Herr Dzida, bei einem süddeutschen Automobilproduzenten wird der Betriebsrat nun neu gewählt, nachdem das Landesarbeitsgericht Stuttgart den ersten Wahldurchgang für rechtswidrig erklärt hatte. Wieso?
Dzida: Weil 800 Führungskräfte nicht an der Wahl teilnehmen durften, obwohl nur 300 von ihnen “leitende Angestellte” waren. Von den Betriebsratswahlen ausgeschlossen sind aber nur echte leitende Angestellte.

