{"id":642226,"date":"2011-10-17T18:04:37","date_gmt":"2011-10-17T16:04:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wiwo.de\/blogs\/management\/?p=642226"},"modified":"2013-10-09T21:26:47","modified_gmt":"2013-10-09T19:26:47","slug":"schmiergeld-fur-opel-betriebsrate","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/10\/17\/schmiergeld-fur-opel-betriebsrate\/","title":{"rendered":"Goodies f\u00fcr Opel-Betriebsr\u00e4te (Ein Gastbeitrag)"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Durch einen Meldung an diesem Wochenende\u00a0 ger\u00e4t der Opel-Betriebsratschef in arge Bedr\u00e4ngnis. Ein Insider plauderte offensichtlich \u00fcber die Praxis der Betriebsratsverg\u00fctung bei Opel und berichtete brisante Einzelheiten. Sollten die Berichte zutreffen, zahlt Opel seit Jahren pauschale \u201eFunktionszulagen&#8220; zwischen 300 und 1.500 Euro im Monat an alle Mitglieder des Betriebsrats. Dies w\u00e4re\u00a0eine eindeutig rechtwidrige Vorgehensweise\u00a0und kann den strafrechtlich relevanten Tatbestand der Betriebsratsbeg\u00fcnstigung erf\u00fcllen, meint Arbeitsrechtsexperte Arno Frings, Partner der internationalen Kanzlei Orrick H\u00f6lters &amp; Elsing in T\u00f6dtmann&#8217;s Management-Blog.<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/nachrichten.rp-online.de\/wirtschaft\/opel-betriebsraete-erhalten-bis-zu-1500-euro-zuschlaege-1.2512994\">http:\/\/nachrichten.rp-online.de\/wirtschaft\/opel-betriebsraete-erhalten-bis-zu-1500-euro-zuschlaege-1.2512994<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.fr-online.de\/rhein-main\/schmiergeld-bei-opel--bis-zu-1-500-euro-zuschlaege-fuer-betriebsraete,1472796,11019186.html#init\">http:\/\/www.fr-online.de\/rhein-main\/schmiergeld-bei-opel&#8211;bis-zu-1-500-euro-zuschlaege-fuer-betriebsraete,1472796,11019186.html#init<\/a><\/p>\n<p>Die sonntagliche Ruhe des Opel-Betriebsratschefs Klaus Franz d\u00fcrfte j\u00e4h beendet gewesen sein, als er sich in einem Artikel der &#8222;Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung&#8220; dem Vorwurf ausgesetzt sah, Dreh- und Angelpunkt eines rechtswidrigen Systems zur Beg\u00fcnstigung von Opel-Betriebsr\u00e4ten zu sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was war geschehen?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Stimmen die Vorw\u00fcrfe, hat Opel ein ausgekl\u00fcgeltes System der Betriebsratsverg\u00fctung geschaffen, das Opel-Betriebsr\u00e4te an den klaren gesetzlichen Vorgaben vorbei finanziell beg\u00fcnstigt. Die Betriebsratsmitglieder sollen seit geraumer Zeit zus\u00e4tzlich zu ihrem Gehalt eine pauschale monatliche \u201eFunktionszulage&#8220; erhalten. Die Zulage soll zwischen 300 und 1.500 Euro liegen, wobei Klaus Franz pikanterweise Informationen zur H\u00f6he seiner Zulage verweigert hat. Der Opel-Betriebsratschef soll zudem <em>de facto<\/em> \u00fcber Gehaltserh\u00f6hungen seiner Betriebsratskollegen entscheiden k\u00f6nnen und die Verantwortung f\u00fcr eine \u201eParallel-Personalabteilung&#8220; f\u00fcr Betriebsratsmitglieder inne haben. Nicht ohne Grund debattieren Opelaner derzeit in Internet-Foren die Vorw\u00fcrfe hitzig. Eine pauschale Zusatzverg\u00fctung f\u00fcr die Betriebsr\u00e4te l\u00e4sst sofort den Verdacht einer Stillhaltpr\u00e4mie aufkommen und weckt Erinnerungen an die VW-Betriebsratsaff\u00e4re. Es f\u00e4llt daher im Rahmen dieser Diskussion auch oft der Begriff \u201eSchmiergeld&#8220;. F\u00fcr die in der Vergangenheit arg gebeutelten Opelaner ist besonders unverst\u00e4ndlich, dass die Funktionszulage gerade auf dem H\u00f6hepunkt der letztj\u00e4hrigen Opel-Krise noch einmal erh\u00f6ht worden sein soll.