{"id":641201,"date":"2011-06-16T01:23:48","date_gmt":"2011-06-15T23:23:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wiwo.de\/blogs\/management\/?p=641201"},"modified":"2011-06-16T01:23:48","modified_gmt":"2011-06-15T23:23:48","slug":"ein-facebook-klick-auf-gefallt-mir-und-schon-gefeuert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/06\/16\/ein-facebook-klick-auf-gefallt-mir-und-schon-gefeuert\/","title":{"rendered":"Ein Facebook-Klick auf &#8222;Gef\u00e4llt mir&#8220; und schon gefeuert?"},"content":{"rendered":"<p>Arbeitsrechtler hatten es seit l\u00e4ngerem erwartet, jetzt ist es eingetreten. Die ersten deutschen Arbeitnehmer haben wegen Aussagen auf Facebook Probleme mit ihrem Arbeitgeber bekommen. Innerhalb von 24 Stunden wurden gleich zwei F\u00e4lle, bei der Daimler AG und der Frankfurter Rundschau, publik. Dies d\u00fcrfte jedoch erst der Anfang sein. In Zukunft werden sich Anw\u00e4lte und Arbeitsrichter ausgiebig mit Facebook, studiVZ und Co. besch\u00e4ftigen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Was war geschehen?<\/p>\n<p><strong>Der Daimler-Fall &#8211; Ins Personalb\u00fcro nach Klick auf den \u201eGef\u00e4llt mir&#8220;-Button<\/strong><\/p>\n<p>Zuerst traf es die Daimler AG. Im Zusammenhang mit dem Streit um das Stuttgart 21-Projekt hatten Daimler-Mitarbeiter die Facebook-Gruppe \u201eDaimler-Kollegen gegen Stuttgart 21&#8243; gegr\u00fcndet. Ein Gruppenmitglied bezeichnete in einem Beitrag den Daimler-Chef Dieter Zetsche gemeinsam mit Angela Merkel und Stefan Mappus als \u201eSpitze des L\u00fcgenpacks&#8220;. F\u00fcnf andere Daimler-Mitarbeiter klickten daraufhin den \u201eGef\u00e4llt-mit-Button&#8220;, eine Facebook-Option, um zuzustimmen &#8211; mit Namensnennung und auch f\u00fcr andere Facebook-Mitglieder erkennbar, weil es eine \u00f6ffentliche Facebook-Gruppe war. Dies wurde den dort postenden Mitarbeitern zum Verh\u00e4ngnis.<\/p>\n<p>Die Unternehmensleitung bekam Wind von der Sache und die Personalabteilung bestellte die f\u00fcnf Mitarbeiter zum Rapport in die Personalabteilung ein. Nach Aussage eines Daimler-Sprechers wurden sie aber lediglich auf die Verhaltensrichtlinien von Daimler hingewiesen. Abmahnungen oder gar K\u00fcndigungen gab es nicht. Damit war der Fall jedoch f\u00fcr Daimler &#8211; und die Mitarbeiter &#8211; nicht ausgestanden. Ausgerechnet die Marxistisch Leninistische Partei Deutschland machte den Vorfall publik. Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer \u00fcber Netzwerke wie Facebook, Twitter &amp; Co. und lief schlie\u00dflich \u00fcber die Nachrichtenagenturen. Besonders erbost kommentiert wurde, dass die Facebook-Gruppe kurz nach dem Vorfall \u201everschwand&#8220;. Die meisten Kommentare machten daf\u00fcr Daimler verantwortlich, sprachen von \u201eZensur&#8220;. Ob Facebook auf Intervention von Daimler oder der Gruppen-Moderator sie gel\u00f6scht hatte, ist nicht bekannt.