{"id":643826,"date":"2012-05-06T16:26:56","date_gmt":"2012-05-06T14:26:56","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=643826"},"modified":"2012-05-06T16:26:56","modified_gmt":"2012-05-06T14:26:56","slug":"unternehmerhaftung-manager-am-pranger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2012\/05\/06\/unternehmerhaftung-manager-am-pranger\/","title":{"rendered":"Unternehmerhaftung: Manager am Pranger"},"content":{"rendered":"<p>Abgedruckt in wiwo 15\/2012 von <a href=\"void(0);\">Julia Leendertse<\/a> und <a href=\"void(0);\">Claudia T\u00f6dtmann<\/a><\/p>\n<p><strong>Verl\u00e4ngerte Verj\u00e4hrungsfristen, Umkehrung der Beweispflicht, Haftpflichtversicherungen, die nicht zahlen: Deutschlands Top-Manager stehen am Pranger. Die Folge: Vorst\u00e4nde und Aufsichtsr\u00e4te beharken sich mit teuren Rechtsgutachten. Wie der juristische Kleinkrieg Deutschlands Unternehmen l\u00e4hmt.<\/strong><\/p>\n<div>\n<div>\n<div>\n<p>Mindestens 5600 Fischer beklagen den Verlust ihrer Existenz, die Aktion\u00e4re von ThyssenKrupp Milliardenverluste. Und knapp jeder f\u00fcnfte der rund 180.000 ThyssenKrupp-Mitarbeiter weltweit wird an die Konkurrenz verkauft: Das ist die dramatische Bilanz einer guten Idee, die ThyssenKrupps Rolle als globaler Stahlgigant zementieren sollte, die aber in einer langen Kette von Pleiten, Pech und Pannen im Sumpf Brasiliens endete \u2013 der Bau eines Stahlwerks in einem ehemaligen Mangroven- und Fischlaichgebiet an der K\u00fcste.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>Errichtet auf einem Naturschutzgebiet auf schwammigem Grund, l\u00e4uft das Stahlwerk TKCSA vor den Toren Rio de Janeiros bis heute nicht auf vollen Touren. Daran \u00e4nderten auch Tausende von Stahlpf\u00e4hlen nichts, die in den morastigen Grund eingeschlagen wurden, um das schiefe Fundament zu reparieren.<\/p>\n<p><strong>Sind die Anw\u00e4lte-Gutachten \u00fcber Managerhaftung Bluff oder Befreiungsschlag?<\/strong><\/p>\n<p>Der Milliardenflop machte den Komplett-Umbau der deutschen Industrielegende ThyssenKrupp notwendig. Deshalb lie\u00df der Chefaufseher Gerhard Cromme erst von der Kanzlei Linklaters und zuletzt im vergangenen Dezember erneut von der Top-Kanzlei Hengeler Mueller per Gutachten pr\u00fcfen, ob der langj\u00e4hrige Vorstandsvorsitzende Ekkehard Schulz angesichts der schwer nachvollziehbaren und ewig andauernden Fehlplanungen gegen \u201eseine Sorgfaltspflichten als ordentlicher und gewissenhafter Gesch\u00e4ftsleiter\u201c versto\u00dfen haben k\u00f6nnte. Medienwirksam gab Cromme den harten Hund, der f\u00fcr kompromisslose Aufkl\u00e4rung sorgt.<\/p>\n<p>Dass versucht wird, Vorst\u00e4nde und Aufsichtsr\u00e4te in die Pflicht zu nehmen, statt sich bei Rechtsverst\u00f6\u00dfen gegenseitig zu schonen, dass Aufsichtsr\u00e4te durch m\u00f6glichst prominente Anwaltskanzleien checken lassen, ob ihre Vorst\u00e4nde oder auch sie selbst gegen Rechtspflichten versto\u00dfen haben, statt Verantwortung ungestraft nach unten zu delegieren, ist sicherlich zu begr\u00fc\u00dfen.<\/p>\n<p>Einerseits.<\/p>\n<p>Doch bei genauem Hinsehen stellt sich rasch die Frage: Ist der scheinbar gro\u00dfe, endg\u00fcltige Befreiungsschlag aus den F\u00e4ngen der Deutschland AG nichts als ein gro\u00dfer Bluff, um von der eigenen Verantwortung abzulenken?