{"id":638164,"date":"2010-02-13T01:33:33","date_gmt":"2010-02-13T00:33:33","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.handelsblatt.com\/management\/?p=638164"},"modified":"2010-02-13T01:33:33","modified_gmt":"2010-02-13T00:33:33","slug":"die-angst-der-aufsichtsrate-vor-der-haftung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.wiwo.de\/management\/2010\/02\/13\/die-angst-der-aufsichtsrate-vor-der-haftung\/","title":{"rendered":"Die Angst der Aufsichtsr\u00e4te vor der Haftung"},"content":{"rendered":"<p>Die Aufsichtsr\u00e4te eines  KFZ-Zulieferes aus Norddeutschland stellten ihrem Vorstand ein Ultimatum: Wenn das  Angebot der  Versicherung \u00fcber eine Managerhaftpflichtversicherung (D&amp;O) nicht  binnen  vier Wochen vom Vorstand unterschrieben werde, wollten sie ihr Amt  niederlegen.  So gro\u00df ist ihre Angst vor Haftungsf\u00e4llen. Und nicht nur bei ihnen: &#8222;90  Prozent  der deutschen Aufsichtsr\u00e4te haben bereits eine D&amp;O-Versicherung  abgeschlossen oder stehen kurz vor dem Abschluss laut einer Umfrage der  Personalberatung  Odgers Berndtson und der Anwaltskanzlei Nieding + Barth&#8220;,  berichtet Jurist und Unternehmensberater Michael Hendricks, Pionier in  Deutschland f\u00fcr diese hochkomplizierte Spezialmaterie.<!--more--><\/p>\n<p><div id=\"attachment_638175\" style=\"width: 178px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"http:\/\/blog.handelsblatt.com\/management\/2010\/02\/13\/die-angst-der-aufsichtsrate-vor-der-haftung\/michael-hendricks\/\" rel=\"attachment wp-att-638175\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-638175\" src=\"http:\/\/blog.handelsblatt.com\/management\/files\/2010\/02\/Michael-Hendricks-168x168.jpg\" alt=\"Michael Hendricks\" width=\"168\" height=\"168\" class=\"size-thumbnail wp-image-638175\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-638175\" class=\"wp-caption-text\">Michael Hendricks<\/p><\/div>15 Prozent der  Kontrolleure \u00fcberlegen, ob sie ihre Mandate niederlegen wollen &#8211;  der  Schock vom Beispiel Siemens, wo zum ersten Mal \u00f6ffentlich wurde, dass  Manager  Millionensummen an ihre Firmen zahlen mussten, sitzt tief. Doch  irgendeine  D&amp;O-Police reicht bei weitem nicht, um sich vor existenzbedrohenden  Haftungsrisiken zu sch\u00fctzen. Die Policen sind so heikel und  undurchsichtig, dass  oft nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, welche Risiken sie gerade  ausschlie\u00dfen.  Benennt der Versicherer die Ausschl\u00fcsse erst nach dem Schadensfall, ist  es zu  sp\u00e4t. Michael Hendricks erkl\u00e4rt, wo Fallstricke und pers\u00f6nliche Risiken  liegen.<\/p>\n<p><strong><br \/>\nHerr Hendricks, in  einer  Umfrage mit dem Handelsblatt unter den 1200 gr\u00f6\u00dften deutschen  Unternehmen haben  Sie herausgefunden, dass jedes f\u00fcnfte Unternehmen neben einer  D&amp;O-Police  zus\u00e4tzlich auch noch eine Rechtsschutzversicherung f\u00fcr D&amp;O-Sch\u00e4den  abgeschlossen hat. Was steckt dahinter?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hendricks: <\/strong>Die  Unternehmen  schlie\u00dfen D&amp;O-Versicherungen f\u00fcr ihre Manager ab, damit diese bei  Fehlentscheidungen Rechtsschutz bekommen und die Assekuranz auch  Schadenersatz  zahlt. Nur: Wenn es dann hart auf hart kommt, ziehen sich  D&amp;O-Versicherer  leider oft auf die Behauptung zur\u00fcck, gerade f\u00fcr diesen Fall greife die  Versicherung nicht. Es handele sich um einen Ausschlusstatbestand.  Ruckzuck  steht der Vorwurf im Raum, der Manager h\u00e4tte bewusst, wissentlich oder  sogar  vors\u00e4tzlich seine Pflichten verletzt. Denn auch bei vors\u00e4tzlichen Taten  braucht  der Versicherer nicht leisten.