{"id":643290,"date":"2012-03-04T22:17:17","date_gmt":"2012-03-04T21:17:17","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=643290"},"modified":"2012-03-04T22:49:25","modified_gmt":"2012-03-04T21:49:25","slug":"wenn-das-variable-einkommen-ins-bodenlose-fallt-weil-die-firma-umorganisiert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2012\/03\/04\/wenn-das-variable-einkommen-ins-bodenlose-fallt-weil-die-firma-umorganisiert\/","title":{"rendered":"Wenn das variable Einkommen ins Bodenlose f\u00e4llt, weil die Firma umorganisiert"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Bundesarbeitsgericht entschied gerade einen Fall, der jeden Angestellten interessieren d\u00fcrfte, der einen beachtlichen Teil seines Gehalts variabel, erfolgsbezogen erh\u00e4lt. Im konkreten Fall klagte ein Versicherungsvertreter aus dem Raum M\u00fcnchen seine Company\u00a0 auf Schadensersatz, weil sie es ihm als Arbeitgeber unm\u00f6glich mache, seine Provision zu verdienen. W\u00e4hrend er fr\u00fcher zwischen 200.000 und 300.000 Euro pro Jahr erhielt, waren es 2008 nur noch 99.000 Euro. Jedoch: Mit seiner Klage ist der Versicherungsvertreter jetzt vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert. Arbeitsrechtler Boris Dzida, Partner bei der internationalen Kanzlei Freshfields beantwortet, was es damit auf sich hat und worauf man als Angestellter achten sollte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Herr Dzida, d\u00fcrfen Arbeitgeber ihre provisionsabh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten am ausgestreckten Arm verhungern lassen?<\/strong><\/p>\n<p>Ja. Es sei denn, der Arbeitnehmer hat sich im Arbeitsvertrag dagegen abgesichert, dass seine Provisionen ins Bodenlose fallen. Im entschiedenen Fall war der Kl\u00e4ger als Vertriebsleiter davon abh\u00e4ngig, dass ihm sein Mitarbeiterteam gen\u00fcgend Termine mit Interessenten vermittelte. Denn nur dann konnte er gen\u00fcgend Versicherungen verkaufen, um seine Provisionen zu verdienen. Der Arbeitgeber hatte jedoch im Laufe der Jahre das Team des Kl\u00e4gers immer weiter verkleinert. Dadurch bekam er immer weniger Termine, verkaufte immer weniger Versicherungen &#8211; und seine Provisionen brachen ein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div id=\"attachment_641917\" style=\"width: 160px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2011\/09\/dzidafreshfields.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-641917\" class=\"size-full wp-image-641917\" title=\"dzidafreshfields\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2011\/09\/dzidafreshfields.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-641917\" class=\"wp-caption-text\">Boris Dzida, Freshfields<\/p><\/div>\n<p><strong>Also braucht der Arbeitgeber nicht seinen Betrieb so organisieren, dass Arbeitnehmer ihre Provision &#8211; die beide im Moment dieser Vereinbarung zugrunde legten &#8211; weiterhin verdienen k\u00f6nnen?<\/strong><\/p>\n<p>Nein, Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass die erfolgsabh\u00e4ngige Verg\u00fctung der Arbeitnehmer m\u00f6glichst hoch ausf\u00e4llt oder nicht sinkt. Umstrukturierungen, die sich nachteilig auf die Provision auswirken, sind ebenfalls zul\u00e4ssig. Der Versicherer durfte deshalb im konkreten Fall die Zahl der Mitarbeiter des Vertriebsleiters verringern, auch wenn dieser dadurch nicht mehr wie vorher sieben Verkaufsgespr\u00e4che pro Woche f\u00fchren konnte, sondern nur noch ein oder zwei Gespr\u00e4che.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Aber Sie deuteten an, dass sich ein Angestellter davor sch\u00fctzen kann?<\/strong><\/p>\n<p>Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, bestimmte Rahmenbedingungen unver\u00e4ndert zu lassen und ihm damit ein bestimmtes Gehaltsniveau zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie sieht so eine Regelung im Arbeitsvertrag aus?