Jüngere Mitarbeiter können soviel Urlaub beanspruchen wie die Älteren – wenn´s im Tarifvertrag eine Altersstaffelung gibt

Schon wieder eine Supermarktkassiererin mit eisernen Nerven: Die letzte – mit Namen Emmily – hatte sich ihren Arbeitsplatz zurück erobert, indem sie bis in die höchste Instanz zog. Seitdem segnen die meisten deutschen Richter keine Kündigungen mehr ab, die wegen ... » weiterlesen