Unternehmen mit Scheinselbständigen riskieren viel – auch Zahlungen für Urlaubsansprüche und zwar ewig

Für Unternehmen, die Scheinselbständige beschäftigen und auffliegen, wird es immer teurer: Jetzt kommen auch noch Zahlungen für Urlaubsansprüche obendrauf – und zwar unbegrenzt. Da gibt es keine Verjährung, hat der EuGH entschieden. Gastbeitrag von Arbeitsrechtler ... » weiterlesen