Tim Wybitul, Arbeitsrechtler der internationalen Kanzlei Hogan Lovells in Frankfurt über Klagen gegen Ex-Arbeitgeber wegen Rufschädigung
Tim Wybitul, Arbeitsrechtler der internationalen Kanzlei Hogan Lovells in Frankfurt über Klagen gegen Ex-Arbeitgeber wegen Rufschädigung
Ein Arzt ist in erster Linie der Arzt, und zwar der des Patienten. Er ist kein Auftragnehmer der Krankenkasse, die ihn dementsprechend anleiten würde. Der Patient sucht sich seinen Arzt aus nach seinem persönlichn Gutdünken aus – Stichwort: freie Arztwahl – und dieser niedergelassene Mediziner ist ein echter Freiberufler. Sprich ein Unternehmer, der pleite gehen kann – oder eben nicht. So wie ein Werkstattbesitzer, der nach einem Autounfall auch kein Sachwalter einer Versicherung ist, sondern Auftragnehmer des Autobesitzers.
Anfüttern verboten: Teure Fußballtickets an Geschäftspartner verschenken, wird Sponsoren wie Eingeladenen zu heikel