{"id":642576,"date":"2011-11-27T23:14:47","date_gmt":"2011-11-27T22:14:47","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=642576"},"modified":"2011-11-28T10:07:55","modified_gmt":"2011-11-28T09:07:55","slug":"wenn-kostenlose-uberstunden-branchenublich-sind-darf-jede-einzelne-firma-das-ausnutzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/11\/27\/wenn-kostenlose-uberstunden-branchenublich-sind-darf-jede-einzelne-firma-das-ausnutzen\/","title":{"rendered":"Wenn kostenlose \u00dcberstunden branchen\u00fcblich sind&#8230;macht das Verst\u00f6\u00dfe gegen die Arbeitszeitordnung legitim?"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sicher klingt es auf ersten Blick unm\u00e4\u00dfig, wenn Junganw\u00e4lte in Top-Kanzleien mit 100 000 Euro Jahresgehalt starten d\u00fcrfen &#8211; allzu viele sind es ja nicht, von einem Massenph\u00e4nomen kann keine Rede sein. Sind die Einstiegsbedingungen f\u00fcr diese Jobs doch so hoch, dass sie vielleicht sch\u00e4tzungsweise h\u00f6chstens drei Prozent der Absolventen schaffen. <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/03\/21\/wenn-junganwalte-mit-100-000-euro-gehalt-anfangen\/\">https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/03\/21\/wenn-junganwalte-mit-100-000-euro-gehalt-anfangen\/<\/a><\/p>\n<p>Diese f\u00fcrstlichen Entlohnungen gibt\u00b4s etwa bei Debevoise &amp; Plimpton, Milbank Tweed Hadley &amp; Flom\u00a0oder Dewey &amp; LeBoeuf. Jedoch: Die Kanzleien w\u00fcrde nicht so hohe Geh\u00e4lter zahlen, wenn sie nicht die entsprechende Gegenleistung erhielten &#8211; und zwar keine 37-Stunden-Woche, sondern eher an die 70 Wochenstunden. Also <strong>Doppelschichten<\/strong>. Mit Haut und Haaren, f\u00fcr Freizeit bleibt kaum viel Raum. Halbiert man die Summe, kommt man auf 50 000 Euro und dann wird\u00b4s realistischer. Und: Die Law Firms rechnen die Anwaltsstunde dieser talentierten Jungjuristen auch gerne mit 200 Euro und mehr beim Mandanten ab.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00c4hnlich lag der Fall bei dem Anwalt, der mit Ende 30 bei einer Gro\u00dfkanzlei anheuerte, er bekam samt Boni 88.000 Euro.\u00a0 Was er mit den Berufseinsteigern gemein hatte: Er machte sich Hoffnung auf Bef\u00f6rderung zum Partner. Doch die Mehrheit dieser angestellten Anw\u00e4lte wird eben nicht in den Partnerstand erhoben, sondern wandert dann, wenn das klar wird, irgendwann ab zu anderen Gro\u00dfkanzleien, machen sich selbst\u00e4ndig oder heuern bei einer Spezialistenkanzlei an. Dann haben sie wenigstens den klangvollen Kanzleinamen in ihrer Vita. Das Spiel ist bekannt, die Zahlen frisch ernannter Partner sinken immer weiter &#8211; bei Mayer Brown zum Beispiel war es gerade mal einer in Deutschland in diesem Jahr. Die Interessenlage ist klar, je mehr angestellte Anw\u00e4lte auf einen Partner kommen umso profitabler die Soziet\u00e4t und umso h\u00f6her die Schecks f\u00fcr die Partner.