<\/p>\n<\/div>\n<div>Keine vier Wochen nachdem Cromme mit gro\u00dfem Aplomb die juristische Aufarbeitung der Brasilien-Pleite angek\u00fcndigt hatte, erteilte Deutschlands m\u00e4chtigster Konzernkontrolleur auf der Hauptversammlung von ThyssenKrupp Absolution auf h\u00f6chster Ebene. Sprach nicht nur Ekkehard Schulz, sondern auch sich selbst und allen \u00fcbrigen Vorstands- und Aufsichtsratskollegen des Stahlriesen von jedweder Verantwortung f\u00fcr das Debakel im Mangrovensumpf frei.<\/div>\n<div>\n<p>Kostenpunkt der Gutachten: 200.000 Euro, zulasten des Konzerns. Wohl einziger Zweck der teuren \u00dcbung: sich wie einst M\u00fcnchhausen am eigenen Schopf aus dem Morast ziehen. Denn nur die juristisch attestierte wei\u00dfe Weste verhinderte, dass die Manager wom\u00f6glich in die Haftungsfalle getappt w\u00e4ren. Und nicht nur die Karriere, sondern auch das eigene Verm\u00f6gen in Gefahr gebracht h\u00e4tten.<\/p>\n<p><strong>Avancieren Kanzleien Persilschein-Ausstellern f\u00fcr Manager ?<\/strong><\/p>\n<p>\u201eAnwaltskanzleien werden immer mehr zu Persilschein-Ausstellern f\u00fcr Manager\u201c, sagt Manuel Theisen, BWL-Professor an der Uni M\u00fcnchen und Herausgeber der Zeitschrift \u201eDer Aufsichtsrat\u201c. Sein Vorwurf: Hoch bezahlte Konzernlenker sicherten mittlerweile unternehmerische Entscheidungen juristisch ab und bestellten auch oft im Nachhinein noch horrend teure Gutachten. Dasselbe gelte f\u00fcr deren Kontrolleure, die Aufsichtsr\u00e4te, moniert der Corporate-Governance-Experte. Die Gutachten, die ThyssenKrupp-Aufsichtsratschef Cromme in Auftrag gegeben h\u00e4tte, erweckten den Anschein, dass Manager und Aufsichtsr\u00e4te wie im Monopoly-Spiel nur eine Befreiungskarte zu ihrer Entlastung ziehen m\u00fcssten, auf der steht: \u201eGehen Sie nicht in das Gef\u00e4ngnis&#8230;\u201c, und schon w\u00e4ren sie jegliche Verantwortung los.<\/p>\n<p>\u201eDoch Aufsichtsr\u00e4te tragen h\u00f6chstpers\u00f6nlich die Verantwortung f\u00fcr die Kontrolle der Vorstandsarbeit. Der Aufsichtsrat ist die Kontrollinstanz \u2013 nicht externe Juristen, die ohnehin das schreiben, was ihnen ihr Auftraggeber an Material zur Verf\u00fcgung stellt\u201c, sagt Theisen und warnt vor einer \u201egef\u00e4hrlichen Gutachteritis\u201c.<\/p>\n<\/div>\n<p><strong>F\u00fcr Verfolgte Manager wird\u00b4s jetzt schwerer: Sie sind in der Beweispflicht<\/strong><\/p>\n<div>Hei\u00dft im Klartext: Seit Vorst\u00e4nde in deutschen Konzernen im Schnitt alle sechs Jahre ausgewechselt werden und Aufsichtsr\u00e4te nicht mehr davor zur\u00fcckschrecken, der eigenen Chefetage \u00f6ffentlich die Staatsanwaltschaft auf den Hals zu hetzen, reiben sich Deutschlands Top-Anw\u00e4lte die H\u00e4nde: Weil jeder Top-Manager, ob Aufsichtsrat oder frisch bestellter Vorstandschef, vor allem darauf achtet, dass seine Weste sauber bleibt, beauftragt er vorsichtshalber gleich mehrere hoch bezahlte Anw\u00e4lte oder Wirtschaftspr\u00fcfer \u2013 oft schon beim kleinsten Verdacht, dass ein Vorg\u00e4nger oder Kollege Dreck am Stecken haben k\u00f6nnte.<\/div>\n<div>\n<p>Hinzu kommt: In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber die Daumenschrauben nach und nach angezogen. Erst hat er die Beweislast umkehrt, sodass nicht das Unternehmen einem (Ex-)Vorstand oder Aufsichtsrat Versagen nachweisen muss \u2013 der Manager muss selbst beweisen, dass er eine saubere Weste hat. Und das seit 2010 nicht mehr nur bezogen auf eine Verj\u00e4hrungsfrist von f\u00fcnf, sondern bis zu zehn Jahre. Was auch die Haftungsfalle weiter \u00f6ffnet: Denn die G\u00fcltigkeit der Managerversicherungen bezieht sich in der Regel nicht auf den Zeitpunkt, in dem der Schaden entstanden ist. Sondern auf den, zu dem eine Forderung geltend gemacht wird. Ein juristisches Damoklesschwert, auf das die Managerversicherungen meist noch nicht eingestellt sind.