Arbeitgeber reagieren manchmal durchaus hochemotional: da werden Wettbewerbsverbote eigentlich nur aus Frackigkeit ausgeübt – weil der Vorgesetzte eigentlich nur beleidigt ist über das Verlassen-Werden -, Handynummern ruckzuck abgeschaltet noch vor dem formalen Vertragsende oder der Mailaccount gelöscht. Manchmal, kaum dass der Mitarbeiter aus dem Haus geht und obwohl sein Arbeitsvertrag eigentlich noch eine Weile läuft. Dass das nicht erlaubt sein könnte, auf die Idee kommt kaum ein Unternehmen – doch genau das musste sich ein Fahrradkurierdienst vom Oberlandesgericht Dresden sagen lassen (Beschluss vom 05.09.2012, 4 W 961/12). Mehr noch: Es könnte sogar sein, dass sich die Vorgesetzten, die diese Löschung anordnen, strafbar machen. Jedenfalls dann, wenn der Mitarbeiter auch private Mails darauf haben durfte.
Artikel mit dem Tag: Arbeitsrecht
Arbeitsrechtler Dzida zum Datenschutz: Warum Arbeitgeber und Gewerkschaften auf die Barrikaden gehen (Gastbeitrag)
Lesehinweis: Rechtsfragen, die nur vor Weihnachten auftauchen – beantwortet von Boris Dzida
Boris Dzida, Arbeitsrechtler bei Freshfields, hat für wiwo.de die Rechtsprobleme rund um Weihnachten zusammengetragen: von noch nicht genommenen Urlaubstagen, die zu verfallen drohen, bis hin zur Frage, welche Geschenke angebracht sind:
Welche Tricksereien mit Beschäftigungsgesellschaften die Gerichte nicht mitmachen – Arbeitsrecht-Interview mit Boris Dzida:
Unternehmen und Betriebsräte einigen sich oftmals auf die Einrichtung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG), wenn es darum geht, Personalabbau möglichst sozialverträglich zu gestalten. Das Bundesarbeitsgericht hat dem Einsatz solcher BQGs in einem soeben verkündeten Urteil aber klare Grenzen gesetzt: BQGs dürfen nicht dazu missbraucht werden, beim Betriebsübergang Arbeitsvertragsbedingungen zu verschlechtern.
Arbeitsgericht Frankfurt: Wer klaut, darf heimlich gefilmt werden
Wer im Job klaut und dabei überführt wird durch heimliche Videoüberwachung, muss sich die fristlose Kündigung gefallen lassen. Das meldet heute die Nachrichtenagentur dpa und bezieht sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Aktenzeichen: 7 BV 168/12). Das gilt selbst dann, wenn weder die Belegschaft noch der Betriebsrat vorher über die Videoüberwachung informiert wurden.
Unternehmen müssen sich vor Burnout-Klagen fürchten – Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Jörg Podehl
Jörg Podehl ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Peters Rechtsanwälte in Düsseldorf/Berlin
Warum auch jüngere Leute so viel Urlaubsanspruch haben wie Ältere
Wer 40 wird soll deshalb nicht mehr Urlaubstage bekommen als jüngere Kollegen, denn diese Vergünstigung in einem Tarifvertrag kann diskriminierend sein, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht. Geklagt hatte eine Mitarbeiterin im Öffentlichen Dienst, die noch keine 40 Jahre alt war und trotzdem einen Jahresurlaub von 30 Tagen verlangte. Und sie setzte sich durch. Kanzlei Beiten Burkhardt berichtet: “Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolge nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen. Ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab dem 40. Lebensjahr lasse sich nicht begründen.”