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dennoch f\u00fchlen sich Nicht-Bef\u00f6rderte offenbar wie verlassene Ehefrauen. Einer war auf die Idee gekommen, wie er eine ganz pers\u00f6nliche Abfindung erreichen wollte: Indem er <strong>Geld f\u00fcr die geleisteten \u00dcberstunden verlangte<\/strong>, f\u00fcr 930 Stunden rund 40.000 Euro &#8211; letzte Endes bis in die letzte Instanz vorm Bundesgerichtshof. <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/karriere\/berufsleben\/0,1518,800047,00.html#ref=nldt\">http:\/\/www.spiegel.de\/karriere\/berufsleben\/0,1518,800047,00.html#ref=nldt<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Doch der Mann hatte Pech: Auch wenn der BGH die \u00dcberstundenklausel seines Arbeitsvertrags &#8211; die sollten pauschal abgegolten sein &#8211; wegen <strong>Intransparen<\/strong>z und Unkonkretheit f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rte, verlor der Ex-Angestellte den Prozess. Dass eine Gro\u00dfkanzlei es nicht schafft, eine rechtsg\u00fcltige Klausel abzufassen, ist zwar ein Treppenwitz und kein Ausweis von Kompetenz. (by the way: welche war es eigentlich?)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Berichten Brancheninsider doch auch schon l\u00e4nger, dass bereits verschiedene Gro\u00dfkanzleien in Frankfurt mit den Beh\u00f6rden aus eben diesem Grund \u00c4rger gehabt haben sollen: wegen Versto\u00dfes gegen die Arbeitszeitordnung. Freilich ohne sich das zu Herzen zu nehmen, man heftet den Schriftwechsel ab und geht zum langen Alltags \u00fcber.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Doch in den Augen der Richter kam es ohnehin auf etwas anderes an: die Branchen\u00fcblichkeit. Und das ist spontan denn doch nicht so ganz nachvollziehbar: F\u00fcr &#8222;Dienste h\u00f6herer Art&#8220; k\u00f6nne man nicht unbedingt \u00dcberstundenentgelt erwarten, so die Richter. Und Rechtsanw\u00e4lte in vergleichbarer Stellung bek\u00e4men \u00fcblicherweise keine \u00dcberstunden bezahlt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das nimmt wunder: Nutzen nur genug Unternehmen geschickt eine schw\u00e4chere Position einer Gruppe Arbeitnehmer aus, so schaffen sie <strong>\u00dcblichkeit<\/strong> &#8211; und <strong>decken sich somit gegenseitig<\/strong>. Sprich, lassen nur genug Firmen ihre Leute viel zu lang und obendrein kostenlos schuften, geht das in Ordnung? Treiben viele Schindluder, heiligt das die Angelegenheit? Und weiter gedacht: Soll das auch f\u00fcr andere Branchen gelten? Zum Beispiel angestellte \u00c4rzte, Journalisten oder Unternehmensberater?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Und: Darf man dann den<strong> Eseln die M\u00f6hren<\/strong> hinhalten, sie gegeneinander antreten und arbeiten lassen bis zum Umfallen &#8211; und dann die M\u00f6hren immer wieder wegziehen? Einfach weil es ehrere M\u00f6hren und mehrere Esel und mehrere Eseltreiber sind? Ist das die Logik, die dahinter steht?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Und was sind genau die Dienste h\u00f6herer Art? Besch\u00e4ftigt man die Angestellten mit verantwortungsvollen Inhalten, bekommen sie keine \u00dcberstunden bezahlt &#8211; quasi als Spa\u00dfabschlag? Auch wenn die Unternehmen \/ Law Firms auch deren 49. bis 70. Wochenstunde durchaus beim Kunden abrechnen? F\u00fchrungsverantwortung oder eine ganz besondere Vertrauensstellung kann bei angestellten Associates kaum gemeint sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Um leitende Angestellte &#8211; von denen man Gratis-\u00dcberstunden erwarten darf &#8211; handelt es sich bei angestellten Anw\u00e4lten n\u00e4mlich keinesfalls. Schlie\u00dflich k\u00f6nnen sie in ihren Kanzleien alleine niemanden einstellen oder k\u00fcndigen, anders als F\u00fchrungskr\u00e4fte