<\/p>\n<p><strong>Der \u201eFrankfurter-Rundschau&#8220;-Fall &#8211; Betriebsratsvorsitzender nennt Streikbrecher \u201eAbschaum&#8220; und \u201eWichser&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Mitten in die Diskussion \u00fcber den Daimler-Fall platzte die Nachricht vom zweiten Facebook-Fall des Tages. Nunmehr betraf es einen Mitarbeiter der \u201eFrankfurter Rundschau&#8220; &#8211; die Zeitung befindet sich einem schmerzhaften Restrukturierungsprozess, der auch zu Streiks gef\u00fchrt hat. Deshalb hatten Mitarbeiter die offene Facebook-Gruppe \u201eRettet die Frankfurter Rundschau&#8220; gegr\u00fcndet. Dort beschimpfte der Betriebsratsvorsitzende (BR) der \u201eFrankfurter-Rundschau&#8220;- Streikbrecher als \u201eAbschaum&#8220; und \u201eWichser&#8220;. Auch wenn der Kommentar nach kurzer Zeit gel\u00f6scht wurde, war es bereits zu sp\u00e4t. Die Nachricht \u00fcber Ausf\u00e4lle des BR-Vorsitzenden hatte sich bereits im Netz verbreitet. Der Betriebsratsvorsitzende zog die Konsequenzen und trat von seinem Amt zur\u00fcck. Ob die Sache damit f\u00fcr ihn ausgestanden ist, wird sich zeigen. Der Inhaber der \u201eFrankfurter Rundschau&#8220;, der DuMont-Verlag, pr\u00fcft arbeitsrechtliche Schritte, hie\u00df es<\/p>\n<p>Beide F\u00e4lle haben f\u00fcr Diskussionen im Netz gesorgt und f\u00fcr Arbeitnehmer etliche Fragen aufgeworfen. Was d\u00fcrfen Angestellte auf Facebook &amp; Co. Tun, ohne ihren Job zu gef\u00e4hrden? Zum Beispiel:<\/p>\n<p><strong>Kann man wegen eines Klicks auf den \u201eGef\u00e4llt mir&#8220;-Button seinen Job verlieren?<\/strong><\/p>\n<p>Im Extremfall &#8211; ja. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer den Arbeitgeber beleidigt, muss mit Konsequenzen rechnen, egal ob er die Beleidigung auf dem B\u00fcroflur oder auf Facebook \u00e4u\u00dfert. Selbst wenn der Mitarbeiter den beleidigenden Kommentar nicht selber verfasst hat, sondern nur den \u201eGef\u00e4llt mir&#8220;- Button auf Facebook aktiviert, kann dies eine Beleidigung des Arbeitgebers darstellen. Zum Beispiel:<\/p>\n<p>Stellen wir uns vor, der Urheber der Beleidigung im Daimler-Fall h\u00e4tte nicht auf Facebook gepostet, sondern auf ein Blatt Papier geschrieben \u201eDieter Zetsche ist die Spitze des L\u00fcgenpacks&#8220; und diese Aussage unterschrieben. Wenn nun ein weiterer Daimler-Mitarbeiter seine Unterschrift unter den Text setzt, macht er sich die Beleidigung zu eigen &#8211; und hei\u00dft sie gut. Er beleidigt also auch. Nichts anderes passiert durch den Klick auf den \u201eGef\u00e4llt-mir&#8220;-Button, es geht nur schneller. Er hat zur Folge, dass Facebook den Namen des klickenden Nutzers samt der Aussage \u201eGef\u00e4llt mir&#8220; unter den Beitrag setzt. Netterweise f\u00fcgt das soziale Netzwerk auch ein \u201eDaumen hoch&#8220;-Symbol hinzu und macht den Umstand, dass dem Nutzer der Beitrag gef\u00e4llt auch noch auf dessen Pinnwand publik. Einer schnellen Verbreitung im sozialen Netzwerk steht also nichts mehr entgegen.