Im Streit um ihr Monopol bei Autozügen nach Sylt hat die Deutsche Bahn vor Gericht abermals eine Niederlage hinnehmen müssen. Ihre Tochtergesellschaft DB-Autozug muss demnach festlegen, unter welchen Bedingungen andere Bahnunternehmen die Autoverladestationen mitnutzen können. So sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass auf dem Hindenburgdamm nach Sylt Wettbewerb entstehen kann, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster (Aktenzeichen: 13 B 1818/10).
Es bestätigte damit die Auffassung der Bundesnetzagentur in Bonn und des Verwaltungsgerichts Köln. Die Bundesnetzagentur beaufsichtigt den Wettbewerb im Schienennetz. Die Insel Sylt ist für Autofahrer nur im Autozug über den Hindenburgdamm erreichbar. Das Gericht hatte allerdings noch nicht darüber zu urteilen, ob die Bahn später tatsächlich Konkurrenten mit Autopendelzügen dulden muss. Sie soll zunächst nur Nutzungsbedingungen veröffentlichen.