<\/p>\n<p><strong>Geh\u00f6rt es nicht zum D&amp;O-Schutz  hinzu,  vorl\u00e4ufig Rechtsschutz zu gew\u00e4hren &#8211; bis erwiesen ist, ob der Manager  bewusst  oder sogar vors\u00e4tzlich seine Pflichten verletzt hat?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hendricks:<\/strong>  Dem  Wortlaut der Vertr\u00e4ge nach vielleicht, in der Praxis aber verweigern es  D&amp;O-Versicherer selbst bei noch so gut konzipierten Policen im  entscheidenden Moment immer h\u00e4ufiger, tats\u00e4chlich f\u00fcr den vorl\u00e4ufigen  Rechtsschutz und ganz besonders f\u00fcr Anwaltskosten aufzukommen. Mit der  Begr\u00fcndung, es sei doch absolut offensichtlich, dass der oder die  Manager  vors\u00e4tzlich gehandelt h\u00e4tten.<\/p>\n<p><strong>War das so im Falle  Siemens?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hendricks: <\/strong>Siemens ist  sicherlich ein  besonders krasser Fall,\u00a0 weil es um extrem hohe Summen ging und der  D&amp;O-Schutz ganz offensichtlich in vielen Punkten versagt hat. Aber  der Fall  Siemens weist auch einige sehr typische Fallstricke auf, die in Sachen  Managerhaftpflichtversicherung im Schadenfall immer wieder auftreten.  Nehmen wir  zum Beispiel den Vorwurf der wissentlichen oder gar vors\u00e4tzlichen  Handlung.  Siemens qu\u00e4lt sich mit seinem Korruptionsskandal nun schon geschlagene  f\u00fcnf  Jahre herum. Bis heute ist nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt, ob die Manager  tats\u00e4chlich bewusst, wissentlich oder sogar vors\u00e4tzlich gehandelt haben.  Der  D&amp;O-Vertrag des Konzerns h\u00e4tte die Deckung der Rechtskosten f\u00fcr  solche  kl\u00e4renden Gerichtsprozesse vermutlich aber auch gar nicht  hergegeben.<\/p>\n<p><strong>Inwiefern?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hendricks:<\/strong>  Im  Normalfall werden die Abwehrkosten auf die vereinbarte Deckungssumme  angerechnet. Bei einem Totalschaden , also wenn der Schadenersatz wie  beim  Autounfall die Deckungssumme aussch\u00f6pft oder bereits \u00fcbersteigt &#8211;  bleiben die  Gesellschaft und die Manager ganz klar auf ihren Anwaltskosten sitzen.  Und das  gilt nicht nur f\u00fcr die gro\u00dfen D&amp;O-F\u00e4lle der Landesbanken, Siemens  oder  Lufthansa, sondern auch f\u00fcr Haftungsszenarien im Mittelstand. Bei  Rechtsstreitigkeiten in Sachen Managerhaftung k\u00f6nnen enorme Betr\u00e4ge  anfallen,  deren Ausgleich die versicherten Manager schon allein in den  finanziellen,  pers\u00f6nlichen Ruin treiben k\u00f6nnen. Mal ganz abgesehen von den  Schadenersatzforderungen. Allein Heinrich v. Pierer musste zus\u00e4tzlich zu  den 100  Millionen Euro von dem D&amp;O Versicherer f\u00fcnf Millionen Euro aus der  eigenen  Tasche\u00a0 zahlen.<\/p>\n<p><strong>Ohne zus\u00e4tzliche Rechtsschutzversicherung ist  eine  D&amp;O Versicherung also nicht viel wert?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hendricks: <\/strong>Es ist eine  bittere  Tatsache, dass Managerhaftpflichtversicherer im Schnitt nur in einem  Viertel der  F\u00e4lle &#8222;freiwillig, also ohne dass der Versicherungskunde den Rechtsweg  einschl\u00e4gt&#8220; zahlen. Und weil die Unternehmen den D&amp;O-Versicherern  immer  weniger als Retter in der Not trauen, hat fast jedes zehnte Unternehmen  mittlerweile auch Versicherungen gegen den D&amp;O Versicherer  abgeschlossen. Es  gibt zum Beispiel Verm\u00f6gensschaden-Rechtsschutzversicherungen, in deren  Bedingungen der Vorsatzausschluss so formuliert ist, dass Rechtskosten  lediglich  dann nicht \u00fcbernommen werden, wenn eine versicherte Person den Eintritt  eines  Schadens herbeif\u00fchren wollte. Der Versicherer kann sich dann nicht mehr  mit der  reinen Behauptung, es handle sich um Vorsatz, aus der Aff\u00e4re ziehen.  