<\/p>\n<p><strong>Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Manager und Firmen gegenseitig jahrelang verklagen, steigt<\/strong><\/p>\n<p>So wird die unselige Spirale aus der Ma\u00dflosigkeit einzelner Top-Manager und den Urteilen realit\u00e4tsferner Richter noch verst\u00e4rkt, weil die Wahrscheinlichkeit, dass sich Manager und Unternehmen \u00fcber Jahre gegenseitig verklagen k\u00f6nnen, steigt.<\/p>\n<p>\u201eDie Juristerei dr\u00e4ngt in alle Bereiche unserer Gesellschaft hinein, auch in die Wirtschaft\u201c, sagt Wirtschaftsstrafrechtler J\u00fcrgen Wessing aus D\u00fcsseldorf: \u201eManager und Kontrolleure k\u00f6nnen guten Gewissens aus dem Bauch heraus heute keine Entscheidungen mehr f\u00e4llen \u2013 daf\u00fcr ist die Rechtslage heute zu komplex.\u201c<\/p>\n<p>Entscheidender Wendepunkt in der Rechtsprechung: das Mannesmann-Urteil von 2006. Das Strafverfahren wegen schwerer Untreue gegen Ex-Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk, Aufsichtsratskollegen und Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und den einstigen IG-Metall-Chef und Arbeitnehmeraufsichtsrat Klaus Zwickel wurde zwar eingestellt. Aber f\u00fcr die rund 57 Millionen Euro Sonderpr\u00e4mien und Pensionsabfindungen, die sie so gro\u00dfz\u00fcgig verteilt hatten, zahlten sie Strafen in H\u00f6he von 5,8 Millionen Euro.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<div>\n<div>\n<div>Das BGH-Urteil machte deutlich, dass Aufsichtsr\u00e4te \u2013 auch diejenigen, die auf der Arbeitnehmerbank sitzen \u2013 sich strafbar machen, wenn sie Pr\u00e4mien ohne Nutzen f\u00fcr das Unternehmen verteilen. Und es wirkte sich \u201ewie eine Arbeitsbeschaffungsma\u00dfnahme f\u00fcr Anw\u00e4lte und Verg\u00fctungsberater aus\u201c, moniert Gerhard Strate, Strafverteidiger aus Hamburg.<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div>\n<p>Weil Manager schlicht nicht mehr einsch\u00e4tzen k\u00f6nnen, ob sie f\u00fcr eine unternehmerische Entscheidung haftbar gemacht werden k\u00f6nnen, sichern sie sich \u00fcber juristische Gutachten ab. \u201eDiese Entwicklung ist alles andere als gut\u201c, moniert Wessing: Entscheidungen z\u00f6gen sich in die L\u00e4nge, entschieden wird stets zugunsten gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Risikominimierung. \u201eAm Ende haben Manager rechtssichere Entscheidungen, aber Unternehmen erfolgreich f\u00fchren k\u00f6nnen sie so nicht.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<div><strong>Die Bei\u00dfhemmung in der Managerkaste ist perdu<\/strong><\/div>\n<\/div>\n<div>\n<p>Die Folge: Kein Richter, kein Anbieter einer kostspieligen Manager-Haftpflichtversicherung, kein Anlegeranwalt oder Insolvenzverwalter soll auf die Idee kommen, ein Manager sei unt\u00e4tig geblieben.