{"id":644561,"date":"2012-06-25T23:29:24","date_gmt":"2012-06-25T21:29:24","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=644561"},"modified":"2012-06-25T23:29:24","modified_gmt":"2012-06-25T21:29:24","slug":"wenn-manager-schadenersatz-fur-ihren-guten-ruf-fordern-interview-mit-tim-wybitul-von-hogan-lovells","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2012\/06\/25\/wenn-manager-schadenersatz-fur-ihren-guten-ruf-fordern-interview-mit-tim-wybitul-von-hogan-lovells\/","title":{"rendered":"Wenn Manager Schadenersatz f\u00fcr ihren guten Ruf fordern &#8211; Interview mit Tim Wybitul von Hogan Lovells"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Tim Wybitul, Arbeitsrechtler der internationalen Kanzlei Hogan Lovells in Frankfurt \u00fcber Klagen gegen Ex-Arbeitgeber wegen Rufsch\u00e4digung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_644562\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/06\/Wybitul_300dpi.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-644562\" class=\"size-medium wp-image-644562\" title=\"Wybitul_300dpi\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/06\/Wybitul_300dpi-300x300.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/06\/Wybitul_300dpi-300x300.jpg 300w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/06\/Wybitul_300dpi-150x150.jpg 150w, https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2012\/06\/Wybitul_300dpi.jpg 591w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-644562\" class=\"wp-caption-text\">Tim Wybitul, Arbeitsrechtler und Compliance-Anwalt bei Hogan Lovells in Frankfurt<\/p><\/div>\n<p dir=\"ltr\"><strong><span style=\"font-family: Arial\">Thomas Middelhoff will Klaus-Hubert G\u00f6rg, den Insolvenzverwalter seines Ex-Arbeitgebers Arcandor,\u00a0auf 120 Millionen Schadensersatz wegen Rufsch\u00e4digung verklagen. Weil jener &#8211; laut Middelhoff &#8211; eine systematische Rufmordkampagne gegen ihn betrieben haben soll. Streitigkeiten um die Abfindung kennt man zwar, aber separate Verfahren wegen Rufsch\u00e4digung von Top-Managern sind hierzulande nicht an der Tagesordnung.\u00a0 Doch seit\u00a0Unternehmen\u00a0ihre Top-Manager\u00a0mit dem Vorwurf von Managementfehlern vor die T\u00fcr setzen, ihnen sogar Hausverbot erteilen und sie dann auf Schadenersatz in Millionenh\u00f6he vor Gericht verklagen,\u00a0wird es f\u00fcr jene sehr schwer. Dass auch sie sich wehren\u00a0und\u00a0auf die Idee kommen, sich mit <\/span><\/strong><span style=\"font-family: Arial\"><strong>einer Klage wegen Rufsch\u00e4digung zu kontern, ist klar. Denn: Solange eine\u00a0Schadenersatzklage\u00a0gegen den geschassten Ex-Manager wegen Managementfehlern nicht endg\u00fcltig vom Tisch ist, findet er &#8211; mit seinem ramponierten Image\u00a0&#8211; auch keinen neuen Job. Und das kann dauern, jahrelang &#8211; und so lange ist er im Job\u00a0blockiert.<\/strong><br \/>\n<\/span><\/p>\n<p dir=\"ltr\"><strong><span style=\"font-family: Arial\">\u00a0<\/span><\/strong><\/p>\n<p dir=\"ltr\"><strong><span style=\"font-family: Arial\">Herr Wybitul<\/span><span style=\"font-family: Arial\">, wie sch\u00e4tzen Sie die Aussicht solcher\u00a0Klagen von Managern wegen Rufsch\u00e4digung ein?<\/span><\/strong><span style=\"font-family: Arial\"><br \/>\n<\/span><\/p>\n<p dir=\"ltr\"><span style=\"font-family: Arial\">Wenn ein\u00a0 Manager<\/span> <span style=\"font-family: Arial\">allein\u00a0deshalb<\/span> <span style=\"font-family: Arial\">klagt, weil ein Unternehmen\u00a0seinen Vertrag k\u00fcndigt<\/span> <span style=\"font-family: Arial\">und auf\u00a0Schadensersatz klagt, d\u00fcrfte das in<\/span> <span style=\"font-family: Arial\">Deutschland<\/span> <span style=\"font-family: Arial\">keine\u00a0sonderlich gro\u00dfen Erfolgsaussichten haben<\/span><span style=\"font-family: Arial\">. <\/span><\/p>\n<p dir=\"ltr\"><span style=\"font-family: Arial\">Hinzukommt:\u00a0In der Regel ist ja allen Beteiligten daran gelegen, keinen gro\u00dfen Presserummel zu verursachen. Viele Aufhebungsvertr\u00e4ge enthalten ja aus genau diesem Grund abgestimmte Sprachregelungen, an denen sich Unternehmen und Manager dann bei der Kommunikation mit Dritten orientieren m\u00fcssen.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gibt es eine Konstellation, wann solch ein Klage Aussicht auf Erfog haben k\u00f6nnte?<\/strong><\/p>\n<p dir=\"ltr\"><span style=\"font-family: Arial\">Anders w\u00e4re die\u00a0Situation, wenn ein Unternehmen nachweislich unwahre ehrverletzende Behauptungen\u00a0\u00fcber einen Manager verbreitet. Aber auch hier w\u00e4re es einfacher, darauf zu\u00a0klagen, dass ein Gericht es dem Unternehmen verbietet, k\u00fcnftig unwahre<br \/>\nBehauptungen aufzustellen. Sehr viel schwieriger d\u00fcrfte es werden, Schadensersatz in Millionenh\u00f6he einzuklagen. Allein die Bezifferung eines\u00a0solchen<\/span> <span style=\"font-family: Arial\">urs\u00e4chlichen<\/span><span style=\"font-family: Arial\"> Schadens<\/span><span style=\"font-family: Arial\">\u00a0<\/span><span style=\"font-family: Arial\">ist h\u00e4ufig nicht m\u00f6glich. <\/span><\/p>\n<p dir=\"ltr\"><span style=\"font-family: Arial\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p dir=\"ltr\"><strong>Das sieht in den Vereinigten Staaten anders aus. Deshalb fordert Utz Claassen, der fr\u00fchere EnBW-Chef und kurzzeitige Boss von Solar Millennium\u00a0 jetzt 265 Millionen US-Dollar in den Vereinigten Staaten von dem Kraftwerksbauer wegen Besch\u00e4digung seiner Reputation. Welche Manager k\u00f6nnen\u00a0eine Klage in den USA anstrengen, wenn ihr Ex-Arbeitgeber ihnen schlecht hinterherredet oder sonstwie die Karriere besch\u00e4digt?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im Wesentlichen kommen hier Klagen gegen amerikanische Arbeitgeber oder US-Obergesellschaften des Arbeitgebers in Frage.\u00a0US-Gerichte nehmen jedoch nur Verfahren an, die einen Bezug zu den USA haben. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn eine m\u00f6gliche Rufsch\u00e4digung in den USA begangen wurde. Bereits eine E-Mail eines Managers aus dem US-Headquarter k\u00f6nnte\u00a0daf\u00fcr ausreichen.<\/p>\n<p>Auch eine Pressemeldung einer amerikanischen Obergesellschaft kann zur Zust\u00e4ndigkeit der US-Gerichte f\u00fchren. M\u00f6glichkeiten, die Karriere eines ausgeschiedenen Managers zu besch\u00e4digen, gibt es viele. Beispielsweise sagt ja schon der Ton einer Verlautbarung \u00fcber das Ausscheiden eines Managers viel \u00fcber das Ma\u00df an Wertsch\u00e4tzung aus, das das Unternehmen ihm noch entgegen bringt.<\/p>\n<p>Ein knapper Hinweis auf unterschiedliche Auffassungen zu Compliance-Themen kann dem weiteren beruflichen Fortkommen einer F\u00fchrungskraft durchaus schaden. Bei Top-Positionen ist zudem ja auch enorm wichtig, was der Ex-Arbeitgeber hinter vorgehaltener Hand kommuniziert. Das Ger\u00fccht, ein ausgeschiedener Manager sei korrupt, inkompetent oder nicht teamf\u00e4hig, ist schnell gestreut.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>An wen sollte sich ein Manager im Hinblick auf eine m\u00f6gliche Klage in den USA konkret wenden: An eine deutsche Kanzlei, eine US-Kanzlei oder besser eine deutsche Kanzlei mit US-Dependance?<\/strong><\/p>\n<p>Eine nur in Deutschland t\u00e4tige Kanzlei wird in aller Regel bestenfalls eine Empfehlung f\u00fcr einen guten US-Anwalt oder eine gute US-Kanzlei aussprechen k\u00f6nnen. Man kann sich nat\u00fcrlich auch direkt an eine reine US-Kanzlei wenden. Das setzt allerdings voraus, dass man genau wei\u00df, welche Kanzlei in diesem Rechtsgebiet wirklich gut ist. Einer der gro\u00dfen Vorteile wirklich international aufgestellter Kanzleien ist, dass die Anw\u00e4lte dort gewohnt sind, in Teams \u00fcber Grenzen hinweg zusammen zu arbeiten. Bei einer guten internationalen Kanzlei kriegt man ein weltweit einheitliches Qualit\u00e4tsniveau.<\/p>\n<p>Allerdings ist es f\u00fcr internationale Gro\u00dfkanzleien &#8211; wirtschaftlich\u00a0 gesehen &#8211; attraktiver, f\u00fcr Unternehmen zu arbeiten als f\u00fcr den betroffenen Manager. Daher ist es durchaus wahrscheinlich, dass eine internationale Wirtschaftskanzlei ein solches Mandat gar nicht \u00fcbernimmt.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>Wie w\u00fcrde die praktische Abwicklung einer solchen Klage in den USA ablaufen? Beauftragt man \u00fcber zum Beispiel\u00a0Hogan Lovells Deutschland die amerikanischen Kollegen?<\/strong><\/p>\n<p>H\u00e4ufig wenden sich Mandanten an den deutschen Anwalt, mit dem sie bereits zusammenarbeiten und dem sie vertrauen. Wir suchen uns dann die geeigneten Kollegen aus unseren US-B\u00fcros und arbeiten bei der Beratung des Mandanten eng zusammen. F\u00fcr eine gute Beratung muss man ja nicht nur das anwendbare Recht gut kennen, sondern auch den Mandanten und seine Bed\u00fcrfnisse.<\/p>\n<p>Und: Bei grenz\u00fcberschreitenden Sachverhalten m\u00fcssen zudem oft Vorschriften aus mehreren Rechtsgebieten beachtet werden. Aus einer Hand kann so etwas nur eine international aufgestellte Kanzlei bieten. Ein gutes Beispiel f\u00fcr einen solchen Sachverhalt sind etwa grenz\u00fcberschreitende Ermittlungen gegen Unternehmen und deren Vertreter, sogenannte Cross-Border Investigations. Bei solchen internen Untersuchungen arbeiten oft gro\u00dfe internationale Teams zusammen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ist eine Klage in den USA wirklich lohnenswerter als in Deutschland, weil\u00a0letztlich die zugesprochenen Schadensersatzsummen\u00a0h\u00f6her ausfallen?<\/strong><\/p>\n<p>Statistisch haben wir das\u00a0nicht ausgewertet. Aber in den USA sind die geforderten Summen oft tats\u00e4chlich deutlich h\u00f6her. Und auch dort enden viele Verfahren mit einem Vergleich. Schon aus diesem Grund kann es sich lohnen, mit eher unbescheidenen Forderungen ins Rennen zu gehen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch die Au\u00dfenwirkung solcher Verfahren. Wird vor (deutschen oder amerikanischen) Gerichten \u00fcber Wochen hinweg schmutzige W\u00e4sche \u00fcber Interna des Unternehmens gewaschen, f\u00fchrt das oft zu enorm schlechter Presse. So etwas kann den Nutzen von Werbeausgaben in Millionenh\u00f6he entwerten. Daher haben Unternehmen h\u00e4ufig ein gro\u00dfes Interesse daran, einen solchen Fall aus der Presse zu halten. Auch dies kann zu au\u00dfergerichtlichen Einigungen f\u00fchren, vor allem wenn sich abzeichnet, dass ein Prozess nicht gut f\u00fcr das betroffene Unternehmen verl\u00e4uft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie kann ein Manager das m\u00f6gliche Kostenrisiko im Hinblick auf eine solche Klage minimieren? Kann er von hier aus eine Klage nach US-Muster f\u00fchren, bei der der Anwalt im Erfolgsfall seine Prozente bekommt?<\/strong><\/p>\n<p>Die Kosten eines Verfahrens in den USA sind in der Tat sehr hoch. Das lohnt sich meines Erachtens nur f\u00fcr sehr exponierte Manager und nur, wenn es um wirklich hohe Summen geht. Andernfalls k\u00f6nnen schon die Anwaltskosten eines Verfahrens den eingeklagten Betrag durchaus \u00fcbersteigen. Es gibt zwar auch US-Anw\u00e4lte, die f\u00fcr Erfolgshonorare arbeiten, die meisten gro\u00dfen internationalen Kanzleien arbeiten allerdings eher gegen Stundenhonorar. Zudem arbeiten auch US-Anw\u00e4lte nur dann auf Erfolgsbasis, wenn sie gute Erfolgsaussichten sehen. Hier gibt es eine Vielzahl von M\u00f6glichkeiten, die Mandatsvereinbarung flexibel zu gestalten. Aber teuer wird so ein Verfahren in jedem Fall.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Tim Wybitul, Arbeitsrechtler der internationalen Kanzlei Hogan Lovells in Frankfurt \u00fcber Klagen gegen Ex-Arbeitgeber wegen Rufsch\u00e4digung &nbsp; Thomas Middelhoff will Klaus-Hubert G\u00f6rg, den Insolvenzverwalter seines Ex-Arbeitgebers Arcandor,\u00a0auf 120 Millionen Schadensersatz wegen Rufsch\u00e4digung verklagen. 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