{"id":640157,"date":"2011-02-03T02:34:28","date_gmt":"2011-02-03T00:34:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wiwo.de\/blogs\/management\/?p=640157"},"modified":"2011-02-03T02:34:28","modified_gmt":"2011-02-03T00:34:28","slug":"das-ziel-ist-den-mensch-als-individuum-zu-bewerten-nicht-als-mann-oder-frau","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/02\/03\/das-ziel-ist-den-mensch-als-individuum-zu-bewerten-nicht-als-mann-oder-frau\/","title":{"rendered":"&#8222;Das Ziel ist, den Mensch als Individuum zu bewerten &#8211; nicht als Mann oder Frau.&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Jobst-Hubertus Bauer ist Partner der Kanzlei Gleiss Lutz und Professor f\u00fcr Arbeitsrecht. Er vertritt als Anwalt in erster Linie die Arbeitgeberseite. Wiwo.de hat Jobst-Hubertus Bauer zur Gleichstellung der Frauen in F\u00fchrungspositionen befragt, denn es zeichnen sich Konflikte zwischen EU- und nationalem Recht ab. EU-Kommissarin Viviane Reding hat ganz konkret die EU-Frauenquote angek\u00fcndigt &#8211; in zwei Schritten und mit einem mehrj\u00e4hrigen Zeitvorlauf, um Frauen zu qualifizieren. Bundeskanzlerin\u00a0 Angela Merkel hat dagegen gerade ein Machtwort gesprochen und eine Gesetzesquote abgelehnt. Nachdem Ministerin Ursula von der Leyen die Frauenquote forderte &#8211; und Familienministerin Kristina Schr\u00f6der den R\u00fcckw\u00e4rtsgang einlegte und weiterhin auf die Freiwilligkeit setzen will, die schon seit zehn Jahren in den Unternehmen &#8211; Stichwort Corporate Governance &#8211; nichts bewirkt hat.<\/p>\n<p><strong>WirtschaftsWoche:<\/strong> W\u00e4re eine EU-Regelung, die auch den deutschen Unternehmen eine Frauenquote f\u00fcr F\u00fchrungspositionen vorschreibt, rechtlich zul\u00e4ssig?<\/p>\n<p><strong>Bauer: <\/strong>Es ist erstaunlich, dass die offensichtlichen rechtlichen Probleme, die mit Quoten verbunden sind, in der \u00f6ffentlichen Diskussion keine Rolle zu spielen scheinen. \u00dcber Frauenquoten streiten Juristen untereinander seit Jahrzehnten intensiv, konkret \u00fcber das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts gem\u00e4\u00df Artikel 3 des Grundgesetzes. Geht es n\u00e4mlich nicht nur &#8211; wie in der Vergangenheit &#8211; um Frauenquoten im \u00f6ffentlichen Dienst, sondern auch die Privatwirtschaft, stellt sich die Frage, ob solche Regelungen mit Artikel 12 des Grundgesetzes vereinbar sind. Immerhin greifen sie tief in die unternehmerische Freiheit ein.<\/p>\n<p><strong>WirtschaftsWoche:<\/strong> In den gro\u00dfen deutschen Unternehmen gibt es fast keine Frauen im Management. Ihr Anteil in den Vorst\u00e4nden liegt zwischen zwei und drei Prozent, in den Aufsichtsr\u00e4ten bei rund zehn Prozent &#8211; und dass auch nur wegen der Frauen aus dem Arbeitnehmerlager. Wenn die Gleichstellung der Frauen per Gesetz in den n\u00e4chsten Jahren 40 Prozent erreichen soll, also die M\u00e4nnerquote von \u00fcber 90 Prozent gesenkt wird &#8211; was soll daran eine unerlaubte Diskriminierung sein?<\/p>\n<p><strong>Bauer:<\/strong> Eine starre Quote, die als Ergebnis einen bestimmten Anteil des bislang unterrepr\u00e4sentierten Geschlechts verlangt, stellt lediglich aus der Vogelperspektive vermeintlich Gerechtigkeit her. Bei der individuellen Auswahlentscheidung kann sie jedoch zu einer massiven Benachteiligung von Angeh\u00f6rigen des anderen Geschlechts f\u00fchren. Stellen Sie sich vor, in einem Unternehmen muss ein Vorstandsposten neu besetzt werden. Es stehen vier M\u00e4nner und eine Frau zur Auswahl, die grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Stellung geeignet w\u00e4ren. Einer der M\u00e4nner ist deutlich besser qualifiziert als die Frau. Wenn aber die Frauenquote bislang nicht erf\u00fcllt ist, muss sich der Aufsichtsrat trotzdem f\u00fcr die schlechter qualifizierte Frau entscheiden. Dann wird der m\u00e4nnliche Bewerber allein aufgrund seines Geschlechts benachteiligt. Eine starre Quote verst\u00f6\u00dft daher gegen Artikel 3 des Grundgesetzes.