eben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dann w\u00e4re es besser gewesen, die Karlsruher Richter h\u00e4tten andere Ma\u00dfst\u00e4be gew\u00e4hlt: die<strong> Durchschnittsgeh\u00e4lter der gesamten Branche<\/strong> n\u00e4mlich, auch ausserhalb der Gro\u00dfkanzleien. Die toppen die L\u00f6hne dieser Associates locker. Dann h\u00e4tten die Richter besser den Schlu\u00df gezogen, ausserordentliches Gehalt verlangt ausserordentliche Leistungsdauer. Die einfache Formel: doppelte Bezahlung verlangt Doppelschicht. Denn darum wissen die Jungjuristen durchaus im Vorhinein, wenn sie bei einer Law Firm antreten. <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/09\/20\/wer-fur-doppelschichten-kassiert-kann-keine-uberstunden-bezahlt-verlangen\/#more-641971\">https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/09\/20\/wer-fur-doppelschichten-kassiert-kann-keine-uberstunden-bezahlt-verlangen\/#more-641971<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Was die Jura-Talente allenfalls tun k\u00f6nnten: von vornherein eine Abfindung f\u00fcr den Fall der Nicht\u00fcbernahme in die Partnerschaft rauszuhandeln. Vielleicht gestaffelt nach Jahren der T\u00e4tigkeit. Dann w\u00fcrde der Punkt des m\u00f6glichen Quasi-Scheiterns jedenfalls von vornherein offen angesprochen, von beiden Seiten. Und der Aspirant h\u00e4tte ein Startkapital, um sich selbst\u00e4ndig zu machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ist dieses Urteil ein grunds\u00e4tzliches &#8211; so eins mit Bedeutung auch \u00fcber den Fall hinaus und f\u00fcr andere Branchen &#8211; so k\u00f6nnte es \u00fcble Folgen haben. Wenn n\u00e4mlich niedrige L\u00f6hne branchen\u00fcblich sind, aber die Stellen rar und auf der Stra\u00dfe schon zehn neue Kandidaten &#8211; j\u00fcngere, billigere &#8211; auf jeden freiwerdenden Job lauern: sind dann hemmungslose \u00dcberstundenerwartungen ebenfalls branchen\u00fcblich und damit rechtm\u00e4\u00dfig?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Freshfields-Arbeitsrechtler Brosi Dzida ordnet den BGH-Spruch als Einzelfallentscheidung ein. Aber da es ein BGH-Urteil ist, werden sich manche Arbeitgeber dankbar drauf st\u00fcrzen. Auch Nicht-Kanzleien mit nicht-au\u00dferordentlichen Geh\u00e4ltern. Wo die M\u00f6hren keine Partnerschaft darstellen, sondern nur das &#8222;Job-behalten-d\u00fcrfen&#8220;. Und wo auch keine Beh\u00f6rde in Sicht ist, die die Esel sch\u00fctzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In der Filmindustrie beginnt es sich herumzusprechen, dass Produktionsleiter echte Probleme mit den Beh\u00f6rden bekommen, wenn sie nicht daf\u00fcr sorgen, dass die Arbeitszeitordnung von Schauspielern und Staff nicht befolgt werden. Erste Produktionsleiter lehnen Filmprojekte ab die finanziell so knapp bemessen sind, dass Arbeitszeitverst\u00f6sse unumg\u00e4nglich werden. Doch auch da regiert der Konkurrenzdruck und die Sorge ums \u00dcberleben: Irgendeiner wird sich schon finden, der sich f\u00fcr seinen Job auch strafbar macht. Hauptsache, er hat einen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; &nbsp; Sicher klingt es auf ersten Blick unm\u00e4\u00dfig, wenn Junganw\u00e4lte in Top-Kanzleien mit 100 000 Euro Jahresgehalt starten d\u00fcrfen &#8211; allzu viele sind es ja nicht, von einem Massenph\u00e4nomen kann keine Rede sein. 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