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mit den Vorw\u00fcrfen konfrontiert, versuchte Klaus Franz die Zahlung als eine \u201epauschale \u00dcberstundenabgeltung&#8220; zu erkl\u00e4ren. Diese Erkl\u00e4rung ist jedoch wenig \u00fcberzeugend, da die Funktionszulage offensichtlich ohne Nachweis m\u00f6glicher \u00dcberstunden gezahlt wurde. Klaus Franz verteidigt sich mit einem Verweis auf die hohe Arbeitsbelastung der Betriebsr\u00e4te, die eine gro\u00dfe Anzahl von Mitarbeitern vertreten m\u00fcssen. Abgesehen davon, dass eine Verg\u00fctung von \u00dcberstunden f\u00fcr Betriebsratsarbeit unzul\u00e4ssig ist, passt dies jedoch nicht zum dem Umstand, dass Opel anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen 17 gleich 41 Arbeitnehmer vollst\u00e4ndig f\u00fcr Betriebsratsarbeit freigestellt hat. Es sollten also ausreichend Kapazit\u00e4ten zur Arbeitnehmervertretung verf\u00fcgbar sein.<\/p>\n<p>Hierzu muss man wissen, dass eine vollst\u00e4ndige Freistellung dazu f\u00fchrt, dass das Betriebsratsmitglied nicht mehr in seinem bisherigen Job t\u00e4tig ist, sondern sich ausschlie\u00dflich der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen widmen kann. Auch an dieser Stelle liegt der Verdacht der Betriebsratsbeg\u00fcnstigung nahe, da die Freistellung unter vollst\u00e4ndiger Fortzahlung der Verg\u00fctung erfolgt, wobei bei Opel offensichtlich noch eine pauschale Funktionszulage hinzukam. Es ist nachvollziehbar, dass der \u201enormale&#8220; Mitarbeiter, der jede \u00dcberstunde nachweisen muss und keine \u201eFunktionszulage&#8220; erh\u00e4lt, mit v\u00f6lligem Unverst\u00e4ndnis reagiert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wie ist die rechtliche Lage? Schmiergeld oder angemessene Zusatzverg\u00fctung?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sollten sich die Vorw\u00fcrfe bewahrheiten, l\u00e4ge ein illegales System der Betriebsratsbeg\u00fcnstigung vor, das sowohl f\u00fcr Klaus Franz und die anderen Betriebsr\u00e4te wie auch f\u00fcr die Opel-F\u00fchrung empfindliche Folgen nach sich ziehen k\u00f6nnte. Zwar w\u00e4re der Fall nicht mit dem VW-Skandal, als Betriebsratmitglieder mit Sex-Reisen beg\u00fcnstigt wurden, vergleichbar, es drohten jedoch auch hier arbeits-, straf- und steuerrechtliche Konsequenzen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2011\/12\/frings.jpeg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-642668\" title=\"frings\" alt=\"\" src=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/files\/2011\/12\/frings.jpeg\" width=\"144\" height=\"206\" \/><\/a><\/p>\n<p>Die Regeln zur Betriebsratsverg\u00fctung basieren auf dem Grundsatz, dass ein Betriebsratsmitglied seine T\u00e4tigkeiten ehrenamtlich aus\u00fcbt. Eine Verg\u00fctung der Aktivit\u00e4ten als Arbeitnehmervertreter ist nicht vorgesehen. Dennoch sollen\u00a0Betriebsratsmitglieder durch die \u00dcbernahme des Ehrenamtes keine finanziellen Nachteile erleiden. Der Gesetzgeber will den Betriebsrat hinsichtlich seiner Verg\u00fctung so stellen, als habe er nicht das Betriebsratsamt \u00fcbernommen, sondern seine berufliche Entwicklung fortgef\u00fchrt. \u00dcberspitzt bedeutet dies:<\/p>\n<p>Auch wenn ein Betriebsratsmitglied freigestellt ist und nicht mehr an der Werkbank steht, sondern mit der Unternehmensf\u00fchrung oder GM in Detroit am Verhandlungstisch sitzt, muss er weiterhin wie seine Kollegen an der Werkbank in R\u00fcsselsheim verg\u00fctet werden.