<\/p>\n<p>Grundlage dieser Entwicklung, die durch die Finanzkrise weiter Fahrt aufgenommen hat, ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Darin wird der Aufsichtsrat des Rechtsschutzversicherers Arag bezichtigt, fahrl\u00e4ssig gegen das Wohl des Unternehmens versto\u00dfen zu haben. Der Grund: Die Kontrolleure h\u00e4tten tatenlos dabei zugeschaut, wie der Vorstand das Unternehmen gesch\u00e4digt habe. Ein Urteil, das klarmachte, dass Aufsichtsrat und Vorstand eben nicht auf derselben Seite stehen. Der eine kontrolliert, der andere leitet \u2013 was im Schadensfall bedeutet, dass sie auch gegenl\u00e4ufige Interessen verfolgen.<\/p>\n<p>Weil sie bef\u00fcrchteten, von Managerkollegen vor den Kadi gezogen zu werden, hielten sich viele Manager und Kontrolleure nach dem Arag-Urteil zun\u00e4chst mit Gerichtsverfahren gegen die eigene Kaste zur\u00fcck. Seit der S\u00e4uberungsaktion im Siemens-Korruptionsskandal hat die Bei\u00dfhemmung in der Managerkaste deutlich nachgelassen: 2008 hatte Siemens-Aufsichtsratschef Cromme dem langj\u00e4hrigen Konzern-CEO und sp\u00e4teren Chefkontrolleur Heinrich v. Pierer, neun Vorstandsmitgliedern sowie dem stellvertretenden Aufsichtsratschef Karl-Hermann Baumann per Gutachten der Kanzlei Hengeler Mueller massive Pflichtverst\u00f6\u00dfe attestieren lassen und gleichzeitig sich selbst aus der Schusslinie gebracht. Die Vorw\u00fcrfe wurden gerichtlich nie erwiesen.<\/p>\n<p><strong>Perspektive: Management by Gutachten<\/strong><\/p>\n<p>Dennoch lie\u00dfen sich bis auf Ex-Siemens-Finanzvorstand Heinz-Joachim Neub\u00fcrger die betroffenen Manager auf Vergleichszahlungen aus ihrem privaten Verm\u00f6gen ein und verlie\u00dfen das Unternehmen. Cromme jedoch, der schon zu Zeiten der schwarzen Kassen bei Siemens als normales Aufsichtsratsmitglied im Pr\u00fcfungsausschuss des Kontrollgremiums gesessen hatte, manifestierte seine Macht als Chefaufr\u00e4umer. Die F\u00e4higkeit, im richtigen Moment per Management by Gutachten die Aufmerksamkeit von sich abzulenken und andere in die Schusslinie zu bringen, ist seither \u00fcberlebenswichtig geworden.<\/p>\n<p>\u201eBei Verdacht auf Korruption oder Kartellrechtsverst\u00f6\u00dfen trennten sich die Unternehmen fr\u00fcher von den Managern aus der zweiten oder dritten F\u00fchrungsebene. Die Nummer eins jedoch sch\u00fctzte man und zahlte ihm auch den teuren Strafverteidiger\u201c, sagt Franz-Josef Schillo, Strafrechtler der Kanzlei Noerr. \u201eHeute dagegen herrscht auch auf der Top-Etage immer \u00f6fter Null-Toleranz. Die Unternehmen opfern jetzt auch den Mann an der Spitze und kooperieren mit der Staatsanwaltschaft.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<div>\n<div>Was auf den ersten Blick nach einem neuen Bem\u00fchen um Transparenz und gute Unternehmensf\u00fchrung aussieht, ist in den meisten F\u00e4llen doch nicht mehr als eine verlogene Selbstreinigungsshow. Denn um die eigene Glaubw\u00fcrdigkeit und das gute Image des Unternehmens wieder herzustellen, stilisiert sich der Aufsichtsrat selbst zum Opfer, das hintergangen wurde. Erkl\u00e4rt sich zum Gesch\u00e4digten und verfolgt den eigenen Vorstand mit juristischer Sch\u00fctzenhilfe. Die vornehmliche Funktion des bestellten Gutachters: das verlorene Vertrauen in die Spitze des Unternehmens wiederherzustellen und staatliche Ermittlungen obsolet zu machen, um Imagesch\u00e4den, aber auch Geld- und Haftstrafen zu vermeiden.