„Der Fall Barclays sollte uns eine Warnung sein“

Peter Bömelburg, Geschäftsführender Partner der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Rödl & Partner, über die Reform der Abschlussprüfung, die Next Ten* der Prüferszene, die Vorreiterrolle der Niederländer und das warnende Beispiel der Barclays Bank.

 

Herr Dr. Bömelburg, in diesem Herbst soll das Gesetzgebungsverfahren zur Verbesserung der Qualität von Abschlussprüfungen soweit sein, dass sich allmählich abzeichnen dürfte, welche konkreten Regulierungen auf die Wirtschaftsprüfer zukommen. Rechnen Sie immer noch mit einem Schreckenskatalog?

Bömelburg: Als die EU ihr Grünbuch zur Abschlussprüfung im Herbst 2010 erstmals veröffentlichte, enthielt der Katalog tatsächlich viele Regulierungsvorschläge, die den Wirtschaftsprüfern nicht gefallen konnten. Und dies auch, weil sie die Unternehmen unnötig belasten würden – etwa durch die strikte Trennung von Prüfung und Beratung. Mittlerweile soll der Maßnahmenkatalog aber angeblich soweit heruntergekocht worden sein, dass wir fast schon befürchten, dass die EU die Chance verpasst, für faire Wettbewerbschancen im Wirtschaftsprüfermarkt zu sorgen.

Was verstehen Sie darunter?

Bömelburg: Die Big Four – PwC, KPMG, Ernst & Young und Deloitte – prüfen 85 Prozent der Unternehmen öffentlichen Interesses in Europa. In Deutschland teilen sich mit PwC und KPMG grob gesehen sogar nur zwei Gesellschaften diesen Markt weitgehend unter sich auf. Seit Frühjahr 2012 merken wir zwar, dass auch andere weltweit agierende Wirtschaftsprüfer wie wir endlich wieder in die Ausschreibungen der Großkonzerne einbezogen werden. Im Markt wird jedoch nach wie vor gerne kolportiert, dass nur die Big Four zu internationalen Konzernprüfungen in der Lage wären. Das stimmt absolut nicht.

Was würde denn helfen, die Macht der Big Four zu brechen?

Bömelburg: Aus unserer Sicht müsste die Europäische Union wie ursprünglich vorgesehen für kapitalmarktorientierte Unternehmen eine Gemeinschaftsprüfung verpflichtend einführen. Ohne das Joint bzw. Shared Audit – bei dem eine Prüfungsgesellschaft verpflichtet wird, bei der Prüfung von Unternehmen öffentlichen Interesses bestimmte Teile des Prüfmandates in Kooperation mit einer anderen, nicht marktbeherrschenden Gesellschaft durchzuführen – kann eine Balance der Kräfte auf dem Markt der Wirtschaftsprüfer nicht entstehen. Diese Balance muss aber unbedingt hergestellt werden, um das verloren gegangene Vertrauen in die Institution Wirtschaftsprüfer wieder zu stärken.

Die Big Four monieren, dass es der EU nicht um die Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung ginge, sondern einzig um die Zerschlagung ihrer Vormachtstellung bei der Prüfung von Unternehmen öffentlichen Interesses. Sehen Sie das auch so?

Bömelberg: Ehrlich gesagt ist das aus meiner Sicht irrelevant. Es geht um fairen Wettbewerb und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Jahresabschlussprüfung. Als Wirtschaftsprüfer sehen wir eine Chance, für unsere Mandanten eine bessere Corporate Governance durchzusetzen. Daher ist es gut, dass offensichtlich die strikte Trennung zwischen Prüfung und Beratung vom Tisch ist, unabhängig auch von der Größe des Wirtschaftsprüfers. Richtig ist, dass eine Mandatsdauer über viele Jahrzehnte bei Unternehmen von öffentlichem Interesse angesichts des heutigen politischen Umfelds und der Erschütterung des Vertrauens in die Unabhängigkeit des Prüfungsurteils nicht mehr hingenommen werden kann. Dafür sind vor allem Großkonzerne, die an der Börse notiert sind, aber auch nicht börsennotierte Banken und Versicherungen von zu großer volkswirtschaftlicher Bedeutung.

Sie haben sich gemeinsam mit den Next Ten – den nach Umsatz zehn führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften direkt hinter den Big Four – für die externe Rotation ausgesprochen. Warum?

Bömelburg: So absolut stimmt die Aussage nicht ganz. Wir können uns im Paket mit anderen sinnvollen Reformmaßnahmen wie der Gemeinschaftsprüfung mit einer verpflichtenden Rotation bei großen börsennotierten Unternehmen anfreunden. Allerdings sind wir uns mit wohl allen Vertretern unseres Berufsstands, auch aus den bislang marktbeherrschenden Gesellschaften,  einig, dass ein Wechsel nach sechs Jahren zu früh ist. Dafür sind die Mandate viel zu aufwändig. Ein Wechsel nach zehn Jahren bei einer Mindestbestelldauer von drei bis fünf Jahren wäre aus unserer Sicht sinnvoll. Dem Vernehmen nach haben sich zahlreiche EU-Mitgliedstaaten in den Beratungen des Ministerrats über die Vorschläge der Kommission eindeutig für eine verpflichtende Rotation als Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets ausgesprochen. Die Abschlussprüferaufsichtskommission in Deutschland, die Europäische Markt- und Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA und die unabhängige Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften PCAOB plädieren für die externe Rotation. Dasselbe gilt für eine breite Gruppe von Europaabgeordneten über alle politischen Lager hinweg.

