{"id":643741,"date":"2012-04-21T15:32:43","date_gmt":"2012-04-21T13:32:43","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=643741"},"modified":"2012-04-21T15:32:43","modified_gmt":"2012-04-21T13:32:43","slug":"klage-deutscher-manager-in-den-usa-profitable-manager-klagen-gegen-den-ex-arbeitgeber-exklusiv-interview-mit-arbeitsrechtler-boris-dzida-von-freshfields","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2012\/04\/21\/klage-deutscher-manager-in-den-usa-profitable-manager-klagen-gegen-den-ex-arbeitgeber-exklusiv-interview-mit-arbeitsrechtler-boris-dzida-von-freshfields\/","title":{"rendered":"Klage deutscher Manager in den USA: Profitable Manager-Klagen gegen den Ex-Arbeitgeber. Exklusiv-Interview mit Arbeitsrechtler Boris Dzida von Freshfields"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_641917\" style=\"width: 160px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2011\/09\/dzidafreshfields.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-641917\" class=\"size-full wp-image-641917\" title=\"dzidafreshfields\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2011\/09\/dzidafreshfields.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-641917\" class=\"wp-caption-text\">Boris Dzida, Freshfields<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Herr Dzida, der\u00a0Ex-Vorstandschef von\u00a0Solar Millennium und davor bei EnBW, Utz Claassen, hat offenbar Solar Millennium als seinen Ex-Arbeitgeber in den USA vor einem kalifornischen Gericht auf 265 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt. K\u00f6nnen deutsche Manager \u00fcberhaupt vor US-Gerichten klagen?<\/strong><\/p>\n<p>Das geht, wenn ein Manager einen Aufh\u00e4nger findet, damit sich ein US-Gericht f\u00fcr zust\u00e4ndig erkl\u00e4rt. Und zwar auch dann, wenn der deutsche Manager gar nicht in den USA arbeitet, sondern auf der anderen Seite der Weltkugel. Beispielsweise wenn ein deutscher Manager eines US-Konzerns entlassen wird\u00a0und der CEO der US-Gesellschaft nach seiner Entlassung L\u00fcgen \u00fcber ihn in der \u00d6ffentlichkeit verbreitet, dann kann ein amerikanisches Gericht durchaus die Klage annehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Soviel zur formalen Zust\u00e4ndigkeit. Aber kann ein Manager klagen, weil seine fr\u00fchere Company seinen guten Ruf besch\u00e4digt und seine Karriere damit gef\u00e4hrdet?<\/strong><\/p>\n<p>Ja, in den USA ist es an der Tagesordnung, es h\u00e4ufig vor, dass entlassene Manager ihre ehemalige Firma wegen Rufsch\u00e4digung verklagen &#8211; sobald sich ihre fr\u00fcheren Vorgesetzen oder Kollegen in der \u00d6ffentlichkeit abf\u00e4llig \u00fcber sie \u00e4u\u00dfern und nachtreten. Wer will sich schon seine Karriere so einfach ruinieren lassen, nachdem er \u00fcber Jahre oder Jahrzehnte so hart daran gearbeitet hat.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Das w\u00e4ren also die amerikanischen Manager in den USA oder deutsche Manager, die f\u00fcr ein US-Unternehmen arbeiten. Die haben dann wom\u00f6glich eine Chance auf viel h\u00f6here Summen, als sie sie hier bekommen k\u00f6nnten. Gibt es weitere Kandidaten, die in den Vereinigten Staaten gegen ihre Arbeitgeber klagen k\u00f6nnen?<\/strong><\/p>\n<p>Durchaus. Deutsche Manager beispielsweise, die in die US-Niederlassung eines deutschen Unternehmens entsandt worden und deren Karriere dort von ihrer Company gef\u00e4rdet oder gar zerst\u00f6rt wird. Vielleicht indem man ihnen dort unterstellt, Kunden bestochen oder Firmengelder veruntreut zu haben. Wenn solche Anschuldigungen leichtfertig erhoben werden oder schlimmstenfalls sogar frei erfunden sind, k\u00f6nnen diese Leute ebenfalls eine Schadensersatzklage in den USA erheben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>&#8230;mit Aussicht auf wesentlich h\u00f6here Entsch\u00e4digungssummen als hierzulande?