<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div>\n<p>F\u00fcr das Schreiben der Gutachten engagiert man Anw\u00e4lte der namhaftesten Adressen \u2013 in der Branche auch Mietm\u00e4uler genannt \u2013 und serviert diese als Schutzschild der Presse. Ganz so, als seien sie unabh\u00e4ngige Rechtsgelehrte und keine Dienstleister, die auf Stundenhonorarbasis f\u00fcr sie arbeiten. Sie legen Argumentationsketten zurecht, die mit dem Anspruch richterlicher Urteile daherkommen und Mitarbeiter, Aktion\u00e4re und Journalisten von kritischen Nachfragen abhalten sollen. Dass das Unternehmen die Anw\u00e4lte als Gutachter bezahlt und die Annahmen und Ermittlungen dieser Autoren wom\u00f6glich nicht fair und unvoreingenommen sind, f\u00e4llt erst mal nicht auf. Und erstickt gleichzeitig im Keim m\u00f6gliche Prozesse, die Anlegeranw\u00e4lten oder Kartellbeh\u00f6rden Argumente f\u00fcr Millionenklagen oder Bu\u00dfgeldbescheide liefern k\u00f6nnten.<\/p>\n<\/div>\n<h2><\/h2>\n<div><strong>Gutachten n\u00fctzen nicht dem Unternehmen, nur den Managern pers\u00f6nlich<\/strong><\/div>\n<div>\n<p>Die Folge: Statt Forderungen gegen das eigene Top-Management an die gro\u00dfe Glocke zu h\u00e4ngen, versuchen Unternehmen, sich im Stillen zu einigen \u2013 und dem in Ungnade gefallenen Kollegen die drohende Zivilklage auf Schadensersatz mit Verzicht auf Versorgungsanspr\u00fcche nach dem Ausscheiden zu ersparen. Die meisten Kanzleien, hei\u00dft es in der Branche, seien auf diese Kungelei vorbereitet \u2013 mit entsprechend vorformulierten Gutachten.<\/p>\n<p>\u201eStatt zum Wohle des Unternehmens zu handeln, werfen Vorst\u00e4nde und Aufsichtsr\u00e4te das Geld der Aktion\u00e4re aus dem Fenster, nur um sich selbst abzusichern\u201c, sagt Frank Romeike, Experte f\u00fcr Risikomanagement aus M\u00fcnchen. \u201eDiese bezahlten Kanzleigutachten sind nicht mehr als PR-Tricks.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>&#8222;Aus Sicht der Aktion\u00e4re sind Gutachten oft nur rausgeworfenes Geld&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Wie man sich mithilfe solcher Gutachten aus der Schusslinie ziehen kann, zeigt das Beispiel Talanx\/Gerling. Vor gut drei Jahren war der Versicherer in die Offensive gegangen und gestand vor der versammelten Presse ein, dass er 2004 \u00fcber einen Zeitraum von zehn Tagen die Verbindungsdaten von Telefonaten und E-Mails seiner Mitarbeiter ausgewertet hatte. Noch bevor sich eventuelle Kritiker dieser Praxis zu Wort melden konnten, zog die Unternehmensspitze ein Gutachten der renommierten Kanzlei Hengeler Mueller aus dem \u00c4rmel. Fazit: Nat\u00fcrlich habe es sich um eine Bespitzelungsaktion gehandelt, doch die sei in Ordnung gewesen.<\/p>\n<p>Mehr noch: Fusionspartner Gerling habe herausfinden wollen und m\u00fcssen, wo das Leck im eigenen Hause zur Redaktion eines Wirtschaftsmagazins lag. Betriebsinterna vom strauchelnden Versicherer Gerling waren unter der Hand an die Journalisten weitergegeben worden. Dieses Leck zu stopfen sei ihre Rechtspflicht gewesen. Schlie\u00dflich seien Insiderinformationen von b\u00f6rsennotierten Gesellschaften \u201epures Gold wert\u201c, und man m\u00fcsse die Anleger sch\u00fctzen \u2013 zur Not eben per Spitzelei.<\/p>\n<p>\u201eTats\u00e4chlich dienen neun von zehn Gutachten nur dazu, das Haftungsrisiko des Aufsichtsrats oder des Vorstands zu begrenzen\u201c, sagt Ulrich T\u00f6dtmann, Partner der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn und Honorarprofessor an der Uni Mannheim. \u201eAus Sicht der Aktion\u00e4re sind sie oft nur rausgeworfenes Geld. Unterm Strich liegt es aber auch in ihrem Interesse, wenn die Gesellschaft nicht mit kostspieligen Schadensersatzklagen belastet wird.