<\/p>\n<p><strong>Eine Ermahnung ist so etwas wie eine Gelbe Karte<\/strong><\/p>\n<p>Sieht der Arbeitgeber nun das \u201eGef\u00e4llt mir&#8220; solche einer Beleidigung, d\u00fcrfte meist eine Abmahnung oder zumindest eine &#8211; weniger gef\u00e4hrliche &#8211; Ermahnung die Folge sein. Die Ermahnung hat arbeitsrechtlich keine Relevanz und soll nur dem Mitarbeiter seine Pflichten vor Augen f\u00fchren. Das wollte man bei Daimler. Die Mitarbeiter h\u00e4tten sich aber nicht beschweren k\u00f6nnen, wenn Daimler sch\u00e4rfer reagiert h\u00e4tte, etwa mit einer Abmahnung. Den eigenen Vorstandsvorsitzenden als Teil des \u201eL\u00fcgenpacks&#8220; zu bezeichnen ist nicht etwa von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern stellt eine Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags dar. Kommt es zu einer Abmahnung, kann der Arbeitgeber im Wiederholungsfall versuchen, eine K\u00fcndigung auszusprechen. Hier ist also Vorsicht geboten, es handelt sich sozusagen um die \u201egelbe Karte&#8220;. Bei besonders schweren Beleidigungen ist auch eine fristlose K\u00fcndigung nicht auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Der klassische Fall: Wenn Arbeitnehmer das G\u00f6tz-von-Berlichingen-Zitat verwenden. Hier gibt es etliche Urteile der Arbeitsgerichte, die daraufhin sogar schon fristlose K\u00fcndigungen best\u00e4tigten.<\/p>\n<p><strong>Was sollten Arbeitnehmer auf Facebook vermeiden?<\/strong><\/p>\n<p>Neben<\/p>\n<p># Beleidigungen sollten selbstverst\u00e4ndlich auch<\/p>\n<p># unangemessene Aussagen \u00fcber Kollegen und Kunden<\/p>\n<p>unterlassen werden.<\/p>\n<p>Ein Mitarbeiter sollte seinem Unmut \u00fcber \u201enervige&#8220; Kunden zum Beispiel nicht via Twitter Luft machen. Auch Witze oder Satire \u00fcber Kollegen geh\u00f6rt nicht ins Internet. Gleiches gilt f\u00fcr vertrauliche Firmen-Interna. Facebook mit \u00fcber 700 Millionen Nutzern ist sicherlich nicht der richtige Ort, um die neue geheime Sales-Strategie zu diskutieren. Ebensowenig Insiderinformationen. Der bevorstehende Erwerb eines Konkurrenzunternehmens oder die geplante Abberufung des Vorstands darf vor der Ver\u00f6ffentlichung der Information nicht auf der Facebook-Pinnwand eines Mitarbeiters auftauchen.<\/p>\n<p><strong>Wie k\u00f6nnen sich Arbeitnehmer sch\u00fctzen? <\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich muss gelten: Besser zweimal pr\u00fcfen, bevor man \u201epostet&#8220;. Hat man doch einmal den \u201eGef\u00e4llt mir&#8220; Button unter dem beleidigenden Beitrag gedr\u00fcckt oder zuviel \u00fcber die bevorstehende Unternehmensfusion erz\u00e4hlt, kann man noch versuchen, das \u201eGef\u00e4llt mir&#8220;-aufzuheben (\u201eGef\u00e4llt mir nicht mehr&#8220; klicken) oder den Beitrag zu l\u00f6schen. Hier muss man jedoch sehr schnell sein. Vorsorglich sollten zudem die Privacy-Optionen ausgesch\u00f6pft werden, um fremden Zugriff auf eigene Beitr\u00e4ge einzuschr\u00e4nken. Beitr\u00e4ge sollten nur Freunden sichtbar sein und zudem die Facebook-Option \u201eProfil aus Google-Suche herausnehmen&#8220; aktiviert werden. So wird das Profil f\u00fcr Google \u201eunsichtbar&#8220;. Vor allem bei Kommentaren in offenen Gruppen und auf der Pinnwand von Freunden ist aber Vorsicht geboten. Hier verbreiten sich Aussagen rasend schnell. Ein Fehltritt kann verh\u00e4ngnisvoll sein.