Unternehmen, die Kartellsünder sind und als Whistleblower das Kartell auffliegen lassen wollen, um selbst straffrei auszugehen, stecken gleich in mehreren Zwickmühlen: zwischen gegensätzlichen Pflichten zu Verschwiegenheit und Veröffentlichung einerseits. Und sie müssen obendrein ihrem eigenen Aufsichtsrat misstrauen. Denn der arbeitet ja hauptamtlich woanders – … Autokartell: Wer sein Kartell verpfeift, braucht sich nicht outen via Ad-hoc-Mitteilung – aber der Aufsichtsrat muss zum Schweigen verdonnert werden. Sieben Fragen an die Heuking-Anwälte Rainer Velte und André Szesny weiterlesen
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