Im Streit um ihr Monopol bei Autozügen nach Sylt hat die Deutsche Bahn vor Gericht abermals eine Niederlage hinnehmen müssen. Ihre Tochtergesellschaft DB-Autozug muss demnach festlegen, unter welchen Bedingungen andere Bahnunternehmen die Autoverladestationen mitnutzen können. So sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass auf dem Hindenburgdamm nach Sylt Wettbewerb entstehen kann, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster (Aktenzeichen: 13 B 1818/10).