<\/p>\n<p>Auch Unternehmen sollten das Problem ernst nehmen. Umsichtige Arbeitgeber schaffen bei ihren Mitarbeitern Problembewusstsein und weisen auf die Risiken unbedachter Aussagen im Netz hin. Am besten durch eine Social-Media-Richtlinie beziehungsweise eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Daimler hat zum Beispiel einen Social-Media-Leitfaden mit Tipps <a href=\"http:\/\/www.daimler.com\/Projects\/c2c\/channel\/documents\/1895106_Social_Media_Leitfaden_Final.pdf\">http:\/\/www.daimler.com\/Projects\/c2c\/channel\/documents\/1895106_Social_Media_Leitfaden_Final.pdf<\/a> ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Im Internet finden sich zudem zahlreiche lesenswerte Hinweise zum korrekten Verhalten im Netz. Einen kurzweiligen Ansatz hat der Verfasser des Beitrags \u201eDrei Tipps, die Oma geben w\u00fcrde, wenn sie schon Social Media gekannt h\u00e4tte&#8220;, gew\u00e4hlt (<a href=\"http:\/\/karrierebibel.de\/drei-tipps-die-oma-geben-wurde-wenn-sie-schon-social-media-gekannt-hatte\/\">http:\/\/karrierebibel.de\/drei-tipps-die-oma-geben-wurde-wenn-sie-schon-social-media-gekannt-hatte\/<\/a>).<\/p>\n<p><strong>Facebook am Ende als PR-Fiasko?<\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Unternehmen sollten im eigenen Interesse Vorsorge betreiben. Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern wegen Kommentaren in sozialen Netzwerken k\u00f6nnen binnen k\u00fcrzester Zeit \u00fcber Facebook, Twitter und Co. publik werden und in den Medien landen. Das Risiko ist, dass dabei der Sachverhalt einseitig dargestellt oder verdreht wird. Die Abmahnung eines Mitarbeiters wegen eines Facebook-Kommentars kann somit zu einem PR-Fiasko f\u00fcr das Unternehmen werden. Die Grundregel: Mit Augenma\u00df agieren und nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schie\u00dfen. Kommt es aber zu eindeutigen Beleidigungen, muss ein Unternehmen handeln und Grenzen aufzeigen. Dies ist einfacher, wenn es zuvor solche Grenzen, etwa durch eine Social-Media-Richtlinie, vorgegeben hat.<\/p>\n<p><strong>D\u00fcrfen Arbeitgeber \u00fcberhaupt anschauen, was ihre Arbeitnehmer auf Facebook tun?<\/strong><\/p>\n<p>Hier herrscht noch gro\u00dfe Rechtsunsicherheit. Es ist bisher nicht gerichtlich gekl\u00e4rt, ob ein Arbeitgeber Informationen, die er auf Facebook, studiVZ oder myspace gefunden hat, vor Gericht \u00fcberhaupt als Beweis zu Felde f\u00fchren darf. Erst k\u00fcrzlich ging ein Fall des Arbeitsgerichts D\u00fcsseldorf zu Beweisverwertungsverboten durch die Presse: Ein D\u00fcsseldorfer Brauhaus hatte Mitarbeiter entlassen, weil es ihnen vorwarf, ausgeschenkte Biere nicht korrekt abgerechnet zu haben. Als Beweis dienten Videoaufnahmen, die der Arbeitgeber heimlich im Ausschankraum gemacht hatte. Das Arbeitsgericht lehnte eine Verwertung der Videoaufnahmen jedoch wegen eines Beweisverwertungsverbotes ab und der Arbeitgeber verlor den K\u00fcndigungsschutzprozess.<\/p>\n<p>Auch bei einer Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook droht ein solches Beweisverwertungsverbot, wenn die Pers\u00f6nlichkeitsrechte des Arbeitnehmers verletzt werden. Hier werden sich die Gerichte genau ansehen m\u00fcssen, in welchem Zusammenhang die Aussage erfolgte und wie der Arbeitgeber Zugriff erlangte. Erfolgt der Kommentar im Rahmen einer Unterhaltung mehrerer Facebook-Freunde auf der \u201ePinnwand&#8220; eines privaten Facebook-Profils, sind ein Eingriff in die Privatsph\u00e4re und ein Beweisverwertungsverbot naheliegend. Gleiches gilt, wenn sich der Arbeitgeber unter falscher Identit\u00e4t als vermeintlicher \u201eFreund&#8220; des Mitarbeiters Zugriff zur privaten Pinnwand erschleicht. Bei Kommentaren in offenen Diskussionsgruppen handelt es sich demgegen\u00fcber kaum um private Aussagen.