<\/strong><\/p>\n<p>Klassischer Fall ist eine Gebietsschutzklausel, mit der ein Verk\u00e4ufer in seinem Gebiet Exklusivit\u00e4t erh\u00e4lt. Dadurch hat der Verk\u00e4ufer nat\u00fcrlich keine Einkommensgarantie, ist aber davor gesch\u00fctzt, dass andere in seinem Terrain wildern.<\/p>\n<p>Im Fall, den das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden hatte, war ein Gebietsschutz jedoch arbeitsvertraglich ausdr\u00fccklich ausgeschlossen worden. Deshalb war der Vertriebsleiter nicht davor sicher, dass ihm selbst\u00e4ndige Versicherungsmakler mehr und mehr Gesch\u00e4ft wegnahmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was gibt es noch?<\/strong><\/p>\n<p>Kundenschutzklauseln, die den eigenen Kundenstamm sch\u00fctzen. Aber auch das war im Arbeitsvertrag des Vertriebsleiters ausdr\u00fccklich ausgeschlossen worden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>&#8230;.und eine dritte Variante?<\/strong><\/p>\n<p>Auch w\u00e4re es m\u00f6glich gewesen, ein monatliches Fixum zu vereinbaren, das den Vertriebsleiter gegen einen zu drastischen Absturz seiner Verg\u00fctung sch\u00fctzt. Das f\u00fcr ihn geltende Fixum von 1.800 Euro ist f\u00fcr Arbeitnehmer seiner Einkommensklasse sicherlich nur ein schwacher Schutz. Er h\u00e4tte er sich rechtzeitig \u00fcberlegen k\u00f6nnen, sich im Arbeitsvertrag zusagen zu lassen, dass sein Mitarbeiterteam eine bestimmte Kopfzahl nicht unterschreiten darf.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ist so etwas in Vertragsverhandlungen mit dem Arbeitgeber durchsetzbar?<\/strong><\/p>\n<p>Gebietsschutz- und Kundenschutzklauseln sieht man h\u00e4ufig, auch ein h\u00f6heres Fixum kommt vor. Allerdings geht mehr Sicherheit in schlechten Zeiten fast immer auf Kosten der Verdienstchancen in guten Zeiten. Als der Vertriebleiter 2004 stolze 314.000 Euro erzielte, verkauften sich Lebensversicherungen wie von selbst, weil viele vor der Steuerreform 2005 die alten Steuerverg\u00fcnstigungen nutzen wollten. Mehr Sicherheit im Arbeitsvertrag h\u00e4tte er sich wahrscheinlich mit schlechteren Provisionss\u00e4tzen erkaufen m\u00fcssen &#8211; und 314.000 Euro w\u00e4ren dann kaum erreichbar gewesen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Das<strong> Fazit ist also&#8230;?<\/strong><br \/>\n<span><br \/>\n<\/span><\/strong>Wer merkt, dass seine Provision sehr stark von der aktuellen Organisation seiner Firma abh\u00e4ngt, sollte versuchen, in guten Zeiten nachzuverhandeln &#8211; dann ist die Verhandlunsposition st\u00e4rker, weil der Arbeitgeber f\u00fcrchtet, dass der Arbeitnehmer das Weite sucht und die Firma wechselt.<\/p>\n<p><strong>&#8230;.und wenn es die Folgen von Restrukturierungsmassnahmen in b\u00f6sen Zeiten sind, sollte man &#8211; wenn man ohnehin nichts \u00e4ndern kann &#8211; besser in eine gut laufende Branche wechseln. <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Link zur Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts:<a href=\"http:\/\/juris.bundesarbeitsgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2012&amp;nr=15699&amp;pos=4&amp;anz=18&amp;titel=Schadensersatz_wegen_Gehaltseinbu%C3%9Fen\" rel=\"nofollow\" target=\"_blank\"><span style=\"text-decoration: underline\"><span style=\"color: #0000ff;font-size: x-small\"><span style=\"color: #0000ff;font-size: x-small\"> http:\/\/juris.bundesarbeitsgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2012&amp;nr=15699&amp;pos=4&amp;anz=18&amp;titel=Schadensersatz_wegen_Gehaltseinbu\u00dfen<\/span><\/span><\/span><\/a><\/p>\n<div><span style=\"font-family: Arial;font-size: x-small\"><br \/>\n<\/span><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Das Bundesarbeitsgericht entschied gerade einen Fall, der jeden Angestellten interessieren d\u00fcrfte, der einen beachtlichen Teil seines Gehalts variabel, erfolgsbezogen erh\u00e4lt. 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