Im Rechtsstreit mit der EU über die Trennung von Verkehr und Schiene hat die Deutsche Bahn einen wichtigen Etappensieg erzielt. Derzeit läuft eine Klage der Kommission gegen die Bundesrepublik. Der Vorwurf: Die Abhängigkeit des Schienennetzes von der Konzernstrategie behindert den Wettbewerb im Personen- und Güterverkehr. Der integrierte Konzern widerspreche damit den Vorgaben der EU zur Liberalisierung des Bahnmarktes und müsse zerschlagen werden.
Doch seit gestern gilt eine Zerschlagung als unwahrscheinlich. Denn aus Luxemburg, dem Sitz des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), kommen überraschende Signale. Der Generalanwalt des EuGH hält die Klage Brüssels in seinem Schlussantrag für unzulässig. Es sei „gestattet“, Netzbetreiber und Verkehrsunternehmen in einer Holding zu integrieren, schreibt der Generalanwalt Niilo Jääskinen. Die Richter des EuGH folgen in ihrem Urteil in den überwiegenden Fällen der Meinung des Generalanwaltes. Die Juristen unterstützen die Richter in ihrer Entscheidungsfindung. Derzeit gibt es acht Generalanwälte.
Bei der Deutschen Bahn in Berlin dürfte man die Entscheidung aus Luxemburg mit großer Erleichterung sehen. Das Unternehmen will Netz und Betrieb unbedingt unter einem Dach behalten. Die Begründung: Zum einen lassen sich technische Innovationen so besser entwickeln und zum anderen sichert die Struktur die Finanzierung des Schienenweges. Das Netz schreibt erst seit 2007 operativ Gewinne. Bis dahin hat die Bahn die Gleise und Bahnhöfe bezuschusst. Die Investitionen will sie nun mit angemessener Rendite zurück verdienen.
Die Wettbewerber der Deutschen Bahn hingegen schäumen. “Damit stellt der Generalanwalt der Deutschen Bahn faktisch einen Freibrief aus”, sagt Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, dem Verband einiger privater Verkehrsunternehmen auf Straße und Schiene. Die Bahn allein könne nun “den Grad der Unabhängigkeit von DB Netz gegenüber der Holding und den Transportschwestern bestimmen“. Der Europäische Eisenbahnmarkt stehe “vor dem Aus”. Auch Alexander Kirfel, Geschäftsführer des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE) – einem Zusammenschluss von 25 europäischen Güterbahnen – zeigt sich “enttäuscht”. Der Süddeutschen Zeitung sagte er: “Das ist kein guter Tag für den Wettbewerb auf der Schiene.”
Tatsächlich haben viele Beobachter eine andere Entscheidung erwartet. Der Generalanwalt hatte untersucht, ob die Eisenbahnunternehmen – wie es EU-Recht vorschreibt – „einen gerechten und nichtdiskriminierenden Zugang“ zum Bahnnetz haben. Die rechtliche Unabhängigkeit der Bahn-Tochter DB Netz würde dies sicherstellen. Zudem gebe es eine starke Aufsicht durch die Bundesnetzagentur. Eine Bewertung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit unternahm Jääskinen aber offenbar nicht, weil das EU-Recht dazu keine Vorgaben mache. Dabei ist auch das ein wichtiges Element der Nicht-Diskrimierung.
Das Modell Deutsche Bahn wird jedenfalls zum Vorbild zahlreicher Eisenbahnen in Europa. Vor allem die französische Staatsbahn SNCF dürfte bald wieder als integrierter Konzern auftreten. Vor einigen Jahren wurde das Schienennetz wegen der Vorgaben aus Brüssel in vorauseilendem Gehorsam herausgetrennt. Der Bahnbetreiber SNCF schimpft seitdem über steigende Trassenpreise und schlechte Qualität bei der Instandhaltung. Der französische Staat hat aber eine Bahn-Reform angekündigt, die wohl das Schienennetz wieder zu einem Teil der Staatsbahn SNCF machen wird. Gleichzeitig dürfte die französische Regulierungsbehörde gestärkt werden.
Offiziell wollten sich Deutsche Bahn und SNCF nicht äußern, sondern zunächst das Urteil des EuGH abwarten, das Ende des Jahres erwartet wird. Spanien, Portugal und Ungarn bekamen vom Generalanwalt übrigens einen Rüffel. Diese Länder müssen das Schienennetz unabhängiger machen.