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<div>\n<div>\u00a0V\u00f6llig ohne Risiko ist die zunehmende Gutachteritis f\u00fcr die Manager und ihre Kontrolleure indes auch nicht. Wer bei der Beauftragung von Gutachten allzu gro\u00dfz\u00fcgig mit fremdem Geld umgeht, weil er sich pers\u00f6nlich absichern will, k\u00f6nnte sich in Zukunft allein deshalb schon den Vorwurf gefallen lassen m\u00fcssen, gegen das Wohl des Unternehmens versto\u00dfen zu haben. \u201eEs ist ein Skandal, dass die Aktion\u00e4re die Kosten f\u00fcr die juristischen Sonderpr\u00fcfungen von Cromme &amp; Co. tragen m\u00fcssen, aber noch nicht einmal das Recht haben, Einblick in die Gutachten zu nehmen\u201c, moniert Markus Dufner, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Dachverbands der Kritischen Aktion\u00e4re in K\u00f6ln. Auch weil die Anw\u00e4lte ihre Gutachten regelm\u00e4\u00dfig mit einschr\u00e4nkenden Formulierungen best\u00fccken, um ihr eigenes Haftungsrisiko zu minimieren. So l\u00e4sst sich ihr Wert von au\u00dfen kaum beurteilen. Kein Wunder, dass die Kritik an den gutachterlichen Absicherungstaktiken w\u00e4chst.<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div>\n<p>So weckte beispielsweise der Vergleichsvorschlag \u00fcber 812 Millionen Euro zwischen der Deutschen Bank und den Erben des Medienmoguls Leo Kirch anscheinend schlafende Hunde. Auch wenn Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann den zehn Jahre w\u00e4hrenden Rechtsstreit mit der Kirch Gruppe vor seinem Ausscheiden aus der Bank gern vom Tisch gehabt h\u00e4tte angesichts der rund 40 Gerichtsverfahren und vielen Millionen Euro, die die Deutsche Bank f\u00fcr Anw\u00e4lte und Gutachter in der Sache bereits investiert hatte, emp\u00f6rten sich Aktion\u00e4rssch\u00fctzer wie J\u00fcrgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung f\u00fcr Wertpapierbesitz (DSW), warum die Bank einen Vergleich mit Kirch nicht schon fr\u00fcher ausgehandelt h\u00e4tte.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>Die Deutsche Bank lie\u00df den Vergleich schlie\u00dflich auch platzen. Die Siegchancen erschienen der Deutschen Bank vor Gericht wohl auch zu gro\u00df, um einen Vergleich abzuschlie\u00dfen. Im Klartext: Die Aktion\u00e4re h\u00e4tten m\u00f6glicherweise die hohe Vergleichssumme sowie das viele in den Rechtsstreit bereits investierte Geld als Veruntreuung ihres Verm\u00f6gens auslegen, die Deutsche Bank deshalb anzeigen und verklagen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Auf Ablehnung bei Aktion\u00e4ren stie\u00df auch ein Vorhaben des neuen Balda-Vorstandschef Dominik M\u00fcser: Der hatte j\u00fcngst vorgeschlagen, per freiwilliger Sonderpr\u00fcfung durch die Kanzlei Hengeler Mueller kl\u00e4ren zu lassen, ob sowohl sein Vorg\u00e4nger Rainer Mohr als auch der Aufsichtsrat des Medizintechnikproduzenten sich im Zuge des geplanten Verkaufs der Balda-Beteiligung am taiwanesischen Hersteller TPK etwas zuschulden kommen haben lassen.