{"id":645843,"date":"2012-09-24T20:46:56","date_gmt":"2012-09-24T18:46:56","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=645843"},"modified":"2012-09-24T20:46:56","modified_gmt":"2012-09-24T18:46:56","slug":"plump-kann-teuer-werden-arbeitsrechtler-dzida-uber-abwerbung-via-xing-oder-linkedin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2012\/09\/24\/plump-kann-teuer-werden-arbeitsrechtler-dzida-uber-abwerbung-via-xing-oder-linkedin\/","title":{"rendered":"Plump kann teuer werden &#8211; Arbeitsrechtler Dzida \u00fcber Abwerbung via Xing oder Linkedin"},"content":{"rendered":"<p><strong>Arbeitsrechtler Boris Dzida von der internationalen Anwaltskanzlei Freshfields erkl\u00e4rt im Management-Blog die feinen Grenzen, die Unternehmen beachten sollten, wenn sie bei der Konkurrenz Mitarbeiter abheuern wollen &#8211; und daf\u00fcr die sozialen Netzwerke nutzen.\u00a0<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_641917\" style=\"width: 160px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2011\/09\/dzidafreshfields.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-641917\" class=\"size-full wp-image-641917\" title=\"dzidafreshfields\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2011\/09\/dzidafreshfields.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-641917\" class=\"wp-caption-text\">Boris Dzida, Partner und Arbeitsrechtler bei Freshfields<\/p><\/div>\n<div id=\"yui_3_2_0_17_1348504741486169\"><strong>Herr Dzida, was riskieren Unternehmen, wenn sie \u00fcber Xing, Linkedin oder andere Netzwerke Mitarbeiter Konkurrenten abheuern?<\/strong><strong>Dzida:<\/strong> Wer Arbeitnehmer mit unlauteren Mitteln abzuwerben versucht, riskiert eine einstweilige Verf\u00fcgung, eine kostenpflichtige Abmahnung oder eine Klage auf Schadensersatz vom bisherigen Arbeitgeber des Kandidaten.<\/p>\n<p><strong>&#8230;.und wie hoch ist solch ein Kostenrisiko konkret?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Dzida:<\/strong>\u00a0 Bei Abmahnkosten geht es meistens `nur\u00b4 um einige Hundert oder ein paar Tausend Euro. Anders beim Schadensersatz: Wer mit unlauteren Mittel ein ganzes Team seines Wettbewerbers abwirbt, kann sich schnell eine Forderung in Millionenh\u00f6he einfangen.<\/p>\n<p><strong>Es kann also teuer werden, aber verhindern kann es der bisherige Arbeitgeber nicht. Heuert als ein Konkurrent jemanden ab, ist es f\u00fcr ihn letztlich nur ein Rechenexempel, ob der Preis zu hoch ist oder nicht? Kennen sie entsprechende Urteile &#8211; oder ist das Risiko, auf Schadenersatz verklagt zu werden, eher theoretisch?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Dzida:<\/strong> Es gibt einen recht bekannten Fall, in dem ein gro\u00dfes deutsches Bauunternehmen angeblich eine ganze Abteilung eines anderen Bauunternehmens abgeworben hatte. Dieses klagte auf Schadensersatz und verlangte insgesamt rund 40 Millionen Euro. Das Problem bestand jedoch &#8211; wie in allen solchen F\u00e4llen &#8211; darin, den Schaden nachzuweisen. Nat\u00fcrlich hat ein Arbeitgeber, dem die besten Mitarbeiter abgeworben werden, einen Schaden. Diesen aber so zu beziffern, dazulegen und zu beweisen, dass ein Gericht dem Schadensersatzanspruch stattgibt, gelingt nicht in vielen F\u00e4llen. Darauf sollten sich Arbeitgeber, die unlauter gegen ihren Konkurrenten vorgehen wollen, aber nicht verlassen: Ist der Konkurrent gut beraten, kann es ihm durchaus gelingen, etwa die Headhunter-Kosten, die bei der Nachbesetzung der Stelle entstehen, als Schadensersatz durchzusetzen.<\/p>\n<p><strong>Also sollten Unternehmen beim Abwerben lieber nicht zu aggressiv vorgehen?<\/strong><br \/>\n<br id=\"yui_3_2_0_17_1348504741486201\" \/><strong>Dzida:<\/strong> Genau, denn Abwerbung ist in Deutschland an sich ja nicht verboten: Jeder Arbeitgeber darf versuchen, die besten Mitarbeiter f\u00fcr sich zu gewinnen. Als Arbeitgeber darf ich auch Mitarbeiter der Konkurrenz ansprechen, um sie davon zu \u00fcberzeugen, dass bei mir das Arbeitsklima und die Aufstiegschancen besser sind und dass es obendrein mehr Geld gibt. Das ist Teil des freien Wettbewerbs.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"yui_3_2_0_17_1348504741486169\">Was dagegen nicht geht, ist den Wettbewerber mit unsachlicher Kritik madig zu machen. Das mu\u00dfte gerade ein Unternehmen aus Heidelberg erfahren, das \u00fcber Xing Mitarbeiter der Konkurrenz angeschrieben hatte. Statt die Vorteile des eigenen Unternehmens hervorzuheben, wurde nur \u00fcber den Konkurrenten hergezogen: &#8222;Sie wissen ja hoffentlich, in was f\u00fcr einem Unternehmen Sie gelandet sind?