<\/p>\n<p><strong>Gesetzliches Facebook-Verbot f\u00fcr den Arbeitgeber?<\/strong><\/p>\n<p>Wahrscheinlich wird der Gesetzgeber hier in K\u00fcrze Klarheit schaffen. Sollte der gerade im Bundestag verhandelte Entwurf f\u00fcr das Gesetz zum Besch\u00e4ftigtendatenschutz (BDSGE) in der bisherigen Form verabschiedet werden, wird ein \u201eFacebook-Verbot&#8220; f\u00fcr Arbeitgeber in Kraft treten. Das BDSGE sieht explizit vor, dass Arbeitgeber auf verf\u00fcgbare Informationen in sozialen Netzwerken wie Facebook oder studiVZ grunds\u00e4tzlich nicht zugreifen d\u00fcrfen. \u00dcbertragen auf die vorliegenden F\u00e4lle bedeutet dies, dass weder Daimler noch die FR auf Facebook-Seiten recherchieren d\u00fcrften, ob Arbeitnehmer den Arbeitgeber oder andere Mitarbeiter beleidigt haben. Tun sie es dennoch, m\u00fcsste ein Beweisverwertungsverbot sie sch\u00fctzen<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon, ob gesetzliche Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer auf Facebook verabschiedet werden, sollten Arbeitnehmer im Netz stets mit Umsicht handeln und bedenken, dass Kommentare im Internet meist unwiderruflich sind und oft noch Jahre sp\u00e4ter aufgerufen werden k\u00f6nnen. Eine Hauptdarstellerin des Films \u201eThe Social Network&#8220; hat es treffend zusammengefasst:<\/p>\n<p align=\"center\"><em>\u201eThe Internet is not written in pencil, it is written in ink&#8220;.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mitarbeiter werden wegen eines Klicks auf den \u201eGef\u00e4llt mir&#8220;-Button zum Rapport ins Personalb\u00fcro zitiert, ein Betriebsratsvorsitzender tritt zur\u00fcck, da er Streikbrecher auf Facebook als \u201eAbschaum&#8220; und \u201eWichser&#8220; beschimpft hat. Facebook ist im Arbeitsrecht angekommen und wird f\u00fcr viele Auseinandersetzungen sorgen, meint Arbeitsrechtler Arno Frings von der Top-Kanzlei Orrick H\u00f6lters Elsing in seinem exklusivem Gast-Beitrag im Management-Blog.<\/p>\n<p> <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/06\/16\/ein-facebook-klick-auf-gefallt-mir-und-schon-gefeuert\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[9,87,89,248,357,833],"class_list":["post-641201","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemeines","tag-frankfurter-rundschau","tag-arbeitsrecht","tag-arbeitsrechtler-arno-frings","tag-daimler","tag-facebook","tag-orrick-holters-elsing"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/641201","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=641201"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/641201\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=641201"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=641201"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=641201"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}