<\/p>\n<p>Hintergrund dieser Entscheidung: Ex-Balda-Vorstandschef Mohr hatte im Fr\u00fchjahr 2011 angek\u00fcndigt, Baldas TPK-Aktien zu verkaufen und den Erl\u00f6s unter anderem f\u00fcr eine Sonderaussch\u00fcttung zu nutzen. Laut Balda-Gro\u00dfaktion\u00e4r Octavian blockierte der Balda-Aufsichtsrat aber diesen Schritt mehrfach, die TPK-Aktien verloren zwischenzeitlich rund 350 Millionen Euro an Wert. Der New Yorker Hedgefonds Octavian, mit gut acht Prozent an Balda beteiligt, wirft deshalb dem Balda-Aufsichtsrat vor, gegen das Wohl des Unternehmens versto\u00dfen zu haben.<\/p>\n<p><strong>Die Prozess-AG<\/strong><\/p>\n<p>Der Balda-Aufsichtsrat hingegen verweist darauf, dass Verkaufsversuche des fr\u00fcheren Vorstands nur verschoben wurden, weil sie schlecht vorbereitet waren. Mit der freiwilligen Sonderpr\u00fcfung wolle der neue Balda-Chef Dominik M\u00fcser Transparenz \u00fcber die Vorg\u00e4nge und damit Ruhe ins Unternehmen bringen.<\/p>\n<p>Weil Octavian offensichtlich auch dem neuen Vorstand aber abspricht, gen\u00fcgend Unabh\u00e4ngigkeit vom Balda-Aufsichtsrat mitzubringen, um ein glaubw\u00fcrdiger Auftraggeber eines neutralen Gutachters zu sein, will der Finanzinvestor auf der Hauptversammlung im Mai einen eigenen Sonderpr\u00fcfer durchsetzen. Gelingt es Octavian nicht, eine Mehrheit f\u00fcr eine solche Sonderpr\u00fcfung zu organisieren, k\u00f6nnte der Investor ein Gutachten auf dem Gerichtsweg erwirken. \u201eEs besteht die Gefahr\u201c, sagt DSW-Aktion\u00e4rssch\u00fctzer Thomas Hechtfischer, \u201edass die Balda AG zur Prozess-AG wird.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>&#8222;Kontrollwahn erdr\u00fcckt das Unternehmertum&#8220;<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<div>\n<ul>Dass nicht jeder Entscheid bestellter Juristen wasserdicht ist, bewies j\u00fcngst das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Fall Ision AG, einer Internet-Firma, die unter anderem von Alexander Falk geleitet wurde. Der Erbe des Stadtplanverlags wurde wegen versuchten Millionenbetrugs zu vier Jahren Gef\u00e4ngnis verurteilt. Er hatte den Wert seiner Internet-Firma durch Scheinrechnungen manipuliert, um einen h\u00f6heren Verkaufswert zu erzielen. Er habe auf den Rat seiner Anwaltskanzlei vertraut, die ihn bei der fehlgeschlagenen Kapitalma\u00dfnahme falsch beraten hatte, sagte Falk vor Gericht. Doch seine Argumentation \u00fcberzeugte die Richter nicht: Ein Vorstand m\u00fcsse eine Gesellschaft unter eigener Verantwortung leiten und habe die Gesch\u00e4fte der Gesellschaft zu f\u00fchren, so das Urteil des Bundesgerichtshofs. Deshalb m\u00fcsse sich ein Vorstand vergewissern, ob der hinzugezogene Berater nicht nur fachlich qualifizierter Spezialist, sondern vor allem unabh\u00e4ngig sei.<\/ul>\n<\/div>\n<div>\n<p>\u201eWir brauchen mutigere Anw\u00e4lte, die sich nicht als Mietm\u00e4uler hergeben. Und eine Wende in der Rechtsprechung\u201c, sagt Strafverteidiger Wessing. \u201eUnternehmer, aber auch ihre Manager m\u00fcssten das Recht haben, vern\u00fcnftige unternehmerische Risiken eingehen zu d\u00fcrfen. Eine Gesellschaft, die glaubt, nur durch Kontrollwahn etwas zum Besseren wenden zu k\u00f6nnen, erdr\u00fcckt auf Dauer das Unternehmertum.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div>\n<h4>Bei welchen Entscheidungen Vorst\u00e4nde und Aufsichtsr\u00e4te nicht f\u00fcr Unternehmenssch\u00e4den haften m\u00fcssen<\/h4>\n<ul>\n<li>\n<h5>Entscheidungen auf der Grundlage von Prognosen<\/h5>\n<div>\n<p>Vorst\u00e4nde und Aufsichtsr\u00e4te m\u00fcssen nicht f\u00fcr Unternehmenssch\u00e4den haften, wenn eine unternehmerische Entscheidung vorliegt, die durch Prognosen und damit durch nicht justiziable Einsch\u00e4tzungen gekennzeichnet ist.