&#8220; F\u00fcr diesen plumpen Abwerbeversuch holte sich das Unternehmen beim Landgericht Heidelberg eine Abfuhr: Wer mit unsachlicher Kritik den Konkurrenten schlecht macht, um so Mitarbeiter f\u00fcr sich zu gewinnen, handelt wettbewerbswidrig.<strong>&#8230;mit welcher Folge?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Dzida:\u00a0<\/strong> Das Unternehmen mu\u00dfte dem Konkurrenten die Abmahnkosten erstatten, also die Kosten, die dem Konkurrenten dadurch entstanden waren, dass er sich mit einer Abmahnung gegen das wettbewerbswidrige Abwerben gewehrt hatte. Das waren letztlich `nur\u00b4 600 Euro, aber f\u00fcr ein paar ungeschickte Messages, die man mal schnell \u00fcber Xing versandt hat, ist das ja auch Geld. Dass sich Arbeitgeber beim Abwerben an die Regeln halten m\u00fcssen, gilt im \u00dcbrigen nicht nur bei Abwerbeversuchen \u00fcber Xing oder vergleichbare Netzwerke, sondern auch f\u00fcr den klassischen Anruf eines Headhunter.<\/p>\n<p><strong>Und Headhunter d\u00fcrfen Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz anrufen, um sie f\u00fcr ein anderes Unternehmen abzuwerben &#8211; das ist doch nicht wettbewerbswidrig?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Dzida:<\/strong> Anrufe am Arbeitsplatz sind nur eingeschr\u00e4nkt zul\u00e4ssig. Der Headhunter darf sich nur kurz vorstellen und mitteilen, warum er anruft. Er muss den Mitarbeiter, den er im Visier hat, dann zun\u00e4chst fragen, ob er hier und jetzt mit ihm sprechen m\u00f6chte. Nur wenn diese Bereitschaft besteht, darf der Headhunter die Stelle, die er anzubieten hat, kurz vorstellen. Alles Weitere darf dann nicht mehr am Arbeitsplatz erfolgen. Sonst kann sich der Arbeitgeber, dessen Mitarbeiter abgeworben werden sollen, gegen den wettbewerbswidrigen Abwerbungsversuch mit Unterlassungs- und Schadensersatzanspr\u00fcchen zur Wehr setzen.<\/p>\n<p><strong>Welche Abwerbe-Methoden sind ansonsten verboten?<\/strong>\n<\/div>\n<div id=\"yui_3_2_0_17_1348504741486169\"><strong>Dzida:<\/strong>Verboten ist das sogenannte Verleiten zum Vertragsbruch. Angenommen, ein Manager hat selbst gek\u00fcndigt, er muss aber eine K\u00fcndigungsfrist von zw\u00f6lf Monaten einhalten. Wenn ein Wettbewerber den Manager nun dazu \u00fcberredet, dass er die K\u00fcndigungsfrist einfach ignoriert und von heute auf morgen zu ihm wechselt, ist das ebenfalls wettbewerbswidrig. Auch das systematische Abwerben ganzer Teams, mit denen ein Wettbewerber gezielt gesch\u00e4digt werden soll, ist verboten.<strong>D\u00fcrfen Arbeitnehmer, die zu einer anderen\u00a0Firma wechseln, ihre bisherigen Kollegen fragen, ob sie nicht mitwechseln wollen?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Dzida:<\/strong> Es ist erlaubt, den Kollegen zu erz\u00e4hlen, dass man gek\u00fcndigt hat und bei einem anderen Arbeitgeber anf\u00e4ngt. Auch braucht man nicht verschweigen, dass man dort zum Beispiel mehr verdienen wird. Wer aber beharrlich auf seine Kollegen einwirkt, ebenfalls zu k\u00fcndigen und mitzukommen, riskiert eine fristlose K\u00fcndigung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitsrechtler Boris Dzida von der internationalen Anwaltskanzlei Freshfields erkl\u00e4rt im Management-Blog die feinen Grenzen, die Unternehmen beachten sollten, wenn sie bei der Konkurrenz Mitarbeiter abheuern wollen &#8211; und daf\u00fcr die sozialen Netzwerke nutzen.\u00a0 Herr Dzida, was riskieren Unternehmen, wenn sie &hellip; <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2012\/09\/24\/plump-kann-teuer-werden-arbeitsrechtler-dzida-uber-abwerbung-via-xing-oder-linkedin\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[19,1910,181,415,507,944,1169],"class_list":["post-645843","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-abmahnung","tag-abwerbung","tag-boris-dzida","tag-freshfields","tag-headhunter","tag-schadenersatz","tag-wettbewerbswidrig"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/645843","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=645843"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/645843\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=645843"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=645843"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=645843"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}