{"id":644824,"date":"2012-07-20T16:42:41","date_gmt":"2012-07-20T14:42:41","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=644824"},"modified":"2012-07-24T16:42:51","modified_gmt":"2012-07-24T14:42:51","slug":"europcar-als-big-brother-auf-der-ruckbank-gastbeitrag-von-christoph-rittweger-von-baker-mckenzie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2012\/07\/20\/europcar-als-big-brother-auf-der-ruckbank-gastbeitrag-von-christoph-rittweger-von-baker-mckenzie\/","title":{"rendered":"Europcar als Big Brother auf der R\u00fcckbank &#8211; Gastbeitrag von Christoph Rittweger von Baker &#038; McKenzie"},"content":{"rendered":"<p><strong>Unternehmen sollten lieber nicht mal eben heimlich ihre Kunden \u00fcberwachen\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Diese Woche kam heraus, dass der Autovermieter Europcar\u00a0wegen Versto\u00dfes gegen den Datenschutz 54.000 Euro Bu\u00dfgeld zahlen muss. Seit mehreren Jahren hatte\u00a0Europcar \u00a0n\u00e4mlich\u00a0in Mietwagen\u00a0der Premium-Klasse GPS-Systeme installiert und konnte somit jederzeit orten, wo sich der jeweilige Wagen befand. Neben dem Standort wurden auch Datum, Zeit und Geschwindigkeiten aufgezeichnet \u2013 und all das\u00a0ohne Wissen der Mieter.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Datenschutzrechtlich relevant ist der Fall nun,\u00a0weil dank der\u00a0erhobenen Daten die Erstellung eines umfangreichen Bewegungsprofils der Auto-Mieter m\u00f6glich war. Das Motiv von Europcar f\u00fcr die \u00dcberwachungsaktion war klar:\u00a0Es ging\u00a0um die Sicherung der eigenen Fahrzeugflotte vor Diebst\u00e4hlen und vor Gef\u00e4hrdungen durch vertragswidrigen Gebrauch. Das\u00a0ist unternehmerisch sicher nachvollziehbar. Doch unter\u00a0dem Blickwinkel des Datenschutzrecht muss Europcar ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorweisen k\u00f6nnen, das zudem die Interessen der Mieter \u00fcberwiegen muss, wenn solch eine Ortung zul\u00e4ssig sein soll.<\/p>\n<div id=\"attachment_644831\" style=\"width: 226px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/07\/christoph.rittweger.baker_.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-644831\" class=\"size-medium wp-image-644831\" title=\"christoph.rittweger.baker\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/07\/christoph.rittweger.baker_-216x300.jpg\" alt=\"\" width=\"216\" height=\"300\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-644831\" class=\"wp-caption-text\">Christoph Rittweger, Partner und Leiter des IT-Teams bei Baker &amp; McKenzie<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Da die Mieterinteressen bei einem so\u00a0erheblichen Eingriff in die Pers\u00f6nlichkeitsrechte\u00a0unabh\u00e4ngig von einem konkreten Verdacht wurden gleich\u00a0alle Mieter von Premium-Wagen derart \u00fcberwacht &#8211; typischerweise \u00fcberwiegen, ist die Einwilligung des Mieters typischerweise das einzige Mittel, die \u00dcberwachung rechtm\u00e4\u00dfig zu gestalten.<\/p>\n<p>Autovermietern sowie Vermietern anderer Premiumgegenst\u00e4nde, die eine \u00dcberwachung ihrer Mietgegenst\u00e4nde w\u00fcnschen, wird daher nichts anderes \u00fcbrig bleiben, als Transparenz an den Tag zu legen: Sie m\u00fcssen ihre Kunden vorher\u00a0\u00fcber die beabsichtigte \u00dcberwachung\u00a0informieren und die Einwilligung der Mieter einholen \u2013 oder eben auf deren \u00dcberwachung oder die Vermietung an sie ganz\u00a0verzichten, wenn der Mieter die Einwilligung verweigert.<\/p>\n<p><strong>British Airways\u00b4 Ideen erhitzen die Gem\u00fcter auf der Insel\u00a0\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Doch nicht nur das Misstrauen in die eigenen Kunden, sondern auch Ma\u00dfnahmen, die vermeintlich der Verbesserung des Services und der F\u00f6rderung der Kundenzufriedenheit dienen sollen, k\u00f6nnen datenschutzrechtlich Fallstricke aufweisen. Dies zeigen beispielsweise die Pl\u00e4ne von British Airways, Daten ihrer Passagiere zusammenzustellen, um diese bereits vorab kennenzulernen. Dabei will die Airline\u00a0nicht nur allgemeine konzerninterne Daten \u00fcber geflogene Routen oder Buchungsmodalit\u00e4ten horten, sondern auch pers\u00f6nliche Informationen wie die bisherige Men\u00fcauswahl oder fr\u00fchere Beschwerden. Abgerundet werden soll das pers\u00f6nliche Dossier, das den Flugbegleitern per Tablet-PC \u00fcbermittelt werden soll, durch Fotos der Passagiere, die durch Recherche bei Google erfasst werden.<\/p>\n<p>Mag eine pers\u00f6nliche Begr\u00fc\u00dfung\u00a0f\u00fcr Flugg\u00e4ste schmeichelhaft sein und ihnen das Gef\u00fchl geben, tats\u00e4chlich K\u00f6nig zu sein. Doch sp\u00e4testens sobald sensible Informationen recherchiert und verwendet werden -wie\u00a0Hinweise auf Nahrungsmittelunvertr\u00e4glichkeiten zum Beispiel -, d\u00fcrfte die Kunden\u00a0trotz aller Vorteile eines personalisierten Services,\u00a0jedoch ein mulmiges Gef\u00fchl beschleichen. So laufen auch Datensch\u00fctzer in Vereinigten K\u00f6nigreich Sturm gegen die Pl\u00e4ne von British Airways.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Unternehmen sollten die Finger vom heimlichen Sammeln und Verkn\u00fcpfen von \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Daten via Facebook und Google lassen<\/strong><\/p>\n<p>Diesem ungute Gef\u00fchl entspricht\u00a0auch eine rechtliche Regel: Denn Datenschutzgesetze in der EU gehen im Ausgangspunkt von einer strengen Zweckbindung und der Transparenz bei der Erhebung und Verwendung von Daten aus. Sollen also Daten, die im Rahmen einer Gesch\u00e4ftsbeziehung gesammelte werden,\u00a0\u00fcber die Erfordernisse der Eingehung, Erf\u00fcllung oder Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus verwendet werden, ist dies nur in Grenzen zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr die Verkn\u00fcpfung von solchen Daten mit den Daten, die im Internet \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sind. Eine solche Verwendung hat selbst bei dem berechtigten Interesse des Dienstleisters zur Verbesserung des Services einer Abw\u00e4gung mit Pers\u00f6nlichkeitsrechten der Kunden standzuhalten. Die Zusammenf\u00fcgung von Informationen zu einem umfassenden Profil, zudem mit Informationen aus verschiedenen Quellen &#8211; ich denke\u00a0 da\u00a0an die Option Facebook -, d\u00fcrfte dieser Anforderung jedoch nicht mehr gen\u00fcgen.<\/p>\n<p>Auch\u00a0solche\u00a0Ma\u00dfnahmen sind nur zul\u00e4ssig, wenn die Kunden zuerst\u00a0transparente Information bekommen \u00fcber die konkret beabsichtigte Datenverwendung\u00a0&#8211; und sie gegebenfalls hierzu ihre\u00a0eine Einwilligung geben.<\/p>\n<p><strong>In vier Jahren steigen die Geldbussen f\u00fcr Datenschutzverst\u00f6\u00dfe von Unternehmen m\u00f6glicherweise bis auf zwei Prozent vom weltweiten Jahresumsatz\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Dienstleister sollten daher bei der Nutzung von Daten zu eigenen Gesch\u00e4ftszwecken f\u00fcr die Erfordernisse des Datenschutzrechts sensibilisiert sein und im Zweifel ihre Kunden vorab \u00fcber ihre Pl\u00e4ne informieren. Und \u2013 falls erforderlich, die Einwilligung der Kunden einholen. Gerade wenn die Datenverwendung in die Richtung von Bildung von Profilen geht. Sp\u00e4testens mit Inkrafttreten der neuen europ\u00e4ischen Datenschutzverordnung \u2013 derzeit f\u00fcr\u00a02016 erwartet \u2013 drohen bei Verst\u00f6\u00dfen \u00fcbrigens empfindliche Geldbu\u00dfen: Immerhin\u00a0bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes kann dann die Obergrenze betragen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unternehmen sollten lieber nicht mal eben heimlich ihre Kunden \u00fcberwachen\u00a0 Diese Woche kam heraus, dass der Autovermieter Europcar\u00a0wegen Versto\u00dfes gegen den Datenschutz 54.000 Euro Bu\u00dfgeld zahlen muss. 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