<\/p>\n<p><strong>WirtschaftsWoche:<\/strong>Dabei gehen Sie aber umgekehrt davon aus, dass bislang keine Frau \u00fcbergangen wird, die ebenso qualifiziert ist wie ihre m\u00e4nnlichen Mitbewerber. Sie unterstellen damit, dass ein Konzern wie ThyssenKrupp mit weltweit 170 000 Miatarbeitern und ohne eine Frau in der Top-F\u00fchrungsebene unter so vielen Mitarbeitern keine wirklich gute Frauen hat. Schwer vorstellbar.<\/p>\n<p>Zumal: Kann sich Deutschland der Frauenquote entziehen, wenn Frankreich die Gesetzesquote gerade beschlossen und Norwegen sie schon hat &#8211; und die EU-Komission jetzt eine EU-Regelung will?<\/p>\n<p><strong>Bauer:<\/strong> Starre Quoten sind nach der bisherigen Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs unionsrechtlich unzul\u00e4ssig. Der EuGH hat schon mehrfach mitgliedstaatliche Quotenregelungen als unzul\u00e4ssige Diskriminierung verworfen. Und da das Diskriminierungsverbot zum Prim\u00e4rrecht der Union geh\u00f6rt, kann sich auch die EU-Kommission hier\u00fcber nicht einfach hinwegsetzen. Artikel 23 der EU-Grundrechte-Charta gebietet die rechtliche Gleichheit von Mann und Frau. Zwar hei\u00dft es im zweiten Absatz, der Grundsatz der Gleichheit stehe spezifischen Verg\u00fcnstigungen f\u00fcr das unterrepr\u00e4sentierte Geschlecht nicht entgegen. Das bedeutet aber nicht, dass jede Quotenregelung zul\u00e4ssig ist. Der Grundsatz der Gleichheit darf nicht v\u00f6llig au\u00dfer Kraft gesetzt werden. Erlaubt sind lediglich Quotenregelungen, die bei gleicher Qualifikation eine Bevorzugung des unterrepr\u00e4sentierten Geschlechts erm\u00f6glichen &#8211; aber auch nur dann, wenn die Quote im Einzelfall aufgrund der pers\u00f6nlichen Lage des Bewerbers durchbrochen werden kann. Die Entscheidungen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs bezogen sich auf Arbeitnehmer. Das Verbot einer starren Quote muss aber auch f\u00fcr Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder gelten.<\/p>\n<p><strong>WirtschaftsWoche:<\/strong> Untersuchungen belegen, dass Unternehmen mit mehr Frauen im Management h\u00f6here Gewinne erwirtschaften&#8230;<\/p>\n<p><strong>Bauer:<\/strong> &#8230;es mag sein, dass eine reine M\u00e4nner-Kultur nicht zeitgem\u00e4\u00df ist und manchen Unternehmen auch wirtschaftlich schadet. Rechtlich ist so ein Argumente h\u00f6chst problematisch. Denn sie beruhen auf Verallgemeinerungen und Zuschreibungen von Eigenschaften aufgrund des Geschlechts. Wenn etwa in der Begr\u00fcndung zu einem Gesetzentwurf der Gr\u00fcnen zur Quote in Aufsichtsr\u00e4ten nahegelegt wird, die Wirtschaftskrise sei auch Folge mangelnder Kontrolle durch homogen m\u00e4nnlich besetzte Aufsichtsr\u00e4te, halte ich dies f\u00fcr eine diskriminierende und spekulative Argumentation, die als Grundlage f\u00fcr die rechtliche Diskussion v\u00f6llig ungeeignet ist. Das Ziel von Diskriminierungsverboten liegt gerade darin, dass jeder Mensch im Arbeitsleben als Individuum und nicht als Mann oder Frau bewertet wird.