{"id":638448,"date":"2010-04-10T00:48:58","date_gmt":"2010-04-09T22:48:58","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.handelsblatt.com\/management\/?p=638448"},"modified":"2010-04-10T00:48:58","modified_gmt":"2010-04-09T22:48:58","slug":"unternehmen-mussen-mit-ablasszahlungen-rechnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2010\/04\/10\/unternehmen-mussen-mit-ablasszahlungen-rechnen\/","title":{"rendered":"Unternehmen m\u00fcssen mit Ablasszahlungen rechnen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Unternehmen d\u00fcrfen nicht gezwungen werden, die erstbeste Frau zur F\u00fchrungskraft zu machen, &#8211; aber mit Ablasszahlungen m\u00fcssen sie wom\u00f6glich bald rechnen, meint Arbeitsrechtler Georg Mikes von der Top-Kanzlei Jones Day. Und\u00a0er verr\u00e4t, dass auch seine eigene\u00a0Ehefrau\u00a0eine F\u00fchrungsposition hat.<!--more--><\/strong><\/p>\n<p><strong><a rel=\"attachment wp-att-638449\" href=\"http:\/\/blog.handelsblatt.com\/management\/2010\/04\/10\/unternehmen-mussen-mit-ablasszahlungen-rechnen\/georgmikes\/\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-638449\" src=\"http:\/\/blog.handelsblatt.com\/management\/files\/2010\/04\/GeorgMikes.jpg\" alt=\"\" width=\"120\" height=\"160\" \/><\/a><\/strong><\/p>\n<p><strong>Georg Mikes, Arbeitsrechtler bei Jones Day<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Herr Mikes, was bl\u00fcht\u00a0den Unternehmen, wenn der Gesetzgeber eine Frauenquote vorschreiben w\u00fcrde?<\/strong><\/p>\n<p>Erst mal\u00a0schr\u00e4nkt eine Frauenquote die Vertragsfreiheit ein, die Freiheit mit dem Bewerber abzuschlie\u00dfen, den man will.\u00a0Daher wollen\u00a0die Unternehmen\u00a0meist keine Eingriffe des Gesetzgebers. Ansonsten w\u00e4re eine gesetzliche Frauenquote eine Art Sonderfall\u00a0der gesetzlichen Regelungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). M\u00f6glicherweise tauchen auch nach einer Frauenquote Missbrauchsf\u00e4lle auf: Bewerberinnen, die es nicht ernst meinen, sondern tats\u00e4chlich abgelehnt werden wollen.\u00a0Damit sie\u00a0bei noch nicht erf\u00fcllter Quote\u00a0vom Unternehmen Schadenersatz fordern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Bef\u00fcrchten Sie nur Missbrauchsf\u00e4lle oder mehr? <\/strong><\/p>\n<p>Ich frage mich, ob bei so einem besonderen Vertrauensverh\u00e4ltnis wie es zwischen &#8211; potentiellem -Mitarbeiter und dem Arbeitgeber herrscht, der Gesetzgeber solche Vorschriften machen darf: Dass\u00a0der Unternehmensinhaber vorgeschrieben bekommt,\u00a0dass er dieses Vertrauen gerade Frauen schenken soll. Um eine Quote zu erf\u00fcllen. Und: Vielleicht ist ein\u00a0Unternehmen eventuell sogar bereit, eine gesetzliche Frauenquote zu erf\u00fcllen, findet aber gar nicht erst gen\u00fcgend geeignete Bewerberinnen. Eine gesetzliche Regelung muss das ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p><strong>Man k\u00f6nnte \u00dcbergangsfristen einbauen und in der Zeit k\u00f6nnten die Unternehmen weibliche F\u00fchrungskr\u00e4fte aufbauen.<\/strong><\/p>\n<p>Ja, sicher, aber das ist mit einigen wenigen Jahren eventuell nicht getan, und so viel Geduld h\u00e4tte der Gesetzgeber vermutlich nicht, wenn er sich zum Handeln entschlie\u00dft. Es kommt auch darauf an, auf welcher hierarchischen Ebene die gesetzliche Regelung ansetzen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Sicher w\u00e4re es\u00a0unzul\u00e4ssig, wenn der Gesetzgeber anordnen w\u00fcrde, dass eine Frauenquote so strikt zu beachten ist, dass auch eine weniger qualifizierte Frau eingestellt werden muss \u2013 nur um die Quote zu bedienen. Dennoch ist denkbar, dass es tats\u00e4chlich