Dann muss  schon ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil vorliegen.<\/p>\n<p><strong>Wer vor Gericht  der  Untreue \u00fcberf\u00fchrt wird, muss &#8211; Rechtsschutzversicherung hin oder her  -seine  Prozesskosten also immer selbst tragen?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hendricks: <\/strong>Richtig. Wenn die Grenze  zur  Wirtschaftskriminalit\u00e4t \u00fcberschritten ist, tritt auch die  Rechtsschutzversicherung nicht mehr in Leistung. In der \u00fcberwiegenden  Zahl der  F\u00e4lle werden solche Verfahren jedoch mit oder ohne Bu\u00dfgeld eingestellt.  Und  damit bleibt dann auch der Rechtsschutz erhalten.<\/p>\n<p><strong>Solche  langwierigen  Prozesse durchzustehen, um seinen Ruf zu rehabilitieren, ist aber sicher  doch  nicht nur eine Frage der Finanzen, sondern auch des Nervenkost\u00fcms?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hendricks: <\/strong>Das   erkl\u00e4rt, warum Unternehmen und Manager sich irgendwann doch lieber auf  einen  Vergleich einlassen. Das Thema Schadenersatz ist wenig imagef\u00f6rdernd.  Die  Situation nutzen die D&amp;O-Versicherer f\u00fcr sich aus und versuchen  regelm\u00e4\u00dfig,  die Schadensregulierung hinauszuz\u00f6gern. Beliebt ist das Abwehr-Argument  von  Versicherern, dass eine Pflichtverletzung bereits vor Vertragsabschlu\u00df  begangen  worden sei. D&amp;O-Versicherungsvertr\u00e4ge enthalten \u2013 auch wenn sie gut  formuliert sind \u2013 etliche Passagen, die im Streitfall zur  Auslegungsfrage werden  und eine schnelle Deckung verhindern. Gerne kommen die Versicherer mit  einem  Argument nach dem anderen, bis die Leute entnervt aufgeben. Das macht  die  gestandensten Manager m\u00fcrbe. F\u00fcr die betroffenen Manager sind solche  Situationen  unzumutbar. Sie befinden sich ja meist auch noch in einem  Zwei-Fronten-Krieg.  Auf der einen Seite m\u00fcssen sie das zivilrechtliche Verfahren ihrer  eigenen Firma  gegen sie durchstehen und haben dann auch noch die Klage gegen den  D&amp;O-Versicherer am Hals.<\/p>\n<p><strong>Und vor Gericht mahlen die M\u00fchlen  bekanntlich langsam. Was kann ein Manager da noch tun?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hendricks: <\/strong>Man kann  dem  D&amp;O-Versicherer und seinen Anw\u00e4lten Beine machen. Zum Beispiel,  indem man  einen Anwalt sucht, der auf D&amp;O-Versicherungsrecht spezialisiert  ist. Der  soll den Entwurf f\u00fcr eine Deckungsklage erstellen, sobald man merkt,  dass der  D&amp;O-Versicherer auf Zeit spielt. Solche Klageentw\u00fcrfe k\u00f6nnen dem  D&amp;O-Versicherer den Wind auf den Segeln nehmen, wenn er  beispielsweise  s\u00e4mtliche Facetten des Falles behandelt und dadurch Verz\u00f6gerungen, die  durch den  Austausch der Argumente entstehen k\u00f6nnen, auf ein Minimum reduziert. Die  Kosten  von solchen Deckungsklagen \u00fcbernehmen so genannte  D&amp;O-Vertragsrechtsschutzversicherungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Aufsichtsr\u00e4te eines KFZ-Zulieferes aus Norddeutschland stellten ihrem Vorstand ein Ultimatum: Wenn das Angebot der Versicherung \u00fcber eine Managerhaftpflichtversicherung (D&amp;O) nicht binnen vier Wochen vom Vorstand unterschrieben werde, wollten sie ihr Amt niederlegen. 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