<\/p>\n<p><strong>WirtschaftsWoche:<\/strong> Viele Unternehmen sehen sich ausser Stande, genug qualifizierte Frauen f\u00fcr die Vorstands- und Aufsichtsratsposten finden oder in f\u00fcnf Jahren weiter zu qualifizieren. Obwohl genug Frauen seit Jahrzehnten erfolgreich ein Studium absolvieren. K\u00f6nnen Sie ernsthaft damit argumentieren? Zumal sie sich schon selbst vor zehn Jahren &#8211; freiwillig &#8211; zur Gleichbehandlung verpflichtet hatten, aber tats\u00e4chlich Nullkommanichts getan haben, um ihr Ziel zu erreichen?<\/p>\n<p><strong>Bauer: <\/strong>Ja, in manchen Unternehmen arbeiten nun einmal mehr M\u00e4nner als Frauen, etwa weil die entsprechenden Berufe &#8211; wie etwa bei Ingenieuren und Technikern &#8211; immer noch sehr viel mehr von M\u00e4nnern gew\u00e4hlt werden. Eine 40-Prozent-Quote kann von solchen Unternehmen kaum erf\u00fcllt werden. Eine Quote, die ohne R\u00fccksicht auf Branchenunterschiede gilt, w\u00e4re ein unzul\u00e4ssiger Eingriff in die grundgesetzlich gesch\u00fctzte Berufsfreiheit der Unternehmen.<\/p>\n<p>Insofern halte ich den Vorschlag von Familienministerin Kristina Schr\u00f6der einer flexiblen Quote, die Raum f\u00fcr individuelle L\u00f6sungen l\u00e4sst, f\u00fcr eher diskussionsw\u00fcrdig. Es gibt aber noch ein weiteres Problem: Um sich f\u00fcr eine Vorstandst\u00e4tigkeit zu qualifizieren, muss man erst Erfahrung im unteren Management sammeln. Auch dort sind Frauen aber vielfach unterrepr\u00e4sentiert. Um einen hinreichend gro\u00dfen Pool an potentiellen weiblichen Kandidaten zu haben, m\u00fcssten die Unternehmen intern auch f\u00fcr diese Positionen eine gewisse Quote einf\u00fchren. Genau das ist zwar politisch gewollt, aber es l\u00e4ge wiederum eine Benachteiligung von M\u00e4nnern vor &#8211; und insoweit g\u00e4be es nicht einmal eine konkrete gesetzliche Erm\u00e4chtigung f\u00fcr eine Quote. Unabh\u00e4ngig von den ganz grundlegenden Zweifeln an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einer starren Quote, stellen sich daher schwierige Fragen im Detail.<\/p>\n<p>Die Fragen stellten Max Haerder und Claudia T\u00f6dtmann<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Die Juristen sind sich nicht einig, ob EU-Recht im Fall der Frauenquote f\u00fcr\u00a0F\u00fchrungspositionen nationalem Recht vorgeht: <a href=\"http:\/\/www.wiwo.de\/management-erfolg\/ist-die-quote-verfassungswidrig-455879\/\">http:\/\/www.wiwo.de\/management-erfolg\/ist-die-quote-verfassungswidrig-455879\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jobst-Hubertus Bauer, Arbeitsrechtler der Top-Kanzlei Gleiss Lutz schl\u00e4gt sich im wiwo.de-Interview auf die Seite der Unternehmen: Er h\u00e4lt die gesetzliche Frauenquote f\u00fcr F\u00fchrungspositionen wie sie die EU-Kommissarin Viviane Reding androht &#8211; f\u00fcr rechtswidrig. <a href=\"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2011\/02\/03\/das-ziel-ist-den-mensch-als-individuum-zu-bewerten-nicht-als-mann-oder-frau\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":19,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[343,409,422,575,949,1136],"class_list":["post-640157","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemeines","tag-eu-kommissarin","tag-frauenquote","tag-fuhrungspositionen","tag-jobst-hubertus-bauer","tag-schlagwort-hinzufugen","tag-viviane-reding"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/640157","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/users\/19"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=640157"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/640157\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=640157"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=640157"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=640157"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}