so kommt. Juristisch zweifelhaft\u00a0w\u00e4re eben dieser Automatismus &#8222;bei gleicher Eignung gilt Bevorzugung der Frau. Und der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat\u00a0bereits in einem anderen Fall, in dem ein Mann benachteiligt worden war, gefordert, dass eine\u00a0Einzelfallpr\u00fcfung zugunsten des Mannes\u00a0stattfinden muss. Dar\u00fcber hinaus w\u00e4re es\u00a0bei einer solchen Regelung auch schwierig, zu beurteilen, ob beide tats\u00e4chlich gleich\u00a0geeignet sind. Und kompliziert ist auch die Frage, ob der Arbeitgeber oder der benachteiligte Mann dies beweisen m\u00fcsste vor Gericht.<\/p>\n<p><strong>Und wer m\u00fcsste\u00a0\u00fcberhaupt bei Streitf\u00e4llen vor Gericht die Beweise vorlegen &#8211; das Unternehmen oder der \u00dcbergangene? \u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>Wegen\u00a0der Beweislast sollten sich Arbeitgeber keine Illusionen machen. Davon gehen alle Experten aus,\u00a0dass\u00a0der Gesetzgeber den Unternehmen auch noch die Beweislast auferlegen w\u00fcrde &#8211; falls es zur Frauenquote kommt und vermeintlich benachteiligte Frauen ein Recht zur Klage erhielten.<\/p>\n<p><strong>Und wie schnell k\u00f6nnte im Ernstfall so eine Frauenquote Gesetz werden?<br \/>\n<\/strong>Wenn der politische Konsens einmal gefunden ist, k\u00f6nnte das Gesetz ja recht schnell verabschiedet werden. Da es aber am Konsens fehlen d\u00fcrfte, sehe ich die n\u00e4chsten zwei Jahre noch kein Gesetz.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wie sollte eine gesetzliche Frauenquote aussehen? <\/strong><\/p>\n<p>Generell sollte die Chancengleichheit gef\u00f6rdert werden. Aber aus rechtlicher Sicht sollte eine Ma\u00dfnahme, die Frauen beg\u00fcnstigt, nicht zur unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Benachteiligung von M\u00e4nnern f\u00fchren. Letztlich geht es darum, bei einer effizienten Quotenregelung abzuw\u00e4gen: Sollte man im Einzelfall nicht doch wieder einen Mann einstellen, wenn er die geeignetere Person auf dem Posten w\u00e4re \u2013 auch wenn ansonsten ein M\u00e4nner\u00fcberhang im Unternehmen besteht?<\/p>\n<p><strong>&#8230;.halt, stopp, genau das ist doch der Missstand, dass in den deutschen F\u00fchrungsetagen solch ein eklatanter M\u00e4nner\u00fcberhang besteht. Gerade der soll sich doch \u00e4ndern. Damit Deutschland in Sachen Frauenbenachteiligung nicht ewig europaweit auf den blamablen letzten drei Pl\u00e4tzen steht. Den w\u00fcrde der Gesetzgeber doch so zementieren&#8230;.\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>Zugegeben, das ist genau das Dilemma, und genau deshalb rechne ich nicht mit schneller Verabschiedung. Doch zur\u00fcck zu Ihrer Frage. Ungeeignet und wohl juristisch unzul\u00e4ssig w\u00e4ren jedenfalls gesetzliche Vorgaben wie diese: Dass immer dann, wenn ein Mann ausscheidet, so lange Frauen eingestellt werden m\u00fcssen, bis die Quote stimmt.<\/p>\n<p>Ich meine, eine gesetzliche Frauenquote sollte gew\u00e4hrleisten, dass immer auch eine Einzelfallabw\u00e4gung und Entscheidung f\u00fcr einen Mann m\u00f6glich bleibt. Vorausgesetzt sie hat sinnvolle Gr\u00fcnde. Unternehmen sollten berechtigt bleiben, nachzuweisen, dass eine Besetzung mit einer Frau nicht m\u00f6glich oder unzumutbar war. Ist dies nachweisbar, sollte dem Unternehmen gar keine Sanktion drohen.<\/p>\n<p><strong>Sollte eine Frauenquote per Gesetz auch f\u00fcr kleine und mittlere Betriebe gelten? <\/strong><\/p>\n<p>Ich meine nein. Bei sehr kleinen Unternehmen mit nicht mehr als zehn Mitarbeitern sollte die Frauenquote keine Anwendung finden. So wie auch das K\u00fcndigungsschutzgesetz erst ab einer Betriebsgr\u00f6\u00dfe von mehr als zehn Mitarbeitern gilt.