<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber muss nach dem Willen des Gesetzgebers pr\u00fcfen, welche Arbeitnehmer mit dem Betriebsratsmitglied vergleichbar sind. Dies hat zur Folge, dass auch der als Lackierer seit 20 Jahren freigestellte Konzernbetriebsratsvorsitzende nicht pauschal wie seine t\u00e4glichen Verhandlungspartner aus dem Management verg\u00fctet werden darf, sondern denselben Lohn erhalten muss wie seine ehemaligen Kollegen in der Lackiererei. Dies bedeutet freilich nicht, dass der Lohn nicht angehoben werden k\u00f6nnte. Eine Lohnerh\u00f6hung kann allerdings nur so hoch ausfallen, wie die Lohnerh\u00f6hung der anderen Lackierer.<\/p>\n<p>Daher: Jeder Euro f\u00fcr das Betriebsratsmitglied, der den Lohn der vergleichbaren Lackiererkollegen \u00fcberschreitet, stellt eine rechtswidrige Leistung dar. Da die Lackierer au\u00dferhalb des Betriebsrats keine Funktionszulage erhalten, ist eine solche Zulage f\u00fcr den im Betriebsrat sitzenden ehemaligen Lackierer eine unrechtm\u00e4\u00dfige Beg\u00fcnstigung.<\/p>\n<p>Die in F\u00fchrungsetagen weit verbreitete, zum Teil durchaus nachvollziehbare Annahme, die Verg\u00fctung von Betriebsratsmitgliedern k\u00f6nne zumindest zum Teil ihrem mitunter umfassenden Verantwortungsbereich angepasst werden, ist weder\u00a0durch Gesetz noch\u00a0Rechtsprechung gedeckt.<\/p>\n<p>Es gilt das\u00a0Prinzip der Unentgeltlichkeit der Amtsf\u00fchrung des Betriebsrates (\u00a7 37 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz).\u00a0 Es besteht daher keine M\u00f6glichkeit, den Lohn des Betriebsratsmitglieds aufgrund seiner verantwortungsvollen T\u00e4tigkeit von der Lohnentwicklung seiner Arbeitskollegen abzukoppeln und diesen pauschal an den Lohn eines Verkaufsleiters oder gar eines Markenvorstands anzubinden. Selbst wenn ein Betriebsratsmitglied durch sein Verhandlungsgeschick den Bestand eines Unternehmens in der Krise retten sollte, d\u00fcrfte der Arbeitgeber seine Verg\u00fctung nicht als Anerkennung seiner Leistung erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Vielmehr kann er die Verg\u00fctung dieses Betriebsratsmitglieds nur in der Weise anheben, wie auch die Verg\u00fctung der \u00fcbrigen vergleichbaren Arbeitnehmer im Laufe der Jahre gestiegen ist. Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt, weshalb eine wie auch immer geartete zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung des Betriebsrates, sei es eine Funktionszulage oder eine pauschale \u201e\u00dcberstundenverg\u00fctung&#8220; rechtswidrig ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Welche Folgen k\u00f6nnten den Beteiligten drohen?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Zahlung einer rechtswidrigen Betriebsratsverg\u00fctung kann schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vielen Managern, die versuchen, den Betriebsrat durch Verg\u00fcnstigungen milde zu stimmen, ist nicht bewusst, dass\u00a0Betriebsratsbeg\u00fcnstigung einen Straftatbestand darstellt. \u00a7 119 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz sieht daf\u00fcr eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.