Besteht bei der externen Rotation nicht die Gefahr, dass die Marktkonzentration noch weiter zunimmt, weil sich eventuell noch mehr Unternehmen für eine Big Four-Firma entscheiden würden?

Bömelburg: Eine reine Rotation würde die Marktkonzentration wohl eher noch erhöhen. Wir sehen die Chance, dass sich im Rat und Parlament der EU die Erkenntnis weiter durchsetzt, dass die Rotation Teil eines in sich stimmigen Konzepts zur Veränderung der Marktstrukturen wird. Sowohl im Parlament als auch im Rat wird die Verbindung der externen Rotation mit Gemeinschaftsprüfungen, wie die Kommission sie ursprünglich bereits angedacht hatte, intensiv erörtert.

Angeblich war die Pflicht zum Joint Audit bis zur letzten Minute fester Bestandteil des EU-Maßnahmenkatalogs. Es heißt, die Lobbyisten der Big Four hätten die verpflichtende Gemeinschaftsprüfung in den letzten beiden Tagen vor Veröffentlichung des Papiers geschickt wegverhandelt. Ist der Zug für Sie jetzt abgefahren?

Bömelburg: Auf keinen Fall. Wir arbeiten im Moment intensiv daran, dass die Entscheider in EU-Rat und EU-Parlament unsere Argumente für die Gemeinschaftsprüfung noch genauer kennenlernen. Wir fordern keinen Artenschutz. Wir sind überzeugt davon, dass vor allem die verpflichtende Einführung von Joint audits bzw. des so genannten Shared Audits sinnvoll wäre. Im Gegensatz zum Joint Audit teilen sich beim Shared Audit die beiden Prüfer nicht den Bestätigungsvermerk der Muttergesellschaft auf Konzernebene. Der nicht marktbeherrschende Prüfer ist beim Shared Audit meistens auf der Ebene der Töchter unterwegs. In der Praxis ist eine solche Aufteilung übrigens schon heute gängig und funktioniert sehr gut. Einer der Big Four prüft den Konzernabschluss und ein mittelgroßer hält zum Beispiel Mandate in verschiedenen Ländergesellschaften.

Die Lobby der Big Four gilt als sehr einflussreich – was passiert, wenn sich die Kommission nicht durchsetzen kann?

Bömelburg: Glauben Sie mir: Auch der Einfluss sehr großer Wirtschaftsprüfergesellschaften hat seine Grenzen. Das zeigt das Beispiel der Niederlande, die in puncto Regulierung der Abschlussprüfung der EU vorausgeeilt sind. Im Februar hat das niederländische Parlament entschieden, dass Unternehmen öffentlichen Interesses ihren Abschlussprüfer spätestens nach acht Jahren wechseln müssen. Zusätzlich sollen die Unternehmen verpflichtet werden, der Finanzmarktaufsicht AFM alle Prüfungsneuvergaben und Ausschreibungen anzuzeigen. Die bislang bestehenden Chinese Walls innerhalb der AFM für die Aufsicht über Finanzdienstleister und die Aufsicht über die Abschlussprüfer werden beseitigt, beides wird unter einheitlicher Leitung zusammengefasst. Zudem werden sehr weitgehend andere als Prüfungsleistungen dem Abschlussprüfer untersagt; die Regelung wird mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft treten. Die erste Kammer, der Senat, muss dem Gesetz allerdings noch zustimmen. Wir plädieren dringend für eine europaweite Regelung, bei der die Interessen der geprüften Unternehmen im Mittelpunkt stehen.

Inwiefern hat die Entscheidung des niederländischen Parlaments Signalwirkung auch für die EU und Deutschland?

Bömelburg: Wer nach Großbritannien schaut wird verstehen, warum es dringend geboten ist, dass das öffentliche Vertrauen in die Aufsicht der Finanzmärkte wieder hergestellt wird. Der Fall Barclays sollte uns eine Warnung sein. Ergebnislose Diskussionen egal auf welcher Ebene werden nicht mehr lange geduldet werden. Wir brauchen starke, erfahrene und unabhängige Wirtschaftsprüfer für eine funktionierende Corporate Governance in Europa. Keiner kann eine staatliche Behörde zur Prüfung von Jahresabschlüssen wollen. Auch andere Länder haben schon Reformpläne in der Schublade, wenn auf EU-Ebene nichts oder zu wenig passiert.

* Die Next Ten umfassen die mittelgroßen Wirtschaftsprüfergesellschaften Baker Tilly, BDO, Crowe Horwath, Grant Thornton, Mazars, Moore Stephens, Nexia, PKF, RBS Roever Broenner, Rödl & Partner, RSM Germany

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