<strong> 265 Millionen US-Dollar Schadensersatz, wie Utz Claassen sie nun fordert, klingen f\u00fcr deutsche Verh\u00e4ltnisse astronomisch.<\/strong><\/strong><\/p>\n<p>Das ist aber bei Top-Managern in den USA nicht v\u00f6llig ungew\u00f6hnlich. Vor f\u00fcnf Jahren ging ein Fall durch die Presse, in dem zwei F\u00fchrungskr\u00e4fte eines US-Unternehmens unter gro\u00dfer Anteilnahme der Medien fristlos entlassen wurden. Anschlie\u00dfend gingen sie wegen Rufsch\u00e4digung, falscher Anschuldigung und Beleidigung\u00a0gegen das Unternehmen vor: Der eine Manager verlangte &#8211; Presseberichten zufolge &#8211; 600 Millionen US-Dollar, der andere nur 75 Millionen als Schadensersatz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>In Deutschland undenkbar.<\/strong><\/p>\n<p>In der Tat. Und deshalb ist es so reizvoll, nach einem Aufh\u00e4nger f\u00fcr die Zust\u00e4ndigkeit eines US-Gerichts zu suchen. Dann spielt der Fall gleich in einer ganz anderen Liga.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Welche Risiken geht ein deutscher Manager ein, wenn er vor einem US-Gericht klagt?<\/strong><\/p>\n<p>Wenn er einen Aufh\u00e4nger f\u00fcr eine US-Zust\u00e4ndigkeit gefunden hat, dann sollte er vor Klageerhebung noch einmal\u00a0gut \u00fcberlegen, ob in den letzten Jahren Boni oder\u00a0sonstige Incentives direkt von der US-Gesellschaft erhalten hat. Wenn ja, dann\u00a0muss er damit rechnen, dass die US-Firma zum Gegenschlag ausholt und die Bonuszahlungen zur\u00fcckfordert. Denn US-Bonuspl\u00e4ne sehen sehr oft sogenannte claw-back-Klauseln\u00a0vor: die geben der Company das Recht, von dem Manager Bonuszahlungen fr\u00fcherer Jahre zur\u00fcck zu\u00a0fordern, wenn sie ihm fristlos gek\u00fcndigt hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Und dann haben Manager die Chance, ein paar hundert Millionen Dollar Schadensersatz zu erhalten?<\/strong><\/p>\n<p>In einem Punkt ist es nicht anders als in Deutschland: Meistens vergleicht man sich am Ende. Und eine sogenannte sportliche Schadensersatzforderung f\u00fchrt oft dazu, dass sich der Vergleich f\u00fcr den Manager lohnt. \u00dcberspannt er dagegen den Bogen, schaltet das angegriffene Unternehmen dagegen auf Krisenmodus und verteidigt sich mit allen Mitteln. Dann kann es auch schon mal vorkommen, dass sich der Manager die Z\u00e4hne ausbei\u00dft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wann w\u00fcrden sie einem deutschen Manager k\u00fcnftig ab- oder zuraten, in den USA zu klagen?<\/strong><\/p>\n<p>So eine Klage in den USA ist mit hohem Aufwand verbunden, deshalb lohnt es sich meist nur bei Top-Managern, die sich eine substantielle Schadensersatzsumme versprechen. Au\u00dferdem sind gute Anw\u00e4lte auch in den USA teuer &#8211; allerdings kann man dort anders als in Deutschland oftmals einen Deal aushandeln, wonach der Anwalt zumindest teilweise erfolgsabh\u00e4ngig bezahlt wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Herr Dzida, der\u00a0Ex-Vorstandschef von\u00a0Solar Millennium und davor bei EnBW, Utz Claassen, hat offenbar Solar Millennium als seinen Ex-Arbeitgeber in den USA vor einem kalifornischen Gericht auf 265 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt. 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