WiWo-Topkanzleien Kartellrecht 2023: Für Unternehmen wird es teurer, wenn bald Vorteilabschöpfungen zu den Millionenbußen obendrauf kommen

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Autokartell: Wer sein Kartell verpfeift, braucht sich nicht outen via Ad-hoc-Mitteilung – aber der Aufsichtsrat muss zum Schweigen verdonnert werden. Sieben Fragen an die Heuking-Anwälte Rainer Velte und André Szesny

Unternehmen, die Kartellsünder sind und als Whistleblower das Kartell auffliegen lassen wollen, um selbst straffrei auszugehen, stecken gleich in mehreren Zwickmühlen: zwischen gegensätzlichen Pflichten zu Verschwiegenheit und Veröffentlichung einerseits. Und sie müssen ... » weiterlesen

Tipps vom Bundeskartellamt: Verbotene Bieter-Absprachen enttarnen

Das Bundeskartellamt hat in diesen Tagen eine Checkliste verschickt, mit der man „unzulässige Submissionsabsprachen“ erkennen soll. Das sind laut Wikipedia Straftaten, „die den Tatbestand umfassen, wenn mehrere Personen beziehungsweise Unternehmen ... » weiterlesen

Vorstände: In die Zange genommen – vom Aufsichtsrat, Aktionären, Medien oder Kartellamt

In die Zange genommen Vorstände Der Druck auf Unternehmenslenker steigt. Aufsichtsräte kujonieren die Unternehmenslenker, um selbst keine Haftung zu riskieren.  » Weiterlesen

Der Persilschein „mein Anwalt hat´s gesagt“, zieht nicht mehr bei Kartellbußen, warnt Hans-Jörg Niemeyer von Hengeler Mueller

Hans-Jörg Niemeyer von Hengeler Mueller warnt Unternehmen: Ein Anwaltsgutachten ist kein Persilschein gegenüber den Kartellbehörden oder dem Europäischen Gerichtshof: „Kein Vertrauensschutz bei falschem Anwaltsrat im europäischen Kartellrecht.“ » Weiterlesen