{"id":642349,"date":"2011-11-06T19:58:26","date_gmt":"2011-11-06T18:58:26","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/?p=642349"},"modified":"2011-11-14T13:18:29","modified_gmt":"2011-11-14T12:18:29","slug":"wenn-betriebsrate-nicht-herr-ihrer-sinne-sind","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/11\/06\/wenn-betriebsrate-nicht-herr-ihrer-sinne-sind\/","title":{"rendered":"Wenn Betriebsr\u00e4te nicht Herr ihrer Sinne sind"},"content":{"rendered":"<p><strong>&#8222;Gleichbehandlung f\u00fcr Betriebsr\u00e4te&#8220; fordert Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei der Top-Kanzlei Freshfields in Hamburg. Besonders, wenn diese sich Dinge herausnehmen, die auch bei jedem anderen Arbeitnehmer f\u00fcr eine fristlose K\u00fcndigung ausreichen w\u00fcrden.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><a href=\"http:\/\/www.freshfields.com\/PEOPLE\/profile\/1\/20005\">http:\/\/www.freshfields.com\/PEOPLE\/profile\/1\/20005<\/a><\/p>\n<p>&#8222;Betriebsr\u00e4te stehe unter Artenschutz, aber d\u00fcrfen sie sich deshalb mehr erlauben als ihre Kollegen? Ein gro\u00dfer Automobilhersteller aus S\u00fcddeutschland will gerade einen Betriebsrat fristlos k\u00fcndigen, der schon 40 Jahre bei ihm besch\u00e4ftigt ist: Der Arbeitnehmervertreter habe w\u00e4hrend seiner Arbeitszeit seine Ehefrau zur Arbeit gefahren. Und zwar nicht nur einmal, eher aus Versehen, sondern gleich mehrfach. Das ist ein klarer Fall von wiederholtem Arbeitszeitbetrug und eigentlich ein klarer K\u00fcndigungsgrund, wenn es sich beweisen l\u00e4sst.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2011\/09\/dzidafreshfields.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-641917\" title=\"dzidafreshfields\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2011\/09\/dzidafreshfields.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><\/p>\n<p>Arbeitnehmer, die privaten Interessen nachgehen und sich dies als Arbeitszeit bezahlen lassen, werden in jedem Unternehmen fristlos entlassen. Bei Arbeitszeitbetrug kennen Arbeitgeber kein Pardon. Die gro\u00dfe Mehrheit der ehrlichen Arbeitnehmer findet das in Ordnung: Wer im eigenen Haushalt einen Handwerker zur Reparatur der Waschmaschine bestellt, akzeptiert es ja auch nicht, wenn dieser private Eink\u00e4ufe erledigt und es als Arbeitszeit auf die Rechnung schreibt.<\/p>\n<p><strong>Artenschutz f\u00fcr Betriebsr\u00e4te<\/strong><\/p>\n<p>Nur: Was ist, wenn der Betroffene sogar ein Betriebsrat ist? Betriebsratsmitglieder genie\u00dfen\u00a0 besonderen K\u00fcndigungsschutz: Selbst bei Arbeitszeitbetrug oder anderen Straftaten am Arbeitsplatz darf ein Betriebsratsmitglied nur mit Zustimmung seiner Betriebsratskollegen gek\u00fcndigt werden &#8211; ginge es um einen normalen Arbeitnehmer hat der Betriebsrat in solche einem Fall dagegen kein Veto-Recht. Der Betriebsrat muss also zustimmen, wenn einer aus den eigenen Reihen entlassen werden soll.<\/p>\n<p>Der Betriebsrat des Automobilherstellers soll im konkreten Fall das Verhalten seines Betriebsratskollegen zwar missbilligt und ihn aufgefordert haben, sein Amt niederzulegen. Der fristlosen K\u00fcndigung wegen Arbeitszeitbetrugs mochte er jedoch nicht zustimmen.<\/p>\n<p><strong>Falsch verstandene Solidarit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p>Ich meine: Schade, dass der Betriebsrat auf halber Strecke stehen blieb. Zwar ist es gut, dass sich der Betriebsrat von dem Arbeitszeitbetrug distanzierte, denn das ist nicht selbstverst\u00e4ndlich, leider: Aus falsch verstandener Solidarit\u00e4t versuchen Betriebsr\u00e4te oft, selbst krasses Fehlverhalten ihrer Betriebsratskollegen zu rechtfertigen. So kam beispielsweise ein Fall vors Landesarbeitsgericht Frankfurt, in dem ein Betriebsrat einen Kollegen verpr\u00fcgelt hatte. Der Betriebsrat widersprach der geplanten K\u00fcndigung des Unternehmens: Das Betriebsratsmitglied habe zur Tatzeit an Unterzuckerung gelitten und sei nicht Herr seiner Sinne gewesen. Daf\u00fcr konnte er allerdings noch erstaunlich kr\u00e4ftig zuschlagen (Landesarbeitsgericht Frankfurt, Aktenzeichen17 Sa 1751\/08).<br \/>\nSolch absurde Ausreden sind in vergleichbaren F\u00e4llen \u00fcbrigens eher die Regel als die Ausnahme.<\/p>\n<p>Betriebsr\u00e4te und Gewerkschaften sitzen oft auf hohem Ro\u00df, wenn sie Manager kritisieren, die sich auf Kosten ihrer Unternehmen unberechtigte Vorteile verschaffen. Dazu passt es nicht, Betriebsratsmitglieder zu decken, die durch Arbeitszeitbetrug genau das Gleiche tun. Indem der Betriebsrat sein Veto einlegte, hat er die K\u00fcndigung des Betriebsratskollegen vorerst vereitelt. Jeder normale Arbeitnehmer m\u00fcsste sich dagegen l\u00e4ngst nach einem neuen Job umsehen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/twitter.com\/share\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/hankes-boersen-bibliothek\/files\/2011\/10\/twitter.jpg\" alt=\"\" width=\"25\" height=\"30\" \/><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Gleichbehandlung f\u00fcr Betriebsr\u00e4te&#8220; fordert Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei der Top-Kanzlei Freshfields in Hamburg. 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