<\/p>\n<p>Allerdings hat der Gesetzgeber diesen Straftatbestand erheblich entsch\u00e4rft. Das Delikt wird nur auf Antrag des Betriebsrats, der Gewerkschaft oder des Unternehmens verfolgt. Es d\u00fcrfte auf der Hand liegen, dass aufgrund der oft verwobenen Interessen dieser Gruppen Anzeigen nur selten vorkommen.<\/p>\n<p>Allerdings kann sich die Unternehmensf\u00fchrung auch der Untreue im Sinne von \u00a7 266 Strafgesetzbuch strafbar machen. Hier wird es dann ernst f\u00fcr die Beteiligten, da Untreue nicht nur auf Antrag verfolgt wird. Auch die beg\u00fcnstigten Betriebsratsmitglieder setzten sich hohen Risiken aus, da sie der Beihilfe oder Anstiftung strafbar sein k\u00f6nnen. Sollten sich die von Klaus Franz bestrittenen Vorw\u00fcrfe bewahrheiten, steht Opel und dem Betriebsrat ein st\u00fcrmischer Herbst bevor.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/newsticker.sueddeutsche.de\/list\/id\/1219375\">http:\/\/newsticker.sueddeutsche.de\/list\/id\/1219375<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was kann man aus dem Opel-Fall lernen?<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Unternehmen und Arbeitnehmervertreter sollten sich vor Augen halten, dass Gesetzgeber und Gerichte weiterhin vom Ehrenamtcharakter des Betriebsratsamtes ausgehen. Betriebsr\u00e4te d\u00fcrfen nicht schlechter aber auch nicht besser als vergleichbare Kollegen gestellt werden. Die Wahl zum Betriebsratsmitglied darf nicht mit finanziellen Vorteilen einhergehen. Selbst Betriebsr\u00e4te, die auf Augenh\u00f6he mit dem Management unternehmenswichtige Verhandlungen f\u00fchren, d\u00fcrfen trotz ihres Einsatzes und ihrer Funktion nicht h\u00f6her verg\u00fctet werden. \u00c4nderungen dieser zum Teil \u00fcberkommenen Grunds\u00e4tze kann nur der Gesetzgeber vornehmen. Bis dahin m\u00fcssen Unternehmen sich jedoch streng an den Wortlaut des Gesetzes halten. Als abschreckendes Beispiel d\u00fcrfte der ehemalige VW-Betriebsrat Klaus Folkert dienen. Der vormals allm\u00e4chtige VW-Betriebsratschef verlor wegen seiner Verfehlungen nicht nur die auf dem H\u00f6hepunkt seiner Macht verliehene Ehrendoktorw\u00fcrde der TU Braunschweig, sondern auch seine Freiheit. Er wurde im Jahre 2008 wegen der VW-Bestechungsaff\u00e4re zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>D\u00fcrfen Unternehmen ihren Betriebsr\u00e4ten Goodies zahlen? Zusatzverg\u00fctungen? Obwohl sie ein Ehrenamt bekleiden und dadurch ihre Unabh\u00e4ngigkeit verlieren k\u00f6nnten? Orrick-Arbeitsrechtler Arno Frings meint: Nein, auf keinen Fall. es ist sogar strafbar. Ein Exklusiv-Beitrag f\u00fcr wiwo.de. <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/10\/17\/schmiergeld-fur-opel-betriebsrate\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[1285,165,2812,829,1146,2811],"class_list":["post-642226","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemeines","tag-arno-frings","tag-betriebsrate","tag-klaus-folkert","tag-opel","tag-vw","tag-vw-betriebsrat"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/642226","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=642226"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/642226\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=642226"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=642226"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=642226"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}