\u00a0 F\u00fcr schon bestehende bedeutendere Positionen wie etwa Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Aufsichtsratsmandate in entsprechend gr\u00f6\u00dferen Unternehmen sollten zumindest sinnvolle \u00dcbergangsfristen vorgesehen werden, um Unternehmen nicht zu zwingen, die erstbeste Frau anstellen zu m\u00fcssen, zumal um wirklich qualifizierte Frauen dann ein Wettbewerb ausbrechen w\u00fcrde. Abgesehen von den vorgenannten Nachteilen &#8211; wie zum Beispiel\u00a0Missbrauch &#8211; stellt die Einf\u00fchrung einer Frauenquote eine Herausforderung f\u00fcr den Gesetzgeber dar.<\/p>\n<p><strong>Na da helfen dem Gesetzgeber die Gro\u00dfkanzleien sicher gerne beim Formulieren &#8211; entgeltlich oder unentgeltlich. Wie sollten nach Ihrer Meinung denn die angedrohten Sanktionen eines entsprechenden Gesetzes aussehen? <\/strong><\/p>\n<p>Sicherlich geh\u00f6rt auch das zu den Leistungen einer Kanzlei. Wir bringen unseren Sachverstand ein, wir beraten Organisationen aus den Bereichen Wirtschaft und Politik \u2013 das ist unsere Aufgabe. Nun aber zu Ihrer Frage: Ganz ohne Sanktionen bliebe eine gesetzliche Frauenquote jedenfalls ein Papiertiger. Eine denkbare Sanktion w\u00e4re\u00a0 einerseits eine Bestimmung wie die so genannte Schwerbehindertenabgabe &#8230;<\/p>\n<p><strong>&#8230;.Sie meinen eine Art Ablasszahlung? Die w\u00fcrde doch der Gleichberechtigung von Frauen im 21. Jahrhundert nicht wirklich helfen.<\/strong><\/p>\n<p>Sie w\u00e4re die wahrscheinlichste Variante f\u00fcr Deutschland. Denkbar w\u00e4re aber auch, die Frage der Einhaltung oder Nichteinhaltung der Quote eher in den Bereich individueller Klagem\u00f6glichkeiten zu stellen. Das w\u00fcrde es den Frauen \u00fcberlassen, auf Schadenersatz zu klagen, wenn einerseits die Quote nicht erf\u00fcllt ist und sie sich andererseits individuell bei einer konkreten Ma\u00dfnahme benachteiligt sehen. Das k\u00f6nnen sie heute meist auch schon &#8211; nach dem AGG.<\/p>\n<p><strong>Doch in der Zeit, seit das AGG gilt, gab es nur den einen Gema-Fall, wo tats\u00e4chlich ein Frau geklagt und auch gewonnen hat.<\/strong><\/p>\n<p>Abwarten. Drakonische Sanktionen, wie sie offenbar etwa aus Norwegen berichtet werden \u2013 Schlie\u00dfung des Unternehmens bei Nichteinhaltung der Quote \u2013 d\u00fcrften in Deutschland politisch jedenfalls nicht durchsetzbar sein. Ich finde sie auch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und deshalb nicht sinnvoll.<\/p>\n<p><strong>Eine pers\u00f6nliche Schlussfrage: Ist Ihre Frau berufst\u00e4tig? Und &#8211; falls vorhanden &#8211; welchen Beruf w\u00fcrden Sie sich f\u00fcr Ihre Tochter\u00a0eines Tages w\u00fcnschen?<\/strong><\/p>\n<p>Ja, meine Frau ist berufst\u00e4tig, \u00fcbrigens in einer Leitungsfunktion und in Teilzeit. Eine Tochter habe ich nicht, aber ich bin sicher, mein jetzt dreij\u00e4hriger Sohn wird sich k\u00fcnftig gegen weibliche Konkurrenz behaupten m\u00fcssen. Egal ob der Gesetzgeber zu Gunsten der Frauen nachhilft oder nicht.<\/p>\n<p>Die Fragen stellte Claudia T\u00f6dtmann<\/p>\n<p><a rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.jonesday.com\/de\/_lawyers\/bio.aspx?attorneyID=1549\" target=\"_blank\">http:\/\/www.jonesday.com\/de\/_lawyers\/bio.aspx?attorneyID=1549<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unternehmen d\u00fcrfen nicht gezwungen werden, die erstbeste Frau zur F\u00fchrungskraft zu machen, &#8211; aber mit Ablasszahlungen m\u00fcssen sie wom\u00f6glich bald rechnen, meint Arbeitsrechtler Georg Mikes von der Top-Kanzlei Jones Day. 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