhalte im Internet auffindbar gemacht und diese fremden Inhalte wiederum vollst\u00e4ndig automatisiert als Orientierungshilfe f\u00fcr den Nutzer verk\u00fcrzt zusammengefasst.<\/p>\n<p>F\u00fcr den verst\u00e4ndigen und angemessen aufmerksamen Durchschnittsnutzer der Suchmaschine sei bereits auf Grund des maschinellen Charakters des in Anspruch genommenen Dienstes klar, dass sich hier nicht der Suchmaschinenbetreiber \u2013 etwa in Form einer eigenen redaktionellen Bearbeitung fremder Inhalte \u2013 selbst \u00e4u\u00dfert, sondern lediglich fremde Inhalte wiedergegeben werden. Die Richter vom Landgericht\u00a0K\u00f6ln betonten, dass die vorgeschlagenen Suchkriterien h\u00e4ufig in verschiedenen Kontexten verwandt werden, so dass ohne Ber\u00fccksichtigung der Ergebnisliste und der in ihr hinterlegten Treffer keine Aussage zu den Suchbegriffen getroffen werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Aufgrund der dem Nutzer bekannten technischen Funktion des Autocompletes verb\u00f6te es sich, die Sucherg\u00e4nzungsfunktion gedanklich unter Vorwegnahme der Ergebnisliste mit einem bestimmten Aussageinhalt zu verbinden.<\/p>\n<p><strong>Rechtsprechung in anderen L\u00e4ndern: Italien zwingt Google zum Filtern<\/strong><\/p>\n<p>In anderen L\u00e4nders sehen die Richter die Sache anders:\u00a0So hat das Gericht in Mailand Google verpflichtet, bestimmte Wortkombinationen zu filtern (Beschluss vom 24.03.2011 (Aktenzeichen 10847\/2011). Durch die Aufbereitung der gesammelten Daten zu den Suchanfragen seiner Nutzer mache sich der Dienst diese zu eigen. Es finde eine bewusste Aufbereitung der Suchanfragen statt, um die Suchmaschine f\u00fcr den Internetnutzer attraktiver zu gestalten.<\/p>\n<p>Auch ein Japanisches Gericht hat Google am 19. M\u00e4rz 2012 zur Unterlassung bestimmter Auto-Suggests verurteilt, da dem Kl\u00e4ger durch die Verkn\u00fcpfung seines Namens im Rahmen der Autocomplete-Funktion mit strafrechtlichen Begriffen einzelne Jobangebote nicht gew\u00e4hrt wurden.<\/p>\n<p>Mehrmals entschieden franz\u00f6sische Gerichte gegen Google, da es Google zumutbar sei, eine \u201emenschliche Kontrolle\u201c der Autocomplete-Funktion einzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Einzelfall: Anwaltsportal mit erfundenen Spezialisierungen<\/strong><\/p>\n<p>In Anbetracht der bisherigen\u00a0deutschen Rechtsprechung \u00fcberraschte vor einigen Monaten ein Urteil des Landgericht Frankfurt am Main wegen eines Anwaltsportals und seiner Autocomplete-Funktion (vom 8.3.2012,\u00a0 Aktenzeichen 2-03 O 437\/11\u00a0 &#8211; jedoch: nicht rechtskr\u00e4ftig). Die Richter meinten:\u00a0Die Portalbetreiber handeln\u00a0unlauter, da du6rch die Verwendung der Autocomplete-Funktion auf dem von ihr betriebenen Anwaltsportal der Nutzer dar\u00fcber get\u00e4uscht werde, dass er auf dem Portal der Beklagten einen Fachanwalt f\u00fcr bestimmte Rechtsgebiete finden k\u00f6nne, obwohl solche Fachanwaltsbezeichnungen wie beispielsweise Fachanwalt f\u00fcr Vertragsangelegenheiten oder Fachanwalt f\u00fcr Markenrecht nach dem Gesetz schlicht nicht existieren.<\/p>\n<p>Das Landgericht war sich der Diskrepanz zur st\u00e4ndigen Rechtsprechung durchaus bewusst und begr\u00fcndet die Abweichung durch die Besonderheiten des Einzelfalls. Der Benutzer erwarte hier, aufgrund der Tatsache, dass er es gerade nicht mit einer allgemeinen Suchmaschine zu tun habe, tats\u00e4chlich mehr als nur eine lose Aneinanderreihung von Worten. Vielmehr erwarte er \u2013 selbst in der Auto-Suggest-Box \u2013 die Empfehlung von existenten Fachanw\u00e4lten. Hierf\u00fcr spreche zudem, dass die vorgeschlagene Begriffskombination stets in Verbindung mit \u201eFachanwalt f\u00fcr\u201c verwendet wurde.<\/p>\n<p><strong>Google filtert vorab Pornographisches, Gewalt, Hassreden und Urheberrechtsverletzungen raus<\/strong><\/p>\n<p>Die Funktionsweise der Autovervollst\u00e4ndigung wird in der Websuche-Hilfe von Google ausf\u00fchrlich erl\u00e4utert. Interessant ist dabei die Tatsache, dass Google bereits auf freiwilliger Basis solche Erg\u00e4nzungen filtert, die in engem Zusammenhang mit Pornografie, Gewalt, Hassreden und Urheberrechtsverletzungen stehen. Im \u00dcbrigen wehrt sich Google jedoch \u2013 wie die vielen Verfahren zeigen \u2013 vehement gegen Beschr\u00e4nkungen seiner Autocomplete-Funktion.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Risiko: Manipulationen<\/strong><\/p>\n<p>Ist die Ansicht der st\u00e4ndigen Rechtsprechung in Deutschland schl\u00fcssig? Wieso wurde im Ausland mehrfach gegen Google entschieden? Verbietet sich gar eine pauschale L\u00f6sung und ist \u2013\u00a0 wie es das\u00a0Landgericht Frankfurt machte \u2013 darauf abzustellen, auf welcher Internetseite und in welchem Kontext eine Autocomplete-Funktion verwendet wird? Vor allem: Kann gegen Google selbst dann nicht vorgegangen werden, wenn ein Dritter die Autocomplete-Funktion\u00a0zu einer vors\u00e4tzlichen Rufsch\u00e4digung des Betroffenen ausnutzt, indem er immer wieder bestimmte Suchbegriffe eingibt?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Begeht Google eine unerlaubte Handlung? Ist Google ein St\u00f6rer?<\/strong><\/p>\n<p><em>Bleibt die Frage: Ist die Ansicht der\u00a0Gerichte in Deutschland schl\u00fcssig?* <\/em>Jegliches gerichtliches Vorgehen gegen einen Suchmaschinenbetreiber wegen vermeintlicher Verletzung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts bedarf einer Anspruchsgrundlage. Insoweit kommen die Paragraphen 823 Abs. 1 und 1004\u00a0Abs.\u00a01\u00a0BGB in analoger Anwendung, jeweils in Verbindung mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes, in Betracht. Fraglich ist dabei, ob dem Betreiber durch die Schaltung und Programmierung der Autovervollst\u00e4ndigung eine schuldhafte unerlaubte Handlung zur Last gelegt werden kann, oder er zumindest als St\u00f6rer hinsichtlich einer Verletzung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts anzusehen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Nicht Google \u00e4u\u00dfert sich, sondern eine Maschine rattert<\/strong><\/p>\n<p>Der verst\u00e4ndige und aufmerksame Durchschnittsbenutzer einer Suchmaschine erkennt, dass die Vervollst\u00e4ndigungsfunktion lediglich automatisiert das Ergebnis fremden Suchverhaltens weitergibt. Eine eigene \u00c4u\u00dferung\u00a0 von Google als\u00a0Betreiber liegt daher erkennbar nicht vor.<\/p>\n<p>Sicherlich\u00a0kann\u00a0f\u00fcr eine Verletzungshandlung auch das blo\u00dfe Verbreiten von \u00c4u\u00dferungen Dritter oder eine sonstige <em>mittelbare<\/em> Beeintr\u00e4chtigung im Einzelfall gen\u00fcgen. \u00dcberzeugt insoweit die Annahme, dass keine inhaltliche Aussage vorliegt? Geht der Durchschnittsnutzer bei Eingabe des Namen \u201eWulff\u201c und der Vervollst\u00e4ndigung mit <em>\u201ebettina\u201c<\/em> <em>\u201eprostituierte\u201c<\/em> von einer belanglosen Aneinanderreihung von Suchvariabeln aus?<\/p>\n<p>Hierf\u00fcr sprechen gewichtige Argumente. Denn immerhin k\u00f6nnten diese Suchschnipsel genauso gut in einem zul\u00e4ssigen \u00e4u\u00dferungsrechtlichen Kontext stehen. Denkbar w\u00e4re es. Etwa wegen eines\u00a0altruistischen Einsatzes der ehemaligen First Lady f\u00fcr die Rechte Prostituierter.<\/p>\n<p>Wer m\u00f6chte ernsthaft vertreten, dass in folgender Autovervollst\u00e4ndigung eine inhaltliche Aussage vorliegt?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>*Meine Ausf\u00fchrungen erfolgen unter der Pr\u00e4misse, dass die Suchvorschl\u00e4ge allein mit Algorithmen in einem vollst\u00e4ndig automatisierten Verfahren auf Grund des statistisch als relevant ermittelten Nutzungsverhaltens ermittelt werden und keine auch nur irgendwie geartete Editierung erfolgt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>IT-Experte Thomas Thalhofer von der internationalen Kanzlei Noerr zeigt, dass und welche Gedanken sich deutsche Richter\u00a0schon l\u00e4ngst\u00a0zur Autocomplete-Funktionen bei der Google-Suchmaschine gemacht haben. 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