<\/p>\n<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<h5>Entscheidungen auf der Grundlage von angemessenen Informationen<\/h5>\n<div>\n<p>Vorst\u00e4nde und Aufsichtsr\u00e4te m\u00fcssen nicht f\u00fcr Unternehmenssch\u00e4den haften, wenn sie auf der Grundlage angemessener Information getroffen wurden. Eine rein formale Absicherung durch Einholung externen Rats reicht nicht.<\/p>\n<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<h5>Entscheidungen, die die Ertragskraft langfristig st\u00e4rken<\/h5>\n<div>\n<p>Vorst\u00e4nde und Aufsichtsr\u00e4te m\u00fcssen nicht f\u00fcr Unternehmenssch\u00e4den haften, wenn sie die Ertragskraft des Unternehmens langfristig st\u00e4rken und dessen Wettbewerbsf\u00e4higkeit sichern wollten. Dies trifft nicht zu, wenn mit der Entscheidung in v\u00f6llig unverantwortlicher Weise Risiken falsch bewertet und eingegangen werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<h5>Entscheidungen, mit denen keine eigenen Interessen verfolgt wurden<\/h5>\n<div>\n<p>Vorst\u00e4nde und Aufsichtsr\u00e4te m\u00fcssen nicht f\u00fcr Unternehmenssch\u00e4den haften, wenn sie mit der Entscheidung keine eigenen Interessen verfolgt haben.<\/p>\n<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<h5>Entscheidungen, die in gutem Glauben getroffen wurden<\/h5>\n<div>\n<p>Vorst\u00e4nde und Aufsichtsr\u00e4te m\u00fcssen nicht f\u00fcr Unternehmenssch\u00e4den haften, wenn der Vorstand in gutem Glauben gehandelt hat \u2013 also die Informationsgrundlage nicht evident unzureichend und die Entscheidung nicht objektiv vollkommen unvern\u00fcnftig und damit offensichtlich ungeeignet war, um das Wohl der Gesellschaft zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<\/div>\n<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abgedruckt in wiwo 15\/2012 von Julia Leendertse und Claudia T\u00f6dtmann Verl\u00e4ngerte Verj\u00e4hrungsfristen, Umkehrung der Beweispflicht, Haftpflichtversicherungen, die nicht zahlen: Deutschlands Top-Manager stehen am Pranger. Die Folge: Vorst\u00e4nde und Aufsichtsr\u00e4te beharken sich mit teuren Rechtsgutachten. Wie der juristische Kleinkrieg Deutschlands Unternehmen &hellip; <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2012\/05\/06\/unternehmerhaftung-manager-am-pranger\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[1605,1603,1598,1601,1600,1570,1595,1363,1599,513,1604,590,731,736,1597,1596,966,1602,1045],"class_list":["post-643826","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-alexander-falk","tag-balda","tag-ekkehard-schulz","tag-frank-romeike","tag-franz-josef-schillo","tag-gerhard-cromme","tag-gutachten","tag-haftung","tag-heinz-joachim-neuburger","tag-hengeler-mueller","tag-ision","tag-jurgen-wessing","tag-manager","tag-managerhaftung","tag-manuel-theisen","tag-norr","tag-siemens","tag-talanxgerling","tag-thyssenkrupp"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/643826","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=643826"